PV_2015_2x - Hochschule Landshut
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2. Personalversammlung 2015
20. Juli 2015
Themen
Vorstellung des Personalrates
Neues Personal
Bericht der Hochschulleitung (Prof. Dr. Stoffel, Dr. Rist)
Ergebnis Tarifrunde 2015
Krankheit während Freizeitausgleich
Stand Überarbeitung Urlaubsantrag / Workflow (Dr. Rist)
Stand regelmäßige Beurteilung Beamte
Handhabung von Raucherpausen – Ergebnis des Versuchszeit
Mitarbeiterfrage: Was sieht/darf mein Vorgesetzter in Wiflex?
Kurze Aussicht
Ski-Meisterschaft 2016
Arbeitssicherheit
20.07.2015
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Der Personalrat
Florian Federmann, Vorsitzender
Fakultät MB, Laboringenieur
Sophie Engelsberger, stellvertretende Vorsitzende
Fakultät ET/WI, Projektingenieurin/Doktorandin
Christian Schmid, Beamtenvertreter
Fakultät ET/WI, Labormeister
Sebastian Maier, Angestelltenvertreter
Fakultät ET/WI, Labormeister
Richard Winkler, Gruppe Angestellte
Fakultät ET/WI, Laboringenieur
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Bericht des Personalrates
Beteiligung bei Personalbewegungen
Bei Neueinstellungen (14):
Sichtung von Bewerbungsunterlagen
Teilnahmen an Bewerbungsgesprächen
Überprüfung des Auswahlverfahrens der Bewerber
Verlängerungen (4)
im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG §14)
Höhergruppierungen oder Beförderungen, Entfristungen (3) und
Verbeamtungen (eine auf Probe)
Erhöhung der Arbeitszeiten (1)
20.07.2015
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Bericht des Personalrates
Monatsgespräche mit dem Kanzler, ca. halbjährlich mit dem Präsident
Vermittelnde Gespräche mit ganzen Abteilungen und einzelnen
Mitarbeitern
Dienstvereinbarungen
Beteiligung am Arbeitsschutz
Beteiligung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement
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Neue Kolleginnen und Kollegen
Lisa Anna-Maria Asam
Stefanie Bardehle
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fakultät SA
Vorzimmer Kanzler
Verwaltung
Andre Besborodow
Ulrike Bettinger
Wissenschaflticher Mitarbeiter
Fakultät ET/WI
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Neue Kolleginnen und Kollegen
20.07.2015
Carmen Böhm
Stefan Burkert
Wissenschaftlicher Mitarbeiterin
Fakultät SA
Leiter Rechenzentrum
Rechenzentrum
Thomas Haberstock
Georg Heyer
Projektingenieur
Fakultät MB
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Fakultät ET/WI
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Neue Kolleginnen und Kollegen
20.07.2015
Thomas Huber
Dorothee Huth
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Fakultät ET/WI
Referenting für Blended Learning
und Moodle
Alexej Istratov
Karin Kälberer
Fakultätsassistenz
Fakultät MB
Qualitätsmanagment
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7
Neue Kolleginnen und Kollegen
Rudolf Koller
Natascha Lindner
Beauftragter für Multimedia
Fakultät SA
Marketingreferentin
Verwaltung
Eva-Maria Luger
Corinna Niedermaier
Personal
Verwaltung
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Neue Kolleginnen und Kollegen
Kathrin Peltz
Benjamin Starke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fakultät SA
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
TZE
Astride Vehlo
Naiomi Wagner
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fakultät SA
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Neue Kolleginnen und Kollegen
Paul Wimmer
Tabea Winkler
Personal
Verwaltung
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Neue Professorinnen und Professoren, neue Dozenten
20.07.2015
Prof. Dr. Walter Fischer
Prof. Dr. Richard Gale
Fakultät MB
Fakultät ET/WI
Prof. Dr.-Ing Diana
Hehenberger-Risse
Prof. Dr. Sebastian Meißner
Fakultät MB
Fakultät ET/WI
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Bericht der Hochschulleitung
Prof. Dr. Karl Stoffel, Dr. Johann Rist
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Ergebnisse Tarifrunde TV-L 2015 (1.1.2015 – 31.12.2016)
Folgende Entgelterhöhungen wurden erreicht. Die Erhöhung
wurde auch auf den Beamtensold übertragen.
1.3.2015: +2,1%
1.3.2016: +2,3%, mindestens 75 €
Auszubildende:
Entgelterhöhung um jeweils 30 € für 2015 und 2016
Erhöhung des Jahresurlaubs von 27 auf 28 Tage
TV-L: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/
Beamte: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2015/
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Krankheit während Freizeitausgleich
Ausgangslage:
Es
gibt
allerdings wird
mehrere
Rechtsstreitigkeiten
über
solche
Der
Personalrat
zusammen
mit
Herrn
Dr.
Rist
Den
meisten
Arbeitnehmern
wird bekannt
sein,
dass bei
Fälle,
die
allesamt
von
den
Gerichten
(unter
Anderen
auch
versuchen,
eine
sinnvolle
Regelung
für
die
Hochschule
zu
einer
nachgewiesenen
und
rechtzeitig
angezeigten
das
höchste deutsche Arbeitsgericht) gegen den
finden.
Erkrankung
während
des
Erholungsurlaubes die
Arbeitnehmer
geurteilt
haben.
Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet
Informationen:
dürfen. Diesist,
ist dass
in §9 der
desZweck
Bundesurlaubsgesetzes
werden
Hauptbegründung
des
http://www.hlw-muenster.de/news_Arbeitsrecht-Zumgeregelt.
Freizeitausgleichs
nicht die Erholung des Arbeitnehmers ist,
falschen-Zeitpunkt-krank_32.html
wie es beim Erholungsurlaub gedacht ist.
Im Gegenzug dazu ist der Fall einer Erkrankung während
also darauf
Abbaushin,
vondass
Überstunden
des
DieFreizeitausgleiches,
Gerichte weisen zudem
genau für
nicht
diesegesetzlich
Fälle ein geregelt.
Gesetzeslücke besteht.
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Stand: Überarbeitung Urlaubsantrag / Workflow
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Stand: Regelmäßige Beurteilung Beamte
Die Beurteilungen im Mittleren Dienst sind fertig und
werden zur Zeit offenbart.
Im Anschluss soll bis zum Herbst die Beurteilung des
Gehobenen Dienstes durchgeführt werden.
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Handhabung von Raucherpausen - Ergebnisse
Aufgrund der Vorschläge der Betroffenen, die letzte
Personalversammlung besprochen wurden, hat sich das
Rauchverhalten, insbesondere die Gruppenbildung deutlich
verbessert.
Wenn die Verhaltensregeln weiter so gut eingehalten
werden, dann müssen keine Maßnahmen ergriffen werden.
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Frage: Was darf/sieht mein Vorgesetzter in Wiflex?
Rein technisch können nur Frau Winkler und Herr Schramm
sämtliche Daten sehen. Frau Foris administriert die Software
DV Punkt 6.5:
"Der/die jeweilige Vorgesetzte hat jederzeit Einblick in die
Zeiterfassung der MitarbeiterInnen."
Dazu bekommt er/sie Einsicht bei der Zeiterfassungsstelle.
Dies ist notwendig, damit der/die Vorgesetze bei zu viel oder
zu wenig Resturlaub und Überstunden rechtzeitig reagieren
kann.
Bei häufigeren Erkrankungen kann der Vorgesetzte auch die
Ursache im Arbeitsumfeld suchen (Führsorgepflicht).
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Aussichten
Die Testphase des Ticketsystems im Rechenzentrum ist
erfolgreich gelaufen.
Das Ticketsystem soll fest eingeführt werden. Dazu wird der
Personalrat auf eine Dienstvereinbarung hinarbeiten.
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Informationen
Sportveranstaltungen: Skimeisterschaften 2016
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Arbeitssicherheit
Aus dem Bußgeldkatalog: Die Gefährdungsbeurteilung nicht korrekt,
vollständig oder rechtzeitig gemacht: 3000,- €
Die Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers (Vorgesetzter,
Laborleiter). Er ist für die Durchführung verantwortlich.
Die Wirksamkeit der getroffenen Verbesserungsmaßnahmen gilt es
regelmäßig zu prüfen.
Alle möglichen Gefährdungen körperlicher und psychischer Art sind zu
berücksichtigen.
Dazu ist die Arbeitsstätte, der Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und
Arbeitsumgebung zu beurteilen.
Beschäftigte haben das Recht, über die Ergebnisse informiert zu werden.
Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
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Unterweisung Arbeitssicherheit (Dieter Nißl)
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Vielen Dank
Ihr Personalrat
LW201
Büro: 0 871 506-735
Federmann: 221
Engelsberger: 318
Schmid: 304
Maier: 305
Winkler: 732
[email protected]