Vortrag CyberMobbing der Polizei

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Transcript Vortrag CyberMobbing der Polizei

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Cyber-Mobbing


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Cybermobbing
(auch Cyber-Bullying, E-Mobbing u. a.)
Das absichtliche Beleidigen, Bedrohen,
Bloßstellen oder Belästigen anderer
mit Hilfe moderner
Kommunikationsmittel, meist über
einen längeren Zeitraum


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Cybermobbing
Tatmittel Computer: E-Mails, Instant
Messenger (z. B. ICQ), soziale
Netzwerke (z. B. Facebook), durch
Videos oder auf Portalen
Tatmittel Handy: SMS, Videos,
belästigende Anrufe
Täter („Bully“): handelt oft anonym


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Cybermobbing
• Eingriff rund um die Uhr ins Privatleben
• Die Gruppe der Beteiligten ist unüberschaubar
groß

• Inhalte verbreiten sich extrem schnell
• Täter können anonym agieren

• Cyber-Mobbing nimmt keine Rücksicht auf Alter,
Geschlecht, Status etc.


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Cybermobbing










Beispiele für Cyber-Mobbing:
Ge-/Verfälschte Fotos werden ins Internet gestellt
Peinliche Situationen (z. T. provoziert) werden gefilmt und
verbreitet
In Chats wird gepöbelt, es werden Geheimnisse
ausgeplaudert, bzw. Gerüchte in Umlauf gebracht
„Hassgruppen“ werden gegründet, Opfer werden
bloßgestellt
Unter dem Namen der Opfer werden „Fake-Profile“
erstellt: bösartige Kommentare, Beleidigungen oder
falsche Kontaktinserate werden geschrieben
„Happy Slapping“: bewusstes Anzetteln von Schlägereien,
um sie via Handy zu filmen und zu verbreiten
Mobber gaukeln dem Opfer eine falsche Identität vor,
bauen eine Vertrauensbasis auf, um an Informationen zu
gelangen und diese dann gezielt zu missbrauchen


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Mobbing: Ein dynamischer Prozess
Opfer

Olivia

Täter

Mittäter

Tom &
Tanja

Michele
Max
Unterstützer

Verteidiger
Veronika

Nichtstuer

Nicole
Norman
Niclas
Nathalie
Nadine

Das Opfer
hat keine Chance,
sich alleine aus dem
Mobbing zu
befreien!

Ulrike
Udo
Ursula
Lacher

Larissa
Lars
Lucas
Leon


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Cybermobbing
Folgen für das Opfer:







Wut, Trauer, Verletztheit, Autoritätsverlust
Angst, Isolierung, Einsamkeitsgefühle
Konzentrationsschwierigkeiten
körperliche Beschwerden
traumatische Erfahrung
niedriges Selbstwertgefühl, Vertrauensverlust,
Depressionen
• schlimmstenfalls sogar Suizid


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Cybermobbing
Unter dem Begriff Cybermobbing kann man die folgenden
Straftatbestände subsumieren (Auflistung ist nicht abschließend):
Gewaltdarstellung (§ 131 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
Üble Nachrede (§ 186 StGB)
Verleumdung (§ 187 StGB)
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch
Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB)
Abfangen von Daten (§ 202b StGB)
Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Bedrohung (§ 241 StGB)
Datenveränderung (§ 303a StGB)
Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) = analog zu § 201a StGB


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Cybermobbing
Was kann ein Opfer tun?






Nicht auf Angriffe reagieren!
Account ändern!
Den Täter sperren! Dem Betreiber melden!
Beweise sichern!
Darüber reden! Hilfe holen ist kein Petzen!

Und Nichtbetroffene?
• Anderen helfen! Solidarisch handeln!


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Cybermobbing
Weitere Informationen,
Medien für den Unterricht:
www.lippe-medienzentrum.de

Lehrerfortbildung:
www.

www.polizei-lippe.de
Birger Hampe: Tel.:
05231/609-1371


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Cybermobbing

Geschwister-Scholl-Schule, Gesamtschule der Stadt Detmold