Veordnung 2002/2003 zu 2008 Meko

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Transcript Veordnung 2002/2003 zu 2008 Meko

am Beispiel
des Metallbauerhandwerks
GPA Tagung Göttingen 2010
Landesverband Metall Niedersachsen / Bremen
Tagung der Lehrlingswarte und Gesellenprüfungsausschüsse
Dipl.-Ing. Martin Reppin
21.09.2010
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Umsetzung der
neuen Ausbildungsordnung
im Metallhandwerk
Inhalt: „Auswirkung der Änderungsverordnung von 08.2008
am Beispiel einer Gesellenprüfung des Metallbauerhandwerks
Vorstellung der aktuellen Regelverordnung
Was ist neu? > Strukturen, neue Prüfungselemente etc.
Die aktuellen Gewichtungen und Bestehensregeln
Wer kann, darf oder muss nach der 2008er Verordnung geprüft werden?
Vorstellung der Umsetzung
am Beispiel der Sommer GP 2010
Vorstellung der Formularentwürfe
Ergebnisse eines ersten Durchlaufes
Veränderungen im Überblick
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Übersicht über die Entwicklung der Prüfungsordnungen
Metallbauer/in und Feinwerkmechaniker/in
Einführungsdaten der vorhergehenden Verordnung:
Neue Verordnung über die Berufsausbildung im Metallhandwerk.
>>> Prüfungselemente „Planung, Fertigung, Fachgespräch….“
neue Fächerstrukturen, Lernfelder…..
24. März 2003
Einführung der „Verordnung über die Erprobung einer neuen
Ausbildungsform für die Berufsausbildung
zum Metallbauer/zur Metallbauerin“.
>>> „Die gestreckte Prüfungsform“
17. Juli 2007
Verlängerung der o. g. Verordnungen um weitere 2 Jahre
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12. Juli 2002
Metallbauer/in
• Verankerung der gestreckten Gesellenprüfungsform durch eine Änderungsverordnung in die aktuelle Regelverordnung vom 25. Juli 2008.
• Anpassung der Prüfungszeiten im Kundenauftrag (Teil2A)
• Reduzierung der Prüfungszeiten im schriftlichen Aufgabenteil
• Anpassung der Gewichtungs- und Bestehensregelungen, insbesondere
auch der Arbeitsaufgaben im Teil 2
• Durchführung der Praktischen Prüfungen als „Arbeitsaufgaben, die
einem Kundenauftrag entsprechen“
• Einführung eines situativen Fachgesprächs im Teil 1
• Präzisierung der Anforderungen an das Fachgespräch im Teil 2
• Produktbewertung anstatt einer Prozessbewertung
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Was ist neu?
Gesellenprüfung
•
Die Gesellenprüfung dient dem Nachweis der umfassenden beruflichen
Handlungsfähigkeit.
•
Die Gesellenprüfung umfasst fünf Prüfungsbereiche, einschließlich des
Prüfungsbereiches WiSo.
•
Es wird formal nicht zwischen eher praktischen und eher schriftlichen
Prüfungsteilen, sondern zwischen gleichwertigen Prüfungsbereichen
unterschieden.
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Generelle Informationen (Ziel, Struktur)
Alle Fachrichtungen:
(ehemals Zwischenprüfung)
Teil 1 Gesellenprüfung
 Zugrunde liegende Tätigkeiten:
• Anfertigen und Prüfen eines funktionsfähigen Werkstückes
 Prüfungsinstrumente:
• Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht
• ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch
Gewichtungsempfehlung des BVM (BBIA):
Herstellung des Werkstückes
60 %
Prüfungselement Planung
25 %
Fachgespräch
15 %
 Prüfungszeit:
• insgesamt sieben Stunden
• davon höchstens 15 Minuten für das Fachgespräch
 Gewichtung:
• 30 Prozent
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Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“
Im Teil I wird ein situatives Fachgespräch gefordert.
•
ergänzendes Prüfungsinstrument während der Arbeitsaufgabe
•
kann in mehreren Phasen erfolgen,
•
muss sich auf den Arbeitsauftrag beziehen
Durchführung des Fachgespräches:
Der Prüfungsausschuss muss während der
Durchführung des situativen Fachgespräches nicht
vollständig anwesend sein.
Bewertung:
Anhand eines situativen Fachgespräches während der Abarbeitung des
Arbeitsauftrages, soll neben den fachlichen Inhalten auch die Art der
Ausführung (wie sicher/wie überzeugend) der Prüfungsteilnehmer dieses
ausgeführt hat, bewertet werden.
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Das Fachgespräch im Arbeitsauftrag / Teil 1
Im Kundenauftrag wird ein Fachgespräch gefordert.
muss sich auf den Arbeitsauftrag a und/oder b beziehen
muss in einer Prüfungsphase erfolgen
Vorgabezeit: höchstens 30 Minuten
Der Prüfungsausschuss muss während der
Durchführung des Fachgespräches vollständig
anwesend sein.
Durchführung des Fachgespräches:
Der Prüfungsteilnehmer führt ein Fachgespräch und erörtert fachliche
Sachverhalte, indem er die Probleme, Lösungen, Vorgehensweisen oder
fachliche Hintergründe mündlich darstellt.
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Das Fachgespräch im Kundenauftrag / Teil 2
Gesellenprüfung „Metallbauer/in“
Was ist neu?
• Teil 1:
EIN Prüfungsbereich: Arbeitsauftrag
• 7 Std. inkl. situatives Fachgespräch in höchstens 15 Min
• Teil 2:
FÜNF Prüfungsbereiche je Fachrichtung
Teil 1
Zeit
Konstruktionstechnik
Metallgestaltung
Nutzfahrzeugbau
7h
Arbeitsauftrag
Arbeitsauftrag
Arbeitsauftrag
16 h
Kundenauftrag
50 h
Kundenauftrag
16 h
Kundenauftrag
2h
Konstruktionstech
nik
Metallgestaltung
Fahrzeugkonstruktionstechnik
2h
Funktionsanalyse
Arbeitsplanung
Funktionsanalyse
1h
Wirtschafts- und
Sozialkunde
Wirtschafts- und
Sozialkunde
Wirtschafts- und
Sozialkunde
Teil 2
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• Gestreckte Gesellenprüfung
Ablauf Gesellenprüfung Teil 2A
Arbeitsaufgabe 1 „Metallbauer/ -in“
bisher
neu
Ablauf Gesellenprüfung Teil 2A AA2 „Metallbauer/in“
bisher
neu
Planung
- 0,5 h
Steuerungstechn.
-1h
Fachgespräch
+/- 0 h
Ablauf Gesellenprüfung Teil 2A AA1 + AA2
„Metallbauer/in – FR Konstruktionstechnik“
Zeitverteilung nach der Verordnung vom 25. Juli 2008
Arbeitsaufgabe 1
Arbeitsaufgabe 2
12,5 Stunden
3,5 Stunden
Summe: 16 Stunden
Fachrichtung Konstruktionstechnik:
 Prüfungsinstrumente:
zwei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen
 Zugrundeliegende Tätigkeiten:
Anfertigen einer Metall- oder Stahlbaukonstruktion
Montieren, Inbetriebnehmen oder Instandsetzen eines
Steuerungstechnischen Systems.
Erstellen einer Arbeitsplanung und Dokumentation,
ein darauf bezogenes Fachgespräch mit gesonderten
Anforderungen.
 Gewichtung:
Arbeitsaufgabe a (Metall- oder Stahlbaukonstruktion) 50 Prozent,
Arbeitsaufgabe b (Steuerungstechnisches System) 20 Prozent,
Fachgespräch 30 Prozent
 Prüfungszeit:
insgesamt 16 Stunden,
davon höchstens 30 Minuten für das Fachgespräch
 Gewichtung:
35 Prozent
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Teil 2 Gesellenprüfung - Praxis
Prüfungsbereich „Kundenauftrag“ (ehemals Teil 2A)
Gewichtung Metallbauer FR Konstruktionst. (Bsp. für alle)
(Arbeitsauftrag)
30%
Insgesamt
Teil 2 Gesellenprüfung
70%
Kundenauftrag
Metallbau- Stahlbaukonstruktion
50%
Steuerungstechnisches System
20%
Fachgespräch
30%
Konstruktionstechnik
35%/12,5%
Funktionsanalyse
35%/12,5%
WiSo
30%/10%
35%
35%
Insgesamt 100%
Teil 1 Gesellenprüfung
Gegenüberstellung der Niederschriften
alte Niederschrift
neue Niederschrift
Metallbauer alle Fachrichtungen: Bestehensregelung
Im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichende“
Leistungen
Im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mindestens „ausreichende“
Leistungen
Im Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens „ausreichende“ Leistungen
In mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens
„ausreichende“ Leistungen
In keinem der Prüfungsbereiche von Teil 2 „ungenügende“ Leistungen
Bestehensregelung: Metallbauer FR Konstr.
Gesellenprüfung
Insgesamt
ausreichend
Kundenauftrag
Metallbau- Stahlbaukonstruktion
Steuerungstechnisches System
ausreichend
Fachgespräch
Konstruktionstechnik
Mindestens 2
Funktionsanalyse
(von 3)
WiSo
ausreichend
Insgesamt ausreichend
Teil 2 Gesellenprüfung
Alle: kein ungenügend
Teil 1 + Teil 2
(Bsp. für alle)
Formularwesen:
Gegenüberstellung der Prüfungszeugnisse
bisher
neu
Formularwesen:
Gegenüberstellung der Prüfungszeugnisse
bisher
neu
Keine Aufteilung
in A und B.
Metallbauer - Konstruktionstechnik
alte Verordnung von 2002/2003
Gestreckte Gesellenprüfung Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik
Nach alter Verordnung von 2002/2003 (bis 2008)
12 h
0,5 h
13,25 h
3h
0,5 h
4,75 h
ca. 18-19 h (max. 21 h)
40 %
20 %
14 %
14 %
7%
Wirtschafts- und
Sozialkunde
5,25 %
40 %
Funktionsanalyse 1
und 2
1h
1,75 %
Theorie B (100 %)
Konstruktions-technik
0,25 h
8,75 %
Fachgespräch
Arbeitsaufgabe 2
1,75 %
Dokumentation
5,25 %
Steuerungstechnik
0,5 h
1,75 %
Planung
0,25 h
8,75 %
Fachgespräch
Arbeitsaufgabe 1
5,0 h
7h
1.75 %
Prüf- u. Messprotokoll
1,75 h
25 %
3,9 %
70 %
Praxis A (100 %)
Arbeitsaufgabe 1 (50 %)
Arbeitsaufgabe 2 (50 %)
35 %
15 %
35 %
15%
Fertigung
Zeit
Prüf- u. Messprotokoll
Inhalte
2,1 %
Teil 2
Planung
(100 %)
Arbeitsaufgabe
39 %
6%
10,5 % 13,75 %
Planung
Gew ichtung der
Einzelleistungen
30 %
30 %
Fertigung
Gewichtung
innerhalb
der
Prüfungsteile
Teil 1
Fachgespräch
Gewichtung
0,25 h
2,5 h
je 1 h
2h
1h
5,5h
Mündliche Prüfung, wenn nötig zum
Bestehen der Gesamtprüfung
mindestens ausreichend
mindestens ausreichend
mindestens ausreichend
praktische Arbeiten:
31,25%
kein Bereich ungenügend
Metallbauer - Konstruktionstechnik
aktuelle Verordnung von 2008
Gestreckte Gesellenprüfung Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik
Änderungsverordnung vom 25.07.2008
Gewichtung
Teil 1
neue
Bezeichnung
30 %
Teil 2
Arbeitsauftrag
70 %
Kundenauftrag
Konstruktionstechnik
Funktionsanalyse
Wirtschafts- u. Sozialk.
7h
1,05%
4,90%
1,05%
0,25 h
0,5 h
11,5 h
12,5 h
0,5 h
0,5 h
2h
0,5 h
3,5 h
10,50%
14%
14%
7%
Wirtschafts- und
Sozialkunde
1,75%
20%
Funktionsanalyse
1 und 2
Prüf- u.
Messprotokoll
5,0 h
14%
40%
0,5 h
16 h
mindestens zusammen ausreichend
mindestens zusammen ausreichend
+ 4,45%
2h
je 1h
2h
1h
5h
mindestens zusammen ausreichend
praktische Arbeiten:
Konstruktionstechnik
Fertigung
1,75 h
1,75%
40%
Fachgespräch
4,50%
30%
Arbeitsaufgabe 1 u/o 2
1,20%
Stuerungstechnik
Module 1 - 4 oder
Pneumatik
16,80%
(B) Theorie 35 %
FG
20%
Planung
7,50%
50%
Prüf- u.
Messprotokoll mit
Dokumentation
15%
Fertigung
Arbeitsaufgabe 1
4%
Planung
56%
(A) Praxis 35 %
Arbeitsaufgabe 2
Fachgespräch
25%
Inhalte
Zeit
Arbeitsaufgabe 1
Planung
Gew ichtung der
Einzelleistungen
ehem. Zwischenprüfung
Dokumentation
Gewichtung
innerhalb der
Prüfungsteile
35,7%
Mündliche Prüfung, nur wenn zum
Bestehen ausschlaggebend
mindestens zwei Bereiche ausreichend
und kein ungenügend
Veränderungen im Überblick
Gesellenprüfung nach
2002/2003er Verordnung
Gesellenprüfung nach
2008er Verordnung
Gewichtung im Teil2A
Arbeitsaufgabe 1 zu 2 50:50
Gewichtung im Teil2A
Arbeitsaufgabe 1 zu 2 50:20
Schriftliche Prüfung
330 Minuten Prüfungszeit
Gesellenprüfung T1+T2
33,5 Stunden Prüfungszeit
davon 20 h prakt. Arbeiten
Prozentualer Anteil
der Gewichtung der
prakt. Arbeiten
31,25 %
- 0,5 h
- 5,5 h
- 1,5 h
+ 4,45 %
Schriftliche Prüfung
300 Minuten Prüfungszeit
Gesellenprüfung T1+T2
28 Stunden Prüfungszeit
davon 18,5 h prakt. Arbeiten
Prozentualer Anteil
der Gewichtung der
prakt. Arbeiten
35,7 %
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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