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Dr. Phil. H. Zeissig BFW Düren
Prof. Dr. Med. N. Schrage Augenklinik Köln
Merheim/ ACTO e.V
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Warum ?
Wann ?
Welches Ziel?
Wie ?
Wer ?
Wo ?
AAD 2012
März 2012
AMD Netzwerk
Prof. Dr. Dr. Meffert, Dr. Wistuba, Dr. Rohn
Sehbehinderung
AMD Netzwerk
Prof. Dr. Dr. Meffert, Dr. Wistuba, Dr. Rohn
Berufliche Rehabilitation
AMD Netzwerk
Prof. Dr. Dr. Meffert, Dr. Wistuba, Dr. Rohn
AMD Netzwerk
Prof. Dr. Dr. Meffert, Dr. Wistuba, Dr. Rohn
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Prof. Dr. Dr. Meffert, Dr. Wistuba, Dr. Rohn
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Prof. Dr. Dr. Meffert, Dr. Wistuba, Dr. Rohn
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Prof. Dr. Dr. Meffert, Dr. Wistuba, Dr. Rohn
AMD Netzwerk
Prof. Dr. Dr. Meffert, Dr. Wistuba, Dr. Rohn
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Zufriedenheitsstudie Wistuba, AMD Netzwerk
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Ergebnis:
◦ Augenarzt hat hohe Zufriedenheitswerte aber
◦ Die Erkrankung produziert hohe Frustration und
◦ Die Weiterberatung bringt den Patienten derzeit
nicht gezielt genug weiter
◦ Wunsch nach Verzahnung und nach koordinierter
Hilfestellung
Klinischer Nachmittag Köln
Merheim
09. April 2011
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Unstrittig: dauerhaft Erblindete, hochgradig
Sehbehinderte
Aber:
Einseitig erblindete, Leseschwache,
Gesichtsfeldausfälle, einseitig hochgradig
Sehbehinderte
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DRG und Anzahl NW Patienten
C01
C03
C61
C08
C20
perforierende Verletzungen
PPV
neuro-vaskuläre Erkr.
ECCE
Cornea Sklera Lid
180
2123
666
3230
746
Daten Rheinland
Krankenkassenspitzenverband
ja
teilweise
teilweise
-nein
wenige
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Krankschreibung wegen akuten Ereignisses
Nutzung der Heilungszeit für
Auseinandersetzung mit Krankheit
Organisierte kurzfristige Beratung und ggf.
Reha
So schnell wie möglich Empfehlung für eine
Beratung und Hinführung solange der Patient
die Differenz von vorher und nachher als
Belastung spürt und nicht verdrängt.
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Bei allen Ereignissen, welche das Sehen
verändern
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Lesefähigkeit
Gesichtsfeld (Orientierungsfähigkeit)
Mobilität (Fahrerlaubnis)
Spezifische berufliche Anforderungen
Spezifische lebenspraktische Fertigkeiten
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Erhalt der sozialen Teilhabe (SGB V,IX, X und
XII)
Ausbildungsfähigkeit
Berufserhalt oder Umschulung
Erhalt der Selbstständigkeit des Lebens
Sturzprophylaxe
Verhinderung von Pflege und
Erleichterung von Pflege
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Rehabilitation auch mit Sehbehinderung
Volle berufliche Teilhabe
Volle soziale Teilhabe
◦ Sozioökonomisch ist die Reha billiger als die
resultierenden Berentungen, Pflege und
Sozialleistungen
◦ Beispiel: Beim Herzinfarkt, der Hüfte und dem
Schlaganfall ist Frührehabiliation eine anerkannte
kostensparende und praktizierte Maßnahme
◦ Bei Sehbehinderung nicht
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Beratung vor Ort
Beratung beim Augenarzt, Klinik
Beratung im BFW
Optiker
LPF Trainer,
Mob Trainer
◦ im koordinierten Vorgehen
Glatt gelaufen!
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Herr G., 55, verh., Abitur, Studium Maschbau., CAD-Programierer,
Netzwerkbetrieb und Solarbranche. Ab 2000 Projektplaner 06/10
entlassen a. ökonom. Gründen, Probleme wg. Sehvermögen. Ärztin
wies auf Beratungsangebot BFW Düren 09/2010.
Re. Zentralvenenthrombose (1977), zentrale Netzhautnarbe +
Astigmatismus, li. Myopie Refraktionsamblyopie + Anisometropie. Keine
Verschlechterung zu erwarten. Ferne re. mit Korrektur 0,1., li. 0,4 bis
0,5, Gesichtsfeld eingeschränkt, Zentralskotom 7 Grad Ausdehnung.
Keinen GdB beantragt.
Alo. 06/10; 01/11 Termin vereinbart, 02/11 beraten. Vorschlag LTA DRV
Bund. Bewilligt 05/11, 06/11 Assessment, Vorschlag: IM, Start 09/11.
02/12 Ende, wg. Arbeitsaufnahme.
Mit professioneller Hilfe regional!
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Herr J., 41, verh., 2 Ki., FOS, E.-Installateur, im Beruf, 14 J. Montage.
Sehprobleme, seit 05/11 A U. Ambulanz Klinikum E 06/11: Beratung.
Morbus Stargardt, Sehschärfenminderung, gestörtes Farbsehen,
blendempfindlich. Ferne m. Korrektur re. 0,08, li. 0,5. Im Nahbereich
mit Prismenbrille Druckschrift Nieden 5 in 20 cm lesbar. Gesichtsfeld
o.k., re. Marke I/4 Skotom 3-5 Grad, li. Parazentrales Skotom 2-3
Grad. Keine Verbesserung möglich.
Colitis Ulcerosa, Immunsuppressiva, Ernährungssensibel,
regelmäßige ärztliche Kontrollen. GdB 70.
innerbetriebliche Umsetzung nicht. Neuqualifizierung. Beratung
(06/11), Beantragung LTA, bewilligt (07/11), 09/11 Assessment.
Ergebnis: Umschulung Kaufmann oder VW. Wg. Familie berufl. Reha
wohnortnah, Kooperation BFW Düren mit BFW Oberhausen.
Bewilligt: RVL, dann 2 Jahre VW in OB., Start 03/12.
Gerade noch einmal gut gegangen!
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Herr R., 28, led., HSm., Lehre Zimmerer, bis 07/11 im Beruf, dann AU krank.
Kein Hinweis vom Augenarzt. Im KG-Bezug Hinweis der KK auf berufl. Reha.
2009 Retinitis Pigmentosa, Symptomatische Störungen Dunkelsehen 10 J., seit
5 J. Verschlechterung + Einschränkungen Gesichtsfeldaußengrenzen. Weit- und
Stabsichtigkeit. Ferne o. Korrektur beidseits 0,5; nach Ausgleich Stabsichtigkeit
0,6 beidseits, i. d. Nähe o. Korrektur 1,25. Gesichtsfeldaußengrenzen: Re.
konzentrisch auf 8 Grad, li. auf 8 bis 10 Grad. Zu erwarten: weitere Visus- +
Gesichtsfeld Verschlechterung. GdB 100.
Schleichenden Verlauf ignoriert. Med. Reha wg. Hilfsmittel + psychol. Hilfe
fehlte. > 1 Jahr bis Beratungsbereitschaft. KG-Bezug, später ALG I dann ALG II.
Erleben anderer noch Beeinträchtigterer: hohe psychische Belastung. Geeignet
für Masseurs: dennoch keine Entscheidung. Verarbeitung nicht abgeschlossen.
Psychotherapie erforderlich. Private Probleme.
Berufliche Perspektiven helfen bei Bewältigung. 05/11 Entscheidung für Start
09/11. Wenn eher professionelle Hilfen: Zeit + Lebensqualitätsgewinn. Heute
Hilfe durch Peer-Group im BFW Düren.. Von 07/09 bis 09/11 verlorene Zeit.
Verfahrensdrama!
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Herr M., 54, Lehre als Kfm (Versicherung-, Büro-, Immobilien), selbst.
Unternehmer. Ökonom./gesundh. Probleme, alo., ALG II (Hartz IV). Nie
Hinweise auf berufliche Reha.
Diabetes, fast blind. Gehprobleme (Fußsyndrom + Fraktur re. Fuß). Nur
Hell/Dunkel – Wahrn. Ohne ärztliche Befunde zum Beratungsgespräch.
Keine selbst. Orientierung, benötigt Mobilitätstraining.
GdB 100., Blindengeld beantragt, abgelehnt. Im Widerspruch.
Problem Erblindung zu bewältigen. Deshalb Psychotherapie. LTA Antrag
DRV-Bund abgelehnt, Erwerbsminderungsrente. Widerspruch eingelegt,
er will arbeiten.
Beratungsgespräch: auf blindentechnischer Basis Kaufmann. Dazu BTG
erforderlich. Bei Erfolg IM. Unklar, ob dauerhaft belastbar. LTA
beantragt, abgelehnt. Derzeit Widerspruchsverfahren.
Resüme
Untersuchungen in den BFW Düren und Halle belegen:
 52% > 22 Jährigen (N = 86) Prozessverkürzung möglich gewesen
 Ärzten + Kliniken haben Potential, durch Hinweise auf Beratung
Prozess zu verkürzen (nur 9 von 53 mit Ziel führendem Hinweis).
 Verkürzungen/Beschleunigungen des Verfahrens scheitern in vielen
Fällen an den Beteiligten selber.
 Immerhin 14 (von 20) haben länger als 6 Monate noch gearbeitet
bzw. versucht in ihrer Tätigkeit zu verbleiben.
 1/3 waren > 6 Monate krank, bevor Hinweis auf LTA.
 1/3 haben nach Hinweis > 6 Monate bis zum Antrag LTA gewartet.
 1/3 > 6 Monate von der Antragsstellung bis zur Bewilligung.
 Auch 55 Jährige haben einen Reha-Anspruch und noch Chancen.
 Es fehlt im System eine medizinische Reha für Sehgeschädigte. Eine
erhebliche Sehbeeinträchtigung ist im Erwerbsalter nicht-normativ
und erfordert Lernen von Bewältigungsstrategien.
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Transportarbeiter UPS 28 Jahre
M. Behcet beidseits
Kommt mit Kratzen an den Augen
Visus R/L = 0.05
Muss Pakete sortieren und räumen
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Koch 25 Jahre
Diabetische Retinopathie proliferativ mit
Glaskörperblutung einseitig
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Patient mit Keratokonus, HH Tpl. und
Linsenoperation 37 Jahre
Arbeiter bei Ford am „Band“
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Kind 8 Jahre
Nachtblindheit seit ca. 1 Jahr aufgefallen
Klinische Diagnose Retinitis Pigmentosa
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78 Jahre alter Patient
Plötzliche einseitige Erblindung,
Sturzsenkung, systemisches Cortison 1 g/die
Erblindung des zweiten Auges innerhalb von
3 Tage
Gelungene Rehabilitation
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Schulausbildung
Studium oder Lehre
Re-Integration in beruflichen Alltag mit oder
ohne Hilfsmittel aber mit neuen Strategien
und Vorgehensweisen (z.B. auch Hamburger
Modell)
Umschulung
Leben zuhause mit Veränderung der
Wohnung und der Lebensgewohnheiten
Mißlungene Rehabilitation
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Schulabbruch
Unkomplette Ausbildung
Arbeitsunfähigkeit, Kündigung, Hartz IV
Abbruch von Umschulungsmaßnahmen
Frühberentung
Abhängigkeit von fremder Hilfe zuhause oder
im Heim
Was können wir tun ?
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Frühe Intervention
Ansprache der Angehörigen
Ansprache von: Integrationsfachdiensten
Ansprache und Beratung durch BFW
Rückfrage bei langer Arbeitsunfähigkeit
Krankenkassenrat einholen
Hamburger Modell als Versuch in Betracht ziehen
Antrag nach SGB IX oder SGB XII stellen
Verrentung wenn eben möglich nicht befürworten,
beim LVR oder Rentenversicherung nach
Alternativen fragen
◦ Befunde bereitstellen und proaktiv den Patienten
vermitteln
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