Was ist neu? - Berufsbildung NRW

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Neuordnung
Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Die neue Ausbildungsordnung
Zum Ablauf des Verfahrens
Magret Reymers
®
Neuordnung Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik 2011/2012
Ziel :
Inhaltliche und strukturelle Anpassung an aktuelle Qualifikationsbedarfe
Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung August 2012
Ausgangspunkt:
Beruf mit 6 Schwerpunkten, AO aus 2006 resp. 1997
~7000 Auszubildende
Kunststoffformgebung
2006: AO 1997 wird
um 2 Schwerpunkte
ergänzt; bleibt
ansonsten unverändert
Kunststoffbau
Quelle: PAL, informell
Magret Reymers
®
Zur neuen Ausbildungsordnung
Was ist neu?
• Differenzierung in 7 Fachrichtungen; fachrichtungsspezifische Inhalte im 3. Jahr
Formteile, Halbzeuge, Mehrschichtkautschukteile, Compound- und Masterbatchherstellung
Bauteile, Faserverbundtechnologie, Kunststofffenster
•
Gestreckte Abschlussprüfung
Teil 1 25%, Teil 2 75 %
• Inhaltliche Stärkung im Bereich Materialkenntnis
• Reduzierung der Kunststoffbearbeitung / Bauteilherstellung im gemeinsamen Teil
•
Metallbearbeitung kann, muss aber nicht vermittelt werden
•
Fertigungsplanung und –steuerung beginnt bereits im 1. Ausbildungsabschnitt
•
Vertiefungsphase von 8 Wochen inhaltlich gebunden: Wahl zwischen 3
Berufsbildpositionen
(Herstellen von Bauteilen/- gruppen, Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von techn. Systemen oder
Fertigungsplanung/ - steuerung; jeweils Inhalte des 1. Ausbildungsabschnitts)
®
Struktur der Ausbildung
Am Ende der Ausbildung
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung (IHK)
24. bis 36. Monat: Abschnitt B,C, D, E, F, G oder H des ARP
…………………….
.
…………………….
2
. 4. bis 39.
Monat
…………………….
2
. 4. bis 39.
Monat
…………………….
.24 bis 39.
Monat
…………………….
.24. bis 39.
Monat
24. bis 39.
Monat
Ausbildungsdauer 3 Jahre
3 fachrichtungsbezogene Prüfungsbereiche+ Wirtschafts- und Sozialkunde
Fachrichtungsspezifisch
19. bis 24. Monat
Gemeinsame berufsprofilgebende Qualifikationen
Gemeinsame integrative Qualifikationen (Abschnitt I)
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (IHK)
Einheitliche Aufgabenstellung
Prüfungsbereich Herstellen einer mechanischen Baugruppe
1. bis 18. Monat
Gemeinsame berufsprofilgebende Qualifikationen
Gemeinsame integrative Qualifikationen
(Abschnitt A und I des Ausbildungsrahmenplans)
®
Zur neuen Ausbildungsordnung
Abschlussprüfung Teil 1
• Einheitlich für alle Fachrichtungen
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Prüfungsbereich
„Herstellen einer
mechanischen Baugruppe“
Prüfungsinstrument:
Prüfungsprodukt und darauf
bezogene schriftliche Aufgaben
Prüfungsdauer
8 Stunden , davon 90 Minuten
für die schriftlichen Aufgaben
Werkstoffe, insbesondere polymere, unterscheiden, den
Anwendungsbereichen zuordnen und nach Verwendungszweck
auswählen und einsetzen,
technische Unterlagen auswerten, technische Parameter
bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen,
Fertigungsverfahren auswählen, Bauteile und Baugruppen durch
manuelle und maschinelle Verfahren fertigen,
Unfallverhütungsvorschriften anwenden und
Umweltschutzbestimmungen beachten,
Pneumatikgrundschaltungen nach Schaltplan aufbauen und auf
Funktion prüfen,
Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden, Einsatzfähigkeit von
Betriebs- und Prüfmitteln feststellen, Ergebnisse auswerten und
dokumentieren sowie
Auftragsdurchführungen dokumentieren, technische Unterlagen,
einschließlich Prüfprotokollen, erstellen
kann;
®
Zur neuen Ausbildungsordnung
Abschlussprüfung Teil 2 : fachrichtungsspezifisch; auch gleichnamige Prüfungsbereiche sind je
nach Fachrichtung unterschiedlich ausgeprägt
Prüfungsbereiche und ihre Gewichtung
Formteile
Halbzeuge
Mehrschichtkautschukteile
Compound- /
Masterbatchherstellung
Prüfungsinstrument
Prüfungsdauer
Herstellen von Formteilen
a)Spritzgießen,
b)Blasformen,
c)Schäumen,
d)Pressen,
e)Thermoformen
f)oder vgl.
Herstellen von Halbzeugen
a)Kalandrieren,
b)Extrudieren,
c)Schäumen,
d)Beschichten,
e)Nachbearbeitungsverfahren, insb. Bedrucken,
Beflocken, Lackieren
f)oder vgl.
Herstellen von Mehrschichtkautschukteilen
a)diskontinuierliches oder kontinuierliches
Mischen,
b)Extrudieren,
c)Kalandrieren,
d)diskontinuierliches oder kontinuierliches
Beschichten,
e)Wickeln,
f)Konfektionieren,
g)Diskontinuierliches oder kontinuierliches
Vulkanisieren;
h)oder vgl.
Herstellen von Compounds und Masterbatches
a)Herstellen von Compounds,
b)Herstellen von Masterbatches
c)Oder vgl.
35%
Verfahrenstechnische Systeme
20%
Produktionsplanung und –analyse
10 %
35%
Verfahrenstechnische Systeme
20%
Produktionsplanung und –analyse
10 %
35%
Verfahrenstechnische Systeme
20%
Produktionsplanung und –analyse
10 %
30%
Verfahrenstechnische Systeme
20%
Kunststoffprüfung und
Qualitätsmanagement
15 %
Praktische Aufgabe und situatives Fachgespräch, z.T.
auch erstellen praxisbezogener Unterlagen
7 Stunden incl. 20 Min. Fachgespräch
Schriftliche Aufgaben
Schriftliche Aufgaben
150 Min.
60 Min. /90 Min. Compounds
®
Zur neuen Ausbildungsordnung
Prüfungsbereiche und ihre Gewichtung
Bauteile
Prüfungsinstrument
Prüfungsdauer
Faserverbundtechnologie
Prüfungsinstrument
Prüfungsdauer
Kunststofffenster
Prüfungsinstrument
Prüfungsdauer
Fertigungsauftrag
35%
Praktische Aufgabe , praxisbezogene
Unterlagen
7 Stunden
Herstellen von
Faserverbundbauteilen
35%
Arbeitsprobe und situatives Fachgespräch
Fertigungstechnik und technische
Kommunikation
Schriftliche Aufgaben
4 Stunden
180 Min.
Reparieren und Instandsetzen
Verfahrenstechnische Systeme
Prüfvariante 1
Betrieblicher Auftrag,
praxisbezogene
Unterlagen,
auftragsbezogenes
Fachgespräch
Prüfvariante 2
Arbeitsaufgabe,
praxisbezogene
Unterlagen,
situatives
Fachgespräch
Schriftliche Aufgaben
19 Stunden
7 Stunden
150 Minuten
Herstellen von Fenster-,
35%
Tür- oder Fassadenelementen
Praktische Aufgabe und situatives Fachgespräch
7 Stunden incl. 20 Min. Fachgespräch
Verfahrenstechnische Systeme
Schriftliche Aufgaben
150 Minuten
20%
20%
Produktionsplanung und –analyse
10 %
10 %
Schriftliche Aufgaben
60 Minuten
20%
Produktionsplanung und –analyse
10%
Schriftliche Aufgaben
60 Minuten
®
Zur neuen Ausbildungsordnung
Abschlussprüfung Teil 2 :
Prüfungsparagraphen : „bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der
Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde zu berücksichtigen“
d.h. die Arbeitsaufgaben können nicht bzw. nur in der Grundkonzeption zentral erstellt
werden, da sie sich in nahezu allen Fachrichtungen auf unterschiedliche Verfahren
beziehen
®
Das Ordnungsverfahren - Ablauf
Magret Reymers, Gunda Görmar
®
Das Ordnungsverfahren - Ablauf
Vorprojekt
Antragsgespräch (Festlegung der Eckwerte)
Weisung
Sitzungen des Bundes
Entwurf Ausbildungsordnung (Betrieb):
 Verordnungstext mit Prüfungen
 Ausbildungsrahmenplan (ARP)
Zeugniserläuterungen
Sitzungen der Länder
parallel
Entwurf (Schule):
Rahmenlehrplan (RLP)
Gemeinsame Sitzung
Abstimmung ARP + RLP
Erlassphase und Veröffentlichung
Magret Reymers, Gunda Görmar
®
Das Ordnungsverfahren - Beteiligte
BUND
LÄNDER
BiBB
Konsensprinzip
Wissenschaft
GEWERKSCHAFTEN
ARBEITGEBER
®
Eckwerteänderung im Laufe des Neuordnungsverfahrens
(Neu)Positionierung der Länder zu Wahlqualifikationen führt
zur Änderung der Eckwerte
Eckwerte 2010
•
Wahlqualifikationen
Eckwerte 2011
•
Fachrichtungen
Chemieberufe als Vorbild
• Wahlqualifikationen sollen zukünftig, anders als z.B. bei den
Chemieberufen, max. im Umfang von 80 Stunden im Rahmenlehrplan
differenziert abgebildet werden.
• Betriebliche Differenzierung wird von der Berufsschule also kaum begleitet.
• Neue Vorgabe wird Laufe der Sachverständigenarbeit 2011 zunehmend
problematisiert, insbesondere von KMU.
• Sozialpartner geben Wahlqualifikationen als Strukturkonzept für
Verfahrensmechaniker/in auf, Neustart mit neuem Eckwert: Fachrichtungen
®
Beruf mit Schwerpunkten




Schwerpunkte werden nur berücksichtigt
- im Ausbildungsrahmenplan
- in den Prüfungen
Eine Differenzierung des Berufsbildes erfolgt nicht
Die Differenzierung erstreckt sich auf
6 - 12 Monate
Umsetzung des ARP in den in den Rahmenlehrplan
• grundsätzlich gemeinsame Beschulung in allen
Jahrgangsstufen,
3
Schwerpunkt
A
Schwerpunkt
B
2
• Differenzierung ab dem 3. bzw. 2. Ausbildungsjahr*
möglich (* bei 3 bzw. 2 jähriger Ausbildung)
1
®
Beruf mit Fachrichtungen






Fachrichtungen werden berücksichtigt
- im Ausbildungsberufsbild
- im Ausbildungsrahmenplan
- in den Prüfungen
- in der Berufsbezeichnung
Jede Fachrichtung hat eigenständige
Prüfungsanforderungen und wird inhaltlich
differenziert festgelegt
Fachrichtungsbezeichnung ist Teil der
Berufsbezeichnung
Die Fachrichtung wird bei der Eintragung des
Ausbildungsverhältnisses festgelegt
Fachrichtungen dauern mindestens
6-18 Monate
Umsetzung des ARP in den in den Rahmenlehrplan:
• grundsätzlich gemeinsame Lernfelder/Beschulung
im 1. und 2. Ausbildungsjahr,
fachrichtungsspezifische Lernfelder/Beschulung
im 3.Ausbildungsjahr
3
Fachrichtung
A
Fachrichtung
B
2
1
• soweit erforderlich, ist eine Differenzierung ab
dem 2. Ausbildungsjahr möglich
Ausnahmen bei kleiner Anzahl Auszubildender
®
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Magret Reymers
®