Das GHS - GisChem

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Transcript Das GHS - GisChem

Das GHS
Global Harmonisiertes System zur
Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien
Das GHS
Basis: UN Purple book = UN-GHS
Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
„Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures“
Abkürzung:
CLP-V
Übergangsfristen
für Stoffe
bis zum 01.12.2010
für Gemische
bis zum 01.06.2015
+ je 2 Jahre Abverkauf
Seite 2
Ziele des GHS
•
Weltweit einheitliche Einstufung und
Kennzeichnung von Stoffen und
Gemischen
•
Handelserleichterungen im globalen
Warenverkehr
•
Weitere Verbesserung von Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umweltund Verbraucherschutz sowie
Transportsicherheit
•
Harmonisierung mit dem Transportrecht für gefährliche Güter
Seite 3
Gefahrenpiktogramme
GHS01
Explodierende Bombe
z.B. Explosive Stoffe
GHS03
Flamme über
einem Kreis
• Oxidierende Feststoffe
• Oxidierende Flüssigkeit
• Oxidierende Gase
GHS02
Flamme
z.B.
• Entzündbare
Feststoffe, Flüssigkeiten,
Aerosole, Gase
• Pyrophore Stoffe
• Organische Peroxide
GHS04
Gasflasche
Gase unter Druck
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Gefahrenpiktogramme
GHS05
Ätzwirkung
• Hautätzend, Kat. 1
• Schwere
Augenschädigung, Kat.1
• Korrosiv gegenüber
Metallen, Kat. 1
GHS06
Totenkopf mit
gekreuzten Knochen
• Akute Toxizität,
Kat. 1 - 3
GHS07
Ausrufezeichen
z.B.
• Akute Toxizität, Kat. 4
• Hautreizend, Kat. 2
GHS08
Gesundheitsgefahr
z.B.
• Karzinogenität,
Kat. 1A/B, 2
• Aspirationsgefahr
• Atemwegssensibilisierend
• Spezifische
Zielorgantoxizität
GHS09
Umwelt
• Gewässergefährdend
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Neuerungen auf einen Blick
neue Piktogramme
Totenkopf nur für
akut giftige Stoffe
Neues Symbol für u.a.
CMR-Stoffe und atemwegssensibilisierende Stoffe
neue Kriterien
zur Einstufung
Umstufungen, z. B. mehr giftige
Stoffe
bisher 15
Gefährlichkeitsmerkmale
zukünftig 28 Gefahrenklassen
Verändertes Konzept zur
Einstufung von Gemischen
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Neuerungen auf einen Blick
R-Sätze
H-Sätze
hazard statements
Gefahrenhinweise
S-Sätze
P-Sätze
precautionary statements
Sicherheitshinweise
--------------
Signalwörter
Piktogramme werden mit einem
von zwei möglichen Signalwörtern
ergänzt: „Gefahr“ oder „Achtung“
Gefährlichkeitsmerkmale
Gefahrenklassen und
Gefahrenkategorien
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Gefahrenklasse und -kategorie
Gefahrenklasse:
Art der
•
physikalischen Gefahr
•
Gefahr für die menschliche
Gesundheit oder
•
Gefahr für die Umwelt
Gefahrenkategorie:
•
untergliedert die Gefahrenklassen
hinsichtlich der Schwere der Gefahr
z. B. Gefahrenklasse
• Akute Toxizität (3.1)
• Sensibilisierung der Atemwege
oder Haut (3.4)
• Entzündbare Flüssigkeiten (2.6)
• Korrosiv gegenüber Metallen (2.16)
z. B. in der Gefahrenklasse
Akute Toxizität (3.1)
• Kategorie 1
• Kategorie 2
• Kategorie 3
• Kategorie 4
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Entzündbare Flüssigkeiten
Beispieletikett
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Neue Etiketten: Kennzeichnungselemente
Name und
Produktidentifikatoren
Piktogramme
H-Sätze, Anzahl
durch CLP-V
vorgegeben
Nennmenge, wenn
Stoff oder Gemisch
der breiten Öffentlichkeit zugänglich
gemacht wird
P-Sätze,
maximal 6
Name, Anschrift,
Telefonnummer
des Lieferanten
Signalwort
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Kriterienverschiebungen bei der Einstufung können zu
Umstufungen führen
LC50 (inhalativ) mg/l/ 4 h
20
EU (Gase und Dämpfe)
GHS (Dämpfe)
Kategorie 4
Gesundheitsschädlich
bei Einatmen. (H 332)
Achtung
10
Gesundheitsschädlich
10
Kategorie 3
Giftig bei Einatmen. (H 331)
Gefahr
2
Giftig
20
2
Kategorie 2
Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)
Gefahr
0,5
0,5
Sehr giftig
Kategorie 1
Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)
Gefahr
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Mögliche Umstufungen mit GHS
giftig
lebensgefährlich
gesundheitsschädlich
giftig
reizend
verursacht schwere Verätzungen
entzündlich
leicht entzündbar
nicht eingestuft
entzündbar
heute ohne Gefahrensymbol
R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit
und Benommenheit verursachen
Spezifische Zielorgan-Toxizität
nach einmaliger Exposition Kat. 3
H336: Kann Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen
Achtung
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Auswirkungen von Umstufungen auf den
Arbeitsschutz
Lagerung – keine
speziellen Anforderungen
Schnittstelle
zukünftig Getrenntlagerung,
unter Verschluss,
Mengenbegrenzung?
CLP-V / GefStoffV,
Technisches Regelwerk
Technische Lüftung
ausreichend
zukünftig geschlossene
Apparatur notwendig?
Zunächst keine Auswirkungen, da sich die Maßnahmen nach GefStoffV und TRGS
auf die bisherige Einstufung (bis 2015 im Sicherheitsdatenblatt) beziehen – siehe
Bekanntmachung IIIb3-35122 und BekGS 408 des BMAS unter www.baua.de
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Neuer Weg der Technischen Regeln
Sicherheitsdatenblatt
Einstufung nach RL 67/548/EWG
Xn, Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
Einstufung nach CLP-V
Akute Toxizität, Kat. 3, H301
Lagerung – neue TRGS 510
Entfällt ab 01.06.2015
Kapitel 8:
Lagerung akut
toxischer Stoffe
gilt für R23 bis
R28
Bis 01.06.2015:
Wahlmöglichkeit
Kapitel 8:
Lagerung akut
toxischer Stoffe
gilt für H300, H301,
H310, H311, H330
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Betriebsanweisung (bisher):
•
Gefahrensymbol sinnvoll
(Wiedererkennbarkeit, optische
Verstärkung)
•
R-Sätze im Wortlaut oder Inhalt in für
Beschäftigte verständlicher Form
•
Weitere Gefahren für Mensch und
Umwelt nicht vergessen!
leichtentzündliche Zubereitung –
Ausschnitt einer Betriebsanweisung
Seite 15
Betriebsanweisung GHS
•
Keine sofortige Umstellung
vorgeschrieben, aber:
 Unterweisung zu GHS
 Prinzipiell soll das Symbol auf die
Betriebsanweisung, das auf dem Etikett zu
sehen ist
•
Übergangszeit: parallel zweite Version
mit GHS-Piktogrammen
•
Spezielle Unterweisung z.B. bei
Änderung von „Gesundheitsschädlich“
auf „Giftig“
leichtentzündbares Gemisch –
Ausschnitt einer neuen Betriebsanweisung
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Plakate geben Hilfestellung
Sektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“
in Zusammenarbeit mit der BG RCI
Bezug über www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
Seite 17
Plakate geben Hilfestellung
Sektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“
in Zusammenarbeit mit der BG RCI
Bezug über www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
Seite 18
Der GHS-Konverter der BG RCI
unter www.gischem.de
Seite 19
Der GHS-Konverter der BG RCI
Vorschlag der Einstufung mit Hinweisen auf mögliche Kriterienverschiebungen
Seite 20
Ausgabe als Word- oder PDF-Datei
Seite 21
Der GHS - Gemischrechner
www.gemischrechner.de
•
Software-Modul im
Gefahrstoffinformationssystem GisChem
•
komfortable Benutzerführung durch die
Regelungen der CLP-Verordnung
•
kein „1-Klick-Ergebnis“-Rechner, aber
einfach zu bedienen und für Einsteiger
und Experten geeignet
•
Berechnung mit der
„konventionellen Methode“
•
verschiedene Ausgabedokumente z. B.
für innerbetriebliche Kennzeichnung
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In 4 Schritten zum
Ergebnis
1. Anmeldung durchführen
2. Stoffe anlegen
3. Gemisch berechnen
4. Ausgabedokumente herunterladen
www.gemischrechner.de
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Weitere Hilfen sind:
Der GHS-Flyer der BG RCI unter
www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
Informationen zu GHS und Gefahrguttransport unter
www.bgrci.de > Prävention > Fachwissen > Gefahrstoffe
Seminare der BG RCI unter
www.bgrci.de > Prävention > Seminare
Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de
oder www.reach-clp-helpdesk.de
Die Broschüre des Umweltbundesamtes
unter www.uba.de
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Weitere Unterweisungshilfen sind:
Die GHS-Zuordnungsübung der BG RCI unter
www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
Das GHS-Skatspiel der BG RCI
www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
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Disclaimer
Diese Präsentation vereinfacht und soll einen ersten
Überblick zu GHS geben.
Sie erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
© BG RCI 2008-2013
Die Präsentation darf innerbetrieblich sowie im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben frei verwendet,
ergänzt oder geändert werden. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung oder eine Veröffentlichung von Teilen der
Präsentation oder auch der gesamten Datei ist nur mit Genehmigung der BG RCI erlaubt. Eine Verlinkung auf die entsprechende
Internetquelle im Downloadcenter der BG RCI oder Gefahrstoffinformationssystem GisChem oder eine unveränderte Übernahme
einer einzelnen Seite dieser Präsentation mit Quellenangabe ist jedoch in jedem Fall genehmigungsfrei zulässig.
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