Vortrag Arbeitskreis "Arbeits- und Gesundheitsschutz" - Handel

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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die (neue) DGUV Vorschrift 2
Arbeitskreis
Arbeits- und Gesundheitsschutz
der Betriebsräte aus dem Versandhandel
12. Mai 2011 in Hamburg
Christine Meier
ver.di Bundesfachbereich Handel
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Übersicht
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Gründe für die neue Vorschrift
Inhalt der DGUV Vorschrift 2
Übersicht der Betreuungsformen
Was ist neu, was ist anders als bisher
Grundbetreuung Einsatzzeiten
Aufgaben und Rolle der betrieblichen Akteure
Aufgaben der Grundbetreuung
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
Chancen des neuen Konzepts aus Interessenvertretungssicht
Weitere Hinweise und Informationen
Diskussion
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gründe für die Reform der neuen Vorschrift
Politische Ziele und Vorgaben von Bund und Ländern
Vereinheitlichung der Vorschriften für alle
• für gewerbliche Berufsgenossenschaften (BGen) und öffentliche Unfallversicherungs(UV)-Träger
• gleichartige Anforderungen für gleiche Betriebe (unabhängig davon, bei welcher BG die Beschäftigten versichert sind
Worum geht es:
• um die Einsatzzeiten und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte
• um verschiedene „Betreuungsformen“ (Regelbetreuung – Kleinbetriebsbetreuung)
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Inhalte der Vorschrift
Allgemeine Vorschriften
1.
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4.
5.
Geltungsbereich
Bestellung
Arbeitsmedizinische Fachkunde
Sicherheitstechnische Fachkunde
Bericht
Übergangsbestimmungen / In-Kraft-Treten
Anlage 1: Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte
Anlage 2: Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten
Anlage 3: Alternative Betreuung mit 10 bis 30 Beschäftigten
Anlage 4: Alternative Betreuung bis 10 B. durch Kompetenzzentren
Anhang 1: Hinweise zur Bestellung und zum Tätig werden …
Anhang 2: Branchenspezifische Themen der Ausbildung von FaSi
Anhang 3: Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben
Anhang 4: Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
Anhang 5: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Übersicht der Betreuung bei der BGHW
mehr als 10 und
bis zu 30 Beschäftigte
bis zu
10 Beschäftigte
Regelbetreuung
ohne Einsatzzeit
Grundbetreuung
+
Anlassbetreuung
Dr. Stefan Hussy
alternative
bedarfsor.
Betreuung
Fernlehrgang
+
Fortbildung
+
Kompetenzzentrum
alternative
bedarfsor.
Betreuung
Fernlehrgang/
Seminar (G II)
+
Fortbildung
+
betriebsspez.
Betreuung
mehr als
30 Beschäftigte
Regelbetreuung
Grundbetreuung mit Einsatzzeit
+
betriebsspezifische Betreuung
-> bei regelmäßig vorliegende Gefahren
mit Einsatzzeit
Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden
Seite 5
DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Was ist neu, anders als bisher
Alle Betriebe sind in drei Gruppen eingeteilt (mit verbindlichen Einsatzzeiten)
Gesamtbetreuung besteht aus:
• Grundbetreuung und betriebsspezifischem Teil
Grundbetreuung:
• Vorgabe der Einsatzzeit als Summe für BA und Sifa
• Für die Gruppen I, II, III
• Festgelegte Aufgaben
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
• Betrieb ermittelt den erforderlichen Umfang nach Vorgabe von Ermittlungsverfahren und Aufgabenfeldern
Aufteilung der Betreuungsleistungen auf BA und Sifa durch Betrieb
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Grundbetreuung - Einsatzzeiten
verbindliche Einsatzzeit
Summe BA + SIFA
(Gruppe I)
Gruppe II
Gruppe III
(2,5)
1,5
0,5
---
0,3 BA *
1,2 SIFA
0,2 BA*
0,3 SIFA
[Std./ Beschäftigtem/r und Jahr]
s. Anlage 2
BGHW-Empfehlung zur
Einsatzzeit-Aufteilung
s. BGHW-Kompakt
*Mindestanteil von 20%
ist nicht zu unterschreiten
*Mindestanteil von 0,2 Std.
ist nicht zu unterschreiten
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Aufgaben und Rolle der betrieblichen Akteure
Unternehmer
Konsens finden
Betriebs-/ Personalrat
wirkt mit
(Mitbestimmung)
ermittelt die Aufgaben
aufteilen und
schriftlich
Sifa und BA
beraten
Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
Sifa und BA
beraten
vereinbaren
kooperieren
Betriebsärzte
Quelle: DGUV
Dr. Stefan Hussy
Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Aufgabenfelder der Grundbetreuung
•
•
•
•
•
•
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungsebene
Untersuchungen nach eingetretenen Ereignissen
Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie
Beschäftigten
• Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
• Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
• Selbstorganisation
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Betriebsspezifische Betreuung (4 Aufgabenfelder)
1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur
menschengerechten Arbeitsgestaltung
2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Schritte zum Ermitteln der betriebsspezifischen Betreuung
Relevanz
1 Aufgabenfelder
2 Auslösekriterien
quantitative
Verteilung auf
4 - BA
- Sifa
Dr. Stefan Hussy
Aufwandskriterien
3 - dauerhaft
- temporär
- Vereinbarung
5 - Dokumentation
Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden
Seite 11
DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Betriebsspezifische Betreuung (Ermittlung )
Ermittlung der Betreuungsleistungen
1. Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder (Ja/Nein)
• bei Ja, Auslösekriterien prüfen
• zeitlichen Aufwand der betriebsspezifischen Betreuung festlegen
2. Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes
• Ermitteln und Festlegen der Leistungen für jedes Aufgabenfeld, bei dem die Auslöseschwelle überschritten ist
• Ermitteln und Festlegen des betrieblich erforderlichen Personalaufwandes für jedes Aufgabenfeld, getrennt für
BA und Sifa
Für das Aufgabenfeld 1 ohne 1.4 „Regelmäßig vorliegende ….“ macht die BGHW eine
Einsatzzeitenempfehlung
Betriebsarzt: 0,05 Std. pro Beschäftigtem und Jahr
Fachkraft für Arbeitssicherheit: 0,2 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Chancen aus Interessenvertretungssicht
Qualität rückt in den Focus
- es sind Aufgaben beschrieben (Grundbetreuung)
- Es gibt Hilfen für betriebsspezifischen Teil
Gemeinsames Vorgehen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit wird weiter gefördert
Mitwirkung/Mitbestimmung des Betriebsrates ausdrücklich in der Vorschrift genannt
Betriebsräte können das Thema neu „anschieben“
• SiFa / Betriebsärztliche Betreuung
• Aufgaben / Inhalte
• Zusammenarbeit
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Weitere Hinweise und Informationen
Broschüre BGHW-Kompakt 116
- mit Berechnungsbeispielen
www.bghw.de
• Häufig gestellte Fragen
• Regelung und Broschüren zum runterladen
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DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Diskussion
Fragen zur Vorschrift?
Was ist in den Betrieben durch den Arbeitgeber bisher (in 2011) gemacht worden?
Ist der Betriebsrat initiativ geworden?
Bisherige Erfahrungen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
Ansatzpunkte aus Sicht der Betriebsräte
Welche ersten Schritte sind jetzt „dran“
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