GHS-Basisinformationen - Sicheres Arbeiten im Labor

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Transcript GHS-Basisinformationen - Sicheres Arbeiten im Labor

Das GHS

G

lobal

H

armonisiertes

S

ystem zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Das GHS

Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen „Regulation on

c

lassification,

l

abelling and

p

ackaging of substances and mixtures“ Abkürzung: CLP-V Übergangsfristen für Stoffe bis zum 01.12.2010 für Gemische bis zum 01.06.2015

+ je 2 Jahre Abverkauf Seite 2

Ziele des GHS

• Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen • Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr • Weitere Verbesserung von Arbeits sicherheit, Gesundheits-, Umwelt und Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit • Harmonisierung mit dem Transport recht für gefährliche Güter Seite 3

Gefahrenpiktogramme

GHS01 Explodierende Bombe

z.B. Explosive Stoffe

GHS03 Flamme über einem Kreis

• Oxidierende Feststoffe • Oxidierende Flüssigkeit • Oxidierende Gase

GHS02 Flamme

z.B. • Entzündbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Aerosole, Gase • Pyrophore Stoffe • Organische Peroxide

GHS04 Gasflasche

Gase unter Druck Seite 4

Gefahrenpiktogramme

GHS05 Ätzwirkung

• Hautätzend, Kat. 1 • Schwere Augenschädigung, Kat.1 • Korrosiv gegenüber Metallen, Kat. 1

GHS07 Ausrufezeichen

z.B.

• Akute Toxizität, Kat. 4 • Hautreizend, Kat. 2

GHS09 Umwelt

• Gewässergefährdend

GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen

• Akute Toxizität, Kat. 1 - 3

GHS08 Gesundheitsgefahr

z.B. • Karzinogenität, Kat. 1A/B, 2 • Aspirationsgefahr • Atemwegssensibili sierend • Spezifische Zielorgantoxizität Seite 5

Neuerungen auf einen Blick

neue Piktogramme Totenkopf nur für akut giftige Stoffe Neues Symbol für u.a.

CMR-Stoffe und atemwegs sensibilisierende Stoffe neue Kriterien zur Einstufung Umstufungen, z. B. mehr giftige Stoffe bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale zukünftig 28 Gefahrenklassen Verändertes Konzept zur Einstufung von Gemischen Seite 6

Neuerungen auf einen Blick

R Sätze H Sätze

hazard statements Gefahrenhinweise

S Sätze ------------- P Sätze

precautionary statements Sicherheitshinweise

Signalwörter

Piktogramme werden mit ergänzt: „Gefahr“ oder

einem

von zwei möglichen Signalwörtern „Achtung“

Gefährlichkeitsmerkmale Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

Seite 7

Gefahrenklasse und -kategorie

Gefahrenklasse:

Art der • physikalischen Gefahr • • Gefahr für die menschliche Gesundheit oder Gefahr für die Umwelt z. B. Gefahrenklasse • Akute Toxizität (3.1) • Sensibilisierung der Atemwege oder Haut (3.4) • Entzündbare Flüssigkeiten (2.6) • Korrosiv gegenüber Metallen (2.16)

Gefahrenkategorie:

• untergliedert die Gefahrenklassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr z. B. in der Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1) • Kategorie 1 • Kategorie 2 • Kategorie 3 • Kategorie 4 Seite 8

Entzündbare Flüssigkeiten

Beispieletikett Seite 9

Neue Etiketten: Kennzeichnungselemente

Name und Produktidentifikatoren Piktogramme H Sätze, Anzahl durch CLP-V vorgegeben Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffent lichkeit zugänglich gemacht wird P Sätze, maximal 6 Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten Signalwort Seite 10

Kriterienverschiebungen bei der Einstufung können zu Umstufungen führen

LC50 (inhalativ) mg/l/ 4 h

EU (Gase und Dämpfe) 20 Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H 332) 10 Gesundheits schädlich Kategorie 3 Giftig bei Einatmen. (H 331) 2 Giftig Kategorie 2 Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) GHS (Dämpfe)

Achtung Gefahr Gefahr

0,5 Sehr giftig Kategorie 1 Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)

Gefahr

20 10 2 0,5 Seite 11

Mögliche Umstufungen mit GHS

giftig gesundheitsschädlich reizend entzündlich nicht eingestuft lebensgefährlich giftig verursacht schwere Verätzungen leicht entzündbar entzündbar heute ohne Gefahrensymbol R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

Achtung

Spezifische Zielorgan Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3 H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Seite 12

Auswirkungen von Umstufungen auf den Arbeitsschutz

Lagerung – keine speziellen Anfor derungen Technische Lüftung ausreichend

Schnittstelle

CLP-V / GefStoffV, Technisches Regelwerk zukünftig Getrenntlagerung, unter Verschluss, Mengenbegrenzung?

zukünftig geschlossene Apparatur notwendig?

Zunächst keine Auswirkungen, da sich die Maßnahmen nach GefStoffV und TRGS auf die bisherige Einstufung (bis 2015 im Sicherheitsdatenblatt) beziehen – siehe Bekanntmachung IIIb3-35122 und BekGS 408 des BMAS unter www.baua.de

Seite 13

Neuer Weg der Technischen Regeln

Sicherheitsdatenblatt Einstufung nach RL 67/548/EWG

Xn, Gesundheitsschädlich bei Verschlucken

Einstufung nach CLP-V

Akute Toxizität, Kat. 3, H301

Entfällt ab 01.06.2015

Kapitel 8:

Lagerung akut toxischer Stoffe gilt für R23 bis R28

Lagerung – neue TRGS 510 Bis 01.06.2015:

Wahlmöglichkeit

Kapitel 8:

Lagerung akut toxischer Stoffe gilt für H300, H301, H310, H311, H330 Seite 14

Betriebsanweisung (bisher):

• • • Gefahrensymbol sinnvoll (Wiedererkennbarkeit, optische Verstärkung) R Sätze im Wortlaut oder Inhalt in für Beschäftigte verständlicher Form Weitere Gefahren für Mensch und Umwelt nicht vergessen!

leichtentzündliche Zubereitung – Ausschnitt einer Betriebsanweisung Seite 15

Betriebsanweisung GHS

• • Keine sofortige Umstellung vorgeschrieben, aber:  Unterweisung zu GHS  Prinzipiell soll das Symbol auf die Betriebsanweisung, das auf dem Etikett zu sehen ist Übergangszeit: parallel zweite Version mit GHS-Piktogrammen • Spezielle Unterweisung z.B. bei Änderung von „Gesundheitsschädlich“ auf „Giftig“ leichtentzündbares Gemisch – Ausschnitt einer neuen Betriebsanweisung Seite 16

Plakate geben Hilfestellung

Sektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“

in Zusammenarbeit mit der BG RCI Bezug über www.bgrci.de

>

Presse & Medien > Medienshop Seite 17

Plakate geben Hilfestellung

Sektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“

in Zusammenarbeit mit der BG RCI Bezug über www.bgrci.de

>

Presse & Medien > Medienshop Seite 18

Der GHS-Konverter der BG RCI unter

www.gischem.de

Seite 19

Der GHS-Konverter der BG RCI

Vorschlag der Einstufung mit Hinweisen auf mögliche Kriterienverschiebungen

Seite 20

Ausgabe als Word- oder PDF-Datei

Seite 21

Gemischrechner

www.gemischrechner.de

Software-Modul

im Gefahrstoffinformationssystem GisChem • komfortable Benutzerführung durch die Regelungen der CLP-Verordnung • kein „1-Klick-Ergebnis“-Rechner, aber

einfach zu bedienen

und für Einsteiger und Experten geeignet •

Berechnung

mit der „konventionellen Methode“ • verschiedene Ausgabedokumente z. B. für innerbetriebliche Kennzeichnung Seite 22

In 4 Schritten zum Ergebnis

1.

Anmeldung durchführen 2. Stoffe anlegen 3. Gemisch berechnen 4. Ausgabedokumente herunterladen www.gemischrechner.de

Seite 23

Weitere Hilfen sind:

Der GHS-Flyer der BG RCI unter www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop Informationen zu GHS und Gefahrguttransport unter www.bgrci.de > Prävention > Fachwissen > Gefahrstoffe Seminare der BG RCI unter www.bgrci.de > Prävention > Seminare Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeits schutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de

oder www.reach-clp-helpdesk.de

Die Broschüre des Umweltbundesamtes unter www.uba.de

Seite 24

Weitere Unterweisungshilfen sind:

Die GHS Zuordnungsübung der BG RCI unter www.bgrci.de

>

Presse & Medien > Medienshop Das GHS-Skatspiel der BG RCI www.bgrci.de

>

Presse & Medien

>

Medienshop Das GHS-Memospiel der BG RCI www.bgrci.de

>

Presse & Medien

>

Medienshop Seite 25

Disclaimer

Diese Präsentation vereinfacht und soll einen ersten Überblick zu GHS geben. Sie erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

© BG RCI 2008-2012 Die Präsentation darf innerbetrieblich sowie im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben frei verwendet, ergänzt oder geändert werden. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung oder eine Veröffentlichung von Teilen der Präsentation oder auch der gesamten Datei ist nur mit Genehmigung der BG RCI erlaubt. Eine Verlinkung auf die entsprechende Internetquelle im Downloadcenter der BG RCI oder Gefahrstoffinformationssystem GisChem oder eine unveränderte Übernahme einer einzelnen Seite dieser Präsentation mit Quellenangabe ist jedoch in jedem Fall genehmigungsfrei zulässig.

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