IT-Berufe - IHK Aschaffenburg

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IT-Berufe
Abschlussprüfung Teil A (Betriebliche Projektarbeit)
1. Rechtsgrundlage
- Fachinformatiker/-in
Nach § 15, II der Ausbildungsordnung (AO) soll der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen.
Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht:
- Fachrichtung: Anwendungsentwicklung
In der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für
die Projektarbeit einschließlich Dokumentation:
a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareprodukts, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen,
b) Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer
Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung.
- Fachrichtung: Systemintegration
In der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die
Projektarbeit einschließlich Dokumentation:
a) Realisieren und Anpassen eines komplexen Systems der Informations- und
Telekommunikationstechnik einschließlich Anforderungsanalyse, Planung,
Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe.
b) Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter
Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekte einschließlich
Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und
Übergabe.
- IT-Systemelektroniker/-in
Nach § 9, II der Ausbildungsordnung (AO) soll der Prüfling in insgesamt höchstens
35 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in
insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein
Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen
abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht:
a) Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie
Funktionsprüfung
b) Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Kommunikationsnetzes einschließlich
Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten,
Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung.
Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen,
dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und
kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung
vorzulegen. Die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch sollen jeweils mit 50 vom Hundert gewichtet werden.
2. Hinweise
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Der Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung liegt der Antrag auf Genehmigung der betrieblichen Projektarbeit bei.
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Durch die Formulierung „betriebliche Projektarbeit“ soll klargestellt werden, dass es
sich nicht um eine standardisierte, zentral erstellte Aufgabe handelt. Es sollen die tatsächlichen Inhalte der betrieblichen Ausbildung berücksichtigt werden, die je nach
betrieblicher Anforderung und Aufgabenspektrum unterschiedlich sein können. Es
kann sich dabei um einen „echten“ Kundenauftrag oder im Betrieb zu erledigenden
Auftrag handeln.
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Die Bearbeitungszeit einschließlich Dokumentationserstellung muss im Zeitrahmen
des jeweiligen Ausbildungsberufes und der Fachrichtung liegen. Dabei ist nicht zwingend, dass der Auftrag in einem Zug erledigt wird, es könnten entsprechend des Arbeitsablaufes zeitliche Lücken entstehen.
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Mit der Unterschrift des Ausbildungsbetriebes und der Benennung des Verantwortlichen wird das Einverständnis zur Bearbeitung des Auftrages und die Weitergabe
der Dokumentation an die Mitglieder des Prüfungsausschusses gegeben. Es ist darauf zu achten, dass der betriebliche Auftrag sich nicht auf Betriebs- geheimnisse bezieht oder der Datenschutz beeinträchtigt wird.
3. Projektantrag:
Der formalisierte Antrag enthält zunächst die Daten des Prüfungsteilnehmers, Angaben zum
Ausbildungsbetrieb und zum betrieblichen Betreuer als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss, die Auftragsbezeichnung oder das Thema der Arbeit sowie den Durchführungszeitraum. Darüber hinaus ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes zur
Durchführung des Betrieblichen Auftrages einzuholen. Der Antrag wird vom Prüfungsteilnehmer sowie vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet.
Von besonderer Wichtigkeit ist im Rahmen des Antrages die Projektbeschreibung. Darunter
ist die Darstellung des Projektes zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form
die Einbindung und die Schnittstellen des Projektes innerhalb eines Auftrages bzw. Teilauftrages darzustellen.
Es sind die Arbeitsphasen einschließlich eines Zeitplanes anzugeben.
Projekte werden jeweils daran gemessen, ob sie
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über genügend Arbeits- und Problemumfang verfügen, damit dem Prüfling genügend
facharbeiterspezifischer Entscheidungsspielraum ermöglicht wird;
organisatorische „Freiheitsgrade“ bieten, um dem Prüfling die entsprechende Planungs- und Organisationsfreiheit zu geben;
komplexe Arbeitsabläufe beinhalten; damit die fehlerfreie Ausführung des Auftrags
keine Selbstverständlichkeit ist;
unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten zulassen, um dem Prüfling die eigenständige
Umsetzung des betrieblichen Auftrags zu ermöglichen.
Der Projektantrag:
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ist bei der IHK Aschaffenburg, Kerschensteinerstr. 9, 63741 Aschaffenburg, einzureichen. Um die Arbeit des Ausschusses zu erleichtern, bitten wir um vollständig
sorgfältig und leserlich ausgefüllte Anträge. Die Prüfungsanmeldung und die
Rücksendung des Antrages auf Genehmigung des betrieblichen Projektauftrages muss zu den aufgeführten Terminen erfolgen.
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Die geplanten Präsentationsmittel müssen auf dem Antrag auf Genehmigung der
betrieblichen Projektarbeit angegeben werden. Die Präsentationsmittel können vom
Prüfling frei gewählt werden.
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Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird dem Prüfungsteilnehmer zugesandt. Verzögerungen durch unvollständig und unleserlich ausgefüllte Anträge gehen
zu Lasten des Prüflings.
4. Dokumentation
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Nach der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit ist die Dokumentation bei der
Kammer in 5-facher Ausfertigung einzureichen. Aus dem Bericht müssen die tatsächlichen Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten hervorgehen. Der Umfang der Dokumentation soll
höchstens 10 Seiten betragen (ohne Anlagen und Quellenangaben). Schriftgröße mindestens 11 pt und auf übersichtliche Gestaltung ist zu achten. Das Protokoll ist auszufüllen, Änderungen sind zu begründen.
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Aus der Dokumentation muss eindeutig hervorgehen, welche Arbeiten von Ihnen selbständig ausgeführt werden und bei welchen Sie zusätzlich Hilfe in Anspruch genommen haben. Nicht wahrheitsgemäße Angaben führen zum Ausschluss von der Prüfung.
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Auf dem Protokoll über die durchgeführte Projektarbeit wird die selbständige Durchführung des Auftrages durch den Prüfungsteilnehmers und den Verantwortlichen bestätigt.
Jede Ausfertigung der Dokumentation muss enthalten:
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den genehmigten Antrag auf betriebliche Projektarbeit (in Kopie)
das Protokoll über die durchgeführte Projektarbeit (eine Seite)
Projektdokumentation auf Papier - in 5-facher Ausfertigung - in EinhängeHeftstreifen geheftet (keine Schnellhefter oder Ordner verwenden).
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Der Postlaufweg ist zu berücksichtigen. Eine Terminüberschreitung gilt nach
§ 19 Absatz 3 Prüfungsordnung als Nichtteilnahme an der Prüfung. Sofern kein wichtiger
Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
5. Fachgespräch
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Im Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer die relevanten Fakten und Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Ausführung des Auftrages begründen. Zu Beginn des Fachgespräches stellt der Prüfungsteilnehmer in einer Präsentation seinen Projektauftrag vor. Dauer ca. 15 Minuten. (Gesamtdauer Präsentation und
Fachgespräch ca. 30 Minuten)
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Präsentationsinhalte sind als Handout für die Prüfer bereitzustellen.
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Die während der Ausbildungszeit geführten Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) sind zum Fachgespräch mitzubringen.
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Präsentation einschließlich Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss finden im Juni/Juli bzw. Januar/Februar statt. Der Prüfling erhält darüber eine gesonderte Einladung.
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Im Prüfungsraum stehen für den Prüfling ein Flipchart, ein Tageslichtprojektor mit
Projektionsfläche, eine Pinwand, ein Beamer und 1 Tisch (ca. 120x60 cm) für den
Aufbau der mitgebrachten Präsentationsmittel zur Verfügung. Ebenso ist ein Internetzugang vorhanden.
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Der Umfang der mitgebrachten Präsentationsmittel muss vom Prüfling so gewählt
werden, dass der Aufbau im Prüfungsraum innerhalb von 15 Minuten und der Abbau
innerhalb von 10 Minuten vom Prüfling alleine vorgenommen werden kann.
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Für die Funktionsfähigkeit der mitgebrachten Präsentationsmittel ist der Prüfling
selbst verantwortlich.
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Fachgespräch und Präsentation finden im gleichen Raum statt.
Für die bevorstehende Prüfung wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
Industrie- und Handelskammer
Aschaffenburg
Rückgabetermin des Antrages auf Genehmigung
des betrieblichen Projektantrages: 23.
Januar 2015
Die Dokumentation ist in 5-facher Ausfertigung bis zum 12.
Juni 2015 an
Frau Blam / Herr Gries
IHK Aschaffenburg
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
einzureichen.
Verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Es gelten in diesen Fällen die entsprechenden Regeln der Prüfungsordnung.