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Wie ist die Feuerwehr in Bayern organisiert?

Was versteht man unter „Feuerwehr“?

   Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung.

Die Feuerwehr ist eine öffentliche oder private Einrichtung, deren Hauptaufgabe die Bekämpfung von Bränden ist. Desweiteren hilft die Feuerwehr bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen. Die Feuerwehr ist ein Ausrüstungs -, Ausbildungs – und Führungssystem, das durch Zusammenwirken zum sofortigen Einsatz befähigt. Gekennzeichnet ist sie durch geordnete, ruhige, überall am richtigen Ort angreifende und eingeübte Tätigkeit.

Arten der Feuerwehr

 Berufsfeuerwehr  Freiwillige Feuerwehr  Pflichtfeuerwehr  Werksfeuerwehr  Betriebsfeuerwehr  BF  FF  PF  WF  BtF

Welche Aufgaben haben die Gemeinden?

Laut Gesetz muss jede Gemeinde dafür sorgen, dass  der abwehrende Brandschutz  der technische Hilfsdienst sichergestellt ist.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss jede Gemeinde eine gemeindliche Feuerwehr 

AUFSTELLEN

AUSRÜSTEN

UNTERHALTEN

Arten gemeindlicher Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehr ( FF )  Einsatzkräfte werden durch den Feuerwehrverein gestellt.

 Aufnahmen erfolgen durch den Kommandanten.

 Der Dienst ist ehrenamtlich.

 Es kann hier mehrere selbständige Ortsteilfeuerwehren geben.

Berufsfeuerwehr ( BF )  Die Aufstellung erfolgt, wenn eine FF nicht ausreicht.  Aufstellung nur in Städten über 100 000 Einwohner.  Der Feuerwehrdienst ist hauptamtlich (Beamte).

Pflichtfeuerwehr ( PF )  Die Aufstellung erfolgt, wenn trotz vorhandener Notwendigkeit keine FF zustande kommt.

 Heranziehung vom 18. – 63. Lebensjahr möglich.

 Rechte und Pflichten gleichen denen in der Freiwilligen Feuerwehr.

Wie ist eine Freiwillige Feuerwehr ( FF ) aufgebaut?

Kommandant

 steht an der Spitze einer Feuerwehr  wird alle sechs Jahre von den aktiven Mitgliedern gewählt (wahlberechtigt ab 16)  regelt den Übungs – und Dienstbetrieb in der Feuerwehr  ernennt geeignete Personen zu Funktionsträgern in der Feuerwehr  ist für die Ausbildung verantwortlich

Funktionsträger

 übernehmen die vom Kommandanten übertragenen Aufgaben  Gruppenführer  Zugführer  Gerätewart  Jugendwart  Atemschutzgerätewart

Taktische Einheiten

 Gliederung nach Trupp, Staffel, Gruppe, Zug  Gruppe als kleinste SELBSTÄNDIGE taktische Einheit  Gruppe besteht aus dem GF und acht Feuerwehrdienstleistenden

Wie ist die Feuerwehrführung eines Landkreises / einer kreisfreien Stadt gegliedert?

Kreis - / Stadtbrandrat

 steht an der Spitze im Landkreis / in kreisfreier Stadt  wird alle sechs Jahre von den Kommandanten des betreffenden Gebietes gewählt  unterstützt das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in feuerwehrtechnischen Fragen

Kreis - / Stadtbrandinspektor

 Bestellung erfolgt durch Kreis /Stadtbrandrat  leitet den vom Kreis - / Stadtbrandrat bestimmten Inspektionsbereich  unterstützt Gemeinden und Feuerwehren in feuerwehrtechnischen Fragen

Kreis - / Stadtbrandmeister

 Bestellung erfolgt durch den Kreis - / Stadtbrandrat  Zuweisung von bestimmten Bereichen oder Fachgebieten  unterstützen KBR / KBI bzw. SBR / SBI

Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektor, Kreisbrandmeister und auch der Kommandant werden als „besondere Führungsdienstgrade“ bezeichnet – ihnen ist eine bestimmte übergeordnete Funktion zugeteilt.

Was bedeuten die verschiedenen Streifen am Ärmel?

Kommandant Kreisbrandmeister Kreisbrandinspektor Kreisbrandrat

Mannschaftsdienstgrade Feuerwehrmann Hauptfeuerwehrmann Oberfeuerwehrmann

Führungsdienstgrade Löschmeister Brandmeister Oberlöschmeister Hauptlöschmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister

Die Ernennung von Mannschafts und Führungsdienstgraden erfolgt allein durch den Kommandanten!

Verschiedene Aufgabenbereiche können entsprechend gekennzeichnet sein: z. B.

Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr ( FF ) in Feuerwehrverein und aktive Mannschaft

Feuerwehrverein

  dient zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr – stellen Mitglieder für aktive Mannschaft Selbständige und eigenverantwortliche Organisation geleitet durch den Vorsitzenden  Mitgliedschaft wird in der Vereinssatzung geregelt  Arten der Mitgliedschaft: aktive Mitglieder, passive Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder  Mitgliederversammlung: Antragsrecht durch jedes Mitglied

Aktive Mannschaft

 Brandschutz und technische Hilfeleistung  geleitet durch den Kommandanten  Ausbildungsveranstaltungen  Jugendgruppe mit gesonderten Vorgaben bei Einsätzen  Aktivität vom 16. – 63. Lebensjahr

„In der Realität verschmelzen diese beiden Bereiche der Feuerwehr miteinander, was aber im Sinne der Zusammenarbeit auch sehr wünschenswert ist“

Jugendgruppe

 Mitgliedschaft kann vom 12. – 18. Lebensjahr erfolgen  besonderer Bestandteil einer Freiwilligen Feuerwehr mit gesonderten Einschränkungen bei Einsätzen

Ziele einer Jugendfeuerwehr  Schulung von Verantwortungsbewusstsein  Förderung von sozialem Engagement  Begegnungen mit anderen Jugendgruppen  Freizeitgestaltung  Beteiligung an Sportveranstaltungen  Traditionspflege

Organisation

 Gruppenversammlung  Gruppensprecher und Stellvertreter  Kassenwart => steter Kontakt zum Kreisjugendfeuerwehrwart

Welche Rechte und Pflichten haben Feuerwehranwärter?

Allgemeine Rechte    Versicherungsschutz bei Personenschaden Ersatz von Sachschäden Bereitstellung der Schutzkleidung  Recht auf Feuerwehrausbildung

=> Ab dem 16. Lebensjahr gilt zusätzlich:

   aktives Wahlrecht Freistellung von der Arbeit während eines Einsatzes Lohnfortzahlung und Verdienstausfallersatz  kostenlose Verpflegung bei mehr als vier Std. Einsatz

Pflichten eines Feuerwehranwärters  Teilnahme an der Feuerwehrausbildung    Entschuldigung bei Dienstverhinderung (Anstandspflicht!) Beachten der Unfallverhütungsvorschriften Befolgen der Anweisungen der Vorgesetzten  Tragen und Pflegen der Schutzkleidung

=> Ab dem 16. Lebensjahr gilt zusätzlich:

 Teilnahme an Einsätzen AUßERHALB des Gefahrenbereichs   Weisungen im EINSATZ kommentarlos befolgen Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Einsätzen

Für Feuerwehranwärter gelten bestimmte Einsatzbeschränkungen, welche in jedem Fall zwecks Unfallverhütung und Versicherungsschutz eingehalten werden müssen.

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres  Nur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen.

 Keine aktive Teilnahme an Einsätzen.

 Keine Einsatzfahrten im Feuerwehrfahrzeug.

Teilnahme als Zuschauer an Einsätzen erlaubt, wenn  Aufsicht durch einen erfahrenen Feuerwehrkameraden gegeben ist.

 Gefahrenlage sorgfältig vorher geprüft worden ist.

 Beobachtung aus einem sicheren Bereich heraus erfolgt.

 Schutzkleidung getragen wird.

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres gilt:  Teilnahme an Einsätzen außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs.

=> Als Voraussetzung muss:

 die Feuerwehr – Grundausbildung abgeschlossen sein.

  die Aufsicht durch einen erfahrenen Feuerwehrdienstleistenden gegeben sein.

vollständige persönliche Schutzausrüstung angelegt sein.

Hinweise  Gefahrenbereich legt grundsätzlich der Einsatzleiter fest.

 Bei Brandeinsätzen kann der Verteiler als grober Orientierungspunkt gelten.

 Keine Teilnahme an Einsätzen bei Dunkelheit.

 Keine Tätigkeiten im Einsatz, die dem Gefahrenbereich zugeordnet sind.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!