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Elektronische Fakturierung
und digitale Archivierung
Dr. Wilhelm Obwexer
Dipl-Kfm. Günther Sigmund
Elektronische Fakturierung und Digitale Archivierung 04.03.2015
www.psp-bz.it
Achtung!!
Elektronische Rechnung ≠
elektronische Rechnung gegenüber
der öffentlichen Verwaltung (fattura PA)
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Wieso eigentlich
elektronische Rechnungen?
• Ersparnis (laut EU jährlich 40 Mrd. EUR)
• Schnelligkeit (bis zu 4 Tage)
• Integrität der Rechnung
• Sicherheitsstandard
• Kontrolle Fiskus???
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Gesetzliche Grundlagen
• EU Projekt „i2010“
• EU-Richtlinie NR. 2010/45/UE
• Art. 1, Absätze 209 bis 214 Gesetz Nr. 244/2007 (Finanzg. 2008)
• Art. 21 DPR 633/72
• Art. 39 DPR 633/72
• Ministerialdekret Nr. 55/2013 vom 03.04.2013
(Durchführungsbestimmung, technische Daten, Fälligkeiten)
• Rundschreiben Agentur der Einnahmen vom 24.06.2014 Nr. 18/E
• Ministerialdekret vom 17.06.2014
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Fälligkeiten
• Ministerialdekret Nr. 55/2013 vom 03.04.2013
06.06.2014 (für Ministerien, Agenturen, INPS, INARCASSA ecc.)
ca. 9.000 öffentliche Körperschaften
06.06.2015 (für alle anderen öffentlichen Körperschaften)
Neuer Termin 31.03.2015!!! (MD vom 17.06.2014)
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Elektronische Rechnung
im Sinne der MwSt.
Art. 21 DPR 633/72
„fattura che é stata emessa e ricevuta in un qualunque formato
elettronico“ = pdf, tif, jpg, xml
Wir werden sehen die elektronische Rechnung gegenüber
der öffentlichen Verwaltung darf nur ein XML – Format sein!!!
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Elektronische Rechnung
im Sinne der MwSt.
Art. 21 DPR 633/72
„la fattura, cartacea o elettronica, si ha per emessa all‘atto della sua
consegna, spedizione, trasmissione o messa a disposizione del
cessionario o committente“
Wir werden sehen die elektronische Rechnung gegenüber
der öffentlichen Verwaltung muss übermittelt (trasmessa) werden
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Elektronische Rechnung
im Sinne der MwSt.
Prozess:
1. Lieferant übermittelt die elektronische Rechnung an Kunden
2. Kunde ist frei ob er die elektronische Rechnung akzeptiert oder nicht
3. Für den Aussteller der Rechnung ist die Rechnung elektronisch
4. Achtung für den Aussteller Pflicht zur elektronischen Archivierung
(sofern die Rechnung authentisch ist, nicht änderbar und jederzeit
im Sinne der EU-Richtlinie Nr. 2010/45/UE lesbar)
Achtung bei Fattura PA Pflicht zur elektronischen Archivierung
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Elektronische Rechnung
im Sinne der MwSt.
Der Empfänger einer elektronischen Rechnung ist frei ob er den
Prozess der elektronischen Rechnung akzeptiert oder nicht.
Im Unterschied der elektronische Rechnung gegenüber
der öffentlichen Verwaltung, welche nur elektronisch übermittelt
werden kann, vorbehaltlich der Unmöglichkeit eine in einer
anderen Form zugestellten Rechnung bezahlen zu können
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Elektronische Archivierung
der Rechnungen
• Die elektronischen Rechnungen müssen in elektronischer Form
aufbewahrt werden
• Die Rechnungen in Papierform können in elektronischer Form
aufbewahrt werden
Elektronische Rechnungen an öffentliche Körperschaften müssen
elektronisch aufbewahrt werden (Art. 1, Absatz 209, G. 244/2007)
Evtl. Zahlung einer Stempelsteuer muss 120 Tage nach Ablauf
der Steuerperiode erfolgen. Auf der Rechnung muss vermerkt sein:
„assolvimento dell‘imposta in base al DM 17.6.2014“
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Elektronische Rechnung gegenüber der
öffentlichen Verwaltung – fattura PA
Merkmale:
• Indirekte Zustellung an die öffentliche Verwaltung über das SDI
• XML Format
• Digitale Unterschrift (!!!)
• Angabe des IPA – Kodex (= einheitlicher Kodex des Empfängeramt
der öffentlichen Verwaltung) – Suche www.indicepa.gov.it
• Zustellung mittels pec
(oder alternativ sdicoop, spcoop, sdiftp oder internet)
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Elektronische Rechnung gegenüber der
öffentlichen Verwaltung – fattura PA
Merkmale laut Art. 25 DL 66/2014
• Codice identificativo di gara (CIG) laut Gesetz 136/2010
• Codice unico di progetto (CUP) laut Art. 11 L 3/2003
Keine Zahlung ohne CIG und CUP sofern notwendig!
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Elektronische Rechnung gegenüber der
öffentlichen Verwaltung – fattura PA
Rundschreiben Nr. 1/2014 besagt dass die elektronische Rechnung
gegenüber der öffentl. Körperschaft erst ausgestellt ist (emessa) wenn
der Lieferant die Bestätigung der Übermittelung vom SDI bekommt
„si intende trasmessa e ricevuta dall‘amministrazione solo a seguito
del rilascio al cedente/prestatore della ricevuta di consegna da parte
del SDI“
NB!
Auch eine negative Empfangsbestätigung (ricevuta negativa) gilt
als Probe für die Erstellung der Rechnung
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Elektronische Rechnung gegenüber der
öffentlichen Verwaltung – fattura PA
Im Sinne des Art. 6 Absatz 6 MD 55/2013 dürfen die öffentlichen
Verwaltungen nach Ablauf von 3 Monaten ab Einführung der
Pflicht zur FatturaPA keine Zahlungen, auch nicht Teilzahlungen,
von Rechnungen vornehmen, die nicht als elektronische Rechnung
im Format „FatturaPA“ zugestellt wurden
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Prozess
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Was gilt es zu wissen?
• www.indicepa.gov.it
• www.fatturapa.gov.it
Zustellung der Rechnung an zwei Adressen z.Z.:
• [email protected][email protected]
Größe maximal <30 MB
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Was benötigen Sie?
• Software XML (estensible markup Language“
für die Erstellung der FatturaPA
NB!
Das Format wurde von der Regierung vorgegeben und ist nicht frei!
• Digitale Unterschrift
• PEC
• Programm für die elektronische Archivierung
Achtung der „Zeitstempel“ (marca temporale) ist für die
Versendung nicht notwendig!!!
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Das Format der elektronischen Rechnung
an die öffentliche Körperschaft
• Das Format muss ein XML Format sein
• Der Name des Files entspricht:
a) Die ersten zwei Buchstaben dem Land = IT
b) die nächsten 11 Nummern entsprechen der MwSt.-Nummer
des Ausstellers
c) Dann folgt ein Unterstrich _
d) Dann 5 alphanumerische Zeichen (A-Z oder 0 bis 9)
für die Rechnungsnummer!
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Sistema di interscambio (SDI)
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Kontrollprogramm FatturaPA
Die elektronische Rechnung gegenüber der öffentlichen Verwaltung
kann auf der Homepage http://sdi.fatturapa.gov.it einer formellen
Kontrolle unterworfen werden
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Wen betrifft die elektronische Rechnung
• Alle Lieferanten von Öffentliche Verwaltungen unabhängig der Höhe
der Lieferung und alle Dienstleister gegenüber der öffentlichen
Verwaltung (alles was im Bereich der MwSt.-Gesetzgebung unter
dem Art. 21 DPR 633/72 fällt)
• z.B. betrifft es nicht die gelegentlichen Arbeiten welche mittels
Honorarnoten an die öffentlichen Körperschaften ausgestellt werden
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Vorgehensweise in der Praxis
• Erstellung der Rechnung
• Versendung der Rechnung
• Archivierung der Rechnung
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Erstellung der Rechnung
• über eigene ERP-Software (Fakturierungsprogramm)
• Online-Plattformen (diverse Anbieter)
• Auslagerung an Dritte
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Erstellung der Rechnung
• XML-Format
Die Rechnung muss im XML-Format nach den
technischen Richtlinien des Gesetzgebers erstellt werden
• digitale Unterschrift
• eigener Nummernkreis
• virtuelle Stempelmarken
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Erstellung der Rechnung
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Versendung der Rechnung
Werden die Rechnungen selbst versendet
• über die eigene PEC-Adresse
die erste Nachricht als Anlage unter 30 MB
an die Adresse [email protected], weitere Nachrichten
müssen an die mitgeteilte Adresse geschickt werden
• Online-Zugang
Entratel, Fiscoonline oder bei der Einnahmeagentur aktivierte CNS
max. 5 MB
• weitere Möglichkeiten
SDICoop, SDIFTP, SPCoop
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Versendung der Rechnung
Versand durch Dritte
• Online-Plattform
keine weitere Schritte notwendig
• über den eigenen Steuerberater
- Übermittlung der XML-Datei an den Berater
- bei der Rechnung müssen die Daten des befähigten Vermittlers
(intermediario) angegeben werden
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Archivierung der Rechnung
• die Archivierung kann nur digital,
nach den gesetzlichen Richtlinien, erfolgen
• innerhalb 31.12. des darauffolgenden Jahres
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Archivierung der Rechnung
Archivierung durch Dritte
• Online-Plattform
in der Regel keine weiteren Schritte notwendig
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Archivierung der Rechnung
Wird die digitale Archivierung selbst durchgeführt
• eigenes Programm
- Erstellung Handbuch (manuale della conservazione)
- Ernennung „responsabile della conservazione“
- Möglichkeit alle fiskalischen Dokumente digital zu archivieren
(Zeit- und Kostenersparnis)
• digitale Unterschrift
• Zeitstempel (marca temporale)
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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