ISB-Darlehen 100.000

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ISB-Darlehen 2013 für selbst genutzten
Wohnr aum
Asselheim, 25. Juni 2013
Michael Back
Bereichsleiter Wohnraumförderung
Markt
www.isb.rlp.de
ISB-Darlehen
ISB-Darlehen
Wohneigentum
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Grundlagen des neuen Programms
 Eigenes Förderinstrument der ISB
 Finanzierungsinstrument für einkommensschwächere Haushalte
 Nachrangiges Darlehen zu erstrangigen Konditionen
 Schlankes Programm für eine schnelle und effiziente Abwicklung
 Haushaltsneutral für das Land Rheinland-Pfalz
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Eckwerte
 Einheitliche Einkommensgrenze § 9 WoFG plus 60%
 Grunddarlehen bis zu 30% der Gesamtkosten und ggf. Zusatzdarlehen in Höhe
von 5% für soziale und städtebauliche Aspekte
 Darlehenshöchstbetrag EUR 100.000, in Mainz EUR 120.000
 Nachrangdarlehen
 Zinsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre
 Tilgung wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a.
 Einheitliche Eigenkapitalquote 10% der Gesamtkosten
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Umbau
Neubau
Ankauf
Ersatzneubau
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Konditionen Stand 03. Juni 2013
10, 15 oder 20 Jahre Zinssicherheit
Zinssatz maßgeblich zum Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrages bei der ISB
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
2,45% p.a.
3,15% p.a.
3,45% p.a.
Tilgung
wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a.
Sondertilgung max. 10% p.a. der Darlehenssumme
Bearbeitungsentgelt
einmalig 1% der Darlehenssumme
Bereitstellungsprovision
ab dem 6. Monat, bei Neubauten ab dem 12. Monat 0,25% p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Betrag
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Maßgeblich für den Förderbetrag
 Gesamtkosten
 Anzahl der Kinder
 Schwerbehinderung oder Pflegestufe I, II oder III
 Geringes Einkommen
 Ersatzneubau
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Gesamtkostenbegriff
 Beim Ankauf: der Kaufpreis und die Erwerbsnebenkosten
 Bei Neubau: die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten
 Bei Ausbau/Umbau/Umwandlung/Erweiterung: die Baukosten
 Bei Ersatzneubau nach Abriss: die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten zzgl.
der Abrisskosten
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Schema zur Ermittlung des Darlehensbetrags
Gesamtkosten
EUR
Grunddarlehen: 30% der Gesamtkosten
EUR
Zusatzdarlehen 5% der Gesamtkosten:
je Kind
EUR
je Person mit Schwerb. oder Pflegestufe I-III
EUR
Haushalte mit Einkommen bis 10% über EKgrenze
EUR
Ersatzneubau
EUR
ISB-Darlehen Wohneigentum
EUR
max. EUR 100.000, in Mainz max. EUR 120.000
Wird das ISB-Darlehen Modernisierung neben dem ISB-Darlehen Wohneigentum zugesagt,
beträgt die Darlehensobergrenze für beide Darlehen zusammen EUR 100.000, für
Objekte in der Stadt Mainz EUR 120.000.
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Einkommensgrenze (Beträge in EUR)
Einkommen bis 10% über § 9 WoFG
Haushaltsgröße
Einkommen bis 60% über § 9 WoFG
Anzahl Personen
davon Kinder
Einkommensgrenze
in EUR
Jahresbruttoeinkommen ca. in EUR
Einkommensgrenze
in EUR
Jahresbruttoeinkommen ca. in EUR
1
0
13.200
19.857
19.200
28.429
2
0
19.800
29.286
28.800
42.143
1
20.350
30.071
29.600
43.286
0
24.310
35.729
35.360
51.514
1
24.860
36.514
36.160
52.657
2
25.410
37.300
36.960
53.800
0
28.820
42.171
41.920
60.886
1
29.370
42.957
42.720
62.029
2
29.920
43.743
43.520
63.171
3
30.470
44.529
44.320
64.314
0
33.330
48.614
48.480
70.257
1
33.880
49.400
49.280
71.400
2
34.430
50.186
50.080
72.543
3
34.980
50.971
50.880
73.686
4
35.530
51.757
51.680
74.829
3
4
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Beispiel (Beträge in EUR)
Junges Ehepaar mit zwei Kindern
Neubau 145 m²
Gesamtkosten
250.000
Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes
63.100
Grunddarlehen: 30%
75.000
2 Kinder: 10%
25.000
ISB-Darlehen
100.000
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Beispiel (Beträge in EUR)
Alleinerziehend mit zwei Kindern
Hauskauf 156 m²
Gesamtkosten
180.000
Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes
37.200
Grunddarlehen: 30%
54.000
2 Kinder: 10%
18.000
geringes Einkommen: 5%
ISB-Darlehen
9.000
81.000
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Beispiel (Beträge in EUR)
Ehepaar (ein Partner mit Pflegestufe I)
Hauskauf 100 m²
Gesamtkosten
200.000
Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes
29.800
Grunddarlehen: 30%
60.000
geringes Einkommen: 5%
10.000
Pflegestufe I: 5%
10.000
ISB-Darlehen
80.000
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Eigenleistung
Mind. 10% der Gesamtkosten als Eigenkapital ergänzt um den Wert der Selbsthilfe
Eigenkapitalnachweis durch:
 Guthaben/Barmittel
 Bezahlte Rechnungen/bezahltes Grundstück
 Eigenkapitalersatzdarlehen
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Wohnflächenobergrenze
Grundsätzlich:
 130 m² maximal für Haushalte mit bis zu vier Personen
+ 15 m² für jede weitere Person
 Erhöhung der Haushaltsgröße jeweils um eine Person bei Ehepaaren und eingetragenen
Lebenspartnerschaften, bei denen beide (Ehe-) Partner unter 40 Jahre alt sind, und
Haushalten mit Schwerbehinderten oder Personen mit Pflegestufe I bis III
Ausnahme:
 Überschreitung bis zu 20% zulässig (Ankauf und Ersatzneubau)
 Bei innen liegenden Treppen bis zu 10% Abzug
zusätzlich möglich
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Fördervoraussetzungen
 Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und die Belastung muss auf Dauer tragbar
sein
 Erlangung einer gültigen Förderbestätigung bei der für den Objektstandort zuständigen
Kreis- oder Stadtverwaltung
 Kein vorzeitiger Baubeginn
 Kaufvertragsabschluss darf nicht länger als zwei Monate zurückliegen
 Wohnraum muss ausreichend für den Haushalt sein
 Haushaltsgerechtes Wohnen muss ohne größeren Bauaufwand
möglich sein (Ankaufsdarlehen)
 10% der Gesamtkosten als Eigenkapital
 Wohnfläche darf nicht überschritten sein
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Wie beantragen die Kunden die Finanzierung?
Ein Antrag für Förderbestätigung und Darlehen ist bei der zuständigen
Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt,
zu stellen.
Nach Erteilung der Förderbestätigung leitet die Stadt- oder Kreisverwaltung
den Antrag an die ISB weiter.
Ist der Antrag positiv entschieden, erhält der Kunde von der ISB eine
Förderzusage sowie den Darlehensvertrag.
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Landesförderung
ISB-Darlehen
Modernisierung
selbst genutztes
Wohneigentum
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ISB-Darlehen Modernisierung
Eckwerte
 Einkommensgrenze § 9 WoFG plus 60%
 Einheitlicher Darlehenshöchstbetrag von EUR 60.000 für vier Personen,
unabhängig von der tatsächlichen Wohnfläche sowie EUR 5.000 für jedes
weitere Haushaltsmitglied
 Darlehenshöchstbetrag für den Ankauf und die Modernisierung EUR 100.000
bzw. EUR 120.000 für Mainz
 Nachrangdarlehen
 Zinsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre
 Tilgung wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a.
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ISB-Darlehen Modernisierung
Konditionen Stand 03. Juni 2013
10, 15 oder 20 Jahre Zinssicherheit
Zinssatz maßgeblich zum Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrages bei der ISB
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
2,45% p.a.
3,15% p.a.
3,45% p.a.
Tilgung
wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a.
Sondertilgung max. 10% p.a. der Darlehenssumme
Bearbeitungsentgelt
einmalig 1% der Darlehenssumme
Bereitstellungsprovision
ab dem 6. Monat 0,25% p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Betrag
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ISB-Darlehen Modernisierung
Förderfähige Maßnahmen
 Nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser
 Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung, wenn der Energiebedarf um mind.
20 % geringer wird
 Nutzung alternativer und regenerativer Energien
 Der Anbau, wenn er zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau
eines Aufzugs erforderlich wird
 Maßnahmen für ein barrierefreies Wohnen (DIN 18025 Teil 2 bzw. deren Folgevorschrift)
 Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts
 Bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
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ISB-Darlehen Modernisierung
Ermittlung des Förderbetrag
 Max. EUR 60.000 bei Haushalten mit bis zu 4 Personen
 Für jedes weiteres Haushaltsmitglied EUR 5.000
 Nachweis der voraussichtlichen Investitionskosten durch fachkundig erstellten
Kostenvoranschlag
Wird das ISB-Darlehen Modernisierung neben dem ISB-Darlehen
Wohneigentum zugesagt, beträgt die Darlehensobergrenze für beide
Darlehen zusammen EUR 100.000, für Objekte in der Stadt Mainz
EUR 120.000.
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ISB-Darlehen Modernisierung
Beispiel (Beträge in EUR)
Ehepaar
Hauskauf 140 m² mit Modernisierung
Hauskauf: 180.000
Modernisierung: 35.000
Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes
ca. 42.100
Grunddarlehen: 30%
54.000
Modernisierung
35.000
ISB-Darlehen insgesamt
89.000
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ISB-Darlehen Modernisierung
Wie beantragen die Kunden die Finanzierung?
Ein Antrag für Förderbestätigung und Darlehen ist bei der zuständigen
Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt,
zu stellen.
Nach Erteilung der Förderbestätigung leitet die Stadt- oder Kreisverwaltung
den Antrag an die ISB weiter.
Ist der Antrag positiv entschieden, erhält der Kunde von der ISB eine
Förderzusage sowie den Darlehensvertrag.
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Vorteile für die Darlehensnehmer
 Höhere Einkommensgrenzen
 Zinsfestschreibungen für 10, 15 oder 20 Jahre
 Höhere Darlehenssummen
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ISB-Darlehen Wohneigentum
Vorteile für die Kreditinstitute
 Kein Abwicklungsaufwand
Das ISB-Darlehen ist ein Direktdarlehen der ISB
 Risikoübernahme durch die ISB
Das ISB-Darlehen wird nachrangig besichert. Für die Hausbanken verbleibt der
erstrangige Bereich.
 Eigenkapitalentlastung (Basel III)
Geringere Eigenkapitalhinterlegung durch Einbindung des ISB-Darlehens in die
Finanzierung
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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