Transcript CCM Consulting und Case-Management
05.05.2010
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CCM Consulting und Case-Management Dipl.-Ing. (FH) Steffen Forchheim Consulting Case-Management Fort- und Weiterbildung
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CCM Consulting und Case-Management
Versorgungsmanagement für Technik und Dienstleistungen Renewing Health
Wer sind unsere Versorgungspartner?
Wer finanziert die Versorgung ?
Auf welcher Grundlage wird finanziert?
Was wird finanziert?
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Versorgungsmanagement
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Pflegedienst Ansprechpartner für Patient und Angehörige -Pflege
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Vitalparameter messen Hilfsmittelversorger -Beantragung und Lieferung aller erforderlichen HM und Verbrauchsmateriallien zur Durchführung der Pflege und Therapie -Beratung und Einweisung aller Beteiligten Angehörige/Betreuer
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Ansprechpartner für alle Belange die der Pat. nicht selber entscheidet
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Hausarzt/Facharzt Ärztliche Betreuung
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Verordnung von HM und Verbrauchsmateriallien
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Verordnung von Arzneimitteln Krankenkasse Genehmigung und Über wachung der Versorgung hinsichtlich Hilfsmittel und Pflege
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
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Die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer und Kostenträgern ist sehr individuell und nicht einheitlich geregelt:
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Jeder Kostenträger hat eigene vertragliche Regelungen für die Versorgung Ihrer Versicherten keine einheitliche Regelung für jedes Hilfsmittel bzw. Dienstleistung hohes Finanzierungsrisiko
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Die Finanzierung von Technik und Dienstleistungen im Rahmen von Telemedizinprojekten ist nicht einheitlich oder gar nicht geregelt
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Was ist zur Zeit geregelt?
Hilfsmittel und Dienstleistungen als medizinische oder sächliche Leistung (SGBV § Pflegehilfsmittel (SGB XI § 40) im Rahmen der IGV-Verträgen (SGB V § 140) 33) Hilfsmittel:
-Blutdruckmessgeräte -Pulsoximetrie -Glucometer -Asthma-Monitor
Hardware (keine Hilfsmittel): - Central Unit - Mambo - Software - Video-Conference - Umweltsensoren
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Finanzierung geregelt Finanzierung offen
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Voraussetzungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln
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Leistungserbringer muss zugelassen sein für die Abgabe von Hilfsmittel (präqualifiziert-gültig für alle Kostenträger)
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Leistungserbringer für Hilfsmittel muss Vertragspartner des Kostenträgers sein Es müssen mit jedem Kostenträger Einzelverträge abgeschlossen werden, die keine Exklusivität haben müssen (SGB V § 127, § 140)
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Finanzierung von Dienstleistung
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Dienstleistungen im Rahmen der Versorgung müssen vertraglich geregelt sein und sind nur dann abrechenbar
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Abrechnung von Dienstleistungen im Rahmen der Pflege sind nur in Verbindung mit einer vorhandenen Pflegestufe des Versicherten möglich Dienstleistungen:
-Anwendung und Bedienung Hilfsmittel -Auslesen von Vitaldaten? -Anwendung und Betreuung der Hardware
Finanzierung geregelt offen offen
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Handlungsbedarf
Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Hilfsmitteln und Dienstleistungen von Telemedizinprojekten (GBA)
Finanzierung der Technik die keine Hilfsmittel sind?
Kostenklärung für Dienstleistungen außerhalb der Pflege
Individuelle Vertragliche Regelungen mit Kostenträgern
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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