Weisung für die Erstaufnahme und Nachführung der ÖREB

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Transcript Weisung für die Erstaufnahme und Nachführung der ÖREB

Weisung für die Erstaufnahme und Nachführung der ÖREB-Daten

Christian Kaul AV-Tagung vom 13. September 2013

Zweck der Weisung • Die Weisung beschreibt die Abläufe und Zuständigkeiten zur erstmaligen Übernahme der bestehenden Daten der Kantonalen Mehranforderungen AV93 (KMAF) in den ÖREB-Kataster und zur laufenden Nachführung der Daten im ÖREB-Kataster.

Inhalt der Weisung • • • • • Zweck Beschrieb ÖREB-Kataster Zürich allgemein Definitionen für diese Weisung Erstaufnahme Nachführung

Bearbeitungsrollen im ÖREB-Kataster • • • • Zuständige Stelle Katasterbearbeiter Fachspezialist Kantonale Fachstelle

Unterschied KMAF <-> ÖREB-Kataster

Erstaufnahme Phase 1 • • • • • Generischer Ablauf für den Aufbau eines Datensatzes mit rechtkräftigen ÖREB-Daten im neuen Datenmodell.

Vorbereitungsarbeiten im KMAF-Modell Migration Nachbearbeitung im ÖREB-Modell KMAF-Daten werden stillgelegt

Erstaufnahme Phase 2 • • Projektierte Zustände werden laufend im ÖREB-Kataster-System ergänzt.

Mit dem nächsten ÖREB-Kataster-relevanten Verfahrensschritt müssen projektierte Zustände erfasst werden.

• Auf eine Erfassung auf Vorrat wird verzichtet.

Erstaufnahme Thematische Ergänzungen

Nachführung Prozessmodell • Es wurden 8 verschiedene Abläufe für die Nachführung gemäss folgendem Prozessmodell beschrieben:

Nachführung Ablaufschema • • Für jeden Ablauf werden die Inhalte und die Rollen für jedes Thema definiert.

In einem einheitlichen Schema wird der Ablauf spezifiziert.

Schlussbemerkungen • • Arbeit an den Abläufen und Modellen war wichtiger als die Weisung selbst, da alle Beteiligten und Betroffenen an einer gemeinsamen Sicht, einem gemeinsamen Verständnis des ÖREB-Katasters arbeiten mussten.

• Weisung ist kein Universal-Handbuch für den ÖREB-Kataster Zürich. Weitere Weisungen können folgen z.B. für den Betrieb des Katasters.

2014 müssen nun konkrete Erfahrungen zu den bisherigen Überlegungen gemacht und die notwendigen Schlüsse daraus gezogen werden.