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Referenten:
RA Dr. Thomas Schulte, Bankkaufmann (IHK)
RA u. FA Kim Oliver Klevenhagen,
RA PD Dr. Erik Kraatz
Vorstellung der Kanzlei
Dr. Schulte und Partner mbB
www.dr-schulte.de
12 Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schwerpunkte unserer Tätigkeit:
Bank- und Kapitalmarktrecht
Anlegerschutz
Verbraucherschutzrecht
Immobilienrecht
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Umschuldung
Vorteile
Nachteile
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Umschuldung
Vorteile
Nachteile
- Günstigerer Zinssatz
- Laufzeitveränderung
- Verminderung der monatlichen
Belastung
- Anpassung der Belastung an
neue Situationen (z.B.
Zinsniveau)
- „Vorfälligkeitsentschädigung“
- Bearbeitungsgebühren
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Definition und Wesen
§ 502 Vorfälligkeitsentschädigung
(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine
angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit
der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden
verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der
Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten,
gebundenen Sollzinssatz schuldet. […]
→ Schadensersatzanspruch, der auf den Ausgleich des gesamten
materiellen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinns (§§
249 ff. BGB) gerichtet ist
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Begriffsklärung / Fallgruppen
• Darlehensnehmer kündigt Darlehen vorzeitig:
Vorfälligkeitsentschädigung, § 502 BGB
• Darlehensgeber kündigt Darlehen vorzeitig, z.B. weil der
Darlehensnehmer mit Raten im Verzug ist:
Schadensersatzanspruch (§§ 280, 281 BGB)
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Fall (BGH, XI ZR 226/02):
Die Projektentwicklungsgesellschaft K nahm bei der B-Bank
drei Darlehen über insgesamt 10 Mio. € zu 6,25 % zum
Erwerb eines Einkaufszentrums auf, abgesichert durch
Grundschulden am finanzierten Objekt. Nach der
Veräußerung des Einkaufszentrums gab die B-Bank die
Grundschulden frei gegen eine Verpfändung des
Verkaufserlöses von 10,5 Mio. €. Für ein Folgeprojekt hatte K
neuen Finanzierungsbedarf. Mit der B-Bank wurde
vereinbart, die alten Darlehen gegen Zahlung von 400.000 €
abzulösen und die neuen Projekte vollständig neu zu
finanzieren. K bereut nun dieses Vorgehen und begehrt die
Rückzahlung der 400.000 €, weil die B-Bank hierauf keinen
Anspruch gehabt habe. Zu Recht?
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Begriffsklärung / Fallgruppen
• Darlehensnehmer kündigt Darlehen vorzeitig:
Vorfälligkeitsentschädigung, § 502 BGB
• Darlehensgeber kündigt Darlehen vorzeitig, z.B. weil der
Darlehensnehmer mit Raten im Verzug ist:
Schadensersatzanspruch (§§ 280, 281 BGB)
• Einvernehmliche Vertragsauflösung: frei aushandelbarer
Preis für die Einwilligung der Bank in die vorzeitige
Auflösung: Vorfälligkeitsentgelt
Grenze: Wucher/Sittenwidrigkeit - § 138 BGB
→ Zum Fall: wirksam vereinbart, kein Rückzahlungsanspruch
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Voraussetzungen einer
Vorfälligkeitsentschädigung
• Vorzeitige Rückzahlung (nicht: Ausübung von
Kündigungs- oder Widerrufsrechten)
• Bei Vertragsschluss vereinbarter Sollzinssatz
(feststehende Prozentzahl)
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Keine Vorfälligkeitsentschädigung
• wenn die Rückzahlung aus Mitteln einer Versicherung
bewirkt wird, die vereinbarungsgemäß die Rückzahlung
des Darlehens sichern soll (§ 502 II Nr. 1 BGB)
z.B. Restschuldversicherung
z.B. (Kapital-)Lebensversicherung dient als Tilgungsmittel
• Informationspflichtverletzung der Bank (§ 502 II Nr. 2
BGB)
Die Bank muss den Darlehensnehmer, der Verbraucher ist,
informieren über
- Vertragslaufzeit (Art. 247 § 6 I iVm § 3 I Nr. 6 EGBGB)
- Kündigungsrecht (Art. 247 § 6 I Nr. 5 EGBGB)
- Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung (Art.
247 § 7 Nr. 3 EGBGB)
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Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
→ Der Darlehensgeber ist so zu stellen, wie wenn das
Darlehen über den gesamten Zinsfestschreibungszeitraum
vertragsgemäß fortgeführt worden wäre.
Berechnungen:
Aktiv/Passiv-Methode
Aktiv/Aktiv-Methode
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Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Aktiv/Passiv-Methode
Vereinbarter Zins nach
Zins- und Tilgungsplan
Zinsen bei laufzeitkongruenter Wiederanlage in sichere Kapitalmarkttitel
Vorfälligkeitsentschädigung
Anerkannt durch BGH, NJW 1997, 2875;
BGH, NJW 2001, 509; BGH, NJW 2005, 751
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Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Aktiv/Aktiv-Methode
• Zinsverschlechterungsschaden: Differenz zu Zinsen
bei Neuvergabe festverzinslicher Grundpfandkredite
• Zinsmargenschaden: abgezinster Nettogewinn bis zum
nächstmöglichen Kündigungstermin
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Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Aktiv/Aktiv-Methode
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Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Grenzen:
• 1 % des vorzeitig zurückbezahlten Betrags (§ 502 I 2 Nr.
1 BGB)
• Vorfälligkeitsentschädigung darf nicht höher sein als die
Summe der Sollzinsen, die der Darlehensnehmer bei
planmäßiger Rückzahlung zu entrichten gehabt hätte (§
502 I 2 Nr. 2 BGB)
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Neuregelung durch Richtlinie 2014/17/EU über
Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher
• Verbraucher haben ein Recht auf vorfällige Rückzahlung
des Darlehens.
• Vorfälligkeitsentschädigung muss angemessen und
rechnerisch nachprüfbar sein → Festlegung einer
Methode?
• Erweiterung
der
Deckelung
von
1
%
auf
Immobiliendarlehen
• Vorvertragliche
Aufklärungspflicht
über
die
zu
erwartende Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
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Was macht ein Kunde, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung
an sich unangreifbar ist?
Er spielt das
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Keine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn…
• Wucher, § 138 II BGB
• Sittenwidrigkeit, § 138 I BGB: „wucherähnliches
Geschäft“: relativ um 100 % oder absolut um 12 %
• Anfechtung
• Widerruf
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Verbraucherschutz im Darlehensrecht
Verbraucherkreditrecht
(§§ 491-498 BGB)
Schutz durch
Information
§ 491a-494
BGB, Art.
247 EGBGB
Schriftform
Pflichtangaben
Schutz durch
Widerrufsrecht
§ 495 BGB
sonstige Verbraucherschutzrecht
Vermeidung
des sog.
modernen
Schuldturms
HaustürWiderrufsrechts
§§ 497 f. BGB
§ 312 f.
BGB
Hauptfall:
„Schrottimmobilien“
Fernabsatzrecht
§§ 312b ff. BGB
Hauptfall:
„Schrottimmobilien“
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Beispiel (BGH, III ZR 252/11):
„Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: B-Bank, B.-Weg 15, 12345 O.
Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.“
Ist die Widerrufsbelehrung zutreffend?
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BGH (III ZR 252/11):
„Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: B-Bank, B.-Weg 15, 12345 O.
Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.“
Ist die Widerrufsbelehrung zutreffend? NEIN!
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BGH (III ZR 252/11):
„Die Verwendung des Worts „frühestens“ ermöglicht es
dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne Weiteres zu
erkennen. Er vermag der Formulierung lediglich zu
entnehmen, dass die Widerrufsfrist „jetzt oder später“
beginnen, der Beginn des Fristablaufs also gegebenenfalls
noch von weiteren Voraussetzungen abhängen soll. Der
Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche
etwaigen weiteren Umstände dies sind.“
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Muster:
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der
Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe
zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur
Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben
erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung
seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung
der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten
Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem
Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist.
Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der
Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die
Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den
nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist
hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: [Adresse]
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Muster:
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsfolgen
Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es
bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der
Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu
entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für
den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger
Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von […] Euro
zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur
teilweise in Anspruch genommen wurde.
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