Prüfung von Leitungsanlagen

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Transcript Prüfung von Leitungsanlagen

DVGW-TRGI 2008
Arbeitsblatt G 600
Technische Regel für
Gasinstallationen
Prüfung von
Leitungsanlagen
TRGI 2008
I /1
Prüfung von Leitungsanlagen
• Wolfgang Friedrich
Ing. (grad.)
• Technischer Betriebsleiter der
Fa. Friedrich Haustechnik GmbH, Göppingen
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Prüfung von Leitungsanlagen
Allgemeines
Dieser Abschnitt beschreibt die Belastungs-,
Dichtheits- und Gebrauchsfähigkeitsprüfung
und gilt für:
• Innenleitungen
• erdverlegte und freiverlegte Außenleitungen
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Prüfung von Leitungsanlagen
• Gas darf nur eingelassen werden, wenn die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich durchgeführt
wurden
• diese Prüfungen können gesamt oder abschnittsweise durchgeführt werden
• Prüfungen müssen vor dem Verputzen oder
Verkleiden der Leitungen durchgeführt werden
• die Anlagenabschnitte müssen
von gasführenden Leitungen
getrennt sein (z.B. durch Stopfen,
Kappen,Steckscheiben)
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Prüfung von Leitungsanlagen
Die durchgeführten Prüfungen
müssen wie folgt dokumentiert
werden:
•
•
•
•
•
•
•
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Art der durchgeführten Prüfungen
Messwerte, Dauer, Drücke
Prüfmedium
geprüfter Leitungsteil
Datum
Bestätigung der Dichtheit
Prüfer
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Prüfung von Leitungsanlagen
Sicherheitsmaßnahmen während der
Prüfungen
(auf Grund der Kompressibilität von Gasen)
• der max. Prüfdruck darf 3 bar nicht überschreiten
• plötzlichen Druckanstieg in der zu prüfenden
Leitungsanlage vermeiden
• Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei
ablassen
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Prüfung von Leitungsanlagen
Prüfmedien
• wahlweise mit Luft oder inertem Gas
für Belastungs- und Dichtheitsprüfung
• verteiltes Gas
für Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Die Verwendung von Sauerstoff ist unzulässig.
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Prüfung von Leitungsanlagen
Prüfungen
für Leitungsanlagen bis 100 mbar
(1) Belastungsprüfung
(2) Dichtheitsprüfung
(3) Gebrauchsfähigkeitsprüfung
(bei in Betrieb befindlichen Anlagen)
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Prüfung von Leitungsanlagen
(1) Belastungsprüfung
• vor der Dichtheitsprüfung durchzuführen
• nur für Leitungen ohne Armaturen, GasDruckregelgeräte, Gaszähler oder Gasgeräte mit
zugehöriger Regel- und Sicherheitseinrichtung
• Armaturen nur mit einbeziehen, wenn deren max.
zulässiger Betriebsdruck mindestens dem Prüfdruck
entspricht
• Prüfdruck beträgt 1 bar und darf während der Prüfzeit
von 10 min nicht fallen
• Messgerät mit Mindestauflösung von 0,1 bar
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Prüfung von Leitungsanlagen
(2) Dichtheitsprüfung
• nach der Belastungsprüfung durchführen
• für Leitungsanlagen einschließlich Armaturen, jedoch
ohne Gasgeräte und Regel- / Sicherheitsarmaturen
• Gas-Druckregelgerät und/oder Gaszähler können mit
einbezogen werden, sofern sie für den Prüfdruck
ausgelegt sind
• Prüfdruck muss 150 mbar betragen und darf während
der Prüfdauer nicht fallen
• Prüfdauer und Anpassungszeiten Tabelle 11 entnehmen
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Leitungsvolumen Anpassungszeit
mind. Prüfdauer
< 100 l
10 min
10 min
≥ 100 l < 200 l
30 min
20 min
≥ 200 l
60 min
30 min
Tabelle 11
• Messgerät mit Mindestauflösung von 0,1 bar
• den Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei
ablassen
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(3) Gebrauchsfähigkeitsprüfung
• für in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit
Betriebsdrücken bis 100 mbar
• Unterteilung in folgende Kriterien:
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Prüfung von Leitungsanlagen
Für die Bewertung gilt nicht nur die Gasleckmenge,
sondern auch
• der äußerlich erkennbare Zustand (z. B. Korrosion)
• Funktionsfähigkeit der Bauteile
d. h. Verantwortung des Fachmanns vor Ort für die
Notwendigkeit einer weiteren Instandsetzung
Achtung!
Bei Gasgeruch gilt die Interpretation der
Gebrauchsfähigkeitskriterien nicht!
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Prüfung von Leitungsanlagen
Ermittlung der Gasleckmenge
für die Gebrauchsfähigkeitsprüfung
• mit einem Leckmengenmessgerät oder nach dem
grafischen Verfahren
• Unterteilung der Leitungsanlage in sinnvolle
Prüfabschnitte
• geschlossene Absperreinrichtungen gelten dabei
als ausreichende Abtrennung, wenn Gas als
Prüfmedium verwendet wird
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Grafisches Verfahren zur Ermittlung der Gasleckmenge
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Maßnahmen nach Gebrauchsfähigkeitsprüfung
• unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit
 die Leitungsanlage kann weiter betrieben werden
• verminderte Gebrauchsfähigkeit
 die Leitungsanlage muss innerhalb von 4 Wochen
instand gesetzt werden
• keine Gebrauchsfähigkeit
 die Leitungsanlage ist unverzüglich außer Betrieb zu
nehmen, bis die Leitung instand gesetzt ist
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Beispiel einer Leckmengenmessung mit Betriebsdruck
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Prüfungen
für Leitungsanlagen über 100 mbar bis 1 bar
• kombinierte Belastungs- und Dichtheitsprüfung für
neuverlegte Leitungsanlagen
• für Leitungsanlagen einschließlich Armaturen, jedoch
ohne Gasgeräte und Regel- / Sicherheitsarmaturen
• Verbindungen mit gasführenden Leitungen sind
unzulässig
• Prüfdruck: 3 bar (Druckzunahme max. 2 bar/min)
• Prüfdruck darf während Prüfdauer nicht fallen
• Prüfdauer: min. 2 h
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• bei einem Leitungsvolumen über 2000 l
Prüfdauer anpassen: 15 min / 100 l Leitungsvolumen
• als Messgeräte gleichzeitig einen Druckmessschreiber
Klasse 1 sowie ein Manometer Klasse 0,6 verwenden,
deren Messbereiche ca. dem 1,5 –fachen Prüfdruck
entsprechen
• Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei
ablassen
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von den Prüfungen können folgende
Leitungsteile ausgenommen werden:
• Verbindungsstellen mit HAE, Gasdruckregelgeräten,
Gaszähler, Gasgeräten, Geräteanschlussarmaturen und
gasführende Leitungen
• Geräteanschlussleitungen
• Verschlüsse von Prüföffnungen
Diese Verbindungen müssen leicht zugänglich sein und
mit Gas unter Betriebsdruck mit einem Gasspürgerät
oder schaumbildenden Mitteln geprüft werden.
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