Scheidung und Schule - Arbeitskreis Trennung / Scheidung in Aachen

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Scheidung und Schule
Auswirkungen von Scheidung und
Trennung auf Kinder bzw. Jugendliche –
Relevanz für die Arbeit an der Schule
© Hans-Gerd Gerhards
Begriffsklärung
Sorgerecht
Unterscheidung:
 Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (Umzug,
Schulwechsel, Krankenhausaufenthalt)
 Angelegenheiten des täglichen Lebens
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Begriffsklärung
• Die Personensorge umfasst unter anderem die
Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes,
sowie die Bestimmung über den Umgang der Kinder
mit Dritten, deren Aufenthalt und die Verantwortung
für die Schul- und Ausbildung.
• Die Vermögenssorge umfasst die Verwaltung des
Besitzes der Kinder, ausgenommen der Verfügung
über das Taschengeld.
• Das Vertretungsrecht beinhaltet die Prozessführung
für die Kinder und die Wahrung der Rechte der
Kinder.
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Begriffsklärung
• Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist Teil des
Sorgerechts. Das ABR kann allerdings vom Gericht auf ein
Elternteil übertragen werden. In diesem Fall ist das Elternteil
berechtigt, den Lebensmittelpunkt bzw. Wohnsitz des Kindes
zu bestimmen
Beispiel: Wohnortwechsel wegen neuer Partnerschaft
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Begriffsklärung
• Umgangsrecht
Das Kind hat das Recht, seinen getrennt lebenden Elternteil zu
sehen. Das gilt sowohl bei gemeinsamen Sorgerecht, wie in
dem Fall, dass das Sorgerecht allein dem Elternteil zusteht, bei
dem die Kinder leben. Umgekehrt hat auch der getrennt
lebende Elternteil ein eigenes, einklagbares Umgangsrecht mit
dem Kind. Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch
eine Umgangspflicht der Eltern.
Beispiel: alle 14 Tage ein Wochenende
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Relevanz in Bezug auf Schule
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Kindschaftsreform 1998: in der Regel gemeinsames
Sorgerecht
Rechtliche Grundlagen in NRW (siehe Anlage 1)
Auskünfte nur an Elternteile mit gemeinsamen Sorgerecht oder
wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Anmeldung und Abmeldung an einer Schule am Beispiel der
RS Erkelenz (keine zweite Unterschrift notwendig)
Beispiel: Erlass in Niedersachsen:
http://www.schure.de/nschg/sorge/eltsorgb.htm (siehe Anlage 2)
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Relevanz in Bezug auf Schule
Auswirkungen und Empfehlungen:
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Vorlage eines entsprechenden Urteils bei alleinigem
Sorgerecht
Auf jeden Fall Angabe, ob alleiniges oder gemeinsames
Sorgerecht besteht (Stammblätter)
Bei der Anmeldung sollte ein Elternteil mit Unterschrift
bestätigen, dass das andere Elternteil über die
Anmeldung informiert ist (siehe dazu auch Erlass des
Landes Niedersachsen)
Schweigepflichtentbindung durch sorgeberechtigte
Elternteile ist notwendig
Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Jugendamt
(Schulverwaltungsgesetz)
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Auswirkungen auf Schüler
Auszug aus „SCHEIDUNG UND TRENNUNG
-REAKTIONEN DER KINDER UND DER SCHULE –“
von Wilfried Griebel, Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP)
Rotraut Oberndorfer, Staatsinstitut für Familienforschung an der
Universität Bamberg (ifb)
Empirische Untersuchungen zur Auswirkung der elterlichen
Scheidung auf das Verhalten und die Entwicklung von Kindern, die
den schulischen Bereich eingeschlossen haben, haben ergeben,
dass die elterliche Scheidung, der mit ihr häufig verbundene
sozialökonomische Abstieg der Familie und/oder Wohnorts- und
damit Schulwechsel, bedeutenden Einfluss auf Leistungs- und
Sozialverhalten der Kinder und auf die Einstellung der Lehrer
diesen Kindern gegenüber haben.
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Auswirkungen auf Schüler
Hinsichtlich der im Schulbereich gezeigten
Reaktionen von Kindern, die eine Scheidung ihrer
Eltern erleben, zeigten sich zwei unterschiedliche
Verhaltenstendenzen:
• unangemessenes Verhalten bzw. Fehlanpassung
einerseits und
• Überangepasstheit andererseits.
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Auswirkungen auf Schüler
Betroffene Kinder reagieren im schulischen Bereich auf
die familiäre Situation vielfach mit
Leistungsverschlechterungen, Verhaltensauffälligkeiten und Problemen in der Interaktion mit
Gleichaltrigen.
Weitere Informationen dazu unter:
http://www.familienhandbuch.de/cms/FamilienforschungScheidung_und_Trennung.pdf
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Fallbeispiele
Die folgenden Beispiele sollen deutlich machen, wie
kompliziert die Situation in solchen Fällen ist:
• Mutter mit Freund beim Elternsprechtag
• Stiefvater bei der Klassenpflegschaftssitzung
• Vater ohne privaten Kontakt steht plötzlich vor
der Klassentür
• Tochter ist zum nicht sorgeberechtigten Vater
gezogen (Vollmacht)
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Literatur und Internet
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http://www.familienhandbuch.de
http://www.das-familienrecht.de/index.php
http://www.vafk.de
http.//www.vamv.de
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