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Studieren an bayerischen
Hochschulen
© Alfred Borchard / pixelio.de
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Inhalt
1.
2.
3.
4.
5.
BayBIDS
Das Studium in Bayern
Uni oder HAW?
Die Bewerbung
Leben in Bayern
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1. BayBIDS
3
BayBIDS
• Bayerische Betreuungsinitiative Deutsche
Auslands- und Partnerschulen: spezielle Initiative
für diese Schulen!
• Finanziert vom Bayerischen Ministerium für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst
• Repräsentiert alle 30 staatlichen bayerischen
Hochschulen
• Ansprechpartner bei Fragen zum Studium in
Bayern
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Projektziele
• Absolventinnen und Absolventen Deutscher
Auslands- und Partnerschulen für ein Studium in
Bayern interessieren
• Unterstützung der Absolventinnen und
Absolventen bei Informationssuche, Bewerbung
etc.
• Zusammenarbeit der Schulen und der
bayerischen Hochschulen stärken
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Angebote
• Vergabe von Motivationsstipendien an
Studienanfängerinnen und -anfänger
• Organisation und (Teil-)Finanzierung von
Schnupperbesuchen an bayerischen
Hochschulen
• Netzwerkarbeit mit Schulen, Hochschulen,
Bildungseinrichtungen des deutschen und
bayerischen Staates etc.
• Ansprechpartner für Fragen zum Studium
an bayerischen Hochschulen
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Motivationsstipendien
• Speziell für qualifizierte Absolventinnen und
Absolventen Deutscher Auslands- und
Partnerschulen
• Bewerbung vor Studienbeginn bis 31. Juli 2014 (für
das Wintersemester 2014/15)
• Teilstipendium: 300€ pro Monat für 1 Jahr
• Bewerbung direkt bei BayBIDS, Ausschreibung
unter www.baybids.de
• Pflichten: u.a. Ansprechpartner bzw. -partnerin für
ehemalige Schule
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Schnupperbesuche
•
•
•
•
•
Besuch von 3 - 4 bayerischen Hochschulen
Davon mind. 1 Uni bzw. 1 HAW
Deutschkenntnisse mind. Niveau B1
Begleitperson erforderlich
Finanzieller Zuschuss pro Hochschule und Person:
40€ (max. 2.500€ pro Gruppe)
• Programm: Besuch von Vorlesungen, Studienberatung, Fachbereichen, Studienkolleg etc.
• Unterstützung bei der Organisation durch BayBIDS
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www.baybids.de
• Informationen zu Motivationsstipendien und
Bewerbungsverfahren
• Informationen und Berichte zu Schnupperbesuchen in
Bayern
• Erfahrungsberichte von Stipendiatinnen und
Stipendiaten
• Umfangreiche Informationen zu
•
•
•
•
•
Studienangebot in Bayern
Zulassungsvoraussetzungen/Bewerbung
Finanzierung
Leben in Bayern
Usw.
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2. Das
Studium in
Bayern
© Bernd Deschauer / pixelio.de
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Über Bayern
• Größtes Bundesland
Deutschlands
• Einwohner: ca. 12,5
Mio.
• Größte
Städte/Ballungszentren
:
• Stadt München, ca.
1,5 Mio. Einwohner
• Stadt Nürnberg, ca.
500.000 Einwohner
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Starker Studienstandort
• Keine Studiengebühren!!
• Starker Studienstandort:
30 staatliche Hochschulen (11 Universitäten, 19
Hochschulen für Angewandte Wissenschaft (HAW))
• Großes Fächerangebot
• Mehr als 800 Bachelorstudiengänge und 700 Masterstudiengänge
• Auflistung aller Studiengänge unter www.ba-ma.bayern.de
• National und international ausgezeichneter Ruf
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Leben und Arbeiten
© dblack / pixelio.de
• Überdurchschnittlich
hoher
Lebensstandard
• Sehr geringe
Kriminalität
• Wichtiger Industrieund Wirtschaftsstandort:
• Automobilindustrie
• IT-Sektor
• Medien und Verlage
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© Lupo / pixelio.de
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Freizeit
• Große landschaftliche Vielfalt
• Umfangreiches Freizeitangebot
• Viele Sehenswürdigkeiten:
Schlösser, Burgen, Klöster,
Weltkulturerbe
• Feste, Kultur und Kunst:
Museen, Theater, Konzerte,
Festspiele, Oktoberfest,
Bayerisches Brauchtum usw.
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© Rainer Sturm / pixelio.de
© Michaela Schöllhorn / pixelio.de
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Studienabschlüsse
• Bachelor/Masterstudiengänge seit 2010
• Bachelor: Regelstudienzeit meistens 6-7
Fachsemester (3 Jahre)
• Master: Regelstudienzeit meistens 3-4 Fachsemester
(2 Jahre) aufbauend auf den Bachelor, thematisch
spezialisierter
• Einige Studiengänge haben andere
Abschlüsse!
• Staatsexamen: Jura, Medizin, Lehramt und Pharmazie
(www.ba-ma.bayern.de/staatsexamen)
• Diplom: Einige Studienfächer vergeben noch den
Abschluss Diplom
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Semesterzeiten
• Semesterzeiten
Unterteilung in Wintersemester (WS) und Sommersemester (SS)
• Vorlesungszeiten der Universitäten
WS: Mitte Oktober – Mitte Februar
SS: Mitte April – Mitte Juli
• Vorlesungszeiten der HAW
WS: Anfang Oktober – Mitte Januar
SS: Mitte März – Mitte Juli
Zwischen den Vorlesungszeiten gibt es Semesterferien, in denen Prüfungen
und Hausarbeiten geschrieben, Praktika absolviert, gejobbt werden kann etc.
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Lehre
• Studiengebühren
In Bayern werden keine Studiengebühren erhoben
Es fallen Gebühren für den Semesterbeitrag und das Semesterticket an
(bis zu 120€ pro Semester)
• Lehrveranstaltungen
Abhängig vom Studienfach; üblich sind Vorlesungen, Seminare, Tutorien,
Übungen
• Prüfungen
Abhängig vom Studienfach; üblich sind schriftliche und mündliche
Prüfungen sowie Hausarbeiten
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3. Universität oder HAW?
© Gerd Altmann / pixelio.de
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Universitäten
• Traditionsreich, Geschichte reicht über 500 Jahre
zurück
• Ausgezeichneter nationaler und internationaler Ruf
• Forschungsorientiert
• Vermittlung von methodisch-theoretischem Wissen
• Abdeckung von fast allen Fächern (inklusive Jura und
Medizin)
• Promotion möglich
• Ausbildung von Spitzenkräften in allen Branchen
• Mehr Infos unter: www.uni-macht-sinn.de
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Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften
• Vorbereitung der Studierenden auf die Arbeitswelt durch
praxisorientierte Lehre
• Praxissemester während des Bachelor-Studiums
• Duales Studium möglich (Ausbildung und Studium
parallel)
• Fokus auf Ingenieurwissenschaften (2/3 aller Ingenieure
werden in Deutschland an einer HAW ausgebildet)
• Möglichkeit gemeinschaftlicher Promotion mit
Universitäten
• Abschlüsse sind gleichwertig zu Universitätsabschlüssen
• Mehr Infos unter: www.praxisnah-studieren.de
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4. Die Bewerbung
© berwis / pixelio.de
© Rainer Sturm / pixelio.de
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Wichtiges im Voraus
• Die Zulassungsbedingungen und
Bewerbungsfristen variieren je nach
Hochschule und Studienfach!
Daher:
• Rechtzeitig bei den Hochschulen und den
Akademischen Auslandsämtern über die
Bedingungen informieren!
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Voraussetzungen
Die Form und der Umfang der Bewerbung
unterscheiden sich je nach Schulabschluss:
• Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
(HZB)
(Abitur an einer deutschen Auslandsschule)
oder
• Ausländischer Schulabschluss
(nicht deutsches Abitur)
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Deutsche HZB (Abitur)
• Zulassungsbeschränkte Fächer:
•
•
Bewerbung bei der Studierendenkanzlei der
Hochschule
Fristen in der Regel (immer überprüfen!):
•
•
Bis 15. Juli für das folgende Wintersemester
Bis 15. Januar für das folgende Sommersemester
• Zulassungsfreie Fächer:
•
•
Keine Bewerbung erforderlich
Einschreibung erfolgt direkt bei der
Studierendenkanzlei
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Hochschulstart.de
• Für einige Studiengänge bewirbt man sich nicht
direkt an der Hochschule, sondern über
www.hochschulstart.de
• Welche Fächer? Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin
und Pharmazie
• Wer?
• EWR (EU & EFTA)-Bürgerinnen und –Bürger
• Ausländerinnen und Ausländer mit deutscher HZB
• Alle anderen bewerben sich weiterhin direkt beim
Auslandsamt der Hochschule!
• Fristen gelten auch hier wie für
zulassungsbeschränkte Fächer
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Ausländischer Schulabschluss
• Bewerbung immer beim Akademischen
Auslandsamt der Hochschule
• Bewerbungsfristen sind in der Regel
(Vorsicht: Ausnahmen beachten!):
• 15. Juli für das folgende Wintersemester
• 15. Januar für das folgende Sommersemester
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Ausländischer Schulabschluss
Zwei wichtige Voraussetzungen:
1. Der ausländische Schulabschluss
entspricht der Qualifikation der deutschen
HZB
2. Ausreichende Deutschkenntnisse
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Anerkennung ausländischer
Abschluss
• Der ausländische Schulabschluss entspricht
nicht immer dem der deutschen HZB
• Eine Datenbank mit allen ausländischen
Abschlüssen und deren Bewertung finden Sie
unter: http://anabin.kmk.org/
• Dementsprechend können vorangehende
Studienjahre im Heimatland oder der Besuch
des Studienkollegs notwendig sein
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Studienkolleg
•
•
•
•
•
•
•
Vorbereitung auf das Studium in Bayern; Dauer: in der Regel 2 Semester
Bewerbung über die Hochschule, an welcher später das Studium
aufgenommen werden soll
Aufnahmeprüfung in Deutsch (wenn kein DSD-II) und ggf. Mathe oder
Englisch (je nach Schwerpunkt)
Standorte: München (für Unis) und Coburg (für HAW)
Der Besuch ist generell kostenlos, jedoch werden die Semestergebühren der
Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind, fällig
Abschließende Feststellungsprüfung (fachlich und sprachlich):
berechtigt, falls bestanden, zu einem Studium an einer deutschen Universität
oder HAW
Mehr Infos:
•
•
Für München: www.studienkolleg.mhn.de
Für Coburg: www.sk-coburg.de
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Sprachkenntnisse
• Gefordert wird generell das Niveau B2/C1 im Deutschen
(mindestens 800 Stunden Deutschunterricht)
• Muss für deutschsprachige grundständige Studiengänge
nachgewiesen werden, falls keine deutsche HZB oder
bestandene Feststellungsprüfung
• Hochschulen haben gegebenenfalls unterschiedliche
Niveauvorgaben und akzeptieren unterschiedliche
Zertifikate
• Nachweis über verschiedene Zertifikate möglich
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Sprachnachweise
• Deutsches Sprachdiplom II (DSD II)
• Test DaF (Deutsch als Fremdsprache)
Stufe 4 oder 5 in allen Teilbereichen
Weltweite Testzentren
• DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
Stufe 2 oder 3
Testzentren an deutschen Hochschulen
• Sprachprüfungen an einem Goethe-Institut
Kleines oder großes Sprachdiplom
Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
„Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom“
Ausführliche Informationen finden Sie auf der BayBIDS
Homepage, unter www.sprachnachweis.de oder direkt bei
der Hochschule
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5. Leben in Bayern
© Dieter Schütz / pixelio.de
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Das Visum
• Wer benötigt ein Visum?
Ausländische Studierende, die nicht aus
einem EWR-Staat (EU & EFTA) kommen
• Wer benötigt kein Visum?
EWR-Bürgerinnen und -Bürger dürfen
dank des Schengen-Abkommens ohne
Visum in Deutschland studieren
Auch hier geben der DAAD oder das
Akademische Auslandsamt der Hochschule
Auskunft!
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Kosten
Die Lebenshaltungskosten können je nach Studienort und
persönlichem Lebensstandard erheblich variieren!
Ausgaben monatlich
Studentenwerksbeitrag
(evtl. Semesterticket)
Miete
Krankenversicherung
Fahrtkosten
Lebensmittel
Studienmaterial
Monatliche Gesamtkosten
Kosten (ca.)
Bis zu 120 €
(pro Semester)
170-400 €
80 €
20-50 €
200 €
20-50 €
500-750 €
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Finanzierungsmöglichkeiten
• BayBIDS Stipendium
für Studienanfängerinnen und -anfänger!
• Andere Stipendien
DAAD, politische oder konfessionelle Stiftungen
etc.
• Arbeiten/Jobs
• EWR-Bürgerinnen und -Bürger: ohne steuerliche
Abgaben bis 20h pro Woche während des Semesters
und Vollzeit in Semesterferien
• Nicht-EWR-Bürgerinnen und -Bürger: sind berechtigt,
max. 120 ganze oder 240 halbe Tage (4 Std./Tag) im
Jahr zu arbeiten
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Wohnen
• Studentenwohnheime
• Größtenteils möbliert
• Erste Anlaufstelle und häufig günstiger als privates Wohnen
• Zimmer sind begehrt: daher rechtzeitig direkt bei Hochschule bewerben!
• Private Zimmer
• Häufig unmöbliert
• Anzeigen findet man in Zeitungen, über Aushänge, im Internet usw.
• Wohngemeinschaften
• Teilweise möbliert, teilweise unmöbliert
• Anzeigen findet man in Zeitungen, über Aushänge, im Internet:
• www.wg-gesucht.de
• www.studenten-wg.de
• www.wohngemeinschaft.de
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Wichtige erste Schritte in der neuen Stadt
• Ein Bankkonto eröffnen
Ist grundsätzlich bei jeder Bank möglich und für
Studierende generell kostenlos
• Eine Krankenversicherung abschließen!
• Im Einwohnermeldeamt melden
Meldepflicht!
Spätestens eine Woche nachdem die Adresse
bekannt ist, muss man diese melden
EWR-Bürgerinnen und -Bürger erhalten hier ihren
Aufenthaltstitel
• Evtl. bei der Ausländerbehörde melden
Gilt für nicht-EWR-Bürgerinnen und -Bürger!
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Krankenversicherungen
•
•
•
Ohne den Nachweis einer Krankenversicherung ist
die Einschreibung an einer Hochschule nicht
möglich!
Jeder Studierende (deutsch oder international) ist
krankenversicherungspflichtig
Exzellentes deutsches Gesundheitssystem
Die Krankenversicherung in Deutschland übernimmt
alle notwendigen Kosten für Arzt, Zahnarzt, den
Großteil an Medikamenten etc.
Der Versicherungsschutz gilt erst ab
Studienbeginn: Wichtig bei dem Studium
vorausgehenden Sprachkursen,
Einführungsveranstaltungen etc.
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Krankenversicherungen
• EWR-Bürgerinnen und -Bürger (EU & EFTA):
• Versicherungsschutz im Heimatsland ist ausreichend
• Nachweis durch die Europäische
Krankenversicherungskarte (European Health Insurance
Card (EHIC))
• Vorlage der EHIC bei einer deutschen Krankenkasse
(gesetzlich oder privat) zur Ausstellung der Bescheinigung zur
Immatrikulation
• Bürgerinnen und Bürger eines Landes mit
Sozialversicherungsabkommen:
• Einige Staaten (u.a. Schweiz, Türkei, Mazedonien) haben ein
Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, sodass
Krankenversicherungsleistungen angerechnet werden können
• Eine aktuelle Liste dieser Staaten gibt es hier:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/Abkom
mensstaaten.htm
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Krankenversicherungen
• Nicht-EWR-Bürgerinnen und -Bürger:
• Anerkennung ausländischer Versicherungsleistungen durch
eine deutsche Krankenkasse
Nachweis der ausländischen Versicherung bei einer deutschen
Krankenkasse notwendig
• Das letzte Wort zur Anerkennung hat immer die deutsche
Krankenkasse!
Falls die Anerkennung nicht möglich ist:
• Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse (gesetzlich
oder privat) notwendig
Wahl der Krankenkasse ist frei
Monatliche Kosten für Studentenversicherung ca. 80€
40
Wir freuen uns auf Sie!
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden:
Cordula Hallmeier
Projektkoordinatorin BayBIDS
Tel: +49 (0) 951 8631174
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baybids.de
wir sind bei Facebook: www.facebook.com/baybids.de
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