Powerpoint-Präsentation - Dr. Marlies Näf

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Transcript Powerpoint-Präsentation - Dr. Marlies Näf

Herzlich willkommen!
Der lange Weg zu einem Rechtsanspruch auf
Palliative Care im Gesundheitsgesetz des
Kantons Thurgau (§ 33i)
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Referenten:
Dr. Marlies Näf-Hofmann, Rechtsanwältin und a.
Kantonsrätin, Arbon TG
Andreas Näf, lic phil. I/Europ. Master für Angewandte
Ethik der Universität Zürich, Arbon TG
Hearing: Palliative Care inkl. Seelsorge im Kt. Thurgau
Montag, 7. Januar 2013, 17:00 bis 19:00 im Centrum
66, Hirschengraben 66, 8001 Zürich
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Marlies Näf-Hofmann
1992: Wahl in den Grossen Rat des Kantons Thurgau
Vorher: Als aktives Mitglied von "Ja zum Leben
Schweiz" bereits an vorderster Front für den Schutz
des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis
zum natürlichen Tode tätig.
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Aktivitäten im Grossen Rat bis ca. 2000
• Motion betr. Wahrung der Gewissensfreiheit von
Medizinalfachpersonen an den Thurgauischen
Kantonsspitälern 1997: Nichterheblicherklärung
• Interpellation betr. allfällige Regelungen zur
Sterbehilfe in den Einrichtungen der Spital Thurgau
AG.
 Verbindliche Weisung der Spital Thurgau AG seit
2000: Zutrittsverbot für Sterbehilfsorganisationen
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Einsatz gegen Bestrebungen zur Legalisierung
aktiver Sterbehilfe
• Mitglied der bundesrätlichen Arbeitsgruppe
‚Sterbehilfe‘  Bericht an das EJPD vom März 1999
 Minderheitsantrag auf Ablehnung der Lockerung
des Fremdtötungsverbots mit 7 zu 6 Stimmen
gutgeheissen
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Sterbehilfediskussionen in den 90er Jahren
• Ängste vieler Menschen vor einem qualvollen
Sterbeprozess
• Alternative zu aktiver Sterbehilfe und organisierter
Suizid-Beihilfe?
• Bedeutung der Palliativemedizin und -pflege
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Vorstösse betr. Palliative Care
im kant. Parlament
• Interpellation vom 3. März 1999 betr. Anwendung und
Ausbau der palliativen (schmerzlindernden) Medizin
und Pflege bei Schwerstkranken und Sterbenden an
den kantonalen Spitälern und Kliniken im Kanton TG
Erster Schritt
 Antwort Regierungsrat vom 1.12.1999: Keine
Notwendigkeit, Palliativmedizin an den Thurgauer
Spitälern zusätzlich auszubauen
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Motion betr. Rechtsanspruch auf Palliative Care
• Motion vom 12.9.2001 betr. Rechtsanspruch von
unheilbar Kranken und Sterbenden auf palliative
Medizin, Pflege und Begleitung
Zweiter Schritt
 Antwort des Regierungsrats vom 10.9.2002: Kein
Regelungsbedarf;
• Erheblicherklärung durch Grossen Rat am 30.9.2002
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Entwurf des Regierungsrats zu einem neuen
§ 33i
• Randtitel: Palliative Care
• „Unheilbar Kranke und sterbende Menschen sind
angemessen zu betreuen.“
• Beschluss der vorberatenden Kommission: 6 Ja, 3
Nein und 2 Enthaltungen für den Text mit Anrecht auf
umfassende Palliative Care
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Verhandlungen im Grossen Rat
• Grosse Diskussionen pro und contra Rechtsanspruch
auf umfassende Palliative Care im Gesetz
• Schlussabstimmung im Grossen Rat am 11.5.2005:
Mit 79 zu 14 Stimmen Gesetzestext ohne
Rechtsanspruch angenommen
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§ 33i Gesundheitsgesetz
(in Kraft gesetzt am 1.1.2006)
"Unheilbar kranke und sterbende Menschen sollen
mittels medizinischer und pflegerischer
Palliativmassnahmen angemessen behandelt und
betreut werden. Ihnen soll eine würdevolle
Sterbebegleitung zukommen und ein würdevolles
Abschiednehmen ermöglicht werden."
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Wie weiter?
• Schwierige Zeit nach der Niederlage
• Zwei Treffen mit mich unterstützenden
Organisationen und Personen  ergebnislos
• Abwarten
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Erfreuliche Reaktionen in der Zeit vom Mai
2005 bis Februar 2008
• St.Galler Tagblatt vom 4.5.2005: "Näf-Hofmann will
nicht aufgeben"
• Verlautbarungen der SBK-Sektionen SG / TG / AR
insbes. die in den Sektionsnachrichten Ausgabe 1 Sommer 2005 erhobene Kritik am neuen Gesetz
• St.Galler Tagblatt vom 17.5.2005: "Palliative-Pflege:
Grüne Fraktion fordert Korrektur"
• Zahlreiche Aufmunterungszeichen aus der
Bevölkerung
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St.Galler Tagblatt vom 4.5.2005
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SBK Sektionsnachrichten Ausgabe 1 - Sommer 2005
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St.Galler Tagblatt vom 17.5.2005
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Lancierung einer Volksinitiative
• Die Thurgauische Volksinitiative 'Ja zu mehr
Lebensqualität - Ja zur Palliative Care"
Dritter Schritt
• Medienkonferenz am 29. Februar 2008 in Weinfelden
• Grosses Echo
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Volksinitiative, Flyer
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Unterschriftensammlung und Übergabe
• Unterschriftensammlung
• Am 20.8.2008 Übergabe von ca. 5'400 Unterschriften
an die Staatskanzlei mit Medienkonferenz in
Frauenfeld
Vierter Schritt
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Übergabe
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Beratungen über die Volksinitiative
im Grossen Rat
• Ruhiger und konsensorientierter Verlauf
• Am 25.3.2009 Annahme der Initiative durch den
Grossen Rat mit nur einer Gegenstimme und
Erhebung des neuen § 33i zum Gesetz
Fünfter Schritt
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§ 33i Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau
(in Kraft seit 1.4.2011)
Randtitel Palliative Care
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Unheilbar kranke und sterbende Menschen haben
Anrecht auf angemessene Behandlung und
Betreuung mittels medizinischer pflegerischer und
begleitender Palliativmassnahmen, wenn eine
kurative Behandlung als aussichtslos erscheint.
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Den Angehörigen und den Bezugspersonen wird
eine würdevolle Sterbebegleitung und ein
würdevolles Abschiednehmen von der verstorbenen
Person ermöglicht.
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Arbeitsgruppe
'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau'
• Ernennung der Arbeitsgruppe 'Umsetzungskonzept
Palliative Care Thurgau' durch Regierungsrat
Bernhard Koch am 20. Juli 2009
• Mitglieder:
Leistungserbringer, Gemeinden, Kanton
Hochkarätige Fachpersonen inkl.
Andreas Näf für den Bereich Ethik / Seelsorge
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Sitzung der Arbeitsgruppe vom 2.9.2010
• Andreas Näf bringt das Seelsorgekonzept der beiden
Landeskirchen in das 'Umsetzungskonzept Palliative
Care Thurgau' ein. Er bedankt sich im Namen des
Initiativkomitees mit den Worten: (Andreas Näf
verliest sein Kurzvotum)
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Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau
vom 1.11.2010
• Recht auf Seelsorge im ‚Seelsorgekonzept‘
• ‚Seelsorgekonzept‘ der beiden Landeskirchen =
integrierender Bestandteil des kantonalen Konzepts.
Seelsorger der beiden Landeskirchen im Kernteam
Palliative Care der Palliativstation Müsterlingen
Sechster Schritt
ZIEL ERREICHT!
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Stellungnahmen von Seelsorgerinnen und Seelsorgern
zur praktischen Umsetzung von Palliative Care
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Domherr Theo Scherrer
• Die Stellungnahme von Domherr Theo Scherrer,
Vizepräsident des Kath. Kirchenrats, ehem. Pfarrer in
Weinfelden und Märstetten, Mitglied der
Arbeitsgruppe ‚Seelsorgekonzept‘ wird von Andreas
Näf verlesen.
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Pfarrerin Barbara Huster
Zusammenfassung des Telefongesprächs vom 7.
Dezember 2012 mit der katholischen Seelsorgerin
Barbara Huster am Kantonsspital Münsterlingen,
verlesen von Andreas Näf
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Interview mit Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes
(Fragen gestellt von Dr. Marlies Näf-Hofmann)
Karin Kaspers-Elekes betreut zusammen mit ihrem
Ehemann Tibor Elekes seit ca. 4 Jahren die
evangelische Kirchgemeinde Horn / TG. Seit dem
1.1.2012 ist sie Beauftragte der Evangelischen
Landeskirche des Kantons Thurgau für Palliative
Care. Unverkennbar ist ihr Palliative Care ein
Herzensanliegen.
Video Interview -> InterviewNaefKaspers_2913_0102A.mpg
Video Erg.Buch -> ErgaenzungBuchSeelsorge_2013_0102A.mpg
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Trauerarbeit gehört zur Palliative Care
• Eine Reminiszenz aus dem Café für Trauernde in
Amriswil (organisiert von der evangelischen
Kirchgemeinde Amriswil-Sommeri).
• Gesprächspartner:
Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes
Martha Zryd, Ausbildnerin
Pfarrer Lukas Weinhold, Kirchenrat der
evangelischen Landeskirche Thurgau
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Quelle - Café für Trauernde
•Video CafeTrauernde -> CafeTrauernde_2013_0102A.mpg
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Institutionalisierung von Palliative Care =
Aufgabe einer humanen Gesellschaft
• Palliative Care ist Zukunft – nicht aktive Sterbehilfe
und Suizidbeihilfe!
• Zwei Zitate
aus der Präambel der schweiz. Bundesverfassung:
„… und dass sich die Stärke des Volkes misst am
Wohle der Schwachen…“
• „Die Schwachen und Kranken zu schützen, ist die
Würde der Gesunden" (Klaus Dörner)
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Wir danken Ihnen herzlich für Ihre
Aufmerksamkeit!
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