GRUNDSATZPROGRAMM des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute - Stand 6.
Download ReportTranscript GRUNDSATZPROGRAMM des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute - Stand 6.
GRUNDSATZPROGRAMM
des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute
Stand 6. März 2009 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
Warum ein Grundsatzprogramm?
§ 1 der Satzung des BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. ist der Zusammen schluss der selbständigen Versicherungskaufleute und der selbständigen Bausparkaufleute Deutschlands. Der Verband hat seinen Sitz in Bonn; er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen.
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
§ 2 der Satzung des BVK
Der Verband hat den Zweck, die
beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen sozialen
Belange des Berufsstandes
wahrzunehmen
und und zu fördern. Zu seinen Aufgaben gehören: 1. die
Öffentlichkeit mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Berufs standes
der selbständigen Versicherungskaufleute und der selbständigen Bausparkaufleute
vertraut
zu machen, 2.
Behörden, Körperschaften, Parteien, Verbände, Vertretervereinigungen Presse
in berufsständischen Fragen zu
informieren
, und 3. Auskünfte und
Gutachten
zu erteilen, die
Mitglieder
in Berufsangelegenheiten zu
beraten
, die Mitglieder bei Anträgen oder Beschwerden zu
unterstützen
, den Mitgliedern
aktive Rechtshilfe zu gewähren
, wenn dies nicht gegen Verbands interressen verstößt, 4. die
Berufsbildungsarbeit zu fördern
vertiefen, und das fachliche Wissen der Mitglieder zu 5. den Berufsstand von
ungeeigneten Personen freizuhalten
, 6. den
unlauteren Wettbewerb
zu
bekämpfen
, 7. die
Interessen
zu
vertreten
.
des Berufsstandes
international
und in der Europäischen Union 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
Was ist ein Grundsatzprogramm?
Was ist ein Grundsatzprogramm?
Ein Grundsatzprogramm enthält die
gesammelten Forderungen, Ziele
und
Werte
eines Verbandes. Es konstituiert die Identität des Verbandes,
integriert
damit
nach innen
und
grenzt nach außen ab
. Antworten auf aktuelle politische Fragen werden selten in einem
Grundsatzprogramm
gegeben, da es langfristig angelegt und
relativ abstrakt
gehalten ist. Das Grundsatzprogramm unterscheidet sich somit von einem
Aktionsplan
, der für den
mittelfristigen Zeitraum
einer Amtsperiode konzipiert ist. Das Grundsatzprogramm unterscheidet sich auch von Satzungen, Ordnungen und Organisationsstatuten. Es wird von einer Grundsatzkommission erarbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen.
In stärkerem Maße als durch das Grundsatzprogramm wird ein Verband vom Mitglied über
ihre Repräsentanten
und ihre aktuelle Politik
identifiziert
. Die Repräsentanten sind jedoch gehalten, sich
am Grundsatzprogramm zu orientieren
und die Inhalte des Programms über ihre Handlungen und Aussagen zu transportieren. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Vorwort Gesellschaftspolitische Aufgabe Heimat der Versicherungskaufleute Verantwortung und im Dienste seiner Mitglieder Beruf im Zeitwandel Versicherungsvermittler sichern und schaffen Arbeitsplätze Wirtschaftliche Grundlage Vermittlung in Zukunft Vertretervereinigungen und Gemeinsames Haus Vertriebsrechtliche und handelsrechtliche Aspekte Finanzdienstleistungen und Bausparen Anbieter und Garant von Qualifizierungen Nationaler und internationaler Lobbyist Verhältnis zu Versicherungs- und Bausparunternehmen Der BVK in der Gesellschaft Ein Verband mit Zukunft 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
2. Gesellschaftspolitische Aufgabe
Mit der
intensiven und qualifizierten Kundenberatung
haben die Versicherungs- und Bausparvermittler eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe
wahrgenommen, der sie sich weiterhin verpflichtet fühlen. Durch das
demographiebedingte
Versagen der Sozialsysteme steht die private
Vermögensbildung am Anfang
. Der Versicherungs- und Bausparvermittler ist ein immer
wichtigerer Informant, Berater
und Betreuer des Einzelnen.
Wir tragen auch
Verantwortung
das Bewusstsein des Menschen für einen adäquaten und dem Risiko
angemessenen Versicherungsschutz zu fördern Individuelle Beratung
konkurriert zu Massenangeboten. Der
Kunde und nicht der Produktabsatz steht in den Vordergrund unseres Handelns .
Staatlich auferlegten bürokratischen Hindernissen gilt es abzubauen. Gesetzlich auferlegte Verpflichtungen, sind für den Kunden entmündigend. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
3. Heimat der Versicherungskaufleute
Als
größter Vermittlerverband
vertritt er die Interessen von Einzelmitgliedern und die über Vertretervereinigungen organisierte Versicherungsvertretern.
Der BVK ist die
Interessenvertretung der im Vermittlerregister eingetragenen Versicherungs- und Bausparvermittler
, egal ob eine Tätigkeit als Einfirmen vertreter , als Mehrfachagent, als Makler, als natürliche Person, in der Rechtsform einer juristischen Person, als Finanzdienstleister, als Strukturvertrieb oder im Annexvertrieb erbracht wird. Auch den Vertretervereinigungen im „Gemeinsamen Hauses“ wird eine berufs- und verbandspolitische Heimat geboten.
Der BVK ist die
Interessenvertretung aller
Vermittler gegenüber der
Politik
, der
Versicherungs- und Bausparwirtschaft
und der
Gesellschaft.
Die Mitgliedschaft im BVK ist freiwillig und geprägt von denen, die sich persönlich mit dem organisierten Berufsstand identifizieren.
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
4. Verantwortung und im Dienste seiner Mitglieder
Der
BVK ist verpflichtet
, gewissenhaft und ohne Vorteilsnahme die Interessen zu vertreten, die im BVK die berufliche Sicherheit, Geborgenheit und kollegialen Austausch suchen und finden.
Das
Handeln
wird bestimmt durch
Mitglieder, ehrenamtlichen
Repräsentanten und
hauptamtlichen Mitarbeitern
, die sich dem Leitbild verpflichtet fühlen. Bezirks- und Regional
verbände sind breit anzulegen
, damit ein kollegialer
Austausch und persönliche Gespräche
Regionalverbände geführt werden.
zwischen Vorständen der Bezirks- und Ehrenamtlich Tätige sollen fortlaufende Qualifizierungen erwerben.
Das Wissen
des Verbandes
dient allen
ehren und hauptamtlichen Tätigen und steht als aktuelle Information zur Verfügung. Der BVK steht seinen Mitgliedern gegenüber für eine
qualifizierte und kompetente Beratung
s- und Betreuungsleistung. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
5. Beruf im Zeitwandel Neue Vertriebskanäle
, wie der des
Internets
, und
neue Produktangebote
, wie das der Finanzdienstleistungen, nehmen
Einfluss auf das traditionelle Berufsbild
der Versicherungs- und Bausparvermittler und auf die Kundenbeziehung.
Von den Unternehmen wird gefordert, dem Vermittler der Zukunft Chancen und Möglichkeiten zu geben,
seinen Stärken und Fähigkeiten selbständig tätig
zu werden.
Sollvorgaben
für einzelne Produkte
hindern
oftmals.
Kein
Direktvertrieb kann ein originäres Kundenvertrauen begründen
, eine sachgerechte Versicherungs und Bausparvermittlung kann regelmäßig
nur durch persönliche Beratung erfolgen
.
Erfolgreiche Vertriebskonzepte
werden durch Kostensparkonzepte zum Nachteil der Kunden
ersetzt
, begleitet
durch qualifikationslose Seiteneinsteiger.
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
6. Versicherungsvermittler sichern und schaffen Arbeitsplätze
Selbständige
Versicherungsvermittler
bilden Versicherungskaufleute aus. bieten ca.
200.000 Arbeitsplätze
und Versicherungsunternehmen und Gesetzgeber sind aufgerufen,
leistungsgerechte Provisionen anzubieten Bürokratiekosten zu vermieden
und
unzumutbare
und zu beseitigen.
Als Arbeitgeberverband der selbständigen Versicherungsvermittler tritt der BVK zusammen mit seinen Mitgliedern für eine
angemessene Vergütung
der in den Agenturen beschäftigten
Arbeitnehmern und Auszubildenden
ein.
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
7. Wirtschaftliche Grundlagen Provisionen und Courtagen bilden die wirtschaftliche Grundlage des Berufs
. Diese müssen dem Einsatz, den Aufgaben und den Leistungen des Vermittlers gerecht werden und ihm
die wirtschaftliche Grundlage gewährleisten
.
Gesetzliche Regulierungen, Vergütungen zu begrenzen
, sind innerhalb eines freien Marktes und Wettbewerbes
abzulehnen
. Dienstleistungen, die nicht zu einem Vermittlungserfolg führen, müssen generell entgeltfähig sein. Jede
weitergehende Tätigkeit
des Vermittlers, die er für ein Unternehmen ausübt (Schadensregulierung, Inkasso, Policierung, o.ä.),
ist zu vergüten.
Einseitig gestaltete Unterwerfungsregelungen in Agenturverträgen schaffen Abhängigkeiten. Fahrstuhlprovisionen, Abschlussvorgaben, Rennlisten, und Provisions-Clusterungen sind ungeeignete Maßnahmen.
Dem
Versicherungsmakler steht ein Courtageanspruch zu
, der regelmäßig umsatzorientiert vom vermittelten Produkt anhängig ist. Bonifikationen oder andere Zusatzleistungen außerhalb der vertraglichen Courtage
sind diesem fremd
. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
8. Vermittlung in Zukunft
Der Versicherungsbedarf wird zukünftig durch die Finanzierungsschwierigkeiten der gesetzlichen Sozialsysteme steigen . Der
Beratungsbedarf kann nicht durch Direktvertriebskanäle erfüllt werden
. Die Steuerung der Einfirmenvertreter nimmt zu und deren selbständige Tätigkeit wird einengt. Dies wird dazu führen, dass häufiger Vermittler die
Einfirmenbindung hinterfragen
. Der BVK
unterstützt die Eigen- und Selbständigkeit
aller Versicherungs- und Bausparvermittler unabhängig von der Vertriebsform. Versuche, den Vertrieb in Vertriebsunternehmen oder Strukturvertriebe zu verlagern, lehnt der BVK ab. Nur eine Umfassende Qualifikation, die Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung und das Bewusstsein und Handeln eines selbständigen Unternehmers führen zum Erfolg. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
9. Vertretervereinigungen und „Gemeinsames Haus“
Der BVK kann
ohne jegliches Eigeninteresse unabhängig
die Anliegen der Versicherungs- und Bausparvertreter
wahrnehmen
. Die Vertretervereinigungen agieren durch ihre Repräsentanten auch im berechtigten, eigenen beruflichen Interesse, das von den Vertragsbeziehungen zu den Versicherungs- und den Bausparunternehmen mitgeprägt wird. Im Zusammenwirken mit den Vertretervereinigungen und dem AVV werden die Anliegen der Vertreter in der Öffentlichkeit und bei den Versicherungs- und Bausparunternehmen wahrnehmbar.
Nur in Geschlossenheit und Solidarität
sind die
Ziele
des Berufsstandes
erreichbar
. BVK und AVV
verpflichten sich zum solidarischen Handeln
im Interesse aller Vertreter. Gemeinsames Ziel ist die Doppelmitgliedschaft der Versicherungs vertreter im BVK und der Vertretervereinigung.
Der BVK erwartet, dass er
als Partner und nicht als Konkurrent dargestellt wird
. Eine finanzielle Unabhängigkeit vom Unternehmen ist für Vertretervereinigungen unabdingbar BVK und Vertretervereinigung sind in Verantwortung für ihre gemeinsamen Mitglieder zur engsten Zusammenarbeit verpflichtet. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
10. Vertriebsrechtliche und handelsrechtliche Aspekte
Das geänderte VVG und das alte HGB werden den Veränderungen im
Versicherungsvertrieb nicht gerecht
.
Die Vermittlung bedarf
neuer Rahmenbedingungen
, die den unterschiedlichen Produkten und Vermittlungstätigkeiten Rechnung tragen.
Versicherungs- und Bausparprodukte sind dem Kunden transparent zu machen, ohne dass der Vermittler
nicht geäußerten Bedarf ermitteln muss
.
Die handelsrechtliche
Bemühungspflicht darf nicht Weisungsrecht
durch ein sich ausweitendes der Unternehmen ausgehöhlt und ins Gegenteil
verkehrt werden
. Der
Ausgleichsanspruch
soll auch gelten für den Fall der
Eigenkündigung
durch den Vermittler. Grundsätzlich muss dem Vermittler das Wahlrecht zwischen Ausgleichsanspruch und Aufrechterhaltung des laufenden Provisionsanspruchs zustehen. Der Ausgleichsanspruch darf nicht in Anhängigkeit in Form von Altersversorgungen als Provisionsergänzungsentgelte stehen.
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
11. Finanzdienstleistungen und Bausparen
Die Tendenz geht zu einer
Gesamtfinanzberatung aus einer Hand
mit einer Vermischung von Produkten zwischen Versicherungs- und Finanzdienst leistungsprodukten. Der Anlageberater und -vermittler der Zukunft wird in
größeren Agentureinheiten
einen zunehmenden Teil der Palette aus Versicherungs-, Finanzdienstleistungs- und Bausparprodukten
anbieten müssen
.
Die Ausweitung der Angebote hat zu einer einseitigen Verschiebung des Marktzugangs zu Gunsten von Banken geführt, die zu einem einseitigen Wettbewerbsvorteil führt. Der BVK tritt für ein
Verbot der datenrechtlich bedenklichen und rechtswidrigen Nutzung
der den Banken vorliegenden Kundendaten ein. Ebenso stehen
Kopplungsverträge
, in denen Banken die Kreditvergabe von dem Abschluss von Versicherungen oder Bausparverträgen abhängig machen, einem
freien Wettbewerb entgegen.
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
12. Anbieter und Garant von Qualifizierungen
Der BVK tritt für eine
generelle Sachkundeprüfung
als Qualifikation zum Beruf ein, die nicht in die Beliebigkeit von Versicherern und Vertrieben gestellt werden darf.
Beratungsqualität und
Ausbildungsniveau
werden zukünftig zum
entscheiden den Wettbewerbsfaktor
. Die Leistungen und die Beratungsqualität werden noch stärker an den sich wechselnden und zunehmenden Wünschen der Kunden orientiert sein müssen.
Qualität und Zuverlässigkeit
sind für Mitglieder des BVK
selbstverständlich
und begründen die Bereitschaft und die Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung und damit zur Teilnahme an Angeboten der BVK Bildungsakademie.
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
13. Nationaler und internationaler Lobbyist
Einflussnahme auf und Mitgestaltung von berufsrechtlichen Rahmenbedingungen der Versicherungs- und Bausparvermittler erfordern
stetigen Kontakt
eines Verbandes
zu Regierungsstellen und zur Politik.
Der
BVK ist eingebunden
in den Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (
BDWi
) in Berlin und in das Internationale Büro der Versicherungsvertreter (Bureau International des Producteurs d ´Assurances et de Réassurances =
BIPAR
) in Brüssel. Der BVK wird seine Bemühungen, Recht gestaltend auf die Rahmenbedingungen der Versicherungs- und Bausparvermittler einzuwirken, und seine breit angelegte Lobbyarbeit weiterhin intensivieren und ausbauen. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
14. Verhältnis zu Versicherungs- und Bausparunternehmen
Gemeinsam mit den Versicherungsunternehmen und seinem Spitzenverband, dem GDV, sucht der BVK im Gespräch nach Lösungen zu Fragen und Problemen des Vertriebs.
Gemeinsamkeiten werden jedoch nicht auf Dauer festgeschrieben, vielmehr sind sie im Wege des gegenseitigen Verständnisses den jeweiligen Entwicklungen anzupassen. Der BVK lehnt Bestrebungen ab, mit denen das Recht zur einseitigen Vertragsänderung durch Versicherungs- und Bausparunternehmen beansprucht wird.
Der BVK wird Versicherungsunternehmen aktiv unterstützen, die sich im Sinne seines Grundsatzprogramms als fairer Vertragspartner ihrer gebundenen und ungebundenen Vermittler gerieren. Der BVK wird, wenn Versicherer verstärkt gegen die Ziele des Grundsatzprogramms und die Interessen der Versicherungs und Bausparvermittler agieren, dies über den Kreis der Beteiligten hinaus öffentlich machen.
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK
21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK