GRUNDSATZPROGRAMM des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute - Stand 6.

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GRUNDSATZPROGRAMM

des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute

Stand 6. März 2009 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

Warum ein Grundsatzprogramm?

§ 1 der Satzung des BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. ist der Zusammen schluss der selbständigen Versicherungskaufleute und der selbständigen Bausparkaufleute Deutschlands. Der Verband hat seinen Sitz in Bonn; er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen.

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§ 2 der Satzung des BVK

Der Verband hat den Zweck, die

beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen sozialen

Belange des Berufsstandes

wahrzunehmen

und und zu fördern. Zu seinen Aufgaben gehören: 1. die

Öffentlichkeit mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Berufs standes

der selbständigen Versicherungskaufleute und der selbständigen Bausparkaufleute

vertraut

zu machen, 2.

Behörden, Körperschaften, Parteien, Verbände, Vertretervereinigungen Presse

in berufsständischen Fragen zu

informieren

, und 3. Auskünfte und

Gutachten

zu erteilen, die

Mitglieder

in Berufsangelegenheiten zu

beraten

, die Mitglieder bei Anträgen oder Beschwerden zu

unterstützen

, den Mitgliedern

aktive Rechtshilfe zu gewähren

, wenn dies nicht gegen Verbands interressen verstößt, 4. die

Berufsbildungsarbeit zu fördern

vertiefen, und das fachliche Wissen der Mitglieder zu 5. den Berufsstand von

ungeeigneten Personen freizuhalten

, 6. den

unlauteren Wettbewerb

zu

bekämpfen

, 7. die

Interessen

zu

vertreten

.

des Berufsstandes

international

und in der Europäischen Union 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

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Was ist ein Grundsatzprogramm?

Was ist ein Grundsatzprogramm?

Ein Grundsatzprogramm enthält die

gesammelten Forderungen, Ziele

und

Werte

eines Verbandes. Es konstituiert die Identität des Verbandes,

integriert

damit

nach innen

und

grenzt nach außen ab

. Antworten auf aktuelle politische Fragen werden selten in einem

Grundsatzprogramm

gegeben, da es langfristig angelegt und

relativ abstrakt

gehalten ist. Das Grundsatzprogramm unterscheidet sich somit von einem

Aktionsplan

, der für den

mittelfristigen Zeitraum

einer Amtsperiode konzipiert ist. Das Grundsatzprogramm unterscheidet sich auch von Satzungen, Ordnungen und Organisationsstatuten. Es wird von einer Grundsatzkommission erarbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen.

In stärkerem Maße als durch das Grundsatzprogramm wird ein Verband vom Mitglied über

ihre Repräsentanten

und ihre aktuelle Politik

identifiziert

. Die Repräsentanten sind jedoch gehalten, sich

am Grundsatzprogramm zu orientieren

und die Inhalte des Programms über ihre Handlungen und Aussagen zu transportieren. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

Inhaltsverzeichnis

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

Vorwort Gesellschaftspolitische Aufgabe Heimat der Versicherungskaufleute Verantwortung und im Dienste seiner Mitglieder Beruf im Zeitwandel Versicherungsvermittler sichern und schaffen Arbeitsplätze Wirtschaftliche Grundlage Vermittlung in Zukunft Vertretervereinigungen und Gemeinsames Haus Vertriebsrechtliche und handelsrechtliche Aspekte Finanzdienstleistungen und Bausparen Anbieter und Garant von Qualifizierungen Nationaler und internationaler Lobbyist Verhältnis zu Versicherungs- und Bausparunternehmen Der BVK in der Gesellschaft Ein Verband mit Zukunft 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

2. Gesellschaftspolitische Aufgabe

Mit der

intensiven und qualifizierten Kundenberatung

haben die Versicherungs- und Bausparvermittler eine

gesamtgesellschaftliche Aufgabe

wahrgenommen, der sie sich weiterhin verpflichtet fühlen. Durch das

demographiebedingte

Versagen der Sozialsysteme steht die private

Vermögensbildung am Anfang

. Der Versicherungs- und Bausparvermittler ist ein immer

wichtigerer Informant, Berater

und Betreuer des Einzelnen.

Wir tragen auch

Verantwortung

das Bewusstsein des Menschen für einen adäquaten und dem Risiko

angemessenen Versicherungsschutz zu fördern Individuelle Beratung

konkurriert zu Massenangeboten. Der

Kunde und nicht der Produktabsatz steht in den Vordergrund unseres Handelns .

Staatlich auferlegten bürokratischen Hindernissen gilt es abzubauen. Gesetzlich auferlegte Verpflichtungen, sind für den Kunden entmündigend. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

3. Heimat der Versicherungskaufleute

Als

größter Vermittlerverband

vertritt er die Interessen von Einzelmitgliedern und die über Vertretervereinigungen organisierte Versicherungsvertretern.

Der BVK ist die

Interessenvertretung der im Vermittlerregister eingetragenen Versicherungs- und Bausparvermittler

, egal ob eine Tätigkeit als Einfirmen vertreter , als Mehrfachagent, als Makler, als natürliche Person, in der Rechtsform einer juristischen Person, als Finanzdienstleister, als Strukturvertrieb oder im Annexvertrieb erbracht wird. Auch den Vertretervereinigungen im „Gemeinsamen Hauses“ wird eine berufs- und verbandspolitische Heimat geboten.

Der BVK ist die

Interessenvertretung aller

Vermittler gegenüber der

Politik

, der

Versicherungs- und Bausparwirtschaft

und der

Gesellschaft.

Die Mitgliedschaft im BVK ist freiwillig und geprägt von denen, die sich persönlich mit dem organisierten Berufsstand identifizieren.

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4. Verantwortung und im Dienste seiner Mitglieder

Der

BVK ist verpflichtet

, gewissenhaft und ohne Vorteilsnahme die Interessen zu vertreten, die im BVK die berufliche Sicherheit, Geborgenheit und kollegialen Austausch suchen und finden.

Das

Handeln

wird bestimmt durch

Mitglieder, ehrenamtlichen

Repräsentanten und

hauptamtlichen Mitarbeitern

, die sich dem Leitbild verpflichtet fühlen. Bezirks- und Regional

verbände sind breit anzulegen

, damit ein kollegialer

Austausch und persönliche Gespräche

Regionalverbände geführt werden.

zwischen Vorständen der Bezirks- und Ehrenamtlich Tätige sollen fortlaufende Qualifizierungen erwerben.

Das Wissen

des Verbandes

dient allen

ehren und hauptamtlichen Tätigen und steht als aktuelle Information zur Verfügung. Der BVK steht seinen Mitgliedern gegenüber für eine

qualifizierte und kompetente Beratung

s- und Betreuungsleistung. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

5. Beruf im Zeitwandel Neue Vertriebskanäle

, wie der des

Internets

, und

neue Produktangebote

, wie das der Finanzdienstleistungen, nehmen

Einfluss auf das traditionelle Berufsbild

der Versicherungs- und Bausparvermittler und auf die Kundenbeziehung.

Von den Unternehmen wird gefordert, dem Vermittler der Zukunft Chancen und Möglichkeiten zu geben,

seinen Stärken und Fähigkeiten selbständig tätig

zu werden.

Sollvorgaben

für einzelne Produkte

hindern

oftmals.

Kein

Direktvertrieb kann ein originäres Kundenvertrauen begründen

, eine sachgerechte Versicherungs und Bausparvermittlung kann regelmäßig

nur durch persönliche Beratung erfolgen

.

Erfolgreiche Vertriebskonzepte

werden durch Kostensparkonzepte zum Nachteil der Kunden

ersetzt

, begleitet

durch qualifikationslose Seiteneinsteiger.

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6. Versicherungsvermittler sichern und schaffen Arbeitsplätze

Selbständige

Versicherungsvermittler

bilden Versicherungskaufleute aus. bieten ca.

200.000 Arbeitsplätze

und Versicherungsunternehmen und Gesetzgeber sind aufgerufen,

leistungsgerechte Provisionen anzubieten Bürokratiekosten zu vermieden

und

unzumutbare

und zu beseitigen.

Als Arbeitgeberverband der selbständigen Versicherungsvermittler tritt der BVK zusammen mit seinen Mitgliedern für eine

angemessene Vergütung

der in den Agenturen beschäftigten

Arbeitnehmern und Auszubildenden

ein.

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7. Wirtschaftliche Grundlagen Provisionen und Courtagen bilden die wirtschaftliche Grundlage des Berufs

. Diese müssen dem Einsatz, den Aufgaben und den Leistungen des Vermittlers gerecht werden und ihm

die wirtschaftliche Grundlage gewährleisten

.

Gesetzliche Regulierungen, Vergütungen zu begrenzen

, sind innerhalb eines freien Marktes und Wettbewerbes

abzulehnen

. Dienstleistungen, die nicht zu einem Vermittlungserfolg führen, müssen generell entgeltfähig sein. Jede

weitergehende Tätigkeit

des Vermittlers, die er für ein Unternehmen ausübt (Schadensregulierung, Inkasso, Policierung, o.ä.),

ist zu vergüten.

Einseitig gestaltete Unterwerfungsregelungen in Agenturverträgen schaffen Abhängigkeiten. Fahrstuhlprovisionen, Abschlussvorgaben, Rennlisten, und Provisions-Clusterungen sind ungeeignete Maßnahmen.

Dem

Versicherungsmakler steht ein Courtageanspruch zu

, der regelmäßig umsatzorientiert vom vermittelten Produkt anhängig ist. Bonifikationen oder andere Zusatzleistungen außerhalb der vertraglichen Courtage

sind diesem fremd

. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

8. Vermittlung in Zukunft

Der Versicherungsbedarf wird zukünftig durch die Finanzierungsschwierigkeiten der gesetzlichen Sozialsysteme steigen . Der

Beratungsbedarf kann nicht durch Direktvertriebskanäle erfüllt werden

. Die Steuerung der Einfirmenvertreter nimmt zu und deren selbständige Tätigkeit wird einengt. Dies wird dazu führen, dass häufiger Vermittler die

Einfirmenbindung hinterfragen

. Der BVK

unterstützt die Eigen- und Selbständigkeit

aller Versicherungs- und Bausparvermittler unabhängig von der Vertriebsform. Versuche, den Vertrieb in Vertriebsunternehmen oder Strukturvertriebe zu verlagern, lehnt der BVK ab. Nur eine Umfassende Qualifikation, die Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung und das Bewusstsein und Handeln eines selbständigen Unternehmers führen zum Erfolg. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

9. Vertretervereinigungen und „Gemeinsames Haus“

Der BVK kann

ohne jegliches Eigeninteresse unabhängig

die Anliegen der Versicherungs- und Bausparvertreter

wahrnehmen

. Die Vertretervereinigungen agieren durch ihre Repräsentanten auch im berechtigten, eigenen beruflichen Interesse, das von den Vertragsbeziehungen zu den Versicherungs- und den Bausparunternehmen mitgeprägt wird. Im Zusammenwirken mit den Vertretervereinigungen und dem AVV werden die Anliegen der Vertreter in der Öffentlichkeit und bei den Versicherungs- und Bausparunternehmen wahrnehmbar.

Nur in Geschlossenheit und Solidarität

sind die

Ziele

des Berufsstandes

erreichbar

. BVK und AVV

verpflichten sich zum solidarischen Handeln

im Interesse aller Vertreter. Gemeinsames Ziel ist die Doppelmitgliedschaft der Versicherungs vertreter im BVK und der Vertretervereinigung.

Der BVK erwartet, dass er

als Partner und nicht als Konkurrent dargestellt wird

. Eine finanzielle Unabhängigkeit vom Unternehmen ist für Vertretervereinigungen unabdingbar BVK und Vertretervereinigung sind in Verantwortung für ihre gemeinsamen Mitglieder zur engsten Zusammenarbeit verpflichtet. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

10. Vertriebsrechtliche und handelsrechtliche Aspekte

Das geänderte VVG und das alte HGB werden den Veränderungen im

Versicherungsvertrieb nicht gerecht

.

Die Vermittlung bedarf

neuer Rahmenbedingungen

, die den unterschiedlichen Produkten und Vermittlungstätigkeiten Rechnung tragen.

Versicherungs- und Bausparprodukte sind dem Kunden transparent zu machen, ohne dass der Vermittler

nicht geäußerten Bedarf ermitteln muss

.

Die handelsrechtliche

Bemühungspflicht darf nicht Weisungsrecht

durch ein sich ausweitendes der Unternehmen ausgehöhlt und ins Gegenteil

verkehrt werden

. Der

Ausgleichsanspruch

soll auch gelten für den Fall der

Eigenkündigung

durch den Vermittler. Grundsätzlich muss dem Vermittler das Wahlrecht zwischen Ausgleichsanspruch und Aufrechterhaltung des laufenden Provisionsanspruchs zustehen. Der Ausgleichsanspruch darf nicht in Anhängigkeit in Form von Altersversorgungen als Provisionsergänzungsentgelte stehen.

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11. Finanzdienstleistungen und Bausparen

Die Tendenz geht zu einer

Gesamtfinanzberatung aus einer Hand

mit einer Vermischung von Produkten zwischen Versicherungs- und Finanzdienst leistungsprodukten. Der Anlageberater und -vermittler der Zukunft wird in

größeren Agentureinheiten

einen zunehmenden Teil der Palette aus Versicherungs-, Finanzdienstleistungs- und Bausparprodukten

anbieten müssen

.

Die Ausweitung der Angebote hat zu einer einseitigen Verschiebung des Marktzugangs zu Gunsten von Banken geführt, die zu einem einseitigen Wettbewerbsvorteil führt. Der BVK tritt für ein

Verbot der datenrechtlich bedenklichen und rechtswidrigen Nutzung

der den Banken vorliegenden Kundendaten ein. Ebenso stehen

Kopplungsverträge

, in denen Banken die Kreditvergabe von dem Abschluss von Versicherungen oder Bausparverträgen abhängig machen, einem

freien Wettbewerb entgegen.

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12. Anbieter und Garant von Qualifizierungen

Der BVK tritt für eine

generelle Sachkundeprüfung

als Qualifikation zum Beruf ein, die nicht in die Beliebigkeit von Versicherern und Vertrieben gestellt werden darf.

Beratungsqualität und

Ausbildungsniveau

werden zukünftig zum

entscheiden den Wettbewerbsfaktor

. Die Leistungen und die Beratungsqualität werden noch stärker an den sich wechselnden und zunehmenden Wünschen der Kunden orientiert sein müssen.

Qualität und Zuverlässigkeit

sind für Mitglieder des BVK

selbstverständlich

und begründen die Bereitschaft und die Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung und damit zur Teilnahme an Angeboten der BVK Bildungsakademie.

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13. Nationaler und internationaler Lobbyist

Einflussnahme auf und Mitgestaltung von berufsrechtlichen Rahmenbedingungen der Versicherungs- und Bausparvermittler erfordern

stetigen Kontakt

eines Verbandes

zu Regierungsstellen und zur Politik.

Der

BVK ist eingebunden

in den Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (

BDWi

) in Berlin und in das Internationale Büro der Versicherungsvertreter (Bureau International des Producteurs d ´Assurances et de Réassurances =

BIPAR

) in Brüssel. Der BVK wird seine Bemühungen, Recht gestaltend auf die Rahmenbedingungen der Versicherungs- und Bausparvermittler einzuwirken, und seine breit angelegte Lobbyarbeit weiterhin intensivieren und ausbauen. 21.01.2009 Thomas Billerbeck Copyright BVK

14. Verhältnis zu Versicherungs- und Bausparunternehmen

Gemeinsam mit den Versicherungsunternehmen und seinem Spitzenverband, dem GDV, sucht der BVK im Gespräch nach Lösungen zu Fragen und Problemen des Vertriebs.

Gemeinsamkeiten werden jedoch nicht auf Dauer festgeschrieben, vielmehr sind sie im Wege des gegenseitigen Verständnisses den jeweiligen Entwicklungen anzupassen. Der BVK lehnt Bestrebungen ab, mit denen das Recht zur einseitigen Vertragsänderung durch Versicherungs- und Bausparunternehmen beansprucht wird.

Der BVK wird Versicherungsunternehmen aktiv unterstützen, die sich im Sinne seines Grundsatzprogramms als fairer Vertragspartner ihrer gebundenen und ungebundenen Vermittler gerieren. Der BVK wird, wenn Versicherer verstärkt gegen die Ziele des Grundsatzprogramms und die Interessen der Versicherungs und Bausparvermittler agieren, dies über den Kreis der Beteiligten hinaus öffentlich machen.

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