LEISTUNGSBEURTEILUNG IN DER GRUNDSCHULE

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Transcript LEISTUNGSBEURTEILUNG IN DER GRUNDSCHULE

LEISTUNGSBEURTEILUNG
IN DER GRUNDSCHULE
Quellen
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Folder „Leistungsbeurteilung in der Grundschule - Punkt für Punkt (bm:bwk)
Folder „Schularbeiten in der Grundschule – Punkt für Punkt“ (bm:bwk)
Informationsblätter zum Schulrecht, Teil 3 (bm:bwk)
Leistungsbeurteilungsverordnung (Seminarunterlage des ZA für
Schulleiterseminar)
Anmerkungen, Kommentare, u. a. zu Fußnoten  Notizen!
Leistungsbeurteilungsverordnung
Informationsfeststellung –
Leistungsfeststellung – Leistungsbeurteilung
Informationsfeststellungen
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geben Lehrer Auskunft
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
ob und in welchem Ausmaß Schüler Lernziele erreicht haben
in welchen Teilgebieten noch ergänzender Unterricht notwendig ist
KEINE Beurteilung!!!
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Informationsfeststellung –
Leistungsfeststellung – Leistungsbeurteilung
Leistungsfeststellungen
Grundlage für die Leistungsbeurteilung
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
die im Lehrplan festgelegten Bildungs- und Lehraufgaben
die bis zum Zeitpunkt der Leistungsfeststellung in der betr. Klasse
behandelten Lehrstoffe
Bauer
5/2005
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Informationsfeststellung – Leistungsfeststellung –
Leistungsbeurteilung
Leistungsbeurteilung
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Mitarbeit der Schüler im Unterricht
besondere mündliche, schriftliche und praktische Leistungsfeststellungen
Maßstab für die Leistungsbeurteilung


Lehrplanforderungen
Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand des Unterrichts
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Leistungsfeststellungen müssen

möglichst gleichmäßig über den Beurteilungszeitraum verteilt sein.
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dem Alter und dem Bildungsstand der Schüler angepasst sein.
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
1
den Erfordernissen des Unterrichtsgegenstandes und den
Anforderungen des Lehrplanes entsprechen.
dem jeweiligen Stand des Unterrichts angepasst sein.
Die jeweils gewählte Form muss für die Altersstufe auch
zulässig sein!!!
( Formen der Leistungsfeststellung in der Grundschule)
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Leistungsfeststellungen
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haben bei mangelnden Anlagen und mangelnden körperlichen Fähigkeiten in
BE, LÜ, ME, WTX und WTE erwiesenen Leistungswillen zugunsten des
Schülers zu berücksichtigen. 1

sind grundsätzlich während des Unterrichts durchzuführen.

führen zu einer sachlich begründeten Selbsteinschätzung hin.


haben auf das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern, Schülern und
Erziehungsberechtigten Bedacht zu nehmen.
sind für einzelne Schüler so in den Unterricht einzubauen, dass auch die
übrigen Schüler der Klasse aus der Leistungsfeststellung Nutzen ziehen
können.
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Einschränkungen

KEINE Leistungsfeststellung,
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wenn dadurch gesundheitliche Gefährdung des Schülers eintritt.
wenn eine Leistung bei körperlicher Behinderung nicht erbracht werden
kann. 1
Leistungsfeststellungen an den letzten 3 Unterrichtstagen
vor einer Beurteilungskonferenz nur mehr mit Zustimmung der
Schulleitung!
Voraussetzung: wichtige Gründe 2
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Leistungsbeurteilung
Der Lehrer hat
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die Leistungen der Schüler sachlich und gerecht zu beurteilen,
dabei die versch. fachlichen Aspekte und Beurteilungskriterien der
Leistung zu berücksichtigen
und so eine größtmögliche Objektivierung der Leistungsbeurteilung
anzustreben.
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Leistungsbeurteilung
Nicht einbezogen werden darf
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das Verhalten in der Schule und in der Öffentlichkeit
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die äußere Form der Arbeit – außer in
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Bildnerische Erziehung
Schreiben
Technisches Werken
Textiles Werken
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Leistungsbeurteilung
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Beurteilt werden
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Dabei ist
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alle während eines Unterrichtsjahres erbrachten Leistungen in
einem Unterrichtsgegenstand.
die fachliche Eigenart des Unterrichtsgegenstandes und der Aufbau
des Lehrstoffes zu berücksichtigen.
dem zuletzt erreichten Leistungsstand größeres Gewicht
zuzumessen.
KEINE Beurteilung vorgetäuschter Leistungen!
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Leistungsbeurteilung
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Beurteilungsstufen: Sehr gut - Nicht genügend
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Kriterien
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Erfassen und Anwenden des Lehrstoffs
Durchführung der gestellten Aufgaben
Eigenständigkeit bei der Durchführung
selbständige Anwendung des Wissens und Könnens
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Leistungsbeurteilung
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Alternative Formen der Leistungsbeurteilung1
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verbale Beschreibungen
verbindliche individuelle Elternaussprachen
Leistungsvorlagen (Portfolio)
Pensenbücher (Lernzielkataloge)
gemischte Beurteilungsformen
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Leistungsbeurteilung GS 1
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Gesamtnote 1. Schulstufe / 1. Semester
bezieht sich auf alle Unterr.-Gegenstände mit Ausnahme von Religion.
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Andere Möglichkeiten der Beurteilung
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Noten + verbale Zusätze (= „Leistungsbeschreibung“)
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Voraussetzung: Klassen- oder Schulforumsbeschluss
einheitliche Form für alle Kinder einer Klasse
Alternative Formen im Rahmen des § 78a SchUG
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Leistungsbeurteilung
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Keine Berufungsmöglichkeit gegen „schlechte“
Note,
jedoch Berufung gegen Entscheidung, dass
Schüler/in zum Aufsteigen nicht berechtigt ist. 1
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Formen der Leistungsfeststellung

Mitarbeit der Schüler im Unterricht in allen
Unterrichtsgegenständen
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Besondere schriftliche Leistungsfeststellungen
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schriftliche Überprüfungen (Tests, Diktate)
Schularbeiten

Besondere praktische Leistungsfeststellungen

Mündliche Übungen
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Mitarbeit
„Tragende Säule“ der gesamten Leistungsfeststellung in der
Grundschule - umfasst das gesamte Leistungsspektrum
des einzelnen Schülers:
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In die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche, schriftliche
und praktische Leistungen
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Beantwortung von Fragen oder Stoffwiederholungen
Lesen, Übersetzen, schriftliche Wiedergabe eines Textes
Führung der Schulübungshefte
Lösung einer Aufgabe im Rahmen von Gruppenarbeit
Rechnen eines math. Beispiels anhand einer soeben erarbeiteten math.
Formel an der Tafel etc.
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Mitarbeit
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Leistungen im Zusammenhang mit
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
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der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Hausübungen
dem Erfassen und Verstehen unterrichtlicher Sachverhalte
der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden
Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe
Für Hausübungen gilt
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Bauer
Rücksichtnahme auf Belastbarkeit der SS
Hüen so vorbereiten, dass sie allein – ohne Hilfe anderer – gemacht
werden können.
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Mitarbeit
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Zu berücksichtigen sind
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Leistungen in Alleinarbeit
Leistungen in der Gruppen- und Partnerarbeit
Einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit sind
nicht gesondert zu benoten.
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Mitarbeit
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Aufzeichnungen - so oft und so eingehend, wie dies für die
Leistungsbeurteilung erforderlich ist.
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Mehrere Aufzeichnungen pro Beurteilungszeitraum – für alle SS in gleicher
Weise und möglichst in gleichem Umfang.
Empfehlung: mit Datum
Bewertung mit individuellem System (+/-; Punkte) möglich.
Müssen so aufschlussreich sein, dass bei Nachfrage klare Auskünfte erteilt
werden können.
!!! Müssen im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung einer anderen
Lehrperson die Jahresbeurteilung ermöglichen!!!
In schulbehördlichen Verfahren Grundlage für Darstellung der
Mitarbeitsleistungen.
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Tests und Diktate
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Umfassen ein kleineres in sich abgeschlossenes Stoffgebiet

Durchführung nur, wenn Mitarbeit und allenfalls
vorgeschriebene Schularbeiten für sichere Leistungsbeurteilung
nicht ausreichen.
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Dazu ausführliche methodisch-didaktische Abhandlung im Lehrplankommentar!
Erlaubtes Zeitlimit beachten
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15 Minuten pro schriftlicher Überprüfung
max. 30 Minuten pro Unterrichtsgegenstand und Semester
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Tests und Diktate
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Weiters ist zu beachten
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keine schriftlichen Überprüfungen in BE, LÜ, WTX und WTE
Tests in Gegenständen mit mehr als einer vorgesehenen Schularbeit
je Semester unzulässig
Ankündigung spätestens 2 Tage vorher
Aufgabenstellungen in vervielfältigter Form
Klassenbuchvermerk – spätestens am Tag der Durchführung
Rückgabe innerhalb einer Woche
Schriftliche Überprüfungen sind untersagt

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nach 3 unterrichtsfreien Tagen oder einer mehrtägigen Schulveranstaltung.
Wenn an einem Schultag bereits eine Schularbeit oder schriftliche Überprüfung
durchgeführt worden ist.
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Schularbeiten + Besondere Bestimmungen
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Schularbeiten: § 7 LBVO
Fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten:
§ 16 LBVO
Besondere Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung bei
schriftlichen Leistungsfeststellungen: § 15 LBVO
Detaillierte Bestimmungen zu den Schularbeiten siehe Folder
„Schularbeiten in der Grundschule – Punkt für Punkt“
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Identische Fehler
Grundsätzlich dürfen diese in derselben schriftlichen
Leistungsfeststellung nur einmal gewertet werden!
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identische RS-Fehler in DLS
Denk- und Folgefehler in Mathematik
Einschränkung gilt nicht, wenn der betr. Fehler zentraler Inhalt
einer spezifischen Aufgabenstellung ist, die ausschließlich auf die
Überprüfung der betr. sprachlichen Erscheinung abzielt.
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Praktische Leistungsfeststellungen
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
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Praktische Prüfung, bei der das Produkt bzw. das Ergebnis einer
Arbeit (z.B. Werkstück) oder eine sonstige praktische Tätigkeit,
welche im Lehrplan vorgesehen ist, beurteilt wird.
In VS nur zulässig, wenn die Feststellung der Mitarbeit im
Unterricht für sichere Leistungsbeurteilung nicht
ausreicht.
Erkennbarer Leistungswille ist bei mangelnden Anlagen und
Fähigkeiten zu berücksichtigen.
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Mündliche Übungen
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Behandlung eines Themas aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich (im
Lehrplan verankertes Stoffgebiet)
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Buchvorstellung
Bericht über Tier
Bericht im Rahmen eines Projekts etc.
In der Grundschule nur zulässig, wenn Feststellung der Mitarbeit und die
Schularbeiten oder schriftliche Überprüfungen für eine sichere
Leistungsbeurteilung nicht ausreichen.
Sie setzen eine Reihe von Fertigkeiten und Fähigkeiten voraus, die in der
Regel – wenn überhaupt – erste gegen Ende der GS 2 vorliegen.
Bauer
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Leistungsbeurteilungsverordnung
Äußere Form der Arbeit
In der Grundschule ein wesentlicher Bestandteil der Leistung bei der
Leistungsbeurteilung in
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BE
Schreiben
WTX, WTE
Verhalten in der Schule und in der Öffentlichkeit
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Beurteilung in der Grundschule unzulässig, daher keine Verhaltensnote.

Darf in die Leistungsbeurteilung in keinem Gegenstand miteinfließen.
Siehe auch Folie 9!
Bauer
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