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Transcript PowerPoint-Präsentation - AG Sächsische Schulen in freier

Zur Situation freier Schulen
in Sachsen und Wiederherstellung
vergleichbarer Verhältnisse
Die AGFS begleitet die Umsetzung des Urteils vom
15. November 2013 mit der Aktion
„Damit‘s bunt bleibt. „Ja“ zu freien Schulen!“
Gespräch mit
Frau Herrn XY
Mitglied des Landtags
und dem
XYZ Schulverein e. V.
Folie 1
Ziel
Herstellung vergleichbarer Verhältnisse an öffentlichen und freien
Schulen in Sachsen mit dem Doppelhaushalt 2015/16
Folie 2
Freie Schulen (insbesondere anerkannte) stehen
per Gesetz den öffentlichen Schulen nicht nach.
Das heißt öffentliche und freie Schulen
sind gleichwertig.
Folie 3
Grundgesetz Artikel 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien
Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein
Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen
als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und
unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten
Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen
Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurück-stehen und eine
Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die
Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der
Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes
pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als
Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine
öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
Folie 4
Die Schullandschaft in Sachsen
1152
168
Schulen in freier
Trägerschaft
Schulen in
öffentlicher
Trägerschaft
Freie Träger betreiben 12 % der 1320 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen * und
bereichern die Bildungslandschaft dezentral, flexibel und zukunftsfähig.
Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen
Die Angaben beziehen sich auf Grund-, Mittelschule und Gymnasium.
Folie 5
Freie Schulen in Sachsen
168 freie Schulen
• stellen 12 % der 1.320 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen *
• beschäftigen 9 % aller Lehrer *
• beschulen 8 % aller Schüler *
Freie Schulen
• werden oft von Elterninitiativen gegründet, weil Eltern die bestmögliche und eine
zukunftsfähige Bildung für ihre Kinder fordern.
• sind für Schülerinnen und Schüler ein Ort für individuelles Lernen und Leben.
• bereichern mit ihren spezifischen Konzepten und Ansätzen die regionalen
Bildungslandschaften und sind mitunter einzige Schule im Ort.
• Freie Schulen tragen in erheblichem Maße zu guten PISA–Ergebnissen im Freistaat
Sachsen bei.
• * Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen
Die Angaben beziehen sich auf Grund-, Mittelschule und Gymnasium.
Folie 6
Freie Schulen in den sächsischen Landkreisen
• 168 allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen repräsentieren diese Regionen:
Öffentliche Trägerschaft
Freie Trägerschaft
Chemnitz, Stadt
60
10
Erzgebirgskreis
121
17
Mittelsachsen
104
10
Vogtlandkreis
75
8
Zwickau
87
20
Dresden, Stadt
110
24
Bautzen
108
13
Görlitz
82
13
Meißen
73
8
Sächsische SchweizOsterzgebirge
80
8
105
20
Leipzig
80
10
Nordsachsen
67
7
Leipzig, Stadt
Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen
und Schuldatenbank, https://schuldatenbank.sachsen.de/index.php
Folie 7
Finanzierung Freier Schulen in Sachsen allgemein
Die Sollkostenformel nach dem sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft
Zuschusssystematik
Folie 8
Finanzierung Freier Schulen in Sachsen allgemein
Kosten pro Schüler und Jahr in €
9,000
8,000
7,000
6,000
öffentliche Schulen
5,000
freie Schulen
4,000
3,000
2,000
1,000
0
GS
MS
GY
Der Schülerausgabensatz liegt bei ca. 45% Grundschule, 42% Mittelschule bzw. 55%
Gymnasium der Kosten einer öffentlichen Schule. Die Finanzlücke liegt damit bei 3302,- €
(GS), 4916,- € (MS) und 3708,- € (Gym.)
Folie 9
Finanzierung Freier Schulen in Sachsen allgemein
Ausgaben für öffentliche Schulen je Schüler im Haushaltsjahr 2009, ausgewählte allgemeinbildende
Schulen
Schulen mit mehreren
Bildungsgängen
Grundschulen
Gymnasien
Deutschland
4.800
7.400
6.200
Bayern (HS/RS) z. Vergleich
5.200
7.330/5.800
7.100
Sachsen
5.400
7.400
7.100
Schülerausgabensatz Schuljahr
2009/10
2.616
3.446
4.275
48%
47%
60%
2.784
3.954
2.825
Anteil SAS
Unterfinanzierung
Der Schülerausgabensatz im Jahr 2009/10 liegt bei 48% Grundschule, 47% Mittelschule bzw.
60% Gymnasium der Kosten einer öffentlichen Schule. Die Finanzlücke liegt zwischen 2.881,– €,
4.082,– € und 2994,– €.
Diese und nachfolgende Werte differieren geringfügig durch unterschiedliche BetrachtungsZeiträume - Schuljahre bzw. Kalenderjahre. Die Grundaussage bleibt dadurch unverändert.
Folie 10
Finanzierung freier Grundschulen
in Sachsen allgemein
Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der
Schülerkostensätze für Freie Träger
imAusgaben
Freistaat
Sachsen
inStatistischem
den Jahren
2000
bis 2012
Vergleich der
je Schüler
in Sachsen lt.
Bundesamt
und der
Euro
Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2012
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Jahre
Ausgaben je Schüler in Sachsen
lt. Statistischem Bundesamt
Schülerkostensatz Sachsen*
Grundschule
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Ausgaben je Schüler in Sachsen
lt. Statistischem Bundesamt
3.300 €
3.800 €
4.400 €
4.700 €
4.700 €
4.600 €
4.900 €
4.700 €
4.800 €
5.400 €
6.000 €
Schülerkostensatz Sachsen*
2.012 €
2.057 €
2.109 €
2.177 €
2.245 €
2.292 €
2.303 €
2.372 €
2.456 €
2.519 €
2.635 €
61,0%
54,1%
47,9%
46,3%
47,8%
49,8%
47,0%
50,5%
51,2%
46,6%
43,9%
%-Anteil d. Schülerkostensatzes
Sachsens* an den Ausgaben je Schüler
in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt
2011
2012
2.698 €
2.748 €
Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab.
Für die Grundschulen sank er von 61% auf unter 47% in 2009.
Folie 11
Finanzierung freier Mittelschulen
in Sachsen allgemein
Euro
Vergleich der Ausgaben je Schüler
in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der
Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der
Schülerkostensätze für Freie Schülerkostensätze
Träger im Freistaat
Sachsen
in denin den
Jahren
2000
bis 2012
für Freie Träger
im Freistaat Sachsen
Jahren 2000
bis 2012
9.000 €
8.000 €
7.000 €
6.000 €
5.000 €
4.000 €
3.000 €
2.000 €
1.000 €
0€
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Jahre
Ausgaben je Schüler in Sachsen
lt. Statistischem Bundesamt
Schülerkostensatz Sachsen*
Mittelschule
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Ausgaben je Schüler in Sachsen
lt. Statistischem Bundesamt
3.900 €
4.000 €
4.300 €
4.900 €
5.200 €
5.600 €
6.100 €
6.100 €
7.100 €
7.400 €
8.500 €
Schülerkostensatz Sachsen*
2.782 €
2.844 €
2.916 €
3.010 €
3.105 €
3.170 €
3.184 €
3.213 €
3.235 €
3.318 €
3.483 €
71,3%
71,1%
67,8%
61,4%
59,7%
56,6%
52,2%
52,7%
45,6%
44,8%
41,0%
%-Anteil d. Schülerkostensatzes
Sachsens* an den Ausgaben je Schüler
in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt
2011
2012
3.584 €
3.649 €
Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab.
Für die Mittelschulen sank er von gut 71% auf unter 45% in 2009.
Folie 12
Finanzierung freier Gymnasien
in Sachsen allgemein
Euro
Vergleich der Ausgaben je Schüler
in der
Sachsen
Statistischem
Bundesamt
der
Vergleich
Ausgaben jelt.
Schüler
in Sachsen lt. Statistischem
Bundesamtund
und der
Schülerkostensätze
für Freie Träger
im Freistaat
in den Jahren
2000 bis
20122012
Schülerkostensätze für Freie Träger
im Freistaat
Sachsen
inSachsen
den Jahren
2000
bis
9.000 €
8.000 €
7.000 €
6.000 €
5.000 €
4.000 €
3.000 €
2.000 €
1.000 €
0€
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Ausgaben je Schüler in Sachsen
lt. Statistischem Bundesamt
2006
2007
Jahre
2008
2009
2010
2011
2012
Schülerkostensatz Sachsen*
Gymnasium
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Ausgaben je Schüler in Sachsen
lt. Statistischem Bundesamt
4.300 €
4.400 €
4.800 €
5.400 €
5.700 €
5.900 €
6.000 €
6.100 €
6.800 €
7.100 €
8.200 €
Schülerkostensatz Sachsen*
3.288 €
3.361 €
3.447 €
3.558 €
3.669 €
3.746 €
3.763 €
3.865 €
3.989 €
4.106 €
4.339 €
76,5%
76,4%
71,8%
65,9%
64,4%
63,5%
62,7%
63,4%
58,7%
57,8%
52,9%
%-Anteil d. Schülerkostensatzes
Sachsens* an den Ausgaben je Schüler
in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt
* Schülerkostensatz Sachsen:
Für die Monate Januar bis Juli wird der Pauschsatz des vorangegangenen Schuljahres,
für August bis Dezember der des laufenden Schuljahres jeweils anteilig berücksichtigt.
Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab.
Für die Gymnasien sank er von gut 76% auf unter 60% in 2009.
Folie 13
2011
2012
4.492 €
4.587 €
Finanzierung Personalkosten freier Schulen
Das rechnerische Ergebnis der Sollkostenformel ist nicht geeignet,
den staatlichen Anspruch an vergleichbare Abschlüsse der Schüler und
an die Gleichwertigkeit der fachlichen Qualität des pädagogischen Personals
zu erfüllen.
Die Sollkostenformel suggeriert eine Förderung von 80% (90 % für
bestehende Schulen) der Personalkosten. Real liegt die Förderung aber nur
bei 42% bis 55% je nach Schulart.
Ziel:
Gesetzesänderung mit Anpassung der Zuschüsse an die realen Ausgaben
öffentlicher Schulen (Bemerkung: Nicht auf Sollkostenformel festlegen).
Folie 14
Finanzierung Sachausgaben an freien Schulen
Sachausgaben z.B. Verwaltung, technischen Dienste, pädagogisches Lehr- und
Lernmaterial, Betriebskosten, Sach- und Gebäudeinstandhaltung usw., die nicht
mit der unmittelbaren pädagogischen Arbeit erfasst sind, sind seit 5 Jahren
konstant
Ausgaben für Mieten bzw. Gebäudeunterhalt und Nebenkosten (Strom, Wasser,
Abwasser etc.) sind deutlich gestiegen (siehe Stat. Bundesamt).
Im „Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“ des Freistaates Sachsen werden
keine Berechnungs- und Begründungsgrundlage für Sachausgaben definiert.
Sachausgaben im Rahmen des Finanzierungsmodells werden willkürlich auf 25%
der berechneten Personalkosten pro Schulart des Schuljahres 2007/2008
festgelegt.
Ziel: Gesetzesänderung, die Realität und Berechnungsmodell in Einklang bringt.
Gemeinsamer Prozess von freien Schulen und SMK zur Entwicklung einer
dynamischen, zukunftsfesten Berechnungsgrundlage.
Folie 15
Finanzierung Lernmittelfreiheit an freien Schulen
Staatliche Schulen:
• Staatliche Schulen sind verpflichtet, die gesetzliche Lernmittelfreiheit zu gewähren.
Aktuelle Urteile haben dies klar definiert.
• Ein Erlass des SMK regelt dies für die staatlichen Schulen.
• Kommunen erhalten für die Umsetzung der Lernmittelfreiheit staatliche Zuschüsse.
freie Schulen:
• freie Schulen erhalten keine Finanzmittel für die Umsetzung der Rechtslage vom
Freistaat.
• Eine Erhöhung des Schulgeldes dafür wäre eine Ungleichbehandlung der Eltern im
Freistaat Sachsen.
Ziel: gesetzliche Regelung, die Freistaat zur Mitfinanzierung bindet.
Folie 16
Finanzierung Baukosten freier Schulen
Staatliche Schulen:
Im Doppelhaushalt des Freistaats sind 40 Mio. für Schulbau an allen Schulen im Freistaat
eingestellt. Die Förderquote ist jetzt auf max. 40 Prozent einheitlich für alle Vorhaben
und Schularten gesenkt worden. Für die erhöhten Eigenmittel der Kommunen wurde
deshalb der Finanzausgleich über das FAG erhöht und verändert.
Weiter stellen die Kommunen Mittel für die Schulbau und Sanierung zur Verfügung.
Davon steht freien Schulen nichts zur Verfügung.
Ziel: Berücksichtigung von Gebäudekosten bzw. Baukostenzuschüssen in den
Zuschusssätzen
(Bemerkung: Bei vernünftiger Mietbezuschussung ist kein Baukostenzuschuss nötig bzw.
möglich, da sonst Doppelfinanzierung).
Folie 17
Nächste Schritte
1. Anpassung der Sachkosten noch im Jahr 2013 auf Basis einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe.
2. Wiederherstellung vergleichbarer Verhältnisse an öffentlichen und freien Schulen
in Sachsen spätestens mit dem Doppelhaushalt 2015/16.
Die Datenbasis (Jahr 2009) des statistischen Bundesamtes liegt vor.
Bericht des SMK über den Sachkostenanteil liegt vor.
Abschaffung der Sonderung nach Einkommen der Eltern.
Die Neuordnung der Bezuschussung freier Schulen, einschließlich des pädagogischen
Betriebes, muss im Laufe dieses Jahres auf den Weg gebracht werden. Als Akteure
werden Vertreter der Legislative, der Exekutive zusammen mit der AGFS gesehen, die
in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe einen Vorschlag erarbeiten können.
Folie 18
Was freie Schulen leisten
Dezentrale, plurale und flexible Belebung der Bildungslandschaft
analog dem Mittelstand in der Wirtschaft.
Abfederung des zukünftigen Lehrermangels.
Verbesserung der finanziellen Situation des Freistaats Sachsen.
Unterstützung bei der Verschlankung der öffentlichen Verwaltung.
Freie Schulen können als Basis mit einbezogen werden.
Die Verantwortung kann geteilt werden.
Folie 19
Vielen Dank
an unser
Mitglied des sächsischen Landtags
XY Name
Folie 20