EUREKA!-Online! - ECG GmbH Berlin

Download Report

Transcript EUREKA!-Online! - ECG GmbH Berlin

Herzlich Willkommen zum
Workshop
Antragstellung für
Bewilligungsbehörden
© ECG GmbH Berlin
TOP
 Zuständigkeiten im Land Berlin
 allg. Handling (Kommunikation)
 Bestandteile des Antrages
 Prüfung der ESF-Förderung
(Kalkulationshilfen)
 Verfahren Änderungsantrag
 Sonstiges/Fragerunde
© ECG GmbH Berlin
Zuständigkeiten im Land Berlin
© ECG GmbH Berlin
Zuständigkeiten im Land Berlin
© ECG GmbH Berlin
Zuständigkeiten im Land Berlin
Träger
Projekt
-Marktanalyse
-Projektstudie
-Abstimmung mit
Behörden, Verbänden, IHK u.ä.
-Projektorganisation,
-verwaltung und umsetzung
Antragstellung
-ESF-Antrag und
Anlagen
-Verpflichtung zur Einhaltung ESF- und
Landesrichtlinien
-strikte EDV-Anwendung
- Umsetzung der Forderungen auf Projektebene
Berichterstattung
-systematische wahrheitsgemäße Lieferung von finanziellen und statistischen Daten
durch strikte Anwendung der
EDV
-Einrichtung eines Buchführungssystems, dass sich auf
überprüfbare Belege stützt
-getrennte Projektverwaltung
-Sicherung der ext. WP
-Mitarbeit bei Kontrollen
-Aufbewahrungspflicht
-Einhaltung
Publizitätsvorschriften
© ECG GmbH Berlin
Zuständigkeiten im Land Berlin
Technische Hilfe ECG
Für die ESF-Fondsverwaltung
-Beratung der Bewilligungsbehörden
-Unterstützung der Bewilligungsbehörden bei der Konzipierung, Planung und
Durchführung des ESF-Vergabe- und Kontrollverfahren
-Abwicklung der Förderprogramme
-Begleitung und Kontrolle der Förderprogramme
-Berichterstattung an das Land, BMAS und KOM
-Unterstützung der Bewilligungsbehörden bei der Steuerung der ESF-Förderung
-Schulung der Bewilligungsbehörden
-Überprüfung der Vollständigkeit und ESF-Kompatibilität der Projektangaben
-Gewährleistung der EDV-Anwendung und einheitliche Speicherung
-Prüfung des Bearbeitungsverfahrens
-Konzipierung, Entw., Programmierung, Wartung und Bereitstellung einer geeigneten
internetbasierten Datenverwaltungs-EDV
© ECG GmbH Berlin
Zuständigkeiten im Land Berlin
Technische Hilfe ECG
Für die Träger
-Aufbau und Wartung der Website zur Information
-Endkontrolle der Anträge/Berichte auf ESF-Förderfähigkeit
-Technische Unterstützung der Träger (Helpdesk)
-Technische Unterstützung der Fachverwaltung
-Schulungen
-E-Mail-Service
-Bereitstellung verschiedener Materialien (Förderfibel,
Audithandbuch, Rechtsgrundlagen)
© ECG GmbH Berlin
Bewilligungsbehörden
Trägerberatung
bei Antragstellung und Berichterstattung zu:
- Projektaufbau
- Projekt(ko-)finanzierung,
- zur Förderfähigkeit von Ausgaben
- Erstellung Antrag/Bericht
Kontrollen
-Durchführung von begleitenden Vor-Ort-Kontrollen
-Auswertung WP-Prüfung
-einheitliche formgebundene
Erfassung der Kontrollergebnisse
- Durchführung von Selbstkontrollen der eigenen Verwaltung (Personal, Organisation, Abläufe)
Zuständigkeiten im Land Berlin
Antrags- und Berichtsprüfung
-Einhaltung der Landespolitiken
-Einhaltung der Förderbedingungen
-Förderfähigkeit der aufgeführten
Kosten nach LHO, Zuwendungsrecht und ESF
- Prüfung alle Projektangaben auf
Richtigkeit
-Bewertung des Scoringbogens
- Einhaltung Vorschriften zur
Auftragsvergabe, staatliche
Beihilfen, Umweltverträglichkeit,
Chancengleicheit
Für die Zahlstelle
-Sicherung und Anwendung
geeigneter Verwaltungs- und
Kontrollsystem (siehe Handbuch der Verwaltungs- und
Kontrollsystem der ESFFörderung im Land Berlin)
- 3 jährliche formgebundene
Kostenerstattungsanträge
-Ergreifen von Maßnahmen
zur Prävention, Aufdeckung,
Korrektur und Meldung von
Unregelmäßigkeiten
-(inhaltliche Zuarbeiten für die
Jahresberichte an die KOM
- Mittelbereitstellung und –verwaltung
-Prüfung und Durchsetzung der
EDV-Anwendung
-(Änderungs-)Bescheiderstellung
© ECG GmbH Berlin
Handling / Kommunikation
© ECG GmbH Berlin
Handling/Kommunikation
Aufbau der
Site
www.ecg.de
allgemein
zugänglicher
Informationsteil
passwortgeschütze
Umgebung
=
EUREKA!
© ECG GmbH Berlin
Handling/Kommunikation
Aufbau der Website ECG
Um die
Auflistung der
Teildokumente
zu öffnen
Klicken Sie bitte
hier!
Wählen Sie
bitte das
gewünschte
Unterdokument
durch Anklicken
der Schriftzeile
aus!
© ECG GmbH Berlin
Aufbau der Website ECG
Suchfunktion
© ECG GmbH Berlin
Anmeldung/Registrierung
Neuer Träger
Träger stellt zum ersten
Mal einen ESF-Antrag und ist
somit noch nicht bei ECG
registriert
 Funktion Registrierung
bzw. Anmeldeformular
aktivieren und die
geforderten Angaben
ausfüllen
 Trägerpasswort für die
Nutzerverwaltung geht per
Post an den Träger
Handling/Kommunikation
Bereits erfasster Träger
 es
bestehen ESF-Projekte
aber das Passwort fehlt oder
wurde verlegt
 Anruf oder Mail an ECG
mit Bitte um Zusendung
neues Passwort
 alle bei ECG registrierten
Träger haben bereits ein
Passwort erhalten!
© ECG GmbH Berlin
Anmeldung/Registrierung
Handling/Kommunikation
Erstanmeldung
noch nicht
registrierter
Träger!
Eingangsbereich für die
Trägernutzerverwaltung
© ECG GmbH Berlin
Handling/Kommunikation
Mailsystem
Die Datenbank Eureka! ist mit einem internen
teilautomatisierten Nachrichten- bzw. Mailsystem
ausgestattet.
Dieses Mailsystem wird zur Dokumentation der einzelnen
Vorgänge in der Datenbank Eureka! genutzt und belegt
somit alle Vorgänge und Änderungen.
Einsehbar ist das Mailsystem von der jeweiligen
Kontaktperson des Projektes
Abgelegt werden diese Eureka!-Mails in der
Projekthistorie, die von allen Beteiligten (mit Leserechten)
eingesehen werden kann
© ECG GmbH Berlin
Handling/Kommunikation
Mailsystem
Abruf der Mails
erfolgt auf jeder
Seite im Begleitsystem Projektebene
durch Anklicken des
Schriftzuges
© ECG GmbH Berlin
Handling/Kommunikation
Mailsystem
Anzahl
ungelesener
und gelesener
Nachrichten
Hinweis auf
Zusatzinformation
Ablage
Aufrufen
abgelegter
Nachrichten
© ECG GmbH Berlin
Handling/Kommunikation
Mailsystem -> Projekthistorie
Das Mailsystem bildet die Grundlage für eine transparente und
nachvollziehbare Darstellung des individuellen Projektverlaufes in
Form der Projekthistorie:
© ECG GmbH Berlin
Handling/Kommunikation
-angezeigt werden pro
Projekthistorie
Projekt chronologisch
von unten nach oben:
jeweils immer:
-Datum
-Uhrzeit
-Absender
-Empfänger
-Bearbeitungszustand
(Status)
-ggf. Mitteilungen
-> gläserne Akte
© ECG GmbH Berlin
Handling/Kommunikation
Antrag Status
Mail
Mail
Mail
Status 01
Antrag wurde
erstellt; hat
noch keine
ESF-Nummer Mail
Träger
bearbeitet
Status 02
Status 1
Status 2/2b
Status 8
Antrag
wurde vom
Träger an
FV abgesendet
Antrag von
FV geprüft
und an
Mail ECG weiter- Mail
gereicht
Antrag ist
ESFtechnisch
vollständig
Bewilligung
liegt vor
FV prüft
ECG prüft
FV kann
bewilligen/hat
ZWB bei ECG
eingereicht
Mail
ZWB liegt
ECG vor
T
FV
TH
© ECG GmbH Berlin
Handling/Kommunikation
Help Desk
 bei Problemen oder Fragen zu EUREKA! kann die Help-DeskFunktion im Programm genutzt werden
 den Funktionsbutton Help Desk in der Menüzeile Klicken
 Ihre zuletzt durchgeführten Schritte werden vom Programm
festgehalten und mit einer von Ihnen eventuell gemachten
Information in der Datenbank gespeichert
 diese kann von ECG (Helpdesk) abgerufen und entsprechend
bearbeitet werden
 Sie erhalten einen Rückruf
© ECG GmbH Berlin
Bestandteile des ESF-Antrages
© ECG GmbH Berlin
Bestandteile des ESF-Antrages
Ein ESF-Antrag besteht aus dem

eigentlichen Online-Formular mit Angaben zu


dem Antrag beizufügende Anlagen




Allgemeines, Zielgruppe, Projektauskünfte, Kosten
(Kalkulationshilfen), Finanzierung, Kurzbeschreibung
Projektbeschreibung, Begründung, Erläuterungen zum zeitl.
Ablauf, Erläuterungen zur Projektverwaltung und –kontrolle,
Erläuterung zur Kostenkalkulation (trotz Kalkulationshilfe),
Erläuterungen zum Nachweis der Kofinanzierung
Erklärung des Antragstellers
Scoring-Fragebogen (wird von der Bewilligungsbehörde ausgefüllt)
Erklärung der Bewilligungsbehörde zum Antrag
© ECG GmbH Berlin
Bestandteile des Antrages
Aufgabenverteilung
Träger
Online-Antrag mit
Angaben zu:







Projektname
Ziel
Projektart
Branche
Zielgruppe
Kosten (K-Hilfen)
Finanzierung
K-Hilfe
Anlagen
Bewilligungsbehörde
Online-Antrag mit
Angaben zu:
 Politikbereich
 Maßnahme/
Operation
 Finanzierungsart
 5-Steller
 Kapitel/Titel der
Kofinanzierung
 Scoring
Prüfung des Antrages
Einreichung
Bewilligungsbescheid
© ECG GmbH Berlin
Bestandteile des Antrages
Aufgabenverteilung
T
r
ä
g
e
r
F
a
c
h
v
e
r
w
a
l
t.
© ECG GmbH Berlin
Bestandteile des Antrages
beizufügende Anlagen
Offizielle
Unterlagen
wir HRA o.ä.
sind weiter
auf dem
Postweg
einzureichen
© ECG GmbH Berlin
Bestandteile des Antrages
Scoring
Scoring
Kann nur
von der
Fachverwaltung
ausgefüllt
werden
!!!
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
(Kalkulationshilfen)
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Grundlage:
Verordnung Nr. 1685/2000 der KOM v. 28.07.2000 mit Durchführungsbestimmungen zu VO 438/2001 und zu VO 1260/1999 des Rates
hinsichtlich der Zuschußfähigkeit der Ausgaben für aus allen
Strukturfonds kofinanzierte Operationen sowie die Berliner Landeshaushaltordnung (LHO)
Der Europäische Sozialfonds beteiligt sich generell zusätzlich und nachrangig anderer
nationaler Finanzierungsquellen eines Projektes.
Grundsätzlich müssen sich alle tatsächlichen zuschussfähigen Ausgaben eines Projektes
in den Buchführungsunterlagen sowie den separaten Abrechnungssystemen des
Endbegünstigen wiederfinden.
Bei der Beteiligung des ESF an Zuschüssen müssen sich die tatsächlich getätigten
Ausgaben auf die von den Endbegünstigten getätigten Zahlungen beziehen, welche zu
belegen sind mit quittierten Rechnungen oder gleichwertigen Buchungsbelegen!
Kostenzuordnungen bzw. Gemeinkosten können nur nach einer ordnungsgemäß
begründeten und nachvollziehbaren Methode anteilig einem Projekt zugerechnet werden.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
 Kalkulierte Pauschalen müssen durch tatsächliche Kosten und einer
kontrollierbaren Methode bei der Ausgabenabrechnung nachvollzogen
werden können.
 Die Förderfähigkeit der Ausgaben eines Projektes beginnt und endet mit
dem ersten und letzten Tag (+ 3 Monate) des Bewilligungszeitraumes der
Maßnahme.
 Kosten eines Projektes dürfen sich ausschließlich auf Teilnehmer beziehen,
die ihren Wohnsitz im entsprechenden Zielgebiet der Intervention haben!
 Kostenabrechnungen, deren Rechnungslegung erst nach Ablauf des
Bewilligungszeitraumes beim Fördermittelempfänger eingehen, können
nachträglich nicht mehr in die Abrechnung einfließen.
 Nicht ESF-zuschussfähig sind:
 Gebühren des allgemeinen Bankgeschäftes, Kapitalkosten
 Investitionen abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter, Ausrüstungen und
Gebäude
 Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen
-> ESF-zuschussfähig aber sind die ESF-Kontoführungsgebühren!
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Kostenplan/ESF-Antrag
Personalkosten (mit AG-Anteil des Trägers)
• Personalkosten für internes hauptamtliches
Lehrpersonal
• Personalkosten für Projektleitung
• Personalkosten für Betreuung
• Personalkosten für Geschäftsführung und Verwaltung
• Personalkosten für Evaluierung und wissenschaftliche
Begleitung
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Personalkosten
Personalkosten
Definition:
Aufwendungen für das zur Durchführung der Maßnahme benötigte, bei dem
Antragsteller sozialversicherungspflichtig angestellte Personal
-> Grundlage: ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag mit
tariflicher, ortsüblicher bzw. haustariflicher Vergütung in Form eines
Festlohnes oder -gehaltes
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Personalkosten
Anwendungsregeln im Land Berlin:
maßnahmebezogene Ermittlung der anteiligen Kosten nach einer
ordnungsgemäß begründeten angemessenen Methode
anteilige Aufschlüsselung aufgrund der tatsächlich im Projekt
aufgewendeten (Ausbildungs-, Arbeits-, Beratungs-) Stunden
Einhaltung des Besserstellungsverbotes



Ausnahmen zum Besserstellungsverbot bedürfen in jedem
Fall der Einwilligung der Bewilligungsbehörde und sind nur als
Einzelfallentscheidung zulässig
Erhöhte Ausgaben, die aufgrund erlaubter Besserstellung
entstehen, sind vom Fördermittelempfänger in der tatsächlich
entstandenen Höhe nachzuweisen, sie wirken sich aber nicht
zuwendungsmindernd im Sinne v. Nr. 2 AN Best-P aus.
Fördermittelempfänger,
die
ihre
Gesamtausgaben
überwiegend aus anderen Mitteln als aus öffentlichen Geldern
bestreiten, können ihre Beschäftigten besserstellen, ein
Anspruch auf die Bewilligung besteht nicht.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Personalkosten
Anwendungsregeln im Land Berlin:
 Bei der tarifrechtlichen Eingruppierung nach BAT (Bundesangestelltentarif) sind alle Bestandteile
für die Ermittlung des BAT-Gesamtbetrages zu berücksichtigen:
• die Grundvergütung des
Stelleinhabers
• VWL
• Ortszuschlag
• Sozialversicherung
• örtliche Sonderleistungen
• Zuschüsse (z.B.
Essenszuschuss)
• Zulagen tariflicher
Vereinbarungen
• Arbeitgeberanteile
• Zuwendungen (13. Monatsgehalt)
• Urlaubsgeld
 Alle freiwilligen und außer- oder übertariflichen Zuwendungen sind nicht zuschussfähig.
 Steuern, Abgaben und Gebühren auf Löhne und Gehälter sind nur zuschussfähige Ausgaben,
wenn sie tatsächlich und endgültig von dem Endbegünstigten oder Einzelempfänger getragen
werden
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Personalkosten
GESETZLICHE VERSICHERUNGEN:
gesetzliche Krankenversicherung
–
Zuschüsse zu privaten Krankenversicherungen dürfen nur bis zu 50% der
tatsächlich gezahlten Beiträge bzw. bis zur max. amtlich festgelegten
Höchstgrenze getragen werden.
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung
Pflegeversicherung
© ECG GmbH Berlin
Sachkosten
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Kostenplan/ESF-Antrag
•didaktisches Material / Verbrauchsmaterial
•Mieten und Mietnebenkosten
•Anpassung Räumlichkeiten an Behinderte
•Externe Honorare



Honorare für externes Lehrpersonal, externe Kurse, Lehrgänge und
Schulungen der Teilnehmer
Honorare für Evaluierung und wissenschaftliche Begleitung
Kosten für externe Buchhaltung, Gehaltsabrechnung, projektbezogene Beratungsleistungen
•Reisekosten des Personals
•Weiterbildung des Personals
•Abschreibungen
•Leasing
•sonstige Sachkosten
•projektbezogene Wirtschaftsprüferkosten
•Verschiedenes
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
Didaktisches Material / Verbrauchsmaterial
Definition:
Projektbezogene Anschaffungen notwendiger Lehr- und Lernmittel (z.B.
Sachbücher und Skripte) zur unmittelbaren Durchführung des Unterrichts.
Anwendungsregeln im Land Berlin:
a) bei der externen Herstellung von Skripten können die Druckkosten zuzüglich
anteiliger Personalkosten für die unmittelbare Anfertigung in Ansatz gebracht
werden
b) werden auf trägereigenen oder vom Träger angemieteten Druck- oder
Vervielfältigungseinrichtungen Skripte hergestellt, so richten sich die Kosten nach
den tatsächlich entstehenden Kosten für die Inanspruchnahme des Gerätes. Diese
Kosten können als Durchschnittskosten je Kopie errechnet werden, sofern die
Kostenbestandteile nicht schon an anderer Stelle erscheinen.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten (Didaktisches Material /
Verbrauchsmaterial)
Anwendungsregeln im Land Berlin:
c) Kostenbestandteile für die unmittelbare Herstellung von Skripten sind besser dort
abzurechnen, wo sie unmittelbar entstehen
–
anteilige Personalkosten
–
anteilige Kosten für die Gerätemiete oder
–
anteilige Abschreibung bei gekauften Geräten
–
Papierkosten, Energie-, Wartungs- und Reparaturkosten
d) Förderfähig sind projektbezogen notwendige, nicht abschreibungsfähige
Verbrauchsgüter, die nach Beendigung der Maßnahme nicht weiter verwendet
werden können, also verbraucht sind
e) Ausrüstungen und Technische Kleingeräte mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 410,00 € Netto können angeschafft werden, vorausgesetzt,
die Anschaffung war beantragt und bewilligt und das Anschaffungsdatum
gewährleistet eine volle Nutzung im Projekt (sonst kann nur noch stundenbezogen
nutzungsanteilig abgeschrieben werden!).
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
Mieten und Mietnebenkosten
Definition:
Mietkosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der
durchzuführenden geförderten Maßnahme durch die
Bereitstellung/Anmieten von Räumen und Nebenräumen sowie
beweglicher Sachen für die theoretische und praktische Ausbildung
der Teilnehmer und für das Leitungs- und Verwaltungspersonal
entstehen.
Mietnebenkosten sind die anteiligen Kosten, die sich aus der
Bewirtschaftung der Räume ergeben und die als Betriebskosten bzw.
als Nebenkosten bezeichnet werden und i.d.R. pro Quadratmeter
ermittelt und entsprechend der angemieteten Flächen umgelegt
werden.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten (Mieten und Mietnebenkosten)
Anwendungsregeln im Land Berlin:
a) Die kalkulierte Monatsmiete sollte die Kosten des örtlichen Mietspiegels nicht
überschreiten und ist abrechnungstechnisch grundsätzlich durch den Mietvertrag
nachzuweisen.
b) Mietkosten für Pkw-Stellflächen sind i.d.R. nicht förderfähig.
c) Der Anteil der Nutzung der Nebenräume sowie der Räume für das
Verwaltungspersonal sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den
Unterrichts- /Maßnahmestunden stehen.
d) Die zur Anwendung kommenden Betriebs- bzw. Nebenkosten müssen (aus
dem Mietvertrag) eindeutig nachvollziehbar sein.
e) Die Mietkosten, einschließlich Betriebs-bzw. Nebenkosten dürfen nur auf Basis
der projektbezogenen Nutzungsstunden berechnet werden.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
Anpassung von Räumlichkeiten an Behinderte
Definition:
Projektbezogene Kosten, die im Zusammenhang mit der durchzuführenden
geförderten Maßnahme durch die notwendige Anpassung von Räumen und
Nebenräumen entstehen, um die Teilnahme Behinderter am Projekt zu
ermöglichen.
Voraussetzung: diese Kosten waren nicht durch nationale Förderung
möglich
z.B. Auffahrrampen, behindertengerechte Umbauten von Toiletten, Türverbreiterungen, Schwellenbeseitigung, Automatische Türöffnungen
Die Umbauten u.ä. dürfen noch nicht vor Antragstellung erfolgt sein
Die projektbezogene Notwendigkeit ist nachvollziehbar zu begründen
Die Kosten dafür sind unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit zu
kalkulieren
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
Externe Honorare
•für externe Lehrkräfte
•für externe Kurse und Lehrgänge für die Teilnehmer
•für externe beauflagte Evaluierung und wissenschaftliche Begleitung
•für externe Buchhaltung und Gehaltsabrechnung
•für externe projektbezogen notwendige Beratung
Definition:
Projektbezogene Kosten, die für die unbedingt notwendige Durchführung
des Projektes auf Honorarbasis entstehen und für die Honorarverträge und
–rechnungen vorliegen. Diese Kosten können nur maßnahmebezogen
kalkuliert und abgerechnet werden. Die Höhe der Honorare und deren
Förderfähigkeit ist von der jeweiligen Fachaufsichtsbehörde entsprechend
der im Fachbereich geltenden Honorarordnung nachweislich zu bestätigen.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
Reisekosten Personal
Definition:
Projektbezogene Kosten für dienstlich durchgeführte und für das Projekt
unbedingt notwendige Reisen des Personals
* Fahrtkostenerstattung
* Übernachtungsgelder und Tagegelder
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten (Reisekosten Personal)
Reisekosten Personal
Anwendungsregeln im Land Berlin:
Rechtsgrundlagen im Land Berlin
–
Bundesreisekostengesetz -BRKG
–
Auslandsreisekostenverordnung -ARV
–
Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstageu. übernachtungsgelder
–
§ 44 LHO und AV (Ausführungsvorschriften)
Privat beschaffte Zeitfahrausweise, die für dienstliche Zwecke mitbenutzt werden,
sind nicht förderfähig (Geltendmachung lohnsteuerlich!)
Tägliche An- und Rückfahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte (bzw.
Ausbildungsstätte) innerhalb Berlins sind nicht förderfähig!
erhöhte Reisekosten, die über den Sätzen des BRKG liegen, sind
zuwendungsrechtlich nicht als nachträglich eingebrachte Eigenmittel zu werten,
die die öffentliche Förderung erneut mindern! (AV 15.2/§44 LHO)
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
Weiterbildung des Personals
Definition:
Kosten, die für die projektbezogene Weiterbildung des internen, beim
Träger angestellten Personals (Lehr- und Verwaltungspersonal) getätigt
werden und deren getätigte Zahlung durch eine quittierte Rechnung bzw.
durch gleichwertige Buchungsbelege nachzuweisen ist.
Dies können sein:
Sachbücher, Skripte, Verbrauchsmaterial, Technisches Kleingerät und
externe Kurse, die mit unmittelbarem Projektbezug notwendig sind, um die
Maßnahme durchführen zu können.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
Abschreibungskosten
Definition:
mögliche Wertabsetzung für Abnutzung (AfA-Tabellen) und Substanzverringerung (AfS)
Abschreibungen sind ein buchungstechnischer Aufwand ohne
tatsächlichen Geldfluss für Ausrüstungs- und Wirtschaftsgüter, bei denen
ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Zielen der Aktion besteht
• sofern nicht bereits nationale oder gemeinschaftliche Zuschüsse zum Kauf
beigetragen haben,
• sofern die Abschreibungskosten nach der linearen Abschreibungsmethode
berechnet werden
• sofern die Kosten sich ausschließlich auf den Zeitraum der Kofinanzierung der
betreffenden Aktion beziehen.
• Sofern vom Träger eine Anlagenbuchhaltung bzw. Inventarisierungsliste o.ä.
geführt wird.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten (Abschreibung)
Anwendungsregeln im Land Berlin:
Wirtschaftsgüter sind nur abschreibungsfähig, wenn sie einer selbständigen
Nutzung fähig sind – d.h., wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit einem anderen Wirtschaftsgut genutzt werden
kann.
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind als Anschaffung
möglich (wenn das Anschaffungsdatum eine volle Nutzung im Projekt auch
zuläßt) oder können bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung über 1
Jahr nutzungsanteilig abgeschrieben werden. Voraussetzung: das einzelne
Wirtschaftsgut darf ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer 410,00 € (netto)
nicht übersteigen.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten (Abschreibung)
Förderfähig ist auch die Anschaffung bereits gebrauchten Materials
Voraussetzung: der Verkäufer hat eine Erklärung abgegeben, aus der der
Ursprung des Materials hervorgeht und in der bestätigt wird, dass es zu
keinem Zeitpunkt in den vorangegangenen 7 Jahren mit Hilfe von nationalen
oder gemeinschaftlichen Zuschüssen angekauft wurde;
–
der Preis des Gebrauchtmaterials darf seinen Marktwert nicht
überschreiten und muss unter den Kosten für gleichartiges
neues Material liegen;
–
das Material muss die für die Aktion erforderlichen
technischen Merkmale aufweisen und den geltenden Normen
und Standards entsprechen
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
Leasing
Definition:
Leasing wird im Rahmen der ESF-Förderung nur als Finanzierungsalternative zum (nicht förderfähigen) Kauf von Wirtschaftsgütern benannt.
Leasingraten sind nur förderfähig, wenn der maximal förderfähige Anteil
einer Leasingrate der monatlichen linearen Abschreibung des
Nettohandelswertes des Gegenstandes über die entsprechende
Nutzungsdauer entspricht.
Der Leasingnehmer muss nachweisen, dass das Leasing die kostengünstigste
Methode ist, um die projektbezogene Nutzung des Ausrüstungsgutes zu
erzielen.
Wären die Kosten bei der Anwendung der Alternativmethode “Abschreibung”
oder “Anmietung “ niedriger, so werden die Mehrkosten von den zuschussfähigen Ausgaben in Abzug gebracht.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
sonstige Sachkosten
Definition:
Verschiedene weitere Verwaltungskosten, die bei der Durchführung der
Maßnahme unbedingt notwendig sind, z.B.
• projektbezogene Werbung
• Ausgaben für Büromaterial und allgemeines Dokumentationsmaterial wie
Belegexemplare u.ä.,
• Gemeinkosten wie Post- und Fernmeldegebühren,
• gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen,
• Reinigung der Räume
• Kinderbetreuung
• Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften)
-> Voraussetzung: nachvollziehbarer Umlageschlüssel, der nach einer
anerkannten Methode ermittelt wurde
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
Projektbezogene Wirtschaftsprüfung
Definition:
Die Prüfung eines vom Bildungsträger beauftragten externen
Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers, die sich auf die
Projektverwaltung und die Ordnungsmäßigkeit der tatsächlichen
Einnahmen- und Ausgabenbelege sowie aller Abrechnungsangaben
bezieht!
Erfahrungsgemäß sind hier max. 3000,00 bis 5000,00 DM für eine
maßnahmebezogene Prüfung angemessen.
Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Berliner Verwaltung
können die Testierung ihrer Projekte durch die zuständigen
Haushaltbeauftragten vornehmen lassen.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Sachkosten
Verschiedenes
Definition:
Projektbezogene Kosten, die keiner der bisher genannten
Kostenpositionen zuordenbar waren und deswegen einer besonderen
Erläuterung und Genehmigung bedürfen.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Kostenplan/ESF-Antrag
Teilnehmerkosten
• Einkommen der Teilnehmer
• damit zusammenhängende Lasten
• Fahr- und Reisekosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Teilnehmerkosten
Einkommen der Teilnehmer
Definition:
Einkommen der Teilnehmer in einem ESF-Antrag ist nur von Bedeutung,
wenn es aus öffentlichen Quellen finanziert wird, die in die Finanzierungsdarstellung der Gesamtmaßnahme einfließen oder wenn die Darstellung
des Einkommens der Teilnehmer aus fördertechnischen Gründen
notwendig ist.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Teilnehmerkosten
Einkommen der Teilnehmer
damit zusammenhängende Lasten
Definition:
Beiträge zur Berufsgenossenschaft, die kein Einkommen der Teilnehmer
darstellen, aber in Zusammenhang mit der Vergütung von Arbeitnehmern
vom Arbeitgeber getragen werden müssen.
© ECG GmbH Berlin
Prüfung ESF-Förderfähigkeit
Teilnehmerkosten
Fahr- und Reisekosten, Unterkunfts- und
Verpflegungskosten
Definition:
durchzuführende tägliche Fahrten und Reisen zum Zwecke externer Kurse
oder Lehrgänge oder Praktikum der Teilnehmer ausserhalb Berlins.
Die Berechnung dieser Kosten hat unter Berücksichtigung des
Bundesreisekostengesetzes (BRKG), der Auslandsreisekostenverordnung
(ARV) sowie allgemeiner Verwaltungsvorschriften zu erfolgen.
An- und Rückfahrtkosten zwischen Wohn- und Ausbildungsstätte innerhalb Berlins sind nicht förderfähig!
© ECG GmbH Berlin
Verfahren Änderungsantrag
Eureka enthält ausschließlich Angaben laut den
Bewilligungsunterlagen (Zuwendungsbescheid,
Bewilligungsbescheid, Fördervertrag)
eine Änderungen der Angaben (z.B. der Laufzeit, des
Kostenplanes, des Finanzierungsplanes) erfordert einen
Änderungsbescheid entsprechend dem
Zuwendungsrecht
© ECG GmbH Berlin
Verfahren Änderungsantrag
1. Träger stellt einen formlosen
Änderungsantrag mit Finanzierungsplan bei
der Bewilligungsbehörde
2. Bewilligungsbehörde prüft
3. Bewilligungsbehörde erlässt einen
Änderungsbescheid
4. Änderungsbescheid wird ECG zur Kenntnis
gegeben
5. ECG ändert die Angaben in Eureka
© ECG GmbH Berlin
Sonstiges/Fragerunde
Sonstiges/ Fragerunde
© ECG GmbH Berlin
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
© ECG GmbH Berlin