Präsentation - Hermann-Langbein

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Transcript Präsentation - Hermann-Langbein

Nationalsozialistisch
e
Gesundheitspolitik
durch Sterilisation
und
„Euthanasie“
ein Beitrag zum
Hermann-LangbeinSymposium
18. April 2013 / Linz
Gefahr der Überbevölkerung
Thomas Malthus : Essay on the principle of
population (1798)
Regulierung durch Kriege, Seuchen etc.
Gefahr der Unterbevölkerung
Lujo Brentano: Die Malthussche Lehre und die
Bevölkerungsbewegung (1909)
sinkende Geburtenrate, Gefahr des
Aussterbens, des Sinkens der Wehrfähigkeit
Essai sur l’inégalité des races humaines
(Abhandlung über die Ungleichheit der
menschlichen Rassen), 1853-55
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Ausgangspunkt: eine ideale nordische „Ur-Rasse“,
dazu zwei Primärrassen (gelb und schwarz)
keine gemeinsame Abstammung, da farbige
Rassen in der Bibel nicht genannt sind
Mischungen mindern die Qualität der höheren
Rasse
Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts, Erste
Hälfte, 1. Aufl. 1898 (14. Auflage 1922)
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Unterscheidung von Menschen in hochwertige
und minderwertige Rassen
nur hochwertige Rassen haben eine
Existenzberechtigung
Juden gelten als minderwertige Rasse
Schöpfer der (Welt-)Kultur sind vor allem die
hochwertigen Germanen
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3 Großrassen: Europide, Negride, Mongolide
jeweils Unterteilung in mehrere Rassen
Klassifikation anhand der äußeren Erscheinung
(Anthropometrie)
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



Abstammungsgutachten des NS nach den Kriterien
Körpergröße
Gesichtsform
Nasenform
Haarfarbe
Augenfarbe
Theorie dominiert bis Ende des 20. Jahrhunderts
alle Maßnahmen zur Erhöhung des als positiv
bewerteten Teils der Erbanlagen und zur
Senkung des als negativ bewerteten Teils einer
Rasse
eu = gut / genos = Geschlecht
1883 geprägt von Francis Galton (1822-1911)
für den deutschsprachige Raum bis 1945:
Rassenhygiene von Alfred Ploetz
Arzt und Publizist
1895 „Grundlinien einer Rassenhygiene.
Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz
der Schwachen“
1904 Gründung des Archivs für Rassen- und
Gesellschaftsbiologie
1905 Gründung der Deutsche Gesellschaft für
Rassenhygiene
der Lebensprozess einer Rasse wird gestört
einerseits durch den Schutz der Minderwertigen
und andererseits durch Kriege und
Geburtenarmut der Höherwertigen
deshalb:
Untersagung von der Fortpflanzung außerhalb
eines gewissen Alters
Untersagung der Eheschließung auf Lebenszeit für
alle schwachen und behinderten Personen
gesteuerte Zeugung
Korrekturen durch die Tötung von Neugeborenen
Arzt und Privatgelehrter
1900 „Vererbung und Auslese im
Lebenslauf der Völker“
Forderungen:
Förderung von kinderreichen Familien
Staatliche Gesundheitszeugnisse
Erbbestandsaufnahmen per Kartei als Grundlage
Eheverbote, Zwangsasylierung und Sterilisation
Arzt und Publizist, ab 1921
Reichstagsabgeordneter und
Autor des gesundheitspolitischen
Programms der SPD
1912 „Soziale Pathologie“
Erkrankungen entstehen nicht durch
soziale Umstände, sondern durch
schlechte Erbanlagen
daraus folgt: wenn die Ursache der Krankheit
anlagebedingt ist, hilft keine Verbesserung der
sozialen Umwelt, sondern nur die Verhinderung
der Fortpflanzung der geistig und körperlich
Minderwertigen
Absonderung von Tuberkulösen,
Geschlechtskranken, Nervenkranken,
Verrückten , Epileptischen, Blinden, Tauben,
Arbeitsscheuen, Verkrüppelten,
Trinksüchtigen, Unfallverletzten und Invaliden
Absonderung von Waisen, allein stehenden
Müttern, Rekonvaleszenten
für die Entwicklung der Bevölkerung und damit der
Wirtschaft:
-
Gefallene
Geburtenausfall
Kriegsbeschädigte, die der Fürsorge des Staates anheim fallen
Schätzung: die Bevölkerung werde bis etwa 1970 brauchen,
bis der Einschnitt ausgeglichen ist
bis dahin Entspannung der sozialen Belastung durch die
Reduzierung der Zahl der Betreuungsbedürftigen
Anthropologe und Humangenetiker
1921: mit Eugen Fischer und Erwin Baur:
„Grundriss der menschlichen
Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“
(2 Bd., spätere Auflagen: Menschliche
Erblichkeitslehre und Rassenhygiene)
1931: Forderung, das untüchtigste Drittel der
Bevölkerung zu sterilisieren
Zielgruppen nach Lenz:
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schwachsinnige Hilfsschüler
Fürsorgezöglinge
rückfällige oder Schwerverbrecher
entlassene Geisteskranke
in Fürsorge stehende Trinker
in Fürsorge stehende Tuberkulöse
Empfänger von Armenunterstützung, wenn
bedingt durch Arbeitsunfähigkeit oder
Arbeitsscheu
Zielgruppen nach Lenz:
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körperliche Schwächlichkeit
Kränklichkeit
Hässlichkeit
Begründung: „ganz überwiegend wirtschaftlich
minder leistungsfähige Menschen“
1920 „Die Freigabe der Vernichtung
lebensunwerten Lebens – ihr Maß und
ihre Form“ (2. Aufl. 1922)
Verbindung des Begriffes der Euthanasie
mit der Vernichtung lebensunwerten Lebens
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Menschen, die an schweren
Schmerzen leiden
Menschen mit angeborener oder
erworbener geistiger Behinderung
Menschen in Bewusstlosigkeit
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Selbstmord nicht verboten
unterstützter Selbstmord
sollte nicht verboten sein
bei fehlendem Willensentscheid infolge
Krankheit oder Alter: Entscheidung
durch eine Kommission
1925 „Das Problem der Abkürzung
‚lebensunwerten‘ Lebens“
Zentrale Frage an die Eltern:
Würden Sie auf jeden Fall in eine schmerzlose
Abkürzung
des
Lebens Ihres
Kindes
einwilligen, nachdem durch Sachverständige
festgestellt ist, dass es unheilbar blöd ist?
von 200 Fragebögen kamen 162 zurück
davon
73% mit Ja
27% mit Nein
Meltzer: „Das hatte ich nicht erwartet. Das
Umgekehrte wäre mir wahrscheinlicher
gewesen.“
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„Obwohl
mir der Gedanke schmerzlich, so ist es doch um des Kindes
willen das Beste; solche Handlung kann dem Geiste der christlichen
Religion nicht widersprechen.“
„Geben Sie ihm einen schönen schmerzlosen Tod, dann bin ich eine große
Sorge los; aber alles auf Ihre Kosten; habe nichts, bin Witwer, kann mich
nicht um das Kind kümmern. Sofort Bescheid, wenn es geschehen. Zur
Beerdigung komme ich nicht.“
„Sehr geehrter Herr Doktor! Ihr Schreiben hat mich sehr befremdet, in
keinem Falle werde ich einwilligen, da ich den Tod eines Kindes nicht auf
dem Gewissen haben will. Auch wird Ihr Rundschreiben an andere Eltern
solcher Kinder keinen Erfolg haben, da ich nicht glauben kann, dass es
solche lieb- und gefühllose Menschen geben kann. Mit aller Hochachtung
pp.“
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positive Auslese
Ehestands-Darlehen
„Lebensborn“
negative Auslese
Eheverbote
Sterilisation
Euthanasie
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gegründet 1935
Name abgeleitet vom alten
deutschen Wort „Born“ als
Bezeichnung für Brunnen
bzw. Quelle, Bedeutung
daher etwa
„Lebensbrunnen“ oder
„Lebensquelle“
Aufgaben:
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ab 1936 Unterstützung
schwangerer Frauen, sofern
den Kriterien entsprechend
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ab 1942 Eindeutschung von
Kindern aus dem Warthegau
(Polen)
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„rassisch und erbbiologisch wertvolle,
kinderreiche Familien zu unterstützen“,
„rassisch und erbbiologisch wertvolle
werdenden Mütter unterzubringen und zu
betreuen“,
„für diese Kinder zu sorgen“ und
„für die Mütter dieser Kinder zu sorgen“.
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eigene Gesundheit
Gesundheit der Verwandten
(„Erbgesundheit“)
keine jüdischen Vorfahren
(„Ariernachweis“)
Angabe des Kindesvaters, für den die
ersten drei Kriterien ebenfalls galten
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Geheimhaltung der Geburt
eigene Standesämter für gefälschte
Eintragungen bis hin zur Vortäuschung einer
Ehe
Vermittlung beruflicher Anstellungen
vorübergehende oder dauerhafte Aufnahme
des Kindes im Heim mit Vermittlung von
Pflegefamilien
„Heim Ostmark“, später „Heim Wienerwald“
Ort:
Zeit:
Erwerb:
Pernitz / Feichtenbach
Oktober 1938 – März 1945
beschlagnahmter jüdischer Besitz
(Lungensanatorium)
Kapazität: 49 Mütter, 83 Kinder
März 1945 Evakuierung nach „Heim
Hochland“ (Steinhöring)
„Heim Alpenland“
Ort:
Oberweis bei Gmunden
Zeit:
September 1943 – Frühjahr 1945
Erwerb: beschlagnahmter jüdischer Besitz
Kapazität: 40 – 50 Kinder
Heim zur „Eindeutschung“ von Kindern aus
Osteuropa, vor allem Polen
1933
1939
1940
1941
1945
Zwangssterilisation
Kinderfachabteilungen
zentrale dezentrale
Euthanasie
in Kraft ab 01.01.1934 / in Österreich ab 01.01.1940
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angeborener Schwachsinn
Schizophrenie
manisch-depressives Irresein
erbliche Fallsucht
erblicher Veitstanz
erbliche Blindheit
erbliche Taubheit
schwere erbliche körperliche Missbildung
Hat das Gericht die Unfruchtbarmachung
endgültig beschlossen, so ist sie auch gegen
den Willen des Unfruchtbarzumachenden
auszuführen, sofern nicht dieser allein den
Antrag gestellt hat. Der beamtete Arzt hat bei
der Polizeibehörde die erforderlichen
Maßnahmen zu beantragen. Soweit andere
Maßnahmen nicht ausreichen, ist die
Anwendung unmittelbaren Zwanges zulässig.
Reichsgesetzblatt I, Nr. 86, 25.07.1933
Schwerpunktdiagnosen:
angeborener Schwachsinn
Schizophrenie
Epilepsie
Zielgruppen:
Hilfsschüler
Patienten von Heil- und Pflegeanstalten
sozial auffällige Personen bzw. Familien
Es sei ausdrücklich hervorgehoben, dass zum
Nachweis der Erblichkeit der Nachweis einer
erblichen Belastung in der Familie des
Unfruchtbarzumachenden selbst durchaus
nicht unerlässliche Voraussetzung ist, da eine
solche ja in Einzelfällen zufällig fehlen oder
nicht nachweisbar sein kann.
Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933.
Bearbeitet und erläutert von Dr. med. Arthur Gütt, Dr. med. Ernst Rüdin
und Dr. jur. Falk Ruttke, München 1934
Erbgesundheitsgericht
Richter am
Amtsgericht
beamteter Arzt
niedergelassener
Arzt
Anzeige an das zuständige Gesundheitsamt durch Familienangehörige,
Betreuer, behandelnde Ärzte, Fürsorger oder die betreffende Person
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Antrag an das Erbgesundheitsgericht durch das Gesundheitsamt
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Verhandlung am zuständigen Erbgesundheitsgericht
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Beschluss auf Sterilisation oder Ablehnung der Sterilisation
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Operation
oder Möglichkeit des Widerspruchs beim zuständigen
Erbgesundheitsobergericht
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Bestätigung
oder
Ablehnung
▼
Operation
▼
▼
Rückmeldung an das Erbgesundheitsgericht
Linz EGOG
Linz
Krumau
EGG
EGG
Ried
Steyr
Wels
EGG
EGG
EGG
Runderlass des RMdI vom 18. August 1939:
Meldepflicht für Hebammen und Krankenhäuser
bei Kindern mit
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Idiotie sowie Mongolismus
Mikrocephalie
Hydrocephalus
Missbildungen jeder Art (Fehlen von Gliedmaßen,
Spaltbildungen)
Lähmungen
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Meldung an die jeweiligen kommunalen
Gesundheitsämter und von dort an den
Reichsausschuss zu Erfassung erb- und
anlagebedingter Leiden
Einweisung des Kindes in eine
Kinderfachabteilung:
„Hier kann auf Grund der durch den
Reichsausschuss getroffenen Einrichtungen
die beste Pflege durchgeführt werden.“
(aus dem Antwortschreiben des Reichsausschusses an die
Gesundheitsämter)
Wenn man den Eltern dieser Kinder etwa
erklärte, die Kinder würden mit der
Einweisung einer ausgezeichneten Therapie
zugeführt, dann hat man ihnen einfach etwas
Unzutreffendes gesagt… Ich glaube nicht, daß
man auf den etwa geäußerten Wunsch der
Eltern, ihr Kind von der Eu[thanasie]
auszuschließen, Rücksicht genommen hätte,
denn diese Handlung hätte eindeutig Sinn und
Zweck der RA-Arbeit widersprochen. (1961)
Institution:
Städtische Jugendfürsorgeanstalt
„Am Spiegelgrund“
ab März 1942 Heilpädagogische Klinik der Stadt Wien „Am
Spiegelgrund“
ab November 1942 Teilung in Wiener Städtische
Nervenklinik für Kinder „Am Spiegelgrund“ und Wiener
Städtische Erziehungsanstalt „Am Spiegelgrund“
Dauer:
Januar 1940 – April 1945
Ärzte:
Dr. Erwin Jekelius (Direktor bis 1941)
Dr. Ernst Illing (ab 1942 Direktor)
Dr. Heinrich Gross
Dr. Margarete Hübsch
Dr. Marianne Türk
Forschungsschwerpunkt: Hirnforschung (in Zusammenarbeit mit der
Prosektur Brandenburg Görden)
Institution:
Landesheil- und Pflegeanstalt für
Geisteskranke „Am Feldhof Graz“ (bzw. GauHeil- und Pflegeanstalt)
Dauer:
Juli 1941 – Anfang 1945
Ärzte:
Dr. Oskar Begusch (Direktor bis 1944)
Dr. Ernst Sorger (Direktor ab 1944)
Dr. Hans Machan (Leiter der Frauenabteilung)
Dr. Peter Korp
Dr. Josefine Hermann
Dr. Gabriele Eder
Forschungsschwerpunkt: postmortale Bestimmung von
Diagnosen (in Zusammenarbeit mit der
Prosektur der Uniklinik Graz)
Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind
unter
Verantwortung
beauftragt,
die
Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte
so zu erweitern, daß nach menschlichem
Ermessen unheilbar Kranken der Gnadentod
gewährt werden kann.
datiert auf den 1. September 1939
ORGANISATIONSBEREICH
AUFGABE
Reichsarbeitsgemeinschaft
Heil- und Pflegeanstalten
Versand und Bearbeitung
der Meldebogen
Gemeinnützige
Krankentransport-GmbH
(Gekrat)
Transport der Opfer in die
Gasmordanstalten
Gemeinnützige Stiftung für
Anstaltspflege
Verwaltung von Gebäuden
und Personal
Zentralverrechnungsstelle
Finanzverwaltung
Meldebogen
URKUNDE
REALITÄT
04.05.1941
16.04.1941
Diphterie
CO-Gas
Hartheim
Bernburg
Bernburg
Gaskammer
Bernburg
Sektionsraum
Bernburg
Krematorium
Es darf auch nicht vergessen werden,
dass wir als Schwestern während unserer
ganzen Dienstzeit dazu erzogen worden
sind, das widerspruchslos zu tun, was
die Ärzte anordnen. Wir waren also dazu
erzogen, zu gehorchen, wir waren dahin
gebracht, manches auch zu tun, was uns
nicht immer selbstverständlich erschien.
Ich habe mich schon oft gefragt, wie man
damals diese Dinge mitmachen konnte. Ich
kann mir nur denken, dass man damals die
Überzeugung hatte, dass alles, was vom Staate
kam, rechtens sein müsse, da ja der Staat nicht
Unrecht tun könne.
So ist es vielleicht auch zu verstehen, dass viele
von uns gar nicht den Versuch gemacht haben,
von dieser Tätigkeit wegzukommen. Mag sie
ihnen auch zu Anfang unerfreulich erschienen
sein, so sind sie dann im Laufe der Zeit einfach
in diese Dinge hinein gewachsen und haben
sich keine Gedanken mehr darüber gemacht.
Unter anderen Umständen wären es ehrbare Leute
mit ehrbaren Berufen: Ärzte, Krankenschwestern,
Handwerker, Angestellte, von denen … in einer
unter rechtsstaatlichen Verhältnissen lebenden
Gesellschaft kaum einer kriminell geworden wäre.
Eine nicht gerade ermutigende Erkenntnis, wenn
wir an die Perspektive denken: Unter bestimmten
gesellschaftlichen Verhältnissen kann sich alles
wiederholen, werden Menschen ihren
Fremdenhass in die Tat umsetzen, die „Penner“ ins
KZ stecken (das ja immer Arbeits- oder
Erziehungslager heißt) und zur Beseitigung der
Minderwertigen, der Ballastexistenzen, gehorsam
ihren Verwaltungsbeitrag leisten.
Ernst Klee
Binding, Karl / Hoche, Alfred: Die Freigabe der
Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre
Form, Leipzig 1920
Grotjahn, Alfred: Soziale Pathologie, Berlin 1912
Haeckel, Ernst: Natürliche Schöpfungsgeschichte, 10. A.
Berlin 1902
Meltzer, Ewald: Das Problem der Abkürzung
„lebensunwerten“ Lebens, Halle 1925
Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene, Bd. 1,
Berlin 1895
Schallmeyer, Wilhelm: Vererbung und Auslese im
Lebenslauf der Völker, Jena 1903
Etzemüller, Thomas: Ein ewigwährender Untergang.
Der apokalyptische Bevölkerungsdiskurs im 10.
Jahrhundert, Bielefeld 2007
Weipert, Matthias: „Mehrung der Volkskraft“. Die
Debatte über Bevölkerung, Modernisierung und
Nation 1890-1933, Paderborn 2006
Wie nationalsozialistisch ist die Eugnik?
Interntationale Debatten zur Geschichte der Eugenik
im 20. Jahrhundert, Wien/Köln/Weimar 2009
Gedenkstätte für Opfer der NS-“Euthanasie“
Bernburg
c/o Olga-Benario-Str. 16/18
D – 06406 Bernburg
Tel. 0049-3471-319816
Fax 0049-3471-6409691
[email protected]
Leitung: Dr. phil. Ute Hoffmann
Die Gedenkstätte ist Teil der Stiftung
Gedenkstätten Sachsen-Anhalt.