Abrechnung von Gehältern Teil 2 Lohnsteuer Lohnsteuer Allgemein Form der Einkommenssteuer Vom AG zu ermitteln und einzubehalten am 15.
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Abrechnung von Gehältern Teil 2 Lohnsteuer Lohnsteuer Allgemein Form der Einkommenssteuer Vom AG zu ermitteln und einzubehalten am 15. des nächsten Monats an Finanzamt zu bezahlen bei Dienstantritt sind relevante Angaben zur Person zu machen (u.a. Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag) Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage Bruttobezug - lohnsteuerfreie Beträge lt. § 68 EStG (z.B. steuerfreie Überstundenzuschläge) - DNA zur Sozialversicherung (inkl. KU und WF) - Freibetrag - Pendlerpauschale - Gewerkschaftsbeitrag - E-Card-Service-Entgelt + Jahressechstelüberhang = LSt-Bemessungsgrundlage (LSt-Bmgl) Freibetrag Freibeträge in Form eines Bescheides „Freibetragsbescheid“ (FBB) FBB berücksichtigt Werbungskosten (z.B. Aus- und Fortbildungskosten) und Sonderausgaben (z.B. Prämien für freiwillige Krankenversicherung, Wohnraumschaffung) Arbeitnehmerveranlagung Beim FA einzureichen Lohnsteuer wird neu berechnet Vergleich mit der für ein Jahr einbehaltenen Lohnsteuer ODER Steuergutschrift Steuernachzahlung Arbeitnehmerveranlagung Grundlage für Veranlagung Lohnzettel/Beitragsgrundlagennachweis vom AG an GKK oder FA zu übermitteln Arbeitnehmerveranlagung Verpflichtend, wenn… Mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte im Kalenderjahr berücksichtigter Freibetrag ist nicht zugestanden ansonsten freiwillig (Frist: 5 Jahre) Arbeitnehmerveranlagung - Beispiel Im Jahr 2009 wird vom FA eine Veranlagung für das Jahr 2008 gemacht. AN erhält einen Einkommensteuerbescheid (= Mitteilung über Ergebnis) und ggf. einen FREIBETRAGSBESCHEID (enthält alle Freibeträge, die 2008 berücksichtigt wurden) und ggf. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für 2010 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge) Kleines Pendlerpauschale Bedingungen: mehr als 20 km Fahrtstrecke Benützung eines Massenbeförderungsmittel ist zumutbar FAHRTSTRECKE mehr als 20 km Massenbeförderungsmittel ist zumutbar Großes Pendlerpauschale Bedingungen: Benützung eines Massenbeförderungsmittel ist nicht zumutbar Massenbeförderungsmittel ist nicht zumutbar Beispiele für nicht zumutbar: Gehbehinderung Massenverkehrsmittel steht nicht zur Verfügung Wegzeit ist unzumutbar Strecke unter 20 km: 1,5 Stunden Strecke ab 20 km: 2 Stunden Strecke über 40 km: 2,5 Stunden Pendlerpauschale Erklärung über das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung beim AG abgeben! NEU: Pendlerzuschlag Kein Lohnsteuerabzug wegen zu geringer Bezüge Max. € 130,- jährlich Mind. 1 Monat Anspruch auf Pendlerpauschale Gilt für 2008 und 2009 Pendlerpauschale Bei kostenlosem Werksverkehr für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: KEIN PENDLERPAUSCHALE Gewerkschaftsbeitrag Für AN = Werbungskosten Wenn vom AG einbehalten: lohnsteuerliche Berücksichtigung bei Bezugsabrechnung Wenn direkt an Gewerkschaft bezahlt: lohnsteuerliche Berücksichtigung bei Aufrollung der laufenden Bezüge oder bei Veranlagung Berechnung der Lohnsteuer ausgehend von der LSt-BMGL Effektiv-Tarif-Tabelle (siehe S. 120) Suche nach Zeile/Spalte in der das Monatseinkommen eingeordnet werden kann Berechnung mit %-Satz (auf 3 Dez.) Abzugsbetrag lt. Zeile/Spalte abziehen! mittels Lohnsteuertabelle Lohnsteuer kann direkt abgelesen werden (Online-Tabelle) Berechnung der Lohnsteuer Beim Ermitteln der Lohnsteuer sind der Jeweilige Lohnzahlungszeitraum (täglich, monatlich), der Alleinverdienerabsetzbetrag (ohne bzw. mit Kinderzuschlag) und der Alleinerzieherabsetzbetrag zu beachten Lohn- und Gehaltsabrechnungsbeleg Vom AG spätestens mit der Lohnzahlung Abrechnung über den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen Lohn- und Gehaltsabrechnungsbeleg Inhalt Bruttobezug SV-Beitragsgrundlage SV-Beiträge LSt-Bemessungsgrundlage Lohnsteuer Bemessungsgrundlage für Beitrag zur MAVorsorgekasse und geleisteten Beitrag Berechnungsbeispiel Effektiv-Tarif-Tabelle LSt-BMGL: € 1.438,81 mit AVAB – 2 Kd. mit AVAB Monatseinkommen Prozentsatz Abzug von bis 1.011,45 2.099,34 36,50000 % 424,923 LSt-BMGL = € 1.438,81 davon 36,50000 % € 525,166 - Abzug € 424,923 Lohnsteuer: € 100,243 € 100,24 (auf 2 Dez.) 3 Dez. !!! Gebrochene Abrechnungsperiode Dienstverhältnis beginnt oder endet bzw. beginnt und endet während eines Abrechnungszeitraumes z.B.: Arbeitsbeginn 5. April 2009 Gebrochene Abrechnungsperiode Grundbezug: Aliquotierung: bei Monatsbezug : 30 x Anzahl zu bezahlender Kalendertage bei Stundenlohn: Stundenlohn x Anzahl zu bezahlender Arbeitsstunden Gebrochene Abrechnungsperiode Sozialversicherung: Abrechnung nach Kalendertagen Höchstbeitragsgrundlage € 134,€ 134,- x abzurechnender Tage = Höchstbeitragsgrundlage für abzurechnenden Zeitraum Lohnsteuer Lohnsteuer ist für den Zeitraum zu ermitteln und einzubehalten, für den der Bezug tatsächlich bezahlt wird. Übungsbeispiele Lohnsteuer L 3, L 4, L 5 Ü3 Ü4 Ü5 Ü6 Ü7 Ü8 Ü9 Ü 10 Ü 11 Lernzielkontrolle Lohnsteuer Wie errechnet sich die LohnsteuerBemessungsgrundlage? Welche Kriterien gelten für das kleine Pendlerpauschale? Welche Kriterien gelten für das große Pendlerpauschale? Erkläre die Vorgehensweise bei der Berechnung der Lohnsteuer mittels Effektiv-Tarif-Tabelle? Erkläre die Vorgehensweise bei der Berechnung der Lohnsteuer mittels Lohnsteuertabelle? Wozu dient ein Freibetragsbescheid? Was ist ein Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag?