Herzlich Willkommen Überlegungen zur steueroptimalen Gehaltsvereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH Was hat sich geändert?       Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens Jetzt Halbeinkünfteverfahren Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 40 auf 25% pauschale Anrechnung der.

Download Report

Transcript Herzlich Willkommen Überlegungen zur steueroptimalen Gehaltsvereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH Was hat sich geändert?       Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens Jetzt Halbeinkünfteverfahren Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 40 auf 25% pauschale Anrechnung der.

Herzlich Willkommen
Überlegungen zur steueroptimalen
Gehaltsvereinbarung mit dem
Gesellschafter-Geschäftsführer der
GmbH
Was hat sich geändert?






Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens
Jetzt Halbeinkünfteverfahren
Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 40 auf
25%
pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die
Einkommensteuer
Eine pauschale Aussage, welche Rechtsform am
günstigsten ist, kann nicht getroffen werden.
Auch die Höhe des Gesellschafter-Geschäftsführer
Gehaltes mit daraus resultierenden steuerlichen
Belastungen muss neu berechnet werden.
Rechtsformvergleich
Gehaltsplanung

Unter Berücksichtigung der
Angemessenheit war und ist die
Höhe von GesellschafterGeschäftsführergehältern ein
bewährtes Gestaltungsmittel zur
Steueroptimierung einer
Kapitalgesellschaft.
Einfluss des Gehalts auf die Steuern


Da Leistungen zwischen einer GmbH und
dem Gesellschafter steuerlich anerkannt
werden, hat die Höhe des GesellschafterGeschäftsführergehalts als
Betriebsausgabe unmittelbar Auswirkung
auf die Gewerbesteuer und
Körperschaftsteuer.
Der Gesellschafter muss andererseits sein
Geschäftsführergehalt als Arbeitslohn der
Einkommensteuer unterwerfen.
Thesaurierung bzw. Ausschüttung vs.
Gehalt
Thesaurie GmbH
rung
Körpersch 25%
aftsteuer
Soli
1%
Gewerbes 14%
teuer
Gesamt
40%
Ausschütt
ung
½ Einkommensteuer
z. B. 50%
Gesamt
Gesellsch
after
25%
Gehalt
50%
65%
Was gibt es noch zu beachten?



Evtl. noch andere Vergütungen, wie z. B.
Miete.
Ausschüttungen
Welche Betrachtungsweise wählt man:



Gesamtsteuerbelastung
Steuerbelastung beim Gesellschafter
Das steueroptimale Gehalt ist unter
Berücksichtigung aller Umstände zu
ermitteln.
Beispiel

Eine GmbH erwirtschaftet einen
Gewinn vor Steuern und vor
Zahlungen an den Gesellschafter in
Höhe von 200.000 €.



Variante 1: Vollausschüttung des
verbleibenden Gewinns
Variante 2: Auszahlung als
Geschäftsführergehalt in voller Höhe
Optimum: Berechnung des 'optimalen'
Gehalts
Steuern bei der GmbH

Gewinn GmbH
Geschäftsführer
-Gehalt
Gewerbesteuer
Zu
versteuerndes
Einkommen
Körperschaftsteuer 25%
Soli 5,5%
Gewinn nach
Steuern
Variante 1
Variante 2
Optimum
200.000
200.000
200.000
-0
-200.000
-38.000
40.000
0
32.400
160.000
0
129.600
40.000
0
32.400
2.200
0
1.782
117.800
0
95.418
Steuern beim Geschäftsführer
Variante 1
Kapitaleink.
Variante 2
Optimum
58.900
0
0
0
200.000
38.000
zu versteuerndes Einkommen
58.900
200.000
38.000
Einkommensteu
er
18.701
87.127
9.360
1.028
4.792
515
39.171
108.081
28.125
Gehalt
Soli
Einkommen
nach Steuern
Steuervergleich
Variante 1
Variante 2
Optimum
Steuern GmbH
82.200
0
66.582
Steuern GF
19.792
91.919
47.875
Steuern total
101.992
91.919
76.457

Beim steuerlich optimal errechneten Gehalt ergibt
sich eine jährliche Steuerersparnis von
mindestens 15.462 €.
Konsequenz



Das steueroptimale Gehalt muss
berechnet werden.
Prüfen Sie, ob es sich lohnt, die
GmbH als "Sparbüchse" zu
verwenden (Haftung, RatingVerfahren).
Das Gehalt sollte den privaten
Konsum abdecken.
Tätigkeitsvergütungen ab 2001


Steuerbelastung bei GmbH ca. 40%
Steuerbelastung beim GF kann über
50% (ESt, Soli und KiSt) liegen!


evtl. Reduzierung der Vergütungen!
und höhere Ausschüttungen
(Halbeinkünfteverfahren)
So viel Gehalt wie möglich?


Durch die Einführung des
Halbeinkünfteverfahrens in 2001 hat die
pauschale Aussage, je höher das
Geschäftsführergehalt desto günstiger die
Gesamtsteuerbelastung, ihre Gültigkeit
verloren!
Die Aussage behält aber ihre Gültigkeit,
wenn man von der Annahme der
Vollausschüttung ausgeht.
VGA bei der GmbH



§ 8 Abs. 3 KStG: Für die Ermittlung
des Einkommens ist es ohne
Bedeutung, ob das Einkommen
verteilt wird.
VGA unterliegen daher der
Gewerbe- und Körperschaftsteuer
Es macht keinen Unterschied, ob
offen oder verdeckt ausgeschüttet
wird (kein Anrechnungsverfahren)
VGA beim Gesellschafter


§ 20 Abs. 1 EStG Einnahmen aus
Kapitalvemögen.
VGA fällt bei natürlichen Personen
als Gesellschafter - ebenso wie bei
offenen Gewinnausschüttungen unter das Halbeinkünfteverfahren
des § 3 Nr. 40 EStG.
Vorsicht Falle


VGA in 2001 abgeflossen
Nur EK 02 (steuerfreie Gewinne)


Verrechnung mit EK zum Schluss des
Vorjahres kann ungewollte
Steuerbelastungen hervorrufen
Das gleiche gilt für
Vorabausschüttungen
VGA rückgängig machen?




BMF-Schreiben vom 06.08.1981:
Rückzahlungen wirken sich nicht auf die
VGA aus!
Rückzahlung sind Anschaffungskosten der
Beteiligung, die sich erst beim Verkauf auf
das Einkommen des Gesellschafters
auswirken.
Ausnahme: vor Aufstellung der Bilanz
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Für weitere Informationen:
www.SteuerSchroeder.de