ZIM - KOOP Wie umgeht man Klippen bei der Antragstellung in ZIM – KOOP ? NEMO-Tag, 16.

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ZIM - KOOP
Wie umgeht man Klippen bei der
Antragstellung
in ZIM – KOOP ?
NEMO-Tag, 16. Juni 2010
Antragseingang ZIM-KOOP 2009 - 2010
Anzahl
800
700
600
500
400
300
200
100
0
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep Okt
Monat
Nov
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
ZIM-KOOP
Die starke Akzeptanz des ZIM-KOOP-Moduls setzte sich in den
letzten Monaten fort. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Januar bis
Mai wurden in 2010 etwa 400 Anträge mehr eingereicht. Unter
Berücksichtigung der zusätzlichen Anträge für innovationsbegleitende Dienstleistungen (DL) gingen in diesem Jahr bereits über 2200
Anträge von Unternehmen und Forschungseinrichtungen ein.
Seit Programmstart am 01.07.2008 wurden insgesamt 9.594 KOOPAnträge gestellt.
Bisher haben 527 Unternehmen einen Antrag gestellt, die als größere
Unternehmen nicht den KMU-Kriterien der EU entsprechen und
damit die aus dem Konjunkturpaket II ermöglichte Erweiterung des
ZIM-KOOP-Moduls genutzt.
Zwei Drittel der gestellten Anträge gehen in der Projektform KF ein
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Bewilligungen ZIM-KOOP (ohne DL) in 2009/10
500
450
400
Anzahl
350
300
250
200
150
100
50
0
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep Okt
Monat
Nov
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
ZIM-KOOP
Im ZIM-Kooperationsmodul wurden bisher insgesamt 5.747
Anträge bewilligt.
Verdoppelung der Bewilligungsanzahl gegenüber dem
Vorjahreszeitraum
Die Mittelauszahlung aus dem Haushalt und dem
Konjunkturpaket II erfolgt nach Abruf durch die Antragsteller
planmäßig. In diesem Jahr wurden bisher etwa 100 Mio € an
Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezahlt. Das
entspricht einer Steigerung um 40 Mio € gegenüber dem
Vorjahreszeitraum.
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ZIM-KOOP Warum scheitern Anträge?
4%
3%
3%
3%
2% 1%
4%
5%
48%
6%
9%
12%
Innovationsgehalt nicht ausreichend
kein FuE-Projekt im Sinn der Richtlinie
Rücknahme des Antrages durch Antragsteller aus unternehmerischen Gründen
unvollständige Antragsunterlagen / fehlende
Mitwirkung
unausgewogene Kooperation
Ausfall des Kooperationspartners (Insolv.)
Kooperation kommt nicht zustande
Finanzierung des Eigenanteils ist nicht
gesichert
fehlende Antragsberechtigung / vor
Antragseingang Projekt begonnen oder
Koop.vereinbarung i. d. V. unterschrieben
nicht zulässiger Kooperationspartner
Insolvenz des
Antragstellers/Zuwendungsempfängers
Wegfall der Fördervoraussetzungen beim
Zuwendungsempfänger,Doppelförderung,gesetzliche Rechtsnachfolge liegt nicht vor
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ZIM-KOOP Schwerpunkte
Es sollten nur die für die konkreten Entwicklungsarbeiten benötigten Partner beteiligt werden
Abgrenzung der Teilprojekte, jedes Teilprojekt muss innovative Entwicklungen und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen
der Fokus der Projektbeschreibung und Arbeitsplanung sollte auf dem FuE-Inhalt liegen und so konkret wie möglich sein
Ausgewogenheit der FuE-Teilprojekte
Förderung von der Idee bis zum Prototyp
Finanzierungen des Eigenanteiles (inkl. Planung der Personalkapazitäten), Fehlbetragsfinanzierungen müssen nachgewiesen
werden
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ZIM-KOOP
Ist ein Personalwechsel während der Laufzeit möglich ? Welche Unterlagen sind
dazu erforderlich? (häufige Frage)
JA. Zusätzlich vorzulegen ist die vollständig ausgefüllte Anlage 6.1 des neuen
Mitarbeiters, zusammen mit Angaben darüber, welcher Mitarbeiter ersetzt wird und
wann der Wechsel eintritt.
Es ist auch eine Personalaufstockung in der Projektlaufzeit möglich. Auch hier ist
Anlage 6.1 vorzulegen und der Zeitpunkt des Wechsels anzugeben. Für zusätzliche
Mitarbeiter sind zudem die Arbeitspakete zu benennen an denen sie eingesetzt
werden sollen.
Häufig werden mit Antragstellung die notwendigen rechtsverbindlichen
Unterschriften nicht geleistet, bzw. die entsprechenden Nachweise (z.B. GbRVertrag, HR-Auszug u.s.w.) oder Vollmachten nicht vorgelegt. Hier kann der
Nachforderungsbedarf bei entsprechender Mitwirkung der Antragsteller deutlich
gesenkt werden.
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ZIM-KOOP Fragen
Was bedeutet diskriminierungsfreies Veröffentlichungsrecht?
Vermarktung und Erlösteilung im KV
Förderung von Großunternehmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II
Es können nur rechtlich selbstständige Unternehmen (eigener
Handelsregistereintrag) gefördert werden, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung
weniger als 1.000 Beschäftigte (JAE) haben. Damit ist es z.B. möglich,
selbstständige Töchter großer Konzerne zu fördern, wenn diese weniger als 1.000
Beschäftigte (JAE) haben, egal wie groß die Mutter ist.
Achtung: Antragstellung bis 31.12.2010 und Laufzeit bis 31.10.2011
Was wird im Rahmen von DL-Anträgen gefördert?
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DL
Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU
Für FuE-Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen können zusätzlich
innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen gefördert werden.
Zuwendungsfähig sind:
•
•
•
•
•
Betriebsführungsberatung
Technische Unterstützung
Technologietransferdienste
Ausbildung
Schutz des geistigen Eigentums
und Handel mit entsprechenden
Rechten und Lizenzvereinbarungen
• Beratung bei der Nutzung von
Normen
•
•
•
•
•
•
Kosten für Büroflächen
Datenbanken
Fachbüchereien
Marktforschung
Nutzung von Laboratorien
Gütezeichen, Tests und
Zertifizierungen
wenn sie in engem sachlichen und terminlichen Zusammenhang zum FuEProjekt stehen
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Förderung von 2 oder mehr Instituten einer Rechtsperson möglich?
Bei KF uneingeschränkt ja; pro Institut max. 175 T€ Förderung bei Beachtung des
mindestens 50% umfassenden KMU-Beitrages
Bei VP mindestens 2 unterschiedliche Rechtspersonen (z.B. Unis); sind mind. zwei
unterschiedliche FE-Rechtspersonen beteiligt und z.B. von einer Rechtsperson zwei
Institute, dann max. 350 T€ förderfähige Kosten für die zwei Institute (einer
Rechtsperson)
Kann Personal gefördert werden, welches in anderen Projekten tätig ist?
Ja, aber mit max. 10,5 PM pro Jahr für alle Projekte. Teilzeitfaktor beachten.
Kann Grundfinanziertes Personal in Projekten gefördert werden?
Ja, aber Bereitstellung von Ersatzpersonal (mit Erklärung).
Beteiligung von Personal auf Kurzarbeit
FuE-Personal, das sich in Kurzarbeit befindet, kann für die am Projekt geleistete
Arbeitszeit gefördert werden, soweit der Zuwendungsempfänger die Lohnkosten für
diese Arbeitszeit vollständig trägt. In diesem Falle wird der kurzarbeitende
Projektmitarbeiter wie ein Teilzeitbeschäftigter behandelt.
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Förderung von Diplomanden/Studenten in Unternehmen
Auch Diplomanden und andere Studenten können gefördert werden, wenn ihre
Mitarbeit am Projekt des Unternehmens plausibel begründet wird.
Studentische Projektmitarbeiter können nur dann gefördert werden, wenn im
Teilprojekt hinreichend viele Personenmonate durch Personal mit Bachelor-, Diplomoder Masterabschluss geleistet werden.
Abtretung von Zuwendungen z.B. an Banken
Die Bindungswirkung eines Bescheides über Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt
besteht grundsätzlich nur im Verhältnis Behörde zum Adressaten des
Zuwendungsbescheides. Die Abtretung der Zuwendung stellt eine Pflichtverletzung im
Förderverfahren dar. Die Überweisung von Fördermitteln an Dritte ist nicht möglich.
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