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Informationen zur Gymnasialen Kursstufe am allgemeinbildenen Gymnasium Inhalt Grundlagen zur Kursstufe Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Wiederholung Fachhochschulreife Die Oberstufe (Kursstufe) am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre: Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: • Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung • Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis ein Die Wahl Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden: Sie müssen • fünf Kernfächer (vierstündig) durchgehend • mindestens 20 Kurse (zweistündig) belegen Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg 4 13.04.2015 Unterrichtsfächer Pflichtfächer Wahlfächer Arbeitsgemeinschaften Die 5 Kernfächer sind Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft) Belegpflicht - Fächer in allen vier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (Biol., Chemie, Phys.) Sport in den 1 4 Gemeinschaftskunde Halbjahren 2 3 Geographie jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden - falls nicht als Kernfächer belegt - Wahlbereich Astronomie Literatur Philosophie Psychologie Die besondere Lernleistung • Seminarkurs Besuch des Seminarkurses in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema (einschl. Kolloquium und Dokumentation) • Arbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung Die Wertung der besonderen Lernleistung Die besondere Lernleistung kann: entweder – anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder – wie ein „normales“ Fach in die Gesamtqualifikation zum Abitur eingerechnet werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden) Belegpflicht - Unterrichtsstunden Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen! Wahlbeispiele Weiteres Fach oder AG erforderlich! 32 h I 20 h weitere Fächer weitere Fächer 12 h Kernfächer Kernfächer Deutsch Mathematik Englisch Französisch Geschichte Bildende Kunst GK bzw. Geogr. Religionslehre Chemie Biologie Sport 30 h II Deutsch Mathematik Englisch Biologie Geschichte Bildende Kunst GK bzw. Geogr. Religionslehre Chemie Sport 20 h 10 h Wieviel Kurse sind sinnvoll? 32 Wochenstunden (= 11 Kurse / AG’s), verteilt auf 5 Schultage = 4 Tage = 6 Stunden 1 Tag = 8 Stunden In der Praxis: zwei- bis dreimaliger Nachmittagsunterricht Empfehlung: 32 Wochenstunden nicht (deutlich) überschreiten! Ausnahme: Franz. Abitur Europäisches Abitur Besonderes Zertifikat, das den Erwerb von vier Fremdsprachen während der Schullaufbahn bestätigt: - Latein und Griechisch - zwei moderne Fremdsprachen Mindestens eine „alte“ Fremdsprache und Französisch müssen in der Kursstufe belegt sein. Latinum / Großes Latinum Latinum: wird erworben mit Abschluss der Klasse 10, falls mindestens die Note „ausreichend“ vorliegt. Großes Latinum: Latein zusätzlich durchgehend als vierstündiges Fach in der Kursstufe (Durchschnittswert mind. 5 Punkte oder Abiturprüfung von mind. 5 Punkten) Wer braucht das Latinum oder Große Latinum? => www.altphilologenverband.de => „Latein“ => „Latein als Studienvoraussetzung“ Die Notenstufen Punkte 15 14 13 12 11 10 Note sehr gut gut 9 8 befr. 7 6 5 ausr. 4 3 2 1 mgh Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht! 0 ug Zahl der Klassenarbeiten 4-stündige Fächer je 2 2-stündige Fächer je 1 Sonderregelung für Sport in 12.2: je 1 Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen (Referat, Projekt, mündl. Prüfung...) Bewertung wie eine Klassenarbeit müssen in verschiedenen Fächern erbracht werden (möglichst in den ersten 3 Halbjahren) Das Abitur Schriftliche Prüfung in 4 Kernfächern Mündliche Prüfung Deutsch Mathematik Fremdsprache und einem weiteren KF nach Wahl Pflicht: im gewählten mündlichen Prüfungsfach Freiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Das Prüfungsfach muss in allen 4 Halbjahren besucht worden sein (außer in Geographie und Gemeinschaftskunde nur je 2) => relevant v.a. in Religion / Ethik (zwischenzeitlicher Wechsel?) Die Gesamtqualifikation = „das Abitur“ Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Block I Block II max. 600 max. 300 Gesamtqualifikation Punkte max. 900 Punkte Punkte Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung Gesamtqualifikation Block I Block II max. 600 Punkte max. 300 Punkte In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden entspricht im Durchschnitt 5 Punkten in jedem Fach (= „ausreichend“) Außerdem: 0 mal 0 Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! max. 8 mal <5 Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten! Block I der Gesamtqualifikation Mindestens 40 Kurse, d.h. (vereinfacht): – alle Kernfach-Zeugnisnoten – die meisten Zeugnisnoten der weiteren Fächer => Üblicherweise können am Ende ca. 2 Zeugnisnoten* „herausgerechnet“ werden => erfolgt ohne Zutun des Schülers automatisch * In Frage kommen: Religion, Ethik, Sport, Wahlfächer, BK (2x), Mu (2x) Bei Erfüllung dieser Kriterien: Zulassung zum schriftlichen Abitur Block II Die Punktesumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: den Prüfungsnoten in den fünf Prüfungsfächern, mit „vier“ multipliziert 5 Prüfungsfächer x 15 Punkte = 75 Punkte 75 Punkte x 4 = 300 Punkte Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfung In den modernen Fremdsprachen setzt sich die “schriftliche” Note aus der Klausur und einer “Kommunikationsprüfung” zusammen. Gewichtung: 2:1. In Bildender Kunst, Musik und Sport enthält die Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet. Wiederholung 1. Wiederholung einer Jahrgangsstufe oder des 2. oder 3. Halbjahres ist möglich, wenn 2. - vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde und 3. - die Zulassung zum Abitur nicht möglich ist oder 4. - ein Härtefall vorliegt 5. freiwilliges Wiederholen ist nur nach dem ersten Schuljahr möglich (nur das komplette Jahr kann wiederholt werden). l Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden! Fachhochschulreife Schulischer Teil beim Erreichen bestimmter Leistungen am Ende von Jahrgangsstufe 1 Praktischer / berufsbezogener Teil (zweijährige Ausbildung) Zeitpunkt der Entscheidungen vollständige und gültige Ende Kl. 10 Kurswahl Planung für die anderen Im 1. Halbjahr Leistungsnachweise (GFS) Endgültige Wahl der Anfang 3. Halbjahr schriftlichen Prüfungsfächer Wahl des mündlichen Ende 3. Halbjahr Prüfungsfachs ca. 3 Wochen vor der mündl. 4 Themen für die mündliche Prüfung Prüfung vorlegen Am Tag nach Bekanntg. des weitere Prüfungsfächer für Ergebnisses der schr. Prf. die mündl. Prüfung angeben Das Wichtigste im Überblick Kein Pflichtkurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden! Max. 8 “Unterkurse” (im Zeugnis unter 5 Punkten) erlaubt => 2 bis 3 Unterkurse in 11.1 sollten bereits alarmieren! Anwesenheitspflicht => unentschuldigtes Fehlen hat Konsequenzen: verschärftes Entschuldigungsverfahren, Eintrag der Fehltage im Zeugnis, Bußgelder, Schulausschluss Häufig ergeben sich 50 % einer Zeugnisnote aus der mündlichen Mitarbeit! 2/3 der Abiturnote hat der Schüler schon vor der ersten Abiturprüfung “in der Tasche”!