Der ÖREB-Kataster

Download Report

Transcript Der ÖREB-Kataster

Der ÖREB-Kataster
Das neue Informationssystem im
Bereich des Grundeigentums
Referent
Öffentlich-rechtliche
Eigentumsbeschränkungen
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
2
Wir sind von ÖREB umgeben …
Ortstermin in Ursenbach BE, Freitag, 20. August 2004
101 Gesetze, Verordnungen und Vorschriften müssen allein in
dieser Alltagszene beachtet werden (Quelle: FACTS, 02.09.2004)
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
3
Privates Recht – öffentliches Recht
Privatrechtliche Bestimmungen
werden zwischen zwei Parteien vereinbart.
Beispiel: der Kauf eines Grundstücks
Sie sind im Grundbuch eingetragen und bereits heute öffentlich und zentral zugänglich.
Öffentlich-rechtliche Bestimmungen
kommen durch einen Entscheid des
Gesetzgebers oder der Behörden zustande.
Beispiel: Verfügung einer Lärmschutzzone
Sie können seit Januar 2014 in ausgewählten Gebieten der Kantone Bern, Genf*, Jura*,
Neuenburg, Ob- und Nidwalden, Thurgau und
Zürich via kantonales ÖREB-Katasterportal
abgerufen werden.
* Achtung: aktualisieren
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
4
Was sind ÖREB?
• Behördliche Einschränkungen mit Auswirkung auf die
Grundeigentümer.
• Das Interesse der Öffentlichkeit wird höher gewichtet als
private Belange, Beispiele:
• Für die im öffentlichen Interesse liegende
Grundwasserfassung wird eine Schutzzone
ausgeschieden
• Der Gesetzgeber legt im Zonenplan fest, welche Art der
Bodennutzung gestattet ist.
In der Schweiz gibt es mehr als 150 verschiedene ÖREB.
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
5
Die 17 wichtigsten ÖREB
Raumplanung
• Nutzungsplanung (kantonal /
kommunal)
Nationalstrassen
• Projektierungszonen
Nationalstrassen
• Baulinien Nationalstrassen
Eisenbahnen
• Projektierungszonen
Eisenbahnanlagen
• Baulinien Eisenbahnanlagen
Flughäfen
• Projektierungszonen
Flughafenanlagen
• Baulinien Flughafenanlagen
• Sicherheitszonenplan
Belastete Standorte
• im Bereich des Militärs
• im Bereich der zivilen Flugplätze
• im Bereich des öffentlichen
Verkehrs
Grundwasserschutz
• Grundwasserschutzzonen
• Grundwasserschutzareale
Lärm
• Lärmempfindlichkeitsstufen
(in Nutzungszonen)
Wald
• Waldgrenzen (in Bauzonen)
• Waldabstandslinien
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
6
Verständliche Informationen
dank Plan und Text
Eine ÖREB besteht aus:
• Rechtsvorschriften
Verfügung, welche die Einschränkung und deren
Auswirkungen definiert
• Plan
Festlegen für welches Gebiet eine ÖREB gilt
• gesetzliche Grundlagen
Rechtserlasse auf den die Verfügung basiert
• zusätzliche Informationen
wie Namen und Adressen der für weitere Auskünfte
zuständigen Stellen
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
7
Der ÖREB-Kataster, ein amtliches
Informationssystem
Das amtliche Informationssystem der öffentlich-rechtlichen
Eigentumsbeschränkungen, der ÖREB-Kataster :
• ist systematisch aufgebaut,
• enthält klar abgegrenzte und amtlich anerkannte Objekte,
• informiert über rechtswirksame und gegenüber Dritten
wirksame ÖREB,
• gilt mit seinem Inhalt als bekannt,
• informiert vollständig und flächendeckend über
Geobasisdaten des Bundesrechts, die vom Bundesrat als
ÖREB festgelegt werden.
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
8
Der ÖREB-Kataster nützt Vielen
Das Grundeigentum der Schweiz ist mit Hypotheken von über
889 Milliarden Franken (Stand April 2014) belastet –
entsprechend hoch ist der Stellenwert von rasch verfügbaren,
rechtsverbindlichen Grundstücksinformationen.
Nutzen
• Einfacher Zugang zu verbindlichen Grundstücksinformationen
• Rechtssicherheit wird dank verbindlicher Informationen erhöht
• Vereinfachte Entscheidungswege der öffentlichen Verwaltung
Nutzer
• Grundeigentümer
• Akteure des Immobilienmarktes
• öffentliche Verwaltungen
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
9
Einfacher Zugang
zu ÖREB-Informationen
• Abfragesystem, das die Informationssuche wesentlich
vereinfacht
• Informationen aus ganz unterschiedlichen Bereichen werden
darin zusammengeführt: vollständig, zuverlässig und
verständlich
www.cadastre.ch/ch
Zugang zu den ÖREB-Informationen
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
10
Verbindliche Grundstücksinformationen
aus einer Hand
Im ÖREB-Kataster sind die wichtigsten Beschränkungen pro
Grundstück zuverlässig zusammengefasst und für alle
Interessierten übersichtlich dargestellt.
Per Mausklick zu den ÖREB-Informationen
www.cadastre.ch/ch
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
11
Mehr Rechtssicherheit dank dem
ÖREB-Kataster
Die Schweiz errichtet als eines der ersten Länder der Welt
einen Kataster, in dem die öffentlich-rechtlichen
Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) systematisch dokumentiert
und zentral veröffentlicht werden.
Dies festigt die Rechtssicherheit im Bereich des
Grundeigentums.
Hier kommt das neue Logo ÖREBKATASTER
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
12
Ein amtliches Informationssystem von
Bund und Kantonen – Führung
Bund und Kantone teilen sich in der Führung des ÖREBKatasters:
• Der Bund legt die strategische Ausrichtung des Katasters der
öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKataster) fest.
• Die Kantone regeln die Organisation für die Führung des
Katasters und bestimmen die verantwortlichen Organe.
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
13
Ein amtliches Informationssystem von
Bund und Kantonen – Kosten
Bund und Kantone tragen die Kosten gemeinsam:
• Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten des ÖREBKatasters.
• 1/5 wird zu gleichen Teilen auf die Kantone verteilt. Dieser
Anteil entspricht einer Grundinfrastruktur, die jeder Kanton,
unabhängig von seiner Grösse oder der Anzahl verwalteter
öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen, zu leisten
hat.
• 3/5 bemessen sich nach der Einwohnerzahl des Kantons.
• 1/5 werden nach der Fläche des Kantons verteilt.
• Die Nachführungskosten tragen die zuständigen Fachstellen.
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
14
Trennlinie zwischen dem Grundbuch
und dem ÖREB-Kataster
• Grundbuch: Im Einzelfall angeordnete ÖREB, die nur eine
Parzelle betrifft (mit individuell-konkreten Rechtsakten)
• ÖREB-Kataster: ÖREB, die sich aus Allgemeinverfügungen
oder als Beschlüsse für einen bestimmten Perimeter ergeben
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
15
ÖREB-Katasterauszug
Verbindliche Informationen in übersichtlicher Form zu den
wichtigsten ÖREB eines Grundstücks
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
16
Statischer ÖREB-Katasterauszug
Der statische Auszug: die Entscheidungsgrundlage
• Er enthält detaillierte Informationen über
die einzelnen ÖREB eines bestimmten
Grundstücks.
• Er ist auf Papier oder als PDF-Datei
erhältlich
• Er umfasst mehrere Seiten.
• Er ist ein amtliches Dokument, das bei Bedarf beglaubigt
werden kann.
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
17
Dynamischer ÖREB-Katasterauszug
Der dynamische Auszug: das visuelle
Entscheidungshilfsmittel
• Er ist abrufbar über die kantonalen ÖREB-Katasterportale.
Interessierte können sich über ÖREB informieren und diese
visualisieren.
• Mehrere ÖREB können gleichzeitig, also auf verschiedenen
Ebenen einander überlagernd dargestellt werden.
• Im Vordergrund stehen nicht einzelne Grundstücke, sondern
ganze Gebiete.
• Der dynamische Auszug ist ein wertvolles
Entscheidungshilfsmittel bei Fragen und Diskussionen mit
räumlichem Bezug.
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
18
Acht Kantone leisten Pionierarbeit
Folgende Kantone (Pilotkantone) werden den ÖREB-Kataster
bis 2015 ganz oder in Teilgebieten einführen:
Die anderen Kantone sollen von diesen Vorarbeiten profitieren
und den Kataster ab 2016 bis spätestens Ende 2019 ebenfalls
einführen.
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
19
Eine Investition, die sich lohnt!
Den Kosten für Aufbau, Betrieb und Nachführung des ÖREBKatasters steht ein Nutzen
• für den Hypothekarbereich,
• für die Eigentümer von Immobilien,
• für die Immobilienbewertungsbranche sowie
• für private Ingenieurunternehmen
• Für die öffentliche Verwaltung
von jährlich rund 100 Millionen Franken gegenüber.
Vermehrte Transparenz über die Rechtslage im
Immobilienbereich
Verminderung des Risikos und somit zu tiefere
Hypothekarzinsen.
Musterpräsentation
3. Oktober 2014
20