Einführung Staatshaftungsrecht

Download Report

Transcript Einführung Staatshaftungsrecht

Einführung in das Staatshaftungsrecht
Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele
24/07/16
Staatshaftungsrecht
A. Einführung
Staatshaftungsrecht gilt als eher unbeliebt.
Grund (vermutlich): Es fehlt an einer umfassenden Kodifikation.
Dadurch wirkt das gesamte Gebiet eher unsystematisch und komplex.
Das stimmt auch, aber:
Einige Grundsätze beherrschen das gesamte Gebiet. Und mit diesen
und der Kenntnis einiger Leitentscheidungen lassen sich jedenfalls die
klausurtypischen Probleme ansprechend lösen.
Aber: Ohne diese Kenntnisse lässt sich das Gebiet auch mit besonderen
juristischen Fähigkeiten nicht bewältigen. Auf Lücke zu lernen ist also
außerordentlich gefährlich.
Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele
24/07/16
Staatshaftungsrecht
B. Klausurkonstellationen
Wie kann Ihnen das Staatshaftungsrecht in der Klausur begegnen?
– Reine Haftungsklausur (selten).
– Zusatzfrage im allgemeinen Verwaltungsrecht.
• Schädigungen durch einen rechtswidrigen VA oder sonstiges Handeln
(Stichwort: Vollzugs-FBA, aber auch Amtshaftung, enteignungsgleicher
Eingriff, allgemeiner FBA, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch).
• Schädigungen durch einen rechtmäßigen VA oder sonstiges Handeln
(Stichwort: enteignender Eingriff, allgemeiner Aufopferungsanspruch.
• Haftung im Vertragsverhältnis (Stichwort: Verwahrung, GoA,
Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen)
• Enteignungsentschädigung (selten).
Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele
24/07/16
Staatshaftungsrecht
– Zusatzfrage im Polizeirecht.
• FBA (Einweisungsfälle).
• Haftung nach rechtswidriger Polizeimaßnahme.
• Ansprüche des in Anspruch genommenen Nichtstörers.
– Europarechtliche Klausur.
• Entweder: reine Haftungsklausur (selten).
• Haftungsrechtliche Zusatzfrage (Stichwort: Fehlerhafte
Richtlinienumsetzung).
Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele
24/07/16
Staatshaftungsrecht
C. Haftungsinstitute
Welche Haftungsinstitute müssen Ihnen bekannt sein?
– Der Amtshaftungsanspruch. Hier werden durchaus vertiefte
Kenntnisse verlangt.
– Die Haftung aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis. Hier geht es
eher um Grundkenntnisse, vor allem die angemessene Übertragung
zivilrechtlicher Grundsätze.
– Die Haftung wegen Eigentumsbeeinträchtigungen. Vor allem:
Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung und
enteignungsgleicher und enteignender Eingriff. Selten:
Enteignungsentschädigung.
Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele
24/07/16
Staatshaftungsrecht
–
–
–
–
Der allgemeine Aufopferungsanspruch (Impffälle).
Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch.
Der Folgenbeseitigungsanspruch. Vor allem im Polizeirecht.
Europarechtlicher Haftungsanspruch. Hier werden mittlerweile nicht
mehr nur Grundkenntnisse verlangt.
– Europarechtliche Haftung der Union und der MS.
D. Prozessuale Einkleidung
– Anfechtungsklage in Verbindung mit dem
Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch.
– Allgemeine Leistungsklage.
Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele
24/07/16