Operationelles Programm des Landes Rheinland

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Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds

in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Informationsveranstaltungen 2014 Kaiserslautern - Koblenz

Programmatische Rahmenbedingungen: Europa 2020

Wachstumsstrategie

mit

3 Prioritäten

Integratives Wachstum Nachhaltiges Wachstum Intelligentes Wachstum

5 Kernziele

davon unmittelbar 3 ESF-relevant:

Beschäftigungsziel:

• Beschäftigungsquote mind. 75%

Integrationsziel:

• Armut um 25 % senken

Bildungsziel:

• Schulabbrecher-Quote < 10 % • Hochschulabschluss mind. 40 %

Thematisches Ziel 8 (Prioritätsachse A) Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte Thematisches Ziel 9 (Prioritätsachse B) Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Thematisches Ziel 10 (Prioritätsachse C) Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Querschnittsziele: Gleichstellung von Männern und Frauen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Nachhaltige Entwicklung

ESF-Verordnung – Kohärenz und thematische Konzentration (Artikel 4)

Artikel 4 Kohärenz und thematische Konzentration

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Strategie und die Maßnahmen, die in den operationellen Programmen beschrieben werden,

kohären

t damit sind und

die Probleme aufgreifen, die in ihren nationalen Reformprogrammen sowie gegebenenfalls in ihren anderen nationalen Strategien gegen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung

und auch den einschlägigen Empfehlungen des Rates gemäß Artikel 148 Absatz 4 AEUV aufgezeigt werden, um so zur Erreichung der Kernziele der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung beizutragen.

(2) Mindestens 20 %

der insgesamt in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel werden für das thematische Ziel "

Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung„.

(3) Thematisch konzentrieren die Mitgliedstaaten In stärker entwickelten Regionen

mindestens 80 % der jedem operationellen Programm zugewiesenen ESF Mittel auf bis zu fünf der Investitionsprioritäten

.

Herleitung der rheinland pfälzischen ESF-Strategie

1. Ermittlung der Bedarfe – Soziökonomische Analyse und SWOT Analyse 2.

Prüfung der Kohärenz und Konsistenz 1. Mit der nationalen Strategie – Nationales Reformprogramm 2. Mit der Landesstrategie – u.a. Koalitionsvertrag 3. Mit der ESF-Umsetzung auf Bundesebene – Kohärenzabstimmungen 3.

Festlegung von Investitionsprioritäten 4. Ableitung Spezifischer Ziele 5. Auswahl bzw. Entwicklung geeigneter Indikatoren 6. Quantifizierung von Output- und Ergebniszielen

Indikatorenentwicklung

• ESF-VO ist maßgeblich bei Indikatorendefinition („Common Indicators“) • In Ausnahmefällen Entwicklung eigener programmspezifischer Indikatoren • Output- und Ergebnisindikatoren müssen logisch aufeinander bezogen sein und nachvollziehbar hergeleitet sein • Indikatoren müssen quantifiziert werden (Zielerreichung) • Indikatoren sind Grundlage der Leistungsüberprüfung • Grundregel: möglichst wenige Indikatoren definieren

‚Allgemeine ESI-Verordnung‘ – Leistungsrahmen/Leistungsüberprüfung

Artikel 22 Anwendung des Leistungsrahmens

(1) Die leistungsgebundene Reserve macht zwischen 5 und 7 % der jeder Priorität innerhalb eines Programms zugewiesenen Mittel aus, mit Ausnahme der Prioritäten für technische Hilfe und der Programme für Finanzinstrumente gemäß Artikel 39.

Der Gesamtumfang der zugewiesenen Leistungsreserve beläuft sich auf 6 % pro ESI-Fonds

und Regionenkategorie . (…) (2) Auf Grundlage der Leistungsüberprüfung nimmt die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der jeweiligen jährlichen Durchführungsberichte im Jahr 2019 im Wege von Durchführungsrechtsakten einen Beschluss an, um für jeden ESI Fonds und Mitgliedstaat diejenigen Programme und Prioritäten zu bestimmen, bei denen die Etappenziele erreicht wurden, (…)

(3) Die leistungsbezogene Reserve wird nur Programmen und Prioritäten zugewiesen, bei denen die Etappenziele erreicht wurden

. (…)

‚Allgemeine ESI-Verordnung‘ – Leistungsrahmen/Leistungsüberprüfung

Artikel 21 (Leistungsüberprüfung) – Artikel 6 Etappenziele

(1) In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

überprüft die Kommission 2019 in jedem Mitgliedstaat die Leistung der Programme in Bezug auf den Leistungsrahmen aus den jeweiligen Programmen.

(2) Bei der Leistungsüberprüfung wird auf Grundlage der Informationen und Bewertungen aus dem im Jahr 2019 eingereichten Fortschrittsbericht

das Erreichen der Etappenziele der Programme auf Ebene der Prioritäten untersucht.

(2) Die Etappenziele oder Ziele einer Priorität gelten als erreicht, wenn alle im zugehörigen Leistungsrahmen enthaltenen Indikatoren

bis Ende 2018 mindestens 85 % des Etappenzielwerts oder bis Ende 2023 mindestens 85 % des Zielwerts erreicht haben.

ESF-Budget 2014-2020 (in Mio. Euro) Gesamt: 109,06 Mio. €

ESF-Budget 2014-2020 – nach Investitionsprioritäten (ohne Technische Hilfe) (in Mio. Euro)

Investitionspriorität Prioritätsachse A Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele) Stärkung von KMU zur Bewältigung des demografischen Wandels „Zukunftsfähige Arbeit“ (MSAGD) a v) Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie „Koordinierungsstelle und flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit Familie und Beruf“ (MIFKJF) „Beratungsstellen Neue Chancen“ (MIFKJF)

Investitionspriorität Prioritätsachse B Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele) b i) Aktive Inklusion (…) und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen „Perspektiven eröffnen“ (MSAGD) Vorbereitung auf die Altenpflegehilfeprüfung (MSAGD)

Investitionspriorität Prioritätsachse C Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele) Verbesserung der Berufswahlkompetenz c i) Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs Erhöhung der Ausbildungsreife u. Ausbildungsfähigkeit arbeitsloser junger Menschen „Vertiefte Berufsorientierung“ (MSAGD) „Fit für den Job“(MSAGD) „Jugend mit Zukunft“ (MSAGD)

Investitionspriorität Prioritätsachse C Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele) c iii) Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen Erhöhung der Qualifikation der Arbeitskräfte „Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung“ (MSAGD) „Maßnahmen zur Vermeidung des Abbruchs von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen“ (MSAGD) „Maßnahmen zur Reduzierung des Analphabetismus“ (MBWWK) „Maßnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz von Asylbegehrenden und ver gleichbaren Zielgruppen“ (MIFKJF)

Investitionspriorität Prioritätsachse C Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele) c iv) Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Entwicklung und Einführung innovativer Ansätze in der allgemeinen und beruflichen Bildung „Ada-Lovelace-Mentorinnen Netzwerk “ (MIFKJF / MBWWK) „Mathematik in den MINT Fächern“ (MBWWK)

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