Kein Folientitel

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Neuordnung der
Büroberufe
Informationen zum
Novellierungsverfahren und zum
neuen Ausbildungsberuf
DIHK | 2013
Historie
1989/92: 3 Büroberufe entstanden:
Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation und
Fachangestellte/r für Bürokommunikation
1999 – 2001: BIBB veröffentlicht erste Evaluationsergebnisse,
Ergebnis: eigentlich kein drängender Reformbedarf
2005/06: erste Reformversuche mit unterschiedlichen Ansätzen
u.a. Zusammenführung von 3 Büroberufe; Verwaltungsfachangestellte nach ablehnenden Votum nicht berücksichtigt
2011: Sozialpartnergespräch beim BMWi mit Annäherungen
 Tendenz zu Wahlqualifikationen statt Einsatzfeldern
 Gestreckte Abschlussprüfung (zur Erprobung)
 2jähriger Beruf wird im Verfahren ausgeklammert
 Prüfauftrag Zusatzqualifikation
DIHK | 2013
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Entwicklung der Ausbildungsverträge
Quelle: Statistisches Bundesamt
Beruf
Bereich
1999
2010
2011
Bürokaufleute
alle
74.304
53.922
52.164
davon
IHK
57.336
43.527
41.856
Handwerk
16.968
10.395
10.308
Kaufleute für
Bürokommunikation
alle
30.369
33.552
31.464
Fachangestellte für
Bürokommunikation
nur ö. D.
4.290
2.814
2.607
108.963
90.288
86.235
Summe
Zukünftig Deutschlands größter Ausbildungsberuf !
DIHK | 2013
3
Neuordnung der Büroberufe
Kaufleute für
Fachangestellte
für Bürokommunikation
Bürokommunikation
Bürokaufleute

Verwaltungsfachangestellte
2 jähriger Beruf
(soll bestehen bleiben)
(im Verfahren
ausgeklammert)

Kaufmann/-frau für Büromanagement
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Verfahrensbeteiligte im Erarbeitungsprozess
Erarbeitungsgrundlagen:
- Vorgaben des BBiG
- Hauptausschussempfehlungen des BiBB
- Vereinbarungen der
Sozialpartner
(Eckdatenentwurf)
- Weisung des BMWi
Wirtschaft
– KWB
– IHK-Organisation
– Verbände (HDE, BDA)
– Handwerk
Öffentlicher
Dienst
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Bundesressorts
– Bundeswirtschaftsministerium (BMWI)
– Bundesbildungsministerium (BMBF)
– Bundesinnenministerium (BMI)
Ausbildungsverordnung
+
schulischer
Rahmenlehrplan
16 Bundesländer, KMK
Gewerkschaften
– DGB
– Ver.di
– IG Metall
– IG BCE
Bundesinstitut
für
Berufsbildung
(BiBB)
5
Novellierung Büroberufe: Ablaufplan
Benennung der Sachverständigen
Beruf - Initiative
Verbände, Kammern, Betriebe
Gewerkschaften
Ausbildungsordnung
Antragsgespräch
Bundesministerium für Wirtschaft
Juli 2011
Koordinierungsausschuss (KoA)
Start März 2012 – April 2013
Sozialpartner
Bund/ Länder
Erarbeitung
Vorbereitung
Konzeptberatungen
Entwicklung sog. Eckwertepapier
Rahmenlehrplan
Sozialpartner/
Berufsschulen
10
Sitzungen
Stellungnahme
Wirtschaft / Gewerkschaften
Gemeinsame Sitzung
Sachverständige/ Bund/ Länder
Sozialpartner
Juni / Juli 2013
Bundesinstitut für Berufsbildung
Ständiger Unterausschuss
Projektantrag
Zustimmung der Länder
Bundesinstitut für Berufsbildung
Hauptausschuss
November 2011
Weisung an das BiBB
voraussichtl.
BMWi
Januar 2012
DIHK | 2013
September 2013
Koordinierungsausschuss (KoA)
Erlass
Benennung der Sachverständigen
Sozialpartner/
Länder
Rechtsförmliche Prüfung
Erlass im Bundesgesetzblatt
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Bund/
Länder
voraussichtl.
Winter
2013
Inkrafttreten
6
2014
Eckdaten des neuen Büroberufs
•
Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann/-frau für Büromanagement
•
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
•
Inkrafttreten: 1. August 2014
•
Struktur und Aufbau der Ausbildungsordnung:
Beruf mit Differenzierung in 10 Wahlqualifikationen (WQs)
Zwei WQs (á 5 Monate) müssen ausgewählt werden
•
Gestreckte Abschlussprüfung (zur Erprobung):
Prüfungsschwerpunkt in Teil 1 ist „Informationstechnisches
Büromanagement“ (ganzheitlicher Arbeitsauftrag mit Word, Excel und
Recherche) – und wird Mitte des zweiten Ausbildungsjahres geprüft.
•
Zusatzqualifikation:
Eine weitere, dritte WQ kann von leistungsstarken Auszubildenden als
Zusatzqualifikation belegt und am Ende der Ausbildung abgeprüft werden.
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Struktur des neuen Berufs
Schulischer Rahmenlehrplan: Keine Differenzierung
nach WQs – identische Lernfeldern für alle.
berufsprofilgebende
Qualifikationen
3 Jahre Ausbildung
Wahlqualifikationen (WQ)
Integrativ zu vermittelnde Inhalte
Die integrativen Inhalte sind während der gesamten
Ausbildungsdauer zu vermitteln.
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8
Berufliches Handlungsprofil
•
bürowirtschaftliche und projektbezogene Abläufe organisieren,
koordinieren und durchführen
•
•
Sekretariats- und Assistenzaufgaben professionell bearbeiten
•
Informations-, Kommunikations- und Buchungssystemen anwenden
unter Beachtung von Datenschutz und -sicherheit
•
•
Informationen recherchieren, aufbereiten, präsentieren und sichern
•
•
Beschaffungsvorgänge bearbeiten
•
qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
mit internen und externen Partnern kooperieren und kommunizieren;
Kundenbeziehungen gestalten, dokumentieren und pflegen
bei personalwirtschaftlichen Aufgaben unterstützen und diese
dokumentieren
Termine koordinieren, Besprechungen vorbereiten und Schriftverkehr
bearbeiten
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Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten
Ausbildungsrahmenplan
Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln:
1. Ausbildungsbetrieb, z. B.
- Stellung, Rechtsform, Organisationsstruktur
- arbeitsrechtliche Vorschriften
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
2. Arbeitsorganisation, z. B.
- Arbeits- und Selbstorganisation, Organisationsmittel
- Arbeitsplatzergonomie, Datenschutz und –sicherheit
- Qualitätsorientiertes Handeln in Prozessen
3. Information, Kommunikation, Kooperation, z. B.
- Beschaffung und Umgang mit Informationen
- Kooperation und Teamarbeit
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
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Berufsprofilgebende Qualifikationen
Ausbildungsrahmenplan
Büroprozesse:
1.
Informationsmanagement
2.
Informationsverarbeitung
3.
Bürowirtschaftliche Abläufe
4.
Koordinations- und Organisationsaufgaben
Geschäftsprozesse:
1.
Kundenbeziehungsprozesse
2.
Auftragsbearbeitung und Nachbereitung
3.
Beschaffung von Material und ext. Dienstleistungen
4.
Personalbezogene Aufgaben
5.
Kaufmännische Steuerung
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Wahlqualifikationen (WQs)
Ausbildungsrahmenplan
Zwei der fünfmonatigen WQs sind zu wählen:
1.
Auftragssteuerung und -koordination
2.
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
3.
Kaufmännische Abläufe in KMU
4.
Einkauf und Logistik
5.
Personalwirtschaft
6.
Marketing und Vertrieb
7.
Assistenz und Sekretariat
8.
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
9.
Verwaltung und Recht
10.
Öffentliche Finanzwirtschaft
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Kaufmann/-frau für Büromanagement
3
Assistenz und
Sekretariat
Kaufmännische
Steuerung und
Kontrolle
Öffentliche
Finanzwirtschaft
Einkauf und
Logistik
Marketing und
Vertieb
Kaufmännische
Abläufe in KMU
Verwaltung und
Recht
Öffentlichkeitsarbeit
und Veranstaltungsmanagement
Personalwirtschaft
Für den
öffentlichen Dienst
vorgesehen
2
Geschäftsprozesse
Büroprozesse
1
Information, Kommunikation, Kooperation
Arbeitsorganisation
Der Ausbildungsbetrieb
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Kernqualifikationen
A
U
S
B
I
L
D
U
N
G
Auftragssteuerung
und -koordination
Wahlqualifikationen
(Zwei Wahlqualifikationen á 5 Monate sind zu wählen)
13
Schulischer Rahmenlehrplan
Lernfeld
Ausbildungsjahr:
1.
2.
1
Eigene Rolle im Betrieb mitgestalten/den Betrieb repräsentieren
40
2
Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
80
3
Aufträge bearbeiten
80
4
Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen, Verträge schließen
5
Kunden akquirieren und binden
80
6
Werteströme erfassen und analysieren
80
7
Gesprächssituationen gestalten
40
8
Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
80
9
Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten
3.
120
80
10 Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
80
11
Geschäftsprozesse darstellen und optimieren
40
12 Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren
40
13 Ein Projekt planen und durchführen
40
DIHK | 2013
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Prüfung
Zur gestrecken Abschlussprüfung:
 Abschlussprüfung „in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen“ (§ 5 BBiG).
Das endgültige Prüfungsergebnis wird erst nach Beendigung von Teil 2
festgestellt. Über die in Teil 1 erbrachten Leistungen erhält der Prüfling eine
schriftliche Bescheinigung.
 Die bisherige Zwischenprüfung entfällt, Teil 1 zählt bereits für die Endnote!
Die Auszubildenden müssen daher frühzeitig in Betrieb und Schule „fit
gemacht“ werden.
 Die gestreckte Abschlussprüfung ist seit 2005 als reguläre Prüfungsvariante
im BBiG - bis valide Erfahrungen insbesondere in kaufmännischen Berufen
vorliegen, wird sie nur zur Erprobung verordnet.
 Bei den Kaufleuten für Büromanagement wird die gestreckte
Abschlussprüfung zunächst bis 2020 erprobt.
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Prüfung
Teil 1 der Abschlussprüfung
Informationstechnisches Büromanagement
• Nach 18 Monaten („Mitte des zweiten Ausbildungsjahres“)
• Gewichtung: 25%
• Dauer: 120 Minuten
Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben computergestützt bearbeiten.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er im Rahmen eines ganzheitlichen
Arbeitsauftrages Büro- und Beschaffungsprozesse organisieren und
kundenorientiert bearbeiten kann.
Dabei soll er nachweisen, dass er unter Anwendung von Textverarbeitung
sowie Tabellenkalkulation recherchieren, dokumentieren und kalkulieren
kann.
DIHK | 2013
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Prüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung
Wirtschafts- und Sozialkunde:
60 Minuten schriftlich
Gewichtung: 10 %
Kundenbeziehungsprozesse:
150 Minuten schriftlich
Gewichtung: 30 %
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation:
Fallbezogenes Fachgespräch: 20 Minuten
Gewichtung: 35 %
Als Zugangsweg zum Fallbezogenen Fachgespräch kann der
Ausbildungsbetrieb aus zwei Alternativen wählen:
Report-Variante:
Grundlage für das Fachgespräch ist
ein max. dreiseitiger Report pro WQ,
die der Prüfling über durchgeführte
betriebliche Fachaufgaben
anfertigt.
DIHK | 2013
„Klassische“ Variante:
Grundlage für das Fachgespräch ist
eine von zwei vom
Prüfungsausschuss gestellten
praxisbezogenen Aufgaben.
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Prüfung
Anforderungen Fallbezogenes Fachgespräch:
Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird – die vom
Prüfling nachzuweisenden Anforderungen sind identisch:
„Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- berufstypische Aufgabenstellungen erfassen,
- Probleme und Vorgehensweisen erörtern sowie
- Lösungswege entwickeln, begründen und reflektieren,
- kunden- und serviceorientiert handeln,
- betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher,
ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge planen, durchführen und
auswerten sowie
- Kommunikations- und Kooperationsbedingungen berücksichtigen
kann.“
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Prüfung ist bestanden,
wenn:
Bestehensregelung
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Im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens
„ausreichend“
Im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung
mindestens „ausreichend“
In mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der
Abschlussprüfung mindestens „ausreichend“
In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit
„ungenügend“
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Beispiel Bestehensregelung
Prüfungsbereich
Teil
1
Teil
2
Informationstechisches
Büromanagement
Pkt.
Gewichtung
Gew.
Pkt.
Bestanden?
0
25%
0

-

kein
ungenügend

insgesamt
mindestens
ausreichend
Kundenbeziehungsprozesse
80
Wirtschaftsund
Sozialkunde
30
Fachaufgabe in
der WQ
Gesamtergebnis
72
30%
10%
24
3
Bestehensregelung
35%
25

zwei Bereiche
mindestens
ausreichend
100%
52

 bestanden!
Gesamt:
mindestens
ausreichend
Beispiel Bestehensregelung
Prüfungsbereich
Teil
1
Teil
2
Informationstechisches
Büromanagement
Pkt.
Gewichtung
Gew.
Pkt.
Bestanden?
60
25%
15

-

kein
ungenügend

insgesamt
mindestens
ausreichend
Kundenbeziehungsprozesse
50
Wirtschaftsund
Sozialkunde
70
Fachaufgabe in
der WQ
Gesamtergebnis
34
30%
10%
15
7
Bestehensregelung
Gesamt:
mindestens
ausreichend
35%
12

zwei Bereiche
mindestens
ausreichend
100%
49

 NICHT bestanden!
Zusatzqualifikation
Prüfung Zusatzqualifikation (ZQ)
•
„Gesonderte Prüfung“ im Rahmen der Abschlussprüfung, die
separat bescheinigt wird.
•
Prüfling muss glaubhaft machen, dass in einer weiteren (dritten)
Wahlqualifikation die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten vermittelt worden sind.
•
•
Entsprechend angepasster Ausbildungsplan notwendig.
•
Prüfungsverfahren ist wie bei der „Fachaufgabe in der
Wahlqualifikation“ entsprechend auszuwählen.
•
Die ZQ-Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens
ausreichende Leistungen erbracht hat.
Die Anmeldung zur ZQ-Prüfung muss spätestens bis zur
Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung erfolgen.
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Blick auf die neue Verordnung – Was
wurde erreicht?
 Zusammenlegung von Berufen, die sich seit Jahren weitgehend gleichen.
 Der neue Name erhöht die Attraktivität der Ausbildung.
 Der Namensbestandteil "Kaufmann/-frau" bleibt erhalten.
 Spezialkompetenzen wurden aus dem „allgemeinen Teil“ in die
Wahlqualifikationen verschoben.
 Das Spektrum von WQs ist so breit, dass es allen bisher ausbildenden
Unternehmen auch weiterhin ermöglichen wird, ihre
Unternehmensbereiche abzubilden und Ausbildungsbetrieb zu bleiben.
 Inkrafttreten erst 2014, daher mehr Vorbereitungszeit als gewöhnlich.
 Die bisherige Zwischenprüfung fällt weg.
 Bewährte Prüfungsvariante im Fachgespräch ist weiter möglich.
 Kein Genehmigungsverfahren für die Report-Variante im Fallbezogenen
Fachgespräch erforderlich.
 Programme zur Textverarbeitung und Tabellenkalkulation werden
weiterhin auch im Berufsschulunterricht vermittelt.
 Am Erprobungsende wird das WQ-Portfolio überprüft und ggf. ergänzt.
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Nächste Schritte
Der Verordnungsentwurf ist da, und nun…?
 Beschlussfassung durch die BIBB-Gremien (nächste Sitzung im
September 2013), danach ggf. Abstimmung im Umlaufverfahren.
 Parallel: Prüfung des Verordnungsentwurfs durch das BMJ
(Rechtsförmlichkeitsprüfung) und den Normenkontrollrat.
 …d. h., geringfügige Textänderungen sind zwar möglich,
grundlegende Änderungen aber nicht sehr wahrscheinlich.
 Die Veröffentlichung von Ausbildungsordnung nebst
Rahmenlehrplan im Bundesgesetzblatt wird im Winter 2013
erwartet.
 1. August 2014: Inkrafttreten des neuen Büroberufs.
 Weitere Praxishilfen werden bereit gestellt
(u.a. Umsetzungshilfe DIHK, „Lesevariante“ aus Erprobungs- und
Grundverordnung, detailliertere Informationen zur Prüfung).
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24
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Kontakt:
Timon Zapf
IHK für Rheinhessen
[email protected]
Tel.: 06131/262-1611
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Spezifika Öffentlicher Dienst
•
Zuständige Stellen des Öffentlichen Dienstes
„Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, ist
er Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes.“ (§ 1 VO)
•
Fachspezifische Begriffe Öffentlicher Dienst
„Soweit es die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes erfordern, sind den
Ausbildungsinhalten des Ausbildungsrahmenplanes die entsprechenden
fachspezifische Begriffe oder Bezeichnungen, die im öffentlichen Dienst
verwendet werden, zugrunde zu legen.“ (§ 4 Absatz 1 Satz 2 VO)
•
Dienstbegleitenden Unterweisung
„Zur Ergänzung der betrieblichen Berufsausbildung sind im Bereich der
zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes die im
Ausbildungsrahmenplan bezeichneten Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung von in der Regel 420
Stunden systematisch zu vermitteln und zu vertiefen. Hierfür kommen
insbesondere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Betracht, die nicht
in allen Ausbildungsbetrieben vermittelt werden können. Die
dienstbegleitende Unterweisung ist inhaltlich und zeitlich mit dem
Berufsschulunterricht abzustimmen.“ (§ 5 Absatz 4 VO)
3 jähriger Ausbildungsberuf auf DQR-Niveau 4
4
Niveauindikator: „Über Kompetenzen zur selbstständigen Planung und
Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich
verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.“
Fachkompetenz
personale Kompetenz
Wissen
Fertigkeiten
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Über vertieftes
allgemeines Wissen
oder fachtheoretisches
Wissen in einem
Lernbereich oder
beruflichen Tätigkeitsfeld
verfügen.
Über ein breites Spektrum
kognitiver und praktischer
Fertigkeiten verfügen, die
selbstständige
Aufgabenbearbeitung und
Problemlösung sowie die
Beurteilung von
Arbeitsergebnissen und
-prozessen unter
Einbeziehung von
Handlungsalternativen und
Wechselwirkungen mit
benachbarten Bereichen
ermöglichen.
Transferleistungen
erbringen.
Die Arbeit in einer
Gruppe und deren Lernund Arbeitsumgebung
mitgestalten und
kontinuierlich
Unterstützung anbieten.
Abläufe und Ergebnisse
begründen. Über
Sachverhalte
umfassend
kommunizieren.
Sich Lern- und
Arbeitsziele setzen,
sie reflektieren,
bewerten und
verantworten.
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