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Fördermöglichkeiten zur altengerechten Anpassung von
Mietwohnungen/Wohneigentum
Lubmin, 16. Mai 2014
Dr. Edith Nolte
Bevölkerungsentwicklung
in Mecklenburg-Vorpommern
2.000.000
1.874.838
1.823.084
1.800.000
1.775.703
1.609.982
1.600.000
1.566.943
1.476.408
1.400.000
1.200.000
1.000.000
800.000
600.000
400.000
200.000
0
1991
1995
2000
2011*
2020**
Jahr
2030**
* Zensus 2011
** aktualisierte 4. Landesprognose
2
Prognose der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur
in M-V 1990 bis 2030
Auszug aus der aktualisierten 4. Landesprognose (2012)
Quelle: Oberste Landesplanungsbehörde 11/2012
3
Entwicklung des Wohnungsbestandes
in Mecklenburg-Vorpommern von 1991 bis 2011
Anzahl
900.000
880.000
860.000
840.000
820.000
800.000
780.000
760.000
740.000
720.000
700.000
1991
1995
2000
2005
Zensus 2011 Jahr
Foto:
Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG
4
Wohnungsbestand
in Mecklenburg-Vorpommern 2011
Art der Nutzung des Wohnungsbestandes
zu
Wohnzwecken
vermietet
57%
Ferien- oder
Freizeitwohnung
2%
Leerstehend
6%
von
Eigentümer/-in
bewohnt
35%
5
Wohnungsleerstand
in Mecklenburg-Vorpommern 2011
6,9 %
7,0 %
3,8 %
4,3 %
7,6 %
5,0 %
5,9 %
10,6 %
6,7 %
6,4 %
4,2 %
6,8 %
6,0 %
Quelle: GeoBasis-DE/M-V; CC-BY-SA 3.0
6
Wohnungsleerstand
Deutschland und Neue Bundesländer 2011
12,00
10,1
Leerstandsquote in %
10,00
9,5
8,00
7
6,3
5,8
6,00
Deutschland 4,5
4,00
3,6
2,00
0,00
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
7
Weitere Entwicklung des Leerstands
Entwicklung Haushaltszahlen
2010: 853.000 Haushalte
2030: 770.000 Haushalte
= Abnahme um 83.000 Haushalte
Gleichzeitig:
Zunahme des Wohnungsbestandes durch Neubau –
Prognosen sprechen vom Neubau weiterer 70.000 Wohnungen
=> Der Leerstand wird wieder wachsen!
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Anpassung der Wohnraumförderung an diese
Entwicklung

Konsequente Konzentration auf den vorhandenen Bestand

Konsequente Konzentration auf zukunftsfähige Orte mit Infrastruktur, d. h.
Anbindung an Zentrale-Orte-Prinzip des Landesraumentwicklungsprogramms und der Regionalen Raumentwicklungsprogramme
Sicherung der infrastrukturellen Basisangebote von Dienstleistungen

Entwicklung der Kategorie „barrierearm bzw. –reduziert“

Erweiterung der Förderung für Eigennutzer
9
Und außerdem?

Anpassung der Förderbeträge an tatsächliche Kosten, dabei Beibehaltung
der Förderquote

Anpassung von Förderhöchstgrenzen an größere Wohnungen, damit
höhere Förderung

Frage nach Senkung der Zinsen im Prüfungsstadium

Gewährung von Zuschüssen – derzeit Anhörung des
Landesrechnungshofes zum Richtlinienentwurf
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Wohnraumförderung
in Mecklenburg-Vorpommern 2014 und 2015
2014
Fördervolumen:
11,0 Mio. Euro
davon
Darlehensprogramm:
6,0 Mio. Euro
Zuschussprogramm:
5,0 Mio. Euro
2015
Fördervolumen:
10,5 Mio. Euro
davon
Darlehensprogramm:
5,5 Mio. Euro
Zuschussprogramm:
5,0 Mio. Euro
Foto:
Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG
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Novellierung der Wohnraumförderung
Modifizierung der Förderrichtlinien Modernisierung und Instandsetzung von Mietund Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum
Programmteil 1:
Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen –
allgemeines Programm (einschl. Balkonanbau, Dachaufbau und Wiederherstellung von
Außenanlagen nach Teilrückbau)
Programmteil 2:
Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime,
Eigentumswohnungen, Baujahr vor 1990) einschl. barrierearmer Anpassung
Programmteil 3:
Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von
selbstgenutztem Wohneigentum (Baujahr vor 1949) in innerstädtischen Altbauquartieren
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Novellierung der Wohnraumförderung
Modifizierung der Förderrichtlinien Modernisierung und Instandsetzung von Mietund Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum
Programmteil 4:
Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem
Wohneigentum im Bestand
Programmteil 5:
Barrieren reduzierender
schaftswohnungen
(barrierearmer)
Umbau
von
Miet-
und
Genossen-
Programmteil 6:
Nachrüstung von Personenaufzügen
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Novellierung der Wohnraumförderung
1. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen allgemeines Programm –
Förderkonditionen:
Modernisierung /Instandsetzung von Wohnungen:
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 500 €/m²WF
Förderhöchstbetrag 12.000 €/WE
nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen:
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 130 €/m² WF
Förderhöchstbetrag 3.200 €/WE
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Novellierung der Wohnraumförderung
1. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen allgemeines Programm –
Förderkonditionen:
Dachaufbau nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden:
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 300 €/m² Bruttogrundfläche des zu
überdachenden letzten Geschosses
Wiederherstellung Außenanlagen nach partiellem Rückbau:
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 €/m² WF
Förderhöchstbetrag 1.200 €/WE
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Novellierung der Wohnraumförderung
2. NEU: Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
(Eigenheime, Eigentumswohnungen)
Bisherige Förderkonditionen
Neue Förderkonditionen
Gegenstand der Förderung:
selbstgenutztes Wohneigentum,
o das vor 1970 fertiggestellt wurde,
o in Wohngebäuden mit höchstens vier
Wohnungen belegen ist sowie
o von Haushalten mit mindestens
einem Kind zu eigenen Wohnzwecken
genutzt wird
Gegenstand der Förderung:
Modernisierung und Instandsetzung von
selbst genutztem Wohneigentum in
Wohngebäuden, die vor 1990 erbaut
wurden
Gebietskulisse:
Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern
Gebietskulisse:
Lage in einem Ober-, Mittel- oder
Grundzentrum
Förderdarlehen:
o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
von bis zu 500 €/m²WF
o Förderhöchstbetrag 20.000 €/WE
o Kinderzusatzdarlehen 3.000 €/Kind
o barrierearme Anpassung bis zu Höhe der
Mehrausgaben, höchstens 250 €/m²
Höhe Förderdarlehen:
unverändert einschl. Kinderzusatzdarlehen,
Darlehen barrierearme Anpassung
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Novellierung der Wohnraumförderung
3. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen
sowie von selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren
Bisherige Förderkonditionen
Neue Förderkonditionen
Gegenstand der Förderung:
Wohngebäude in innerstädtischen
Altbauquartieren, die vor 1949 fertiggestellt
wurden
Fördergegenstand: unverändert
Gebietskulisse: Lage in einem Ober- und
Mittelzentren bzw. in einer Stadt mit mehr als
10.000 Einwohnern
Gebietskulisse: unverändert
Förderdarlehen:
o 40 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben von bis zu 1.000 €/m²WF
o Förderhöchstbetrag 24.000 €/WE
o Kinderzusatzdarlehen bei
Wohneigentum 3.000 €/Kind
o barrierearme Anpassung von
Wohneigentum bis zu Höhe der
Mehrausgaben, höchstens 250 €/m²
o Balkonanbau, Dachaufbau und
Außenanlagen wie unter 1.
Förderdarlehen:
o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
von bis zu 1.200 €/m²WF
o Förderhöchstbetrag 43.200 €/WE
z.B.:
60 m² Wfl. Darlehen 28.800 €
65 m² Wfl. Darlehen 31.200 €
90 m² Wfl. Darlehen 43.200 €
o Kinderzusatzdarlehen, Darlehen
barrierearme Anpassung, Balkone u.s.w.
unverändert fortsetzen
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Novellierung der Wohnraumförderung
4. NEU: Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen und
selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand
Bisherige Förderkonditionen
Neue Förderkonditionen
Gegenstand der Förderung:
altengerechte Wohnungen mit Betreuungsangebot - barrierefreier Umbau nach DIN
Gegenstand der Förderung:
barrierefreier Umbau von Mietwohnungen und
selbstgenutztem Wohneigentum nach DIN
Gebietskulisse:
keine
Gebietskulisse:
Lage in einem Ober-, Mittel- oder Grundzentrum
Förderdarlehen bei Wohnflächen bis
28.000 € je Wohnung
o unter 50 m²
33.000 € je Wohnung
o ab 50 m²
Förderdarlehen bei Wohnflächen bis
31.000 € je WE
o unter 50 m²
o von 50 bis 70 m² 37.000 € je WE
43.000 € je WE
o ab 70 m²
Zweckbestimmung:
o 15 Jahre
o Wohnungen ausschließlich für ältere
Menschen (60+)
Zweckbestimmung:
o 15 Jahre (unverändert)
o Altersbegrenzung aufheben
Miethöhe (kalt):
o 4,75 € je m² monatlich für 10 Jahre
Miethöhe (kalt) monatlich für 10 Jahre:
o in Grundzentren: 4,75 €/m²
o in Mittelzentren: 5,00 €/m²
o in Oberzentren: 5,50 €/m²
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Novellierung der Wohnraumförderung
5. Barrieren reduzierender Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen
Gegenstand der Förderung:
Modernisierung, Instandsetzung und barrierefreie und – arme Anpassung von
Mietwohnungen
Gebietskulisse Ober-, Mittel- u. Grundzentren
Förderdarlehen:
60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 700 €/m²WF
Förderhöchstbetrag 25.200 €/WE
Technische Mindestvoraussetzungen:
schwellen- u. stufenloser Zugang zum Haus u. zur Wohnung
barrierefreie Zugänglichkeit der Räume innerhalb der Wohnung u. zum Freisitz
Durchgangsbreiten Hauseingangs-, Aufzugs- u. Wohnungseingangstüren
mind. 90 cm u. Türen innerhalb der Wohnung mind. 80 cm
stufenlos zugänglicher Duschplatz
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Novellierung der Wohnraumförderung
6. Nachrüstung von Personenaufzügen
Bisherige Förderkonditionen
Förderdarlehen:
Neue Förderkonditionen
Förderdarlehen:
o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
von bis zu 100.000 €/Aufzug
o Förderhöchstbetrag 40.000 €/WE
von bis zu 150.000 €/Aufzug
o Förderhöchstbetrag 60.000 €/WE
20
Kumulation mit anderen Fördermitteln

Städtebauförderungsmittel einschließlich des Denkmalschutzes,

Mittel der Dorferneuerung, sofern sie sich auf die Gebäudehülle (Dach,
Fassade) beziehen,

Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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Ausblick: Weitere Diskussion

Prognosen konsequent weiter fortschreiben und anpassen

Zusammenarbeit mit den Kommunen – zum Beispiel über die
Monitoringberichte im Rahmen der Städtebauförderung

Weitere Diffenzierung der Diskussion erforderlich
22
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
23