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Zur Situation freier Schulen
in Sachsen und Wiederherstellung
vergleichbarer Verhältnisse
Die AGFS begleitet die Umsetzung des Urteils vom
15. November 2013 mit der Aktion
„Damit‘s bunt bleibt. „Ja“ zu freien Schulen!“
Gespräch mit
Frau Herrn XY
Mitglied des Landtags
und dem
XYZ Schulverein e. V.
Folie 1
Ziel
Herstellung vergleichbarer Verhältnisse an öffentlichen und freien
Schulen in Sachsen mit dem Doppelhaushalt 2015/16
Folie 2
Freie Schulen (insbesondere anerkannte) stehen
per Gesetz den öffentlichen Schulen nicht nach.
Das heißt öffentliche und freie Schulen
sind gleichwertig.
Folie 3
Grundgesetz Artikel 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien
Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein
Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen
als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und
unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten
Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen
Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurück-stehen und eine
Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die
Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der
Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes
pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als
Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine
öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
Folie 4
Die Schullandschaft in Sachsen
Freie Träger betreiben 12 % der 1320 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen * und
bereichern die Bildungslandschaft dezentral, flexibel und zukunftsfähig.
Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen
Die Angaben beziehen sich auf Grund-, Mittelschule und Gymnasium.
Folie 5
Freie Schulen in Sachsen
168 freie Schulen
• stellen 12 % der 1.320 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen *
• beschäftigen 9 % aller Lehrerinnen und Lehrer *
• beschulen 8 % aller Schülerinnen und Schüler *
Freie Schulen
• werden oft von Elterninitiativen gegründet, weil Eltern die bestmögliche und eine
zukunftsfähige Bildung für ihre Kinder fordern.
• sind für Schülerinnen und Schüler ein Ort für individuelles Lernen und Leben.
• bereichern mit ihren spezifischen Konzepten und Ansätzen die regionalen
Bildungslandschaften und sind mitunter einzige Schule im Ort.
• Freie Schulen tragen in erheblichem Maße zu guten PISA–Ergebnissen im Freistaat
Sachsen bei.
• * Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen
Die Angaben beziehen sich auf Grund-, Mittelschule und Gymnasium.
Folie 6
Freie Schulen in den sächsischen Landkreisen
• 168 allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen repräsentieren diese Regionen:
Öffentliche Trägerschaft
Freie Trägerschaft
Chemnitz, Stadt
60
10
Erzgebirgskreis
121
17
Mittelsachsen
104
10
Vogtlandkreis
75
8
Zwickau
87
20
Dresden, Stadt
110
24
Bautzen
108
13
Görlitz
82
13
Meißen
73
8
Sächsische SchweizOsterzgebirge
80
8
105
20
Leipzig
80
10
Nordsachsen
67
7
Leipzig, Stadt
Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen
und Schuldatenbank, https://schuldatenbank.sachsen.de/index.php
Folie 7
Finanzierung Freier Schulen in Sachsen bisher
Die Sollkostenformel nach dem sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft
Zuschusssystematik
Folie 8
Kosten des Freistaats Sachsen
pro Schüler in 2009 und 2010 in €
Finanzierung der Schulen in Sachsen allgemein
GS
MS
GY
Der Schülerausgabensatz wurde auch in 2010 weiter reduziert. Er liegt nun bei ca. 44%
Grundschule, 41% Mittelschule bzw. 53% Gymnasium der Kosten einer öffentlichen Schule.
Die Finanzlücke erhöhte sich weiter auf 3.365,- € (GS), 5.017,- € (MS) und 3.861,- € (Gym.)
Folie 9
Finanzierung freier Grundschulen
in Sachsen allgemein
Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der
Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2013
8,000 €
7,000 €
Ausgaben je
Schüler in
Sachsen
lt. Statistischem
Bundesamt
6,000 €
Euro
5,000 €
4,000 €
Schülerkostensatz Sachsen*
3,000 €
2,000 €
1,000 €
0€
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ausgaben je Schüler in Sachsen
lt. Statistischem Bundesamt
Schülerkostensatz Sachsen*
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
3.300 €
2.012 €
3.800 €
2.057 €
4.400 €
2.109 €
4.700 €
2.177 €
4.700 €
2.245 €
4.600 €
2.292 €
4.900 €
2.303 €
4.700 €
2.372 €
4.800 €
2.456 €
5.400 €
2.519 €
6.000 €
2.635 €
2.698 €
2.748 €
2.753 €
61,0%
54,1%
47,9%
46,3%
47,8%
49,8%
47,0%
50,5%
51,2%
46,6%
43,9%
%-Anteil d. Schülerkostensatzes
Sachsens* an den Ausgaben je Schüler
in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt
Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab.
Für die Grundschulen sank er von 61% auf unter 47% in 2009 und weiter auf unter 44% in 2010.
Folie 10
Finanzierung freier Mittelschulen
in Sachsen allgemein
Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der
Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2013
10,000 €
Ausgaben je
Schüler in
Sachsen
lt. Statistischem
Bundesamt
8,000 €
Euro
6,000 €
Schülerkostensatz Sachsen*
4,000 €
2,000 €
0€
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ausgaben je Schüler in Sachsen
lt. Statistischem Bundesamt
Schülerkosten-satz Sachsen*
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
3.900 €
2.782 €
4.000 €
2.844 €
4.300 €
2.916 €
4.900 €
3.010 €
5.200 €
3.105 €
5.600 €
3.170 €
6.100 €
3.184 €
6.100 €
3.213 €
7.100 €
3.235 €
7.400 €
3.318 €
8.500 €
3.483 €
3.584 €
3.649 €
3.700 €
71,3%
71,1%
67,8%
61,4%
59,7%
56,6%
52,2%
52,7%
45,6%
44,8%
41,0%
%-Anteil d. Schülerkostensatzes
Sachsens* an den Ausgaben je Schüler
in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt
Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab.
Für die Mittelschulen sank er von gut 71% auf unter 45% in 2009 und weiter auf 41% in 2010.
Folie 11
Finanzierung freier Gymnasien
in Sachsen allgemein
Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der
Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2013
10,000 €
Euro
8,000 €
Ausgaben je
Schüler in
Sachsen
lt. Statistischem
Bundesamt
6,000 €
Schülerkostensatz Sachsen*
4,000 €
2,000 €
0€
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Ausgaben je Schüler in Sachsen
lt. Statistischem Bundesamt
Schülerkosten-satz Sachsen*
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
4.300 €
3.288 €
4.400 €
3.361 €
4.800 €
3.447 €
5.400 €
3.558 €
5.700 €
3.669 €
5.900 €
3.746 €
6.000 €
3.763 €
6.100 €
3.865 €
6.800 €
3.989 €
7.100 €
4.106 €
8.200 €
4.339 €
4.492 €
4.587 €
4.631 €
76,5%
76,4%
71,8%
65,9%
64,4%
63,5%
62,7%
63,4%
58,7%
57,8%
52,9%
%-Anteil d. Schülerkostensatzes
Sachsens* an den Ausgaben je Schüler
in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt
Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab.
Für die Gymnasien sank er von gut 76% auf unter 58% in 2009 und weiter auf unter 53% in 2010.
Folie 12
Finanzierung Freier Schulen in Zukunft (1)
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen am 15.
November 2013 stellt fest (hier im Auszug) und fordert:
Das bedeutet die freien Schulen müssen den öffentlichen in allen Belangen
gleichgestellt werden.
Folie 13
Finanzierung Freier Schulen in Zukunft (2)
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen am 15.
November 2013 stellt weiterhin fest (hier im Auszug) und fordert:
Das bedeutet die bisherige Sollkostenformel muss ersetzt werden durch
gleichwertige Finanzierung, die transparent ist, regelmäßig überprüft und
aktualisiert wird.
Die amtlichen Zahlen des statistischen Bundesamts sind die geeignete Basis.
Folie 14
Finanzierung Freier Schulen in Zukunft (3)
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen am 15.
November 2013 stellt weiterhin fest (hier im Auszug) und fordert:
Das bedeutet die Wiedereinführung der Schulgeld-Erstattung nicht nur für
einkommensschwache Familien.
Darüber hinaus muss der Schulträger nicht zwingend ein Schulgeld erheben. Der
Freistaat ist zu vollständigem Ersatz verpflichtet, wenn der Schulträger die
Schul- und Lernmittelgeldfreiheit gewährt.
Folie 15
Finanzierung Freier Schulen in Zukunft (4)
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen am 15.
November 2013 stellt weiterhin fest (hier im Auszug) und fordert:
Das bedeutet die Verkürzung der Wartefrist auf höchstens 2-3 Jahre bei
gleichzeitiger Teil-Erstattung der in der Wartefrist angefallenen Kosten.
Folie 16
Finanzierung Freier Schulen in Zukunft (5)
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen am 15.
November 2013 stellt weiterhin fest (hier im Auszug) und fordert:
Das bedeutet der Gesetzgeber muss spätestens zum 1. Januar 2016 die Gesetze
gemäß diesem Urteilsspruch in Kraft setzen.
Insbesondere die finanzielle Situation der freien Schulen hat sich im
vergangenen Jahr weiter erheblich verschlechtert, so dass eine
Übergangsregelung mit sofortiger Wirkung unabdingbar ist.
Um dies zu beschleunigen, wurde am 11. Dezember dem SMK und SMF eine
Petition überreicht.
Am 18. Dezember hat der Sächsische Landtag einen Antrag zur
Urteilsumsetzung beschlossen.
Folie 17
Nächste Schritte - SOFORT, beinhaltet in der
Petition am 11.12.20013 an die Staatsminister Kurth
und Prof. Unland
Gleiche Bedingungen für gleich gute Bildung – Bitte setzen Sie das
Verfassungsgerichtsurteil zügig und vorbehaltlos um.
● Die vom Gericht festgestellte Verfassungswidrigkeit ist kurzfristig abzumildern.
● Sachkostenbezuschussung rückwirkend zum Beginn des laufenden Schuljahres
anpassen, vorerst durch eine Änderung der Bezuschussungsregel von bisher 25
Prozent auf nunmehr 70 Prozent der Personalkosten 2007.
● Sofortige Wiedereinsetzung von Schulgeldfreiheit für finanziell schwache Familien in
voller Höhe.
● Ausgleich für die Schulträger für die Gewährung der Schul- und Lernmittelgeldfreiheit,
auch während der Wartefrist.
● Die Wartezeit für neu gegründete Schulen soll (auch rückwirkend) reduziert oder ein
finanzieller Ausgleich im Nachgang gewährt werden.
Folie 18
Was freie Schulen leisten
Dezentrale, plurale und flexible Belebung der Bildungslandschaft
analog dem Mittelstand in der Wirtschaft.
Abfederung des zukünftigen Lehrermangels.
Verbesserung der finanziellen Situation des Freistaats Sachsen.
Unterstützung bei der Verschlankung der öffentlichen Verwaltung.
Freie Schulen können als Basis mit einbezogen werden.
Die Verantwortung kann geteilt werden.
Folie 19
Vielen Dank
an unser
Mitglied des sächsischen Landtags
XY Name
Folie 20