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Das neue EEG aus Sicht der energieintensiven
Industrie
Sebastian Franke, Verband der Chemischen Industrie e.V.
Agenda
VCI und Chemieindustrie
Erneuerbare Energien und das neue
EEG – Besondere Ausgleichsregelung
Erneuerbare Energien und das neue
EEG – Eigenstromerzeugung
Fazit
Verband der Chemischen Industrie - Kennzahlen
1.660
Mitgliedsunternehmen
aus Chemie und
Pharma
190 Milliarden Umsatz
2013
Die größten Industriebranchen in
Deutschland:
1. Automobil
2. Maschinenbau
3. Chemie
4. Elektroindustrie
440.000 Mitarbeiter
Energie in der Chemieproduktion
Chemieproduktion in Deutschland benötigt große
Mengen Energie
Strom
53 Milliarden
Kilowattstunden
Entspricht dem Stromverbrauch
von 13 Mio. 4-PersonenDurchschnittshaushalten
Gas
120 Milliarden
Kilowattstunden
Entspricht dem Gasverbrauch
von 6 Mio. 4-PersonenDurchschnittshaushalten
Chemie zählt zu den energieintensiven Branchen
Anteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung
Energiekosten zu Bruttowertschöpfung, 2011, in Prozent
Metallerzeugung und -bearbeitung
29.8
Papiergewerbe
28.6
Grundstoffchemie
25.2
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
19.4
Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)
16.4
Chemie und Pharma
14.4
Ernährungsgewerbe
13.7
Textilgewerbe
13.0
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Verlags-, Druckgewerbe, Vervielfältigung
7.7
Verarbeitendes Gewerbe
7.7
Fahrzeugbau
3.5
Herstellung Pharmazeutische Erzeugnisse
3.2
Maschinenbau
3.1
Elekroindustrie
3.0
Quelle: Destatis (Kostenstruktur)
5
9.4
Verarbeitendes Gewerbe
insgesamt: 7,7 Prozent
Nur energetischer Einsatz
Agenda
VCI und Chemieindustrie
Erneuerbare Energien und das neue
EEG – Besondere Ausgleichsregelung
Erneuerbare Energien und das neue
EEG – Eigenstromerzeugung
Fazit
Ausbauziele Erneuerbarer Strom basierend auf
Koalitionsvereinbarung und Energiekonzept 2010
80%
80
65%
70
55-60%
60
50%
40-45%
50
35%
40
30
20
15,2%
10
0
2008
2020
2025
2030
2035
2040
2050
Zielerreichungsgrade Erneuerbaren Anteile
Ausbauziele Erneuerbare werden erreicht
2008
%
2013
2020
35
35
30
24.8
25
20
20
15.3
13.5
15
9.3
10
5
0
Strom
Primärenergieverbrauch
Fast 60 Prozent der Investitionen gehen in die Photovoltaik
Investitionen in Erneuerbare Energien
In Millionen Euro, 2012
Wasserkraft
Geothermie
930
Solarthermie
990
Biomasse (Wärme)
Biomasse (Strom)
Windenergie
Photovoltaik
Quelle: BMU, AGEE-Stat
9
Investitionen insgesamt:
19,5 Mrd. Euro
70
1,050
1,500
3,750
11,200
Wo kommt der EE-Strom her?
10
Wo ist was geregelt? Überblick Beihilfeleitlinien und EEG
EEAG
EEG
Vorgaben
EEFörderung,
Entlastungen
von EEGUmlage
Förderung EE
Entlastungen
Besondere
Ausgleichsregel
Entlastungen
Eigenstrom
11
Was geben die Beihilfeleitlinien bzgl. der Entlastung von
stromintensiven Unternehmen bei der EEG-Umlage vor?
Diskriminierungsfreie Entlastungsmöglichkeit aller „Undertakings“ eines
Sektors (auf NACE-4-Steller-Ebene) der bestimmte Kriterien erfüllt:
 10% Stromintensität und 10% Handelsintensität oder
 20% Stromintensität und 4% Handelsintensität oder
 7% Stromintensität und 80% Handelsintensität
68 NACE-4-Steller Sektoren im Annex 3 der Leitlinien
Zusätzlich Qualifizierungsmöglichkeit von „Undertakings“, die nicht
einem der 68 Sektoren angehören aber stromintensiv sind:
 20% Stromintensität und Zugehörigkeit zu einem Sektor mit
mehr als 4% Handelsintensität
152 NACE-4-Steller Sektoren im Annex 5 der Leitlinien
12
Was geben die Beihilfeleitlinien bzgl. der Entlastung von
stromintensiven Unternehmen bei der EEG-Umlage vor?
Mindestumlage/Belastung der entlasteten Unternehmen
Entlastete Unternehmen zahlen 15% der (nationalen) Umlage, d.h.
in Deutschland derzeit 0,94 Cent/KWh
Entlastete Unternehmen zahlen aber nicht mehr als 4% ihrer eigenen
Bruttowertschöpfung
Besonders stromintensive Industrien mit einer Stromintensität von
mehr als 20% zahlen nicht mehr als 0,5% ihrer eigenen
Bruttowertschöpfung („Superdeckel“)
Übergangsbestimmungen
Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis spätestens 1. Januar 2019
erfüllen
Sollen für diesen Zweck einen Anpassungsplan erstellen
13
EEG-Novelle: 2 Gesetze!
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Gesetz zur grundlegenden Reform des
Erneuerbaren Energien-Gesetzes und zur
Änderung weiterer Bestimmungen des
Energiewirtschaftsrechts
• Bestimmungen zur Förderung Erneuerbarer Energien
• Regelungen zur Belastung von
Eigenstromversorgung
Gesetz zur Reform der Besonderen
Ausgleichsregelung für stromkosten- und
handelsintensive Unternehmen
• Entlastungen von energieintensiven Unternehmen
14
Entlastung von der EEG-Umlage: Wo kommen wir her?
Anspruchsberechtigte
• Unternehmen/Unternehmensteile des
verarbeitenden Gewerbes und des Bergbau
(Abschnitte B und C)
Stromverbrauch
• > 1GWh an einer Abnahmestelle im Jahr
Stromintensität
• Stromkosten bezogen auf Bruttowertschöpfung
mindestens 14%
Energiemanagementsystem
• Ab einem Verbrauch von 10 GWh im Jahr:
Nachweis eines EnMS (ISO 50001 oder EMAS
nach (EG) Nr. 761/2001)
Belastung: mind. 0,05 ct/kWh je nach Stromintensität und verbrauch
15
Entlastungsmöglichkeiten neues Gesetz zur BesAR
Umsetzung der EEAG-Vorgaben
Unternehmen/Unternehmensteil
Qualifikation über Annex 3, Beihilfeleitlinien (68 Sektoren)
nein
Qualifikation als stromintensives
Unternehmen: 20% Stromintensität in
einem Sektor mit 4% Handelsintensität
nein
Ja
Ja
Qualifikation über nationales Kriterium:
nein
>16% Stromkosten/BWS (ab 2015: >17%)
Ja
15% der Umlage
Bisher in BesAR
> 20% Stromintensität?
nein
Volle EEG-Umlage
Ja
20% der EEGUmlage
nein
Ja
Deckel 1:
4% BWS des
Unternehmens
Deckel 2:
0,5% BWS des
Unternehmens
Zahlung darf 0,1 ct/kWh nicht
unterschreiten
Besondere Ausgleichsregelung
Bisherige Verteilung der Branchen
Quelle:
BMU/BAFA
2013
Besondere Ausgleichsregelung
Bisherige Verteilung der Branchen
Quelle:
BMU/BAFA
2013
Auswirkungen der neuen
Regelungen?
19
Auswirkungen auf den Begünstigtenkreis
Zahl der zukünftig
begünstigten
Unternehmen wird
sicher sinken, aber
genaue Zahl ist derzeit
nicht abschätzbar
Anhebung der
nationalen
Eingangsschwelle von
14% auf 16% für 2015
und auf 17% für 2017
sollte wirkungsneutral
für bisher begünstigte
Unternehmen sein
• Zahl der Sektoren ist eingeschränkt, Individualkriterium
zur Qualifizierung (20% Stromkostenintensität) ist hoch
angesetzt
• Begünstigte Unternehmen in 2014 haben 2013 auf
Basis der EEG-Umlage 2012 (3,5 Cent/KWh) beantragt
und 14% Stromkosten überschritten
• EEG-Umlage ist 2013 um 1,7 Cent/KWh gestiegen was
bei sonst gleichen Bedingungen eine
Stromkostenerhöhung um ca. 2,5%-Punkte bedeutet
• d.h. Beantragung 2014 (für 2015) auf Basis EEGUmlage 2013 (5,2 Cent(KWh) müsste die 16%Schwelle überschreiten
20
Auswirkung auf die Belastung der Industrie
Belastung der bisher nicht entlasteten
Unternehmen wird weiterhin wachsen,
weil
• Hürden höher gesetzt sind, in die Entlastung
hineinzukommen
• EEG-Umlage nicht sinken wird, sondern weiterhin
ansteigen wird
Bisher (d.h. im Jahr 2014) entlastete
Unternehmen, die aus dem System
rausfallen, werden zukünftig mit 20% der
Umlage belastet, d.h. sie zahlen nach
derzeitiger Umlage 1,25 Cent/KWh, weiter
steigend
Bei zukünftig entlasteten Unternehmen
hängt die Belastung von der individuellen
Situation (welcher Deckel greift, wie hoch
ist die Bruttowertschöpfung?) ab:
• Für alle(!) verdoppelt sich die bisherige
Mindestumlage aufgrund des 0,1 Cent/KWh-Sockels
mindestens
• Belastung kann maximal auf das rund 19-Fache der
bisherigen Belastung steigen, wenn die Deckel höher
liegen als der 15%-Umlagewert, der als
Mindestumlage gezahlt werden muss (GünstigerPrüfung!)
Unsicherheitsfaktoren bei Analyse der Auswirkung
 Zuordnung von Unternehmen zu Sektor
 Auswirkung der neuen Berechnungsmethode für
Stromintensität!
 Anhebung der Wirkungsschwelle erschwert jedoch künftigen
Zugang zur Besonderen Ausgleichsregelung für weitere
Unternehmen
 Regelung für selbständige Unternehmensteile
 Rückforderungen im Rahmen des EEG-Beihilfeverfahrens?
Kritikpunkte
 Erhöhte nationale Eingangsschwellen (16% bzw. 17%) erschwert den
Zugang zur besonderen Ausgleichsregelung
 Herabsetzung der Eingangsschwelle auf 15% und 16%
 Selbständige Unternehmensteile dürfen nur bei Zugehörigkeit zur Liste 1
(Anhang 3) gelten gemacht werden
 Selbständige Unternehmensteile auch bei Zugehörigkeit zur
Liste 2
 Anerkennung von Selbständigen Unternehmensteilen nur im Falle eines
„wesentlichen Umsatzes mit externen dritten Unternehmen“
 Streichung der Vorgabe
 Keine Anrechnungsmöglichkeit von Eigenerzeugungskosten beim
Umstieg auf Nutzung der Besonderen Ausgleichsregelung
 Anrechnungsmöglichkeit für Eigenerzeugungskosten
Umlage nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014
um weitere fast 20 Prozent gestiegen
EEG-Umlage
Euro pro Megawattstunde
62.40
52.77
35.32 35.92
20.47
11.02 11.60
2.46
3.24
3.88
2001
2002
2003
Quelle: VCI
23
5.16
5.84
6.31
2004
2005
2006
2007
2008
13.10
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Auswirkung auf die EEG-Umlage
Gesamt 6,24 Cent/KWh
0.27
0.56
0.13
Vergütung
Umverteilung
Nachholung 2013
Liquiditätsreserve
Marktprämie
1.26
4.01
• Entlastungsvolumen
bleibt in etwa gleich
• D.h. Umverteilungseffekt
ändert sich nicht
• Kein geänderter
Einfluss auf EEGUmlage
24
Belastung der Chemie durch das EEG
EEG Kosten für die chemisch-pharmazeutische Industrie
In Mio Euro
3,500
3,250
3,000
2,750
EEG-Mehrkosten
mit Härtefallregelung
(in Mio. Euro)
2,500
EEG-Mehrkosten
o. Härtefallregelung
(in Mio. Euro)
2,000
1,390
1,500
1,410
+ 25
Prozent
1,000
1,000
810
800
540
500
400
370
170 230
210
230
360
550
360
230
0
2006
2007
2008
Quelle: Statistisches Bundesamt, ÜNB, Prognos, VCI
25
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Ab 2013 EEG Mehrkosten ohne Härtefallregel und ohne Befreiung
der Eigenerzeugung
Agenda
VCI und Chemieindustrie
Erneuerbare Energien und das neue
EEG – Besondere Ausgleichsregelung
Erneuerbare Energien und das neue
EEG – Eigenstromerzeugung
Fazit
EEG: Änderung der Eigenstromentlastung
„Eigenversorger von Strom müssen
sich an der Finanzierung der
Energiewende beteiligen. Es darf keine
Flucht in die Eigenstromerzeugung
geben!“
Einbeziehung
neuer Anlagen in
das EEGUmlagensystem
Für Altanlagen gilt
Bestandsschutz
Unternehmen des
produzierenden
Gewerbes zahlen
15% der Umlage
Neue EE-Anlagen
und neue KWKAnlagen zahlen
50% der Umlage
EEG: Änderung der Eigenstromentlastung – Schwierigkeiten
aus Sicht der Chemischen Industrie
Einbeziehung
neuer Anlagen in
das EEGUmlagensystem
Für Altanlagen gilt
Bestandsschutz
Unternehmen des
produzierenden
Gewerbes zahlen
15% der Umlage
Voller Bestandsschutz
nur für Anlagen vor 2011
(Netzdurchleitung und
räumliche Nähe)
Bei Modernisierung von
Anlagen vor 2011 geht
voller Bestandsschutz
verloren (Netzdurchleitung
und räumliche Nähe)
Auch neue, ökologisch vorteilhafte
Anlagen (KWK, Restgase) sollten
weiterhin nicht belastet werden!
Fazit
„Der Berg kreißte und gebar eine Maus“
(Horaz, Ars poetica)
 Eine eigentlich beabsichtigte grundlegende Reform des EEG bleibt aus
 Weiterhin hohe Ausbauraten und Fördersätze
 Problem der Marktintegration der Erneuerbaren wird nicht angegangen
 Keine Kostenbremse
 aber auch:
 Auswirkungen auf das Produzierende Gewerbe halten sich in Grenzen
 Belastungssteigerungen halten sich in Grenzen
 Keine zusätzlichen Entlastungen vor allem für den „Mittelstand“