20 Jahre Schulbibliotheksgesetz

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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL
Abteilung 14 – Deutsche Kultur
Amt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Ripartizione 14 – Cultura tedesca
Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura

20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
Eine Bilanz und Standortbestimmung
Bibliotheksforum 2010
26. November 2010
Dr. Markus Fritz
Amt für Bibliotheken und Lesen


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20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
Art. 1: „Das Land Südtirol unterstützt die Errichtung und
den Ausbau der Schulbibliotheken […] finanziert sie und
stellt das nötige Personal zur Verfügung.“
Struktur- und Fördergesetz
legt Mindeststandards fest (Öffnungszeiten, Bestand,
Bibliothekstechnik, …)
Auswirkungen auf Schulbaurichtlinien (1992 und 2009)
Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal
Berufsbilder: „Bibliothekar/in“ und „Diplom-Bibliothekar/in“
Wettbewerbe für „Bibliothekar/in“ und seit 2003 für
„Diplom-Bibliothekar/in“
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1992 die ersten hauptamtlichen Schulbibliothekare/innen
nehmen den Dienst auf

1996 16 hauptamtliche Schulbibliothekare/innen betreuen
17 Schulbibliotheken
2010 41 Stellen für hauptamtliches Bibliothekspersonal
sind geschaffen worden
51 hauptamtliche Schulbibliothekare/innen betreuen
71 Schulbibliotheken

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2010 Von den 71 hauptamtlich betreuten Schulbibliotheken sind zwischen 1992 und 2010 43 neu gebaut
worden

2010 „Lehrgang Schulbibliothek“ für Lehrkräfte:
seit 1999 sind 250 Lehrer/innen aller Schulstufen zu
„Experten für die Leseförderung und die
Schulbibliothek“ ausgebildet worden

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 Das Schulbibliotheksgesetz
legt fest, dass die
Schulbibliotheken „Teil des
Bibliothekssystems des
Landes“ sind
 Gute Zusammenarbeit
zwischen ÖB und SB
 Schaffung von
„kombinierten Bibliotheken“

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Art. 2 der DVO: „Die Schulbibliothek ist das
Informations-, Lern – und
Kommunikationszentrum der Schule“
Viele Aktionen zu Leseförderung und
Bibliotheksdidaktik:
Südtiroler Lesejahr (1996):
Leseräume – Leseträume
Lesefrühling (2007)
In den Schulen spielen
Leseförderung und Bibliotheksarbeit
eine zentrale Rolle

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Verbesserungen sind notwendig:
 Einige Teile sind überholt bzw. durch andere
Rechtsvorschriften ersetzt worden: Beispiel:
Dienstrechtliche Bestimmungen für Lehrer/innen
 Leitung einer Schulbibliothek:
- Bibliothekarische Leitung durch hauptamtliches
Bibliothekspersonal
- Päd.-did. Leitung durch ausgebildete Lehrkraft

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Verbesserungen sind notwendig:
 Der Bibliotheksrat ist für alle Schulbibliotheken
obligatorisch
 Erhöhung der Klassenzahl als Voraussetzung für die
Anerkennung:
- von 20 auf 25 Klassen für „Bibliothek einer gr. Schule“
und für die „Gemeinsame Bibl. mehrerer Schulen“
- von 20 bzw. 24 Klassen auf 28 Klassen für die
„Bibliotheksdienste zusammengeschlossener Schulen“

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Das Schulbibliotheksgesetz kam vor 20 Jahren zur rechten Zeit. Im Rückblick
treten manche Zusammenhänge deutlicher hervor: der rechtliche Rahmen für
die systematische Förderung und den Ausbau der Schulbibliotheken, die
Verschiebung der schulischen Aufmerksamkeit vom Belehren hin zu
selbständigen Formen des Lernens und die Autonomie der Schulen wirkten
durchaus nachhaltig in der Veränderung schulischer Arbeit zusammen.
Die Schulbibliotheken sind inzwischen zu zentralen Lernorten geworden: Ist der
Klassenraum gewissermaßen die räumliche Verkörperung des „Belehrens“, so
symbolisiert die Schulbibliothek ein neues Verständnis von Lernen.
Über den autonomen Gestaltungsspielraum gingen die Einzelschulen bei der
Einbeziehung der Schulbibliotheken in die konkrete schulische Arbeit
durchaus unterschiedliche Wege, aber immer waren es auch Impulse aus der
Schulbibliothek, die neue Anregungen in die Schulprogramme einfließen
ließen.
Die Bedeutung der Schulbibliotheken wird weiter zunehmen. In allen
Schulreformansätzen, zuletzt auch im Reformgesetz zur Oberstufe wird die
Vermittlung einer umfassenden Medienkompetenz eine zentrale Aufgabe
schulischer Bildung sein. […]
Die Bildungspolitik ist gefordert, den über die Landesgrenzen hinaus anerkannten
guten rechtlichen Rahmen auch in Zukunft zu garantieren.
Franz Tutzer, Direktor der Oberschule für Landwirtschaft, Auer

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FAZIT
„Die Schulbibliothek als Informations-, Lern und
Kommunikationszentrum der Schule“
Die Grundausrichtung des Schulbibliotheksgesetzes ist
auch nach 20 Jahren noch aktuell und ist die Basis für
die Weiterentwicklung des Schulbibliothekswesens in
unserem Land

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