Brandschutz in der Arztpraxis

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Brandschutz
in der Arztpraxis
Brandschutz
BRANDSCHUTZ
Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, der Entstehung eines
Brandes vorzubeugen. Es ist daher unbedingt darauf zu achten,
dass folgende dienstliche Anordnungen befolgt werden:
• Kein Feuer, offenes Licht und Rauchen in der gesamten
Praxis.
• Keine Verwendung von privaten mobilen Koch- und
Heizgeräten (Heizlüfter, Heizstrahler, Tauchsieder usw.) am
Arbeitsplatz.
• Nur sichere und regelmäßig überprüfte Elektrogeräte (dazu
zählen auch Wasserkocher und Kaffeemaschinen)
verwenden.
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Besondere Sorgfalt am Arbeitsplatz
ist für den Brandschutz wesentlich
• Die Brandlast (alles brennbares Material) in jedem Raum
(auch Lagerräume) so gering wie möglich halten.
• Mängel und Defekte (besonders an elektr. Geräten)
unverzüglich melden.
• Besondere Vorsicht beim Transport und Arbeiten mit
brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Haut- und
Händedesinfektions-mittel). Es sind die mit dem
Gebrauch verbundenen Gefahren zu beachten. Die auf
dem Behälter erwähnten Vorschriften und Hinweise für
den Umgang mit diesen Stoffen sind einzuhalten.
Brandbekämpfung vor dem Brand
unterstützen
• Rettungswege sind durch ein grünes Schild mit einem
Pfeil, der die kürzeste Fluchtrichtung angibt,
gekennzeichnet.
• Rettungswege sind ständig freizuhalten.
• Versperrte Fluchtwege können Ihre Flucht behindern
und Rettungskräften den Weg zur Einsatzstelle
verbauen.
• Rettungswege sind frei von brennbaren Materialien zu
halten
Brandbekämpfung vor dem Brand
unterstützen
• Um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern,
sind im Gebäude Rauchschutztüren eingebaut, die
grundsätzlich geschlossen sein müssen.
Verboten ist daher, diese Türen mit Gegenständen
(Keilen, Stühlen, …) zu blockieren.
• Müssen diese Türen aus betrieblichen Gründen offen sein,
dürfen sie nur mit solchen Feststellanlagen ausgestattet
sein, die im Brandfalle die Türen automatisch schließen
lassen. Auch hier dürfen die offen gehaltenen Türen nicht
blockiert werden.
• Feuerlöscher oder Hydranten und ähnliches nicht
verstellen oder verdecken.
Verrauchter Flur
Brandrauchmengen
60 m³
Rauch
100 g Spanplatte
100 m³
Rauch
250 m³
Rauch
100 g Papier
100 g Schaumstoff
(~ 20 Blätter DIN A 4)
Diese Rauchmengen entstehen, wenn 100 g Spannplatte,
Papier oder Schaumstoff verbrennen!
Brandrauchmengen
Bei 3 m Raumhöhe ist der
Raum kleiner als 100 m³
4,5 m
6
m
7m
20 DIN A 4 Seiten reichen aus, um diesen Raum mit
Rauchgasen zu füllen.
Maßnahmen bei Brand
1.
Ruhe bewahren
2.
Ruhe bewahren und nachdenken
3.
Türen schließen, soweit nicht automatisch geschehen
4.
Melden durch Anruf bei der Feuerwehr
5.
• Telefon (0)-112
• WER meldet?
• WAS brennt?
• WO brennt es?
• Wieviel Menschen sind in Gefahr?
• Fragen der Feuerwehr abwarten!
Anderes Personal warnen
Maßnahmen bei Brand
• Brand mit Feuerlöschern bekämpfen, wenn dies
gefahrlos möglich ist.
• Bei Gefahr Praxis räumen
– Patienten informieren
– Patienten hinter die nächste Brandschutztür
bringen
– Gehfähige Patienten zu Gruppen zusammenstellen
Räumung
• Keine Aufzüge benutzen
• Gehfähige Patienten über das Treppenhaus zum
Sammelplatz führen lassen
• Nicht gehfähige Patienten über das Treppenhaus zum
Sammelplatz tragen oder tragen lassen
• Ist dies nicht möglich, am Fenster auf sich aufmerksam
machen und auf die Feuerwehr warten
• Prüfen ob alle Räume der Praxis geräumt sind
• Abschluss der Räumung der Feuerwehr melden
Maßnahmen nach Brand
Brandstelle nicht betreten, bevor Sicherheit
gewährleistet ist (auch Schadstoffe der
Rauchgase und Asche bedenken).
• Keine persönlichen Gegenstände aus der Brandstelle
holen
•Keine Patientenakten herausholen
•Kein Laptop oder andere Datenträger herausholen
Die Sicherheit ist durch einen Sachkundigen
festzustellen.