Abrechnung von Gehältern Teil 2 Lohnsteuer Lohnsteuer Allgemein Form der Einkommenssteuer Vom AG zu ermitteln und einzubehalten am 15.
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Transcript Abrechnung von Gehältern Teil 2 Lohnsteuer Lohnsteuer Allgemein Form der Einkommenssteuer Vom AG zu ermitteln und einzubehalten am 15.
Abrechnung von
Gehältern
Teil 2 Lohnsteuer
Lohnsteuer Allgemein
Form der Einkommenssteuer
Vom AG zu ermitteln und einzubehalten
am 15. des nächsten Monats an Finanzamt zu
bezahlen
bei Dienstantritt sind relevante Angaben zur Person zu
machen (u.a. Alleinverdienerabsetzbetrag oder
Alleinerzieherabsetzbetrag)
Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage
Bruttobezug
- lohnsteuerfreie Beträge lt. § 68 EStG (z.B.
steuerfreie Überstundenzuschläge)
- DNA zur Sozialversicherung (inkl. KU und WF)
- Freibetrag
- Pendlerpauschale
- Gewerkschaftsbeitrag
- E-Card-Service-Entgelt
+ Jahressechstelüberhang
= LSt-Bemessungsgrundlage (LSt-Bmgl)
Freibetrag
Freibeträge in Form eines Bescheides
„Freibetragsbescheid“ (FBB)
FBB berücksichtigt Werbungskosten (z.B.
Aus- und Fortbildungskosten) und
Sonderausgaben (z.B. Prämien für freiwillige
Krankenversicherung, Wohnraumschaffung)
Arbeitnehmerveranlagung
Beim FA einzureichen
Lohnsteuer wird neu berechnet
Vergleich mit der für ein Jahr
einbehaltenen Lohnsteuer
ODER
Steuergutschrift
Steuernachzahlung
Arbeitnehmerveranlagung
Grundlage für Veranlagung
Lohnzettel/Beitragsgrundlagennachweis
vom AG an GKK oder FA zu übermitteln
Arbeitnehmerveranlagung
Verpflichtend, wenn…
Mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte
im Kalenderjahr
berücksichtigter Freibetrag ist nicht
zugestanden
ansonsten freiwillig (Frist: 5 Jahre)
Arbeitnehmerveranlagung - Beispiel
Im Jahr 2009 wird vom FA eine Veranlagung
für das Jahr 2008 gemacht.
AN erhält einen Einkommensteuerbescheid
(= Mitteilung über Ergebnis) und
ggf. einen FREIBETRAGSBESCHEID
(enthält alle Freibeträge, die 2008
berücksichtigt wurden) und ggf.
eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber
für 2010 (diese enthält die im
Freibetragsbescheid angeführten
Freibeträge)
Kleines Pendlerpauschale
Bedingungen:
mehr als 20 km Fahrtstrecke
Benützung eines Massenbeförderungsmittel
ist zumutbar
FAHRTSTRECKE
mehr als 20 km
Massenbeförderungsmittel
ist zumutbar
Großes Pendlerpauschale
Bedingungen:
Benützung eines Massenbeförderungsmittel
ist nicht
zumutbar
Massenbeförderungsmittel
ist nicht zumutbar
Beispiele für nicht zumutbar:
Gehbehinderung
Massenverkehrsmittel steht nicht zur
Verfügung
Wegzeit ist unzumutbar
Strecke unter 20 km: 1,5 Stunden
Strecke ab 20 km: 2 Stunden
Strecke über 40 km: 2,5 Stunden
Pendlerpauschale
Erklärung über das Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzung beim AG
abgeben!
NEU: Pendlerzuschlag
Kein Lohnsteuerabzug wegen zu geringer
Bezüge
Max. € 130,- jährlich
Mind. 1 Monat Anspruch auf
Pendlerpauschale
Gilt für 2008 und 2009
Pendlerpauschale
Bei kostenlosem Werksverkehr für
Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte:
KEIN PENDLERPAUSCHALE
Gewerkschaftsbeitrag
Für AN = Werbungskosten
Wenn vom AG einbehalten:
lohnsteuerliche Berücksichtigung bei
Bezugsabrechnung
Wenn direkt an Gewerkschaft bezahlt:
lohnsteuerliche Berücksichtigung bei
Aufrollung der laufenden Bezüge oder
bei Veranlagung
Berechnung der Lohnsteuer
ausgehend von der LSt-BMGL
Effektiv-Tarif-Tabelle (siehe S. 120)
Suche nach Zeile/Spalte in der das
Monatseinkommen eingeordnet werden
kann
Berechnung mit %-Satz (auf 3 Dez.)
Abzugsbetrag lt. Zeile/Spalte abziehen!
mittels Lohnsteuertabelle
Lohnsteuer kann direkt abgelesen werden
(Online-Tabelle)
Berechnung der Lohnsteuer
Beim Ermitteln der Lohnsteuer sind der
Jeweilige Lohnzahlungszeitraum
(täglich, monatlich), der
Alleinverdienerabsetzbetrag (ohne bzw.
mit Kinderzuschlag) und der
Alleinerzieherabsetzbetrag
zu beachten
Lohn- und Gehaltsabrechnungsbeleg
Vom AG
spätestens mit der
Lohnzahlung
Abrechnung über den im
Kalendermonat
ausbezahlten Arbeitslohn
auszuhändigen
Lohn- und Gehaltsabrechnungsbeleg
Inhalt
Bruttobezug
SV-Beitragsgrundlage
SV-Beiträge
LSt-Bemessungsgrundlage
Lohnsteuer
Bemessungsgrundlage für
Beitrag zur MAVorsorgekasse und
geleisteten Beitrag
Berechnungsbeispiel
Effektiv-Tarif-Tabelle
LSt-BMGL: € 1.438,81
mit AVAB – 2 Kd.
mit AVAB
Monatseinkommen
Prozentsatz
Abzug
von
bis
1.011,45
2.099,34 36,50000 % 424,923
LSt-BMGL =
€ 1.438,81
davon 36,50000 %
€
525,166
- Abzug
€
424,923
Lohnsteuer:
€
100,243
€
100,24 (auf 2 Dez.)
3 Dez. !!!
Gebrochene Abrechnungsperiode
Dienstverhältnis beginnt oder endet
bzw. beginnt und endet
während eines Abrechnungszeitraumes
z.B.: Arbeitsbeginn 5. April 2009
Gebrochene Abrechnungsperiode
Grundbezug:
Aliquotierung:
bei Monatsbezug :
30 x Anzahl zu bezahlender
Kalendertage
bei Stundenlohn:
Stundenlohn x Anzahl zu
bezahlender Arbeitsstunden
Gebrochene Abrechnungsperiode
Sozialversicherung:
Abrechnung nach Kalendertagen
Höchstbeitragsgrundlage € 134,€ 134,- x abzurechnender Tage
= Höchstbeitragsgrundlage für
abzurechnenden Zeitraum
Lohnsteuer
Lohnsteuer ist für den Zeitraum zu
ermitteln und einzubehalten, für den der
Bezug tatsächlich bezahlt wird.
Übungsbeispiele Lohnsteuer
L 3, L 4, L 5
Ü3
Ü4
Ü5
Ü6
Ü7
Ü8
Ü9
Ü 10
Ü 11
Lernzielkontrolle Lohnsteuer
Wie errechnet sich die LohnsteuerBemessungsgrundlage?
Welche Kriterien gelten für das kleine
Pendlerpauschale?
Welche Kriterien gelten für das große
Pendlerpauschale?
Erkläre die Vorgehensweise bei der Berechnung
der Lohnsteuer mittels Effektiv-Tarif-Tabelle?
Erkläre die Vorgehensweise bei der Berechnung
der Lohnsteuer mittels Lohnsteuertabelle?
Wozu dient ein Freibetragsbescheid?
Was ist ein Alleinverdiener- bzw.
Alleinerzieherabsetzbetrag?