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Informationen zur
Gymnasialen Kursstufe
am allgemeinbildenen Gymnasium
Inhalt
Grundlagen zur Kursstufe
Die Wahl der Kurse
Die Belegpflicht
Die besondere Lernleistung
Die Leistungsmessung und Notengebung
Das Abitur und die Gesamtqualifikation
Wiederholung
Fachhochschulreife
Die Oberstufe (Kursstufe) am Gymnasium umfasst 2
Schuljahre:
Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische
Einheit:
• Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung
• Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten
gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das
Abiturzeugnis ein
Die Wahl
Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus
dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz
frei, sondern an gewisse Regeln gebunden:
Sie müssen
• fünf
Kernfächer (vierstündig) durchgehend
• mindestens 20 Kurse (zweistündig)
belegen
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
4
13.04.2015
Unterrichtsfächer
Pflichtfächer
Wahlfächer
Arbeitsgemeinschaften
Die 5 Kernfächer
sind
Deutsch
Mathematik
eine Fremdsprache
eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft
ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache
oder eine zweite Naturwissenschaft)
Belegpflicht - Fächer
in allen vier Halbjahren:
 Geschichte
 Religion oder Ethik
 Musik oder Bildende Kunst
 Zwei Naturwissenschaften (Biol., Chemie, Phys.)
 Sport
in den
1
4
 Gemeinschaftskunde
Halbjahren 2
3
 Geographie
jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden
- falls nicht als Kernfächer belegt -
Wahlbereich
Astronomie
 Literatur
 Philosophie
 Psychologie

Die besondere Lernleistung
• Seminarkurs
Besuch des Seminarkurses in den ersten beiden
Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema
(einschl. Kolloquium und Dokumentation)
• Arbeit aus einem Wettbewerb
Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes
Anforderungsprofil – Genehmigung der
Schulleitung
Die Wertung der besonderen
Lernleistung

Die besondere Lernleistung kann:
entweder
– anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der
Abiturprüfung gewertet werden
oder
– wie ein „normales“ Fach in die Gesamtqualifikation zum
Abitur eingerechnet werden
(oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden)
Belegpflicht - Unterrichtsstunden
Im Durchschnitt sind pro Halbjahr
mindestens 32 Wochenstunden
in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu
besuchen!
Wahlbeispiele Weiteres Fach oder AG erforderlich!
32 h
I
20 h
weitere Fächer
weitere Fächer
12 h
Kernfächer
Kernfächer
Deutsch
Mathematik
Englisch
Französisch
Geschichte
Bildende Kunst
GK bzw. Geogr.
Religionslehre
Chemie
Biologie
Sport
30 h
II
Deutsch
Mathematik
Englisch
Biologie
Geschichte
Bildende Kunst
GK bzw. Geogr.
Religionslehre
Chemie
Sport
20 h
10 h
Wieviel Kurse sind sinnvoll?
32 Wochenstunden (= 11 Kurse / AG’s), verteilt auf 5
Schultage =
4 Tage = 6 Stunden
1 Tag = 8 Stunden
In der Praxis: zwei- bis dreimaliger Nachmittagsunterricht
Empfehlung:
32 Wochenstunden nicht
(deutlich) überschreiten! Ausnahme: Franz. Abitur
Europäisches Abitur
Besonderes Zertifikat, das den Erwerb von vier Fremdsprachen
während der Schullaufbahn bestätigt:
- Latein und Griechisch
- zwei moderne Fremdsprachen
Mindestens eine „alte“ Fremdsprache und Französisch müssen
in der Kursstufe belegt sein.
Latinum / Großes Latinum
Latinum: wird erworben mit Abschluss der Klasse 10, falls
mindestens die Note „ausreichend“ vorliegt.
Großes Latinum: Latein zusätzlich durchgehend als
vierstündiges Fach in der Kursstufe (Durchschnittswert mind.
5 Punkte oder Abiturprüfung von mind. 5 Punkten)
Wer braucht das Latinum oder Große Latinum?
=> www.altphilologenverband.de => „Latein“ => „Latein als
Studienvoraussetzung“
Die Notenstufen
Punkte 15 14 13 12 11 10
Note
sehr gut
gut
9
8
befr.
7
6
5
ausr.
4
3
2 1
mgh
Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht!
0
ug
Zahl der Klassenarbeiten
4-stündige Fächer
je 2
2-stündige Fächer
je 1
Sonderregelung für Sport
in 12.2: je 1
Gleichwertige Feststellung von
Schülerleistungen (GFS)

Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss
jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise
erbringen
(Referat, Projekt, mündl. Prüfung...)

Bewertung wie eine Klassenarbeit

müssen in verschiedenen Fächern erbracht
werden (möglichst in den ersten 3 Halbjahren)
Das Abitur
Schriftliche Prüfung
in 4 Kernfächern
Mündliche Prüfung
Deutsch
Mathematik
Fremdsprache
und einem weiteren KF nach Wahl
Pflicht: im gewählten
mündlichen Prüfungsfach
Freiwillig: in jedem der vier
schriftlichen Prüfungsfächer
zusätzlich möglich
Wahl des mündlichen
Prüfungsfachs

Das Prüfungsfach muss in allen 4 Halbjahren
besucht worden sein (außer in Geographie und
Gemeinschaftskunde nur je 2)
=>
relevant v.a. in Religion / Ethik (zwischenzeitlicher Wechsel?)
Die Gesamtqualifikation
= „das Abitur“
Die Gesamtqualifikation wird in
2 Blöcken ermittelt:
Block I
Block II
max. 600 max. 300
Gesamtqualifikation
Punkte
max. 900 Punkte
Punkte
Block I: Summe der Punkte von
mindestens 40 Kursen der
Qualifikationsphase
Block II: Summe der Punkte der
Abiturprüfung
Gesamtqualifikation
Block I
Block II
max. 600
Punkte
max. 300
Punkte
In jedem Block muss mindestens
1/3 der Maximalpunktzahl
erreicht werden
entspricht im Durchschnitt 5
Punkten in jedem Fach
(= „ausreichend“)
Außerdem:
0 mal 0
Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten!
max. 8 mal <5
Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit
jeweils weniger als 5 Punkten!
Block I der Gesamtqualifikation
Mindestens 40 Kurse, d.h. (vereinfacht):
– alle Kernfach-Zeugnisnoten
– die meisten Zeugnisnoten der weiteren Fächer
=> Üblicherweise können am Ende ca. 2 Zeugnisnoten* „herausgerechnet“ werden => erfolgt ohne
Zutun des Schülers automatisch
*
In Frage kommen: Religion, Ethik, Sport, Wahlfächer,
BK (2x), Mu (2x)
Bei Erfüllung dieser Kriterien:
Zulassung zum
schriftlichen Abitur
Block II
Die Punktesumme in diesem Block setzt sich
zusammen aus:
den Prüfungsnoten in den fünf Prüfungsfächern, mit „vier“ multipliziert
5 Prüfungsfächer x 15 Punkte = 75 Punkte
75 Punkte x 4 = 300 Punkte
Besonderheiten bei der
schriftlichen Abiturprüfung
In den modernen Fremdsprachen setzt sich die “schriftliche” Note aus der Klausur und einer “Kommunikationsprüfung” zusammen.
Gewichtung: 2:1.
In Bildender Kunst, Musik und Sport enthält die Prüfung
einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil.
Beide Teile werden gleich gewichtet.
Wiederholung
1.
Wiederholung einer Jahrgangsstufe oder des 2. oder 3.
Halbjahres ist möglich, wenn
2.
- vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde und
3.
- die Zulassung zum Abitur nicht möglich ist oder
4.
- ein Härtefall vorliegt
5.
freiwilliges Wiederholen ist nur nach dem ersten
Schuljahr möglich (nur das komplette Jahr kann
wiederholt werden).
l
Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden!
Fachhochschulreife

Schulischer Teil beim Erreichen
bestimmter Leistungen am Ende von
Jahrgangsstufe 1

Praktischer / berufsbezogener Teil
(zweijährige Ausbildung)
Zeitpunkt der Entscheidungen
vollständige und gültige
Ende Kl. 10
Kurswahl
Planung für die anderen
Im 1. Halbjahr
Leistungsnachweise (GFS)
Endgültige Wahl der
Anfang 3. Halbjahr
schriftlichen Prüfungsfächer
Wahl des mündlichen
Ende 3. Halbjahr
Prüfungsfachs
ca. 3 Wochen vor der mündl. 4 Themen für die mündliche
Prüfung
Prüfung vorlegen
Am Tag nach Bekanntg. des weitere Prüfungsfächer für
Ergebnisses der schr. Prf.
die mündl. Prüfung angeben
Das Wichtigste im Überblick
Kein Pflichtkurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden!
Max. 8 “Unterkurse” (im Zeugnis unter 5 Punkten) erlaubt
=> 2 bis 3 Unterkurse in 11.1 sollten bereits alarmieren!
Anwesenheitspflicht => unentschuldigtes Fehlen hat
Konsequenzen: verschärftes Entschuldigungsverfahren,
Eintrag der Fehltage im Zeugnis, Bußgelder, Schulausschluss
Häufig ergeben sich 50 % einer Zeugnisnote aus der
mündlichen Mitarbeit!
2/3 der Abiturnote hat der Schüler schon vor der ersten
Abiturprüfung “in der Tasche”!