Palliative Care im Kanton Thurgau

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Transcript Palliative Care im Kanton Thurgau

Herzlich willkommen!
Der lange Weg zu einem Rechtsanspruch auf
umfassende Palliative Care im
Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau (§ 33i)
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Referenten:
Dr. Marlies Näf-Hofmann, Rechtsanwältin und a.
Kantonsrätin, Arbon TG
Andreas Näf, lic phil. I/Europ. Master für Angewandte
Ethik der Universität Zürich, Arbon TG
Austauschtreffen Seelsorge und spirituelle Begleitung in
der Palliative Care
Freitag, 8. März 2013 9:30 Uhr, Haus der Reformation,
Stritengässli 10, 5000 Aarau
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Marlies Näf-Hofmann
1992: Wahl in den Grossen Rat des Kantons Thurgau
--> aktives Mitwirken in der Politik
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Sterbehilfediskussionen in den 90er Jahren
• Ängste vieler Menschen vor einem qualvollen
Sterbeprozess
• Palliative Care als Alternative zu aktiver Sterbehilfe
und organisierter Suizid-Beihilfe?
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Vorstösse betr. Palliative Care
im kant. Parlament
• Interpellation vom 3. März 1999 betr. Anwendung und
Ausbau der palliativen (schmerzlindernden) Medizin
und Pflege bei Schwerstkranken und Sterbenden an
den kantonalen Spitälern und Kliniken im Kanton TG
Erster Schritt
 Regierungsrat: Ablehnung
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Motion betr. Rechtsanspruch auf Palliative Care
• Motion vom 12.9.2001 betr. Rechtsanspruch von
unheilbar Kranken und Sterbenden auf palliative
Medizin, Pflege und Begleitung
Zweiter Schritt
Erheblicherklärung durch Grossen Rat am 30.9.2002
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§ 33i Gesundheitsgesetz
(in Kraft gesetzt am 1.1.2006)
"Unheilbar kranke und sterbende Menschen sollen
mittels medizinischer und pflegerischer Palliativmassnahmen angemessen behandelt und betreut
werden. Ihnen soll eine würdevolle Sterbebegleitung
zukommen und ein würdevolles Abschiednehmen
ermöglicht werden."
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Wie weiter???
?
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Lancierung einer Volksinitiative
• Die Thurgauische Volksinitiative 'Ja zu mehr
Lebensqualität - Ja zur Palliative Care"
Dritter Schritt
• Medienkonferenz am 29. Februar 2008 in Weinfelden
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Volksinitiative, Flyer
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Unterschriftensammlung
Unterschriftensammlung und am 20.08.2008
Übergabe von ca. 5'400 Unterschriften an die
Staatskanzlei mit Medienkonferenz in Frauenfeld
Vierter Schritt
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Übergabe
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Annahme der Initiative
Annahme der Initiative durch den Grossen Rat mit
nur einer Gegenstimme und Erhebung des neuen
§i33i zum Gesetz (25.3.2009)
Fünfter Schritt
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§ 33i Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau
(in Kraft seit 1.4.2011)
Randtitel "Palliative Care"
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Unheilbar kranke und sterbende Menschen haben
Anrecht auf angemessene Behandlung und
Betreuung mittels medizinischer pflegerischer und
begleitender Palliativmassnahmen, wenn eine
kurative Behandlung als aussichtslos erscheint.
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Den Angehörigen und den Bezugspersonen wird
eine würdevolle Sterbebegleitung und ein
würdevolles Abschiednehmen von der verstorbenen
Person ermöglicht.
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Arbeitsgruppe
'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau'
• Ernennung der Arbeitsgruppe 'Umsetzungskonzept
Palliative Care Thurgau' durch Regierungsrat
Bernhard Koch am 20. Juli 2009
• Mitglieder:
Leistungserbringer, Gemeinden, Kanton
Hochkarätige Fachpersonen inkl.
Andreas Näf für den Bereich Ethik / Seelsorge
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Sitzung der Arbeitsgruppe vom 2.9.2010
• Andreas Näf bringt das Seelsorgekonzept der beiden
Landeskirchen in das 'Umsetzungskonzept Palliative
Care Thurgau' ein. Er bedankt sich im Namen des
Initiativkomitees mit den Worten: (Andreas Näf
verliest sein Kurzvotum)
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Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau
vom 1.11.2010
• Anrecht auf Seelsorge für jeden Palliativ-Patienten
und seine Angehörigen
• ‚Seelsorgekonzept‘ der beiden Landeskirchen =
integrierter Bestandteil des kantonalen Konzepts.
Seelsorger der beiden Landeskirchen im Kernteam
Palliative Care der Palliativstation Müsterlingen
Sechster Schritt
ZIEL ERREICHT!
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Stellungnahmen von Seelsorgerinnen und Seelsorgern
zur praktischen Umsetzung von Palliative Care im
Kanton Thurgau
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Domherr Theo Scherrer
• Die Stellungnahme von Domherr Theo Scherrer,
Vizepräsident des Kath. Kirchenrats, ehem. Pfarrer in
Weinfelden und Märstetten, Mitglied der
Arbeitsgruppe ‚Seelsorgekonzept‘ wird von Andreas
Näf verlesen.
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Pfarrerin Barbara Huster
Zusammenfassung des telefonischen Interviews vom
7. Dezember 2012 mit der katholischen Seelsorgerin
am Kantonsspital Münsterlingen, Barbara Huster,
verlesen von Andreas Näf
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Interview mit Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes
(Fragen gestellt von Dr. Marlies Näf-Hofmann)
Karin Kaspers-Elekes betreut zusammen mit ihrem
Ehemann Tibor Elekes seit ca. 4 Jahren die
evangelische Kirchgemeinde Horn / TG. Seit dem
1.1.2012 ist sie Beauftragte der Evangelischen
Landeskirche des Kantons Thurgau für Palliative
Care. Unverkennbar ist ihr Palliative Care ein
Herzensanliegen.
Video Interview -> InterviewNaefKaspers_2913_0102A.mpg
Video Erg.Buch -> ErgaenzungBuchSeelsorge_2013_0102A.mpg
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Begleitung der trauernden Angehörigen
gehört zur Palliative Care
• Def. WHO: Unterstützungsbedarf des Patienten und seiner
Familie umfasst - wenn indiziert - auch Trauerarbeit
• Verständnisvolles Mittragen und tröstliche Aufmunterung =
Aufgabe der Seelsorge
• Eine Reminiszenz dafür ist z.B. das Café für Trauernde in
Amriswil (organisiert von der evangelischen Kirchgemeinde
Amriswil-Sommeri).
• Gesprächspartner:
Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes
Martha Zryd, Ausbildnerin
Pfarrer Lukas Weinhold, Kirchenrat der evangelischen
Landeskirche des Kantons Thurgau
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Quelle - Café für Trauernde
•Video CafeTrauernde -> CafeTrauernde_2013_0102A.mpg
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Seelsorge in Palliative Care im Besonderen (1)
§ 33i Gesundheitsgesetz statuiert ausdrücklich den
Rechtsanspruch von Schwerstkranken und
Sterbenden auf Unterstützung auch hinsichtlich ihrer
geistig-seelischen, religiös-spirituellen Bedürfnisse
gemäss Definitin der WHO.
Daraus folgt:
 Anrecht jedes Palliativ-Patienten auf kompetente
mitmenschliche seelsorgerliche Betreuung hinsichtlich
seiner spirituellen Bedürfnisse
 Seelsorge muss in das Konzept palliativer Betreuung
integriert werden
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Seelsorge in Palliative Care im Besonderen (2)
 Die Seelsorgenden haben von Gesetzes wegen
spezifische Aufgaben im Rahmen von Palliative CareBegleitung (erfordert ev. weitere Massnahmen,
z.B.Schulung)
 Starke Einbindung der Seelsorgenden in das
interdisziplinäre Palliative Care-Team
Beispiel:
Die Seelsorgenden der beiden Landeskirchen sind an
der Palliativstation Münsterlingen voll integriert ins
Kernteam Palliative Care; sie sind allen anderen
Mitgliedern des Teams (Ärzte, Sozialarbeiter,
Psychologen, Therapeuten usw.) gleichgestellt.
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Empfehlung für das Erarbeiten künftiger
Gesetze und Konzepte in Palliative Care
Spiritualität ist eine eminent wichtige Ressource für
den Menschen in Krisenzeiten
Daher der Seelsorge unbedingt einen hohen
Stellenwert bei der Begleitung schwerst-kranker und
sterbender Menschen einräumen!
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Seelsorge und Wohlbefinden
"Der positive Einfluss von Seelsorge auf das
Wohlbefinden des Patienten ist offensichtlich und
geht bis zu der Erfahrung, dass sogar die
Schmerzmittelgaben reduziert werden können."
(Dr.med. Christoph Seitler, ehem. Leiter der
Palliativstation am Kantonsspital Winterthur)
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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