Abitur 2017 - Königin-Olga

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Transcript Abitur 2017 - Königin-Olga

Die gymnasiale Oberstufe
am allgemein bildenden Gymnasium
in Baden-Württemberg – Abitur 2017
1
2
3
4
5
6
Allgemeines
Fächer und Kurse
Leistungsmessung und
Notengebung
Abiturprüfung
Gesamtqualifikation
Besonderheiten
1
1 Allgemeines
__________________________________





Gliederung der Oberstufe in
-> eine 1-jährige Einführungsphase (Kl. 10) und
-> eine 2-jährige Qualifikationsphase / Kursstufe
(1. und 2. Jahrgangsstufe) (Kl.11/12)
4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische
Einheit (keine Versetzung, keine Umwahl)
Information und Beratung durch Oberstufenberater (Herr
Wichary) und Tutor (= früherer Klassenlehrer)
vollständige und korrekte Kurswahl am Ende der
Einführungsphase
Gesamtqualifikation (Abiturzeugnisnote) setzt sich
zusammen aus
-> Leistungen der 4 Halbjahre (67%)
-> Ergebnisse der Abiturprüfung (33%)
2
2 Fächer und Kurse
__________________________________
Einteilung der Fächer der Kursstufe in drei Aufgabenfelder
sowie in einen Pflicht- und einen Wahlbereich:
Aufgabenfeld
I
sprachlich-literarischkünstlerisch
II
gesellschaftswissenschaftlich
Pflichtbereich
Deutsch
Deutsch
Deutsch
Fremdsprachen
(Unterricht
Fremdsprachen (ab
Kl. 9)
spätestens ab Kl. 8)
Musik,
Musik,
Bildende
Kunst
Musik, Bildende
Bildende Kunst
Kunst
Geschichte,
Geographie,
Geschichte, Geographie,
Gemeinschaftskunde
Gemeinschaftskunde
Wirtschaft
Religionslehre,
Religionslehre, Ethik
Ethik
III
mathematischnaturwissenschaftlichtechnisch
Mathematik
Biologie, Chemie, Physik
ohne Zuordnung
Sport
Wahlbereich
spätbegonnene
Literatur (2HJ)
Fremdsprachen
Literatur und
Theater
Literatur
(4HJ)
Philosophie
Philosophie
(2HJ)
Psychologie
Psychologie
(2HJ)
Astronomie
(2HJ),
Astronomie
Darst. Geometrie(2HJ),
Darstellende
Geometrie
Informatik(2 oder 4HJ),
Problemlösen mit CAS
Vertiefungskurs
Geologie,
Informatik
Mathe(4HJ)
3
2 Fächer und Kurse
__________________________________
2.1 Kursarten *

Kurse in Kernfächern sind vierstündig.
(Bilinguale Biologie , Bilinguale Geschichte fünfstündig)

Der Seminarkurs wird i.d.R. dreistündig angeboten.

Alle anderen Kurse sind zweistündig.
(Bilinguale Geschichte dreistündig)
* Kurs ... Unterricht in einem Fach in einem Halbjahr
4
2 Fächer und Kurse
__________________________________
2.2 Kernfächer
In den 4 Halbjahren der Kursstufe müssen im Umfang
von je 4 Wochenstunden 5 Kernfächer belegt werden:
Deutsch
Mathematik
eine Fremdsprache
eine weitere Fremdsprache oder
Naturwissenschaft (Bio, Ch, Phy)
ein beliebiges weiteres Fach
des Pflichtbereichs
5
2 Fächer und Kurse
__________________________________
2.3 Weitere Fächer
Neben den 20 vierstündigen Kursen der Kernfächer sind
mindestens 20 Kurse in weiteren Fächern zu belegen,
darunter – falls nicht bereits als Kernfach belegt – durchgängig
über 4 Halbjahre folgende Fächer:
Bildende Kunst oder Musik
Geschichte
Gemeinschaftskunde+Geographie *
Religionslehre oder Ethik
2 Naturwissenschaften
(aus Bio, Ch, Phy)
Sport
* je 2 Halbjahre im Wechsel
6
2 Fächer und Kurse
__________________________________
2.4 Besondere Lernleistung (BLL), Seminarkurs




2 halbjährige, i.d.R. dreistündige Kurse
(i.A. im 1. und 2. Halbjahr)
bilingual
fächerübergreifende Themenstellung
Bestandteile: Kursteilnahme, Dokumentation, Kolloquium

Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder (nach
inhaltlichem Schwerpunkt)

Bewertung: Gesamtnote aus
 Notenpunkten für die beiden halbjährigen Kurse (50%)
 schriftliche Dokumentation (25%)
 Kolloquium (25%)
zwei Möglichkeiten BLL in Gesamtqualifikation einzubringen (s.u.)

7
2 Fächer und Kurse
__________________________________
2.5 Mindestbelegpflicht
Zahl der mindestens zu belegenden Kurse ist vorgeschrieben:
(1) 20 vierstündige Kurse (Kernfächer, s. 2.2)
(2) mindestens 20 weitere Kurse (in übrigen Fächern, s. 2.3)
(3) im Umfang von durchschnittlich 2 Wochenstunden
pro Halbjahr weitere Kurse
Anders formuliert:
Pro Halbjahr sind im Durchschnitt mindestens 32 Wochenstunden in Kursen zu besuchen.
Schüler, die aufgrund ihrer Belegpflicht in den weiteren Fächern
(s. 2.3) bereits schon 24 Kurse belegen, müssen keine weiteren
Kurse besuchen.
8
2 Fächer und Kurse
__________________________________
Beispiel 1:
Kernfächer
Deutsch
Mathematik
Englisch
Französisch
Geschichte
Weitere Fächer
20 Std
Bildende Kunst
Gk Geo Geo Gk
Religionslehre
Biologie
Physik
Sport
12 Std
Summe: 32 Std

9
2 Fächer und Kurse
__________________________________
Beispiel 2:
Kernfächer
Deutsch
Mathematik
Englisch
Französisch
Physik
Geschichte
Weitere Fächer
20 Std
Bildende Kunst
Gk Geo Geo Gk
Religionslehre
Biologie
Physik
Sport
DG / Psy
10 Std
12 Std
Summe:30
32Std
Std 

Summe:
10
3 Leistungsmessung und Notengebung
___________________________________
3.1 15-Punkte-System
Punkte
Note
15
14 13 12 11 10
sehr gut
gut
9
8
befr
7
6
5
ausr
Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht
 u.U. Nichtzulassung zur Abiturprüfung
4
3
2
1
mgh
0
ug
!!
Kurse mit weniger als 5 Punkten werden als „unterbelegt“
bezeichnet
 u.U. Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
11
3 Leistungsmessung und Notengebung
___________________________________
3.2 Klausuren



in vierstündigen Kursen: mindestens 2 pro Halbjahr
(außer im 4. Hj: mindestens 1)
in zweistündigen Kursen: mindestens 1 pro Halbjahr
Sonderfall Sport (1 pro Halbjahr im vierstündigen Kurs)
3.3 GFS



Verpflichtung zu mindestens 3 Gleichwertigen Feststellungen
von Schülerleistungen (GFS) im Verlauf der Kursstufe in 3
verschiedenen Fächern
z.B. schriftliche Hausarbeiten, Projekte, Referate,
mündliche Prüfungen, Präsentationen, ...
Wertung wie eine Klausur
12
3 Leistungsmessung und Notengebung
___________________________________
3.4 Zeugnisse

pro Halbjahr ein Halbjahreszeugnis über in den einzelnen
Kursen erbrachte Leistungen

Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife am Ende der
Kursstufe über alle Leistungen in den Kursen und der
Abiturprüfung
13
4 Abiturprüfung
__________________________________
 findet im 4. Halbjahr statt
 gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil
 besteht aus 5 Prüfungsfächern: 4 schriftliche, 1 mündliches
 Durch die Wahl der 5 Prüfungsfächer müssen
alle 3 Aufgabenfelder (AF) abgedeckt werden.
!!
 In den Prüfungsfächern müssen die Kurse aller 4 Halbjahre
besucht werden (Ausnahme: Geographie und Gemeinschaftskunde).
14
4 Abiturprüfung
__________________________________
4.1 Schriftliche Prüfung
 erfolgt in 4 der 5 Kernfächer:
Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und ein weiteres
Kernfach nach Wahl
 Festlegung der Prüfungsfächer zu Beginn des 3. Halbjahres
 Aufgaben werden zentral vom Kultusministerium gestellt
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4 Abiturprüfung
__________________________________
4.1.1 Kommunikationsprüfung
 Die schriftliche Abiturprüfung in den modernen
Fremdsprachen (E, F, Ru) besteht aus einem schriftlichen und
einem mündlichen Teil, der Kommunikationsprüfung.
 Das Ergebnis des schriftlichen Teils wird mit ⅔, das Ergebnis
der Kommunikationsprüfung wird mit ⅓ gewertet.
 Die Kommunikationsprüfung findet zu Beginn des 4.
Halbjahres statt.
 Die Kommunikationsprüfung dauert etwa 15 Minuten je
Schüler.
16
4 Abiturprüfung
__________________________________
4.1.1 Kommunikationsprüfung
 Die Kommunikationsprüfung wird von der jeweiligen
Fachlehrkraft des Schülers und einer weiteren vom Schulleiter
bestimmten Fachlehrkraft abgenommen.
 Die Aufgaben stellt die jeweilige Fachlehrkraft des Schülers.
 Der Schüler legt zu Beginn des 3. Halbjahres fest ob er die
Kommunikationsprüfung als Einzelprüfung oder als
Tandemprüfung halten will.
17
4 Abiturprüfung
__________________________________
4.2 Mündliche Prüfung
erstreckt sich auf
 das mündliche Prüfungsfach (Präsentationsprüfung),
 die Fächer der schriftlichen Prüfung (nach Wahl des
Schülers bzw. des Prüfungsvorsitzenden)
(Zusatzprüfung)
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4 Abiturprüfung
__________________________________
4.2.1 Mündliches Prüfungsfach
Da mit Deutsch und Mathematik bereits AF I und AF III
abgedeckt sind, muss entweder das 4. schriftliche oder das
mündliche Prüfungsfach aus dem AF II gewählt werden:
schriftliche Prüfungsfächer
mündliches Prüfungsfach
D
M
FS
G, Geo, Gk, W,
Rel, Eth
beliebiges Fach* oder
BLL
FS, BK, Mus, Sp,
Bio, Ch, Phy
G, Geo, Gk, W, Rel, Eth
oder BLL aus AF II
4. Fach
* auch Sport, Informatik oder Literatur und Theater
19
4 Abiturprüfung
__________________________________
4.2.1 Mündliches Prüfungsfach

Festlegung zu Beginn des 4. Halbjahres

ist eine Präsentationsprüfung

Der Schüler legt spätestens 10 Unterrichtstage vor der
Prüfung 4 Themen dem Fachlehrer vor. Der Leiter des
Prüfungsausschusses wählt eines davon aus. Die
Entscheidung wird dem Schüler ca. eine Woche vor der
Prüfung mitgeteilt.

Die 20-minütige Prüfung gliedert sich in 10 Min Präsentation und 10 Min Kolloquium.

Im Falle der Einbringung der BLL ersetzt diese dann die
Prüfung im mündlichen Prüfungsfach.
20
4 Abiturprüfung
__________________________________
4.2.2 Weitere mündliche Prüfungen in den
schriftlichen Prüfungsfächern
 sind möglich (nach Entscheidung des Schülers und/oder des
Prüfungsvorsitzenden)
 Die Prüfungsaufgaben werden vom Fachlehrer gestellt, die
der Schüler ca. 20 Min vor der Prüfung zur Vorbereitung erhält.
 Die Prüfung ist Ergänzung, keine Wiederholung der
schriftlichen Prüfung.
21
4 Abiturprüfung
__________________________________
4.3 Besonderheiten

Falls durch die 5 Prüfungsfächer alle 3 Aufgabenfelder
abgedeckt werden, kann auch
(i) Informatik mündliches Prüfungsfach sein,
(ii) Literatur und Theater mündliches Prüfungsfach sein,
(iii) die BLL das mündliche Prüfungsfach ersetzen.

In den Fächern BK, Mus, Sp besteht die schriftliche Prüfung aus schriftlichen und fachpraktischen Anteilen (1:1).

Die mündliche Prüfung
in den Fächern BK und Mus kann
im Fach Sport muss
fachpraktische Anteile enthalten.
22
5 Gesamtqualifikation
__________________________________
Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, wird aus 2 Blöcken ermittelt,
wobei in der Summe 900 Punkte maximal erreichbar sind.
Block I Leistungen in den (mindestens)
40 Kursen
max. 600 Punkte (40•15)
min. 200 Punkte
Block II
300
600
Block I
Block II Leistungen in der
Abiturprüfung
Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer
4-fach gewertet
max. 300 Punkte (5•15•4)
min. 100 Punkte
Die insgesamt erreichten Punkte werden in eine Durchschnittsnote
umgerechnet (z.B. 629 Punkte  Note 2,1).
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5 Gesamtqualifikation
__________________________________
Block I
Hier müssen mindestens 40 Kurse angerechnet werden.
Darunter müssen sein:
(1) die 20 Kurse der 5 Kernfächer
(2) soweit nicht bereits als Kernfach eingebracht:
 2 Kurse in BK oder Musik
 4 Kurse in Geschichte
 je 2 Kurse in Geographie und Gemeinschaftskunde
 je 4 Kurse aus 2 Naturwissenschaften (Bio, Ch, Phy)
(3) soweit noch nicht in (1) oder (2) berücksichtigt:
die 4 Kurse im mündlichen Prüfungsfach
Die BLL kann in zweifacher Wertung angerechnet werden.
Arbeitsgemeinschaften können nicht angerechnet werden.
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5 Gesamtqualifikation
_________________________________
Möglichkeit, in Block I mehr als 40 Kurse anzurechnen
(mit entsprechender Gewichtung)
Beispiel:
Schüler bringt 40 Kurse ein mit 320 Punkten ( 8,0 Punkte)
zusätzlich 2 Kurse Informatik (12 +12 Punkte) und 2 Kurse
Philosophie (13 + 13 Punkte)
Gesamtpunktzahl der 44 Kurse: 370 Punkte
ergibt  370 : 44 = 8,41 Punkte
neue Gesamtpunktzahl: 8,41 • 40 = 336,4 ≈ 336 Punkte
Allgemein:
Punktsumme aus allen Kuren
Gesamtzahl der Kurse
 40
25
5 Gesamtqualifikation
__________________________________
Block II
Hier werden die Leistungen in der Abiturprüfung erfasst,
und zwar aller 5 Prüfungsfächer, jeweils vierfach gewertet:
Art der Prüfung
Wertung des Ergebnisses
nur schriftlich
oder
nur mündlich
4-fach
schriftlich (s) und
mündlich (m)
2•s + m
3
• 4
schriftlich (s) und
fachpraktisch (f)
s+f
2
• 4
(in BK, Musik, Sport)
Die BLL kann das mündliche Prüfungsfach ersetzen und wird
dann (auch) vierfach angerechnet.
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5 Gesamtqualifikation
__________________________________
Mindestqualifikation
Voraussetzungen für die Zuerkennung der allgemeinen
Hochschulreife:
in Block I
 in keinem belegpflichtigen Kurs 0 Punkte
 höchstens 20% der angerechneten Kurse mit weniger
als 5 Punkten (bei 40 Kursen also max. 8, ab 45 max. 9)
 Minimum: 200 Punkte *)
in Block II
 in 3 der 5 Prüfungsfächer jeweils mindestens 20 Punkte
(in vierfacher Wertung)
 Minimum: 100 Punkte *)
*) Punkteausgleich zwischen den zwei Blöcken ist nicht möglich!
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6 Besonderheiten
__________________________________
6.1 Religionslehre oder Ethik
 als Kernfach nur wählbar, wenn in der Einführungsphase
Unterricht in Religionslehre oder Ethik besucht wurde
 als Prüfungsfach nur wählbar, wenn in der Einführungsphase
Unterricht in Religionslehre oder Ethik besucht wurde oder
entsprechende Feststellungsprüfung erfolgt
6.2 Sport
 Wer vom Fach Sport (2-std) befreit ist, hat stattdessen
zusätzlich Kurse in entsprechender Anzahl in anderen
Fächern zu besuchen.
 i.d.R. nur als Prüfungsfach wählbar, wenn vom Unterricht
nicht teilweise befreit.
28
6 Besonderheiten
__________________________________
6.3 Informatik
 als Wahlfach 4 Halbjahre belegbar
 kann mündliches Prüfungsfach sein, wenn
-> alle 3 Aufgabenfelder abgedeckt sind und
-> Unterricht spätestens ab der Einführungsphase
besucht wurde
6.4 Literatur und Theater
 als Wahlfach 4 Halbjahre belegbar
 kann mündliches Prüfungsfach sein, wenn alle
3 Aufgabenfelder abgedeckt sind
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6 Besonderheiten
__________________________________
6.5 Wirtschaft
 kann (nur) als 4-stündiges Kernfach gewählt werden
 wird dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld II
zugeordnet
 Belegungspflicht der zweistündigen Kurse Geographie im
2. Halbjahr und Gemeinschaftskunde im 4. Halbjahr entfällt
 kann schriftliches oder mündliches Prüfungsfach sein
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6 Besonderheiten
__________________________________
6.6 Bilinguales Zertifikat
 Unterricht umfasst das Fach Englisch und
den bilingualen Seminarkurs,
bzw. bilinguale Biologie (fünfstündig),
bzw. bilinguale Geschichte (dreistündig
oder fünfstündig).
 Voraussetzungen für den Erwerb des bilingualen Zertifikats
- Englisch als schriftliches Prüfungsfach
- mindestens 5 Notenpunkte im bilingualen Seminarkurs
bzw. mindestens 2 Halbjahre mit mindestens 5
Notenpunkten in Biologie bzw. Geschichte
- GFS in englischer Sprache sofern nicht der bilinguale
Seminarkurs belegt worden ist
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6 Besonderheiten
__________________________________
6.7 Internationales Abitur Baden-Württemberg
Das internationale Abitur BW baut auf dem Unterricht des
bilingualen Zuges Englisch auf und führt diesen zum Abitur fort.
Voraussetzungen für den Erwerb des Internationalen Abiturs:
 bilinguale Biologie/Geschichte in 11/12 (fünfstündig)
 Biologie/Geschichte als schriftliches Prüfungsfach in Englisch
 bilingualer Sachfachunterricht ab Klasse 7
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7 Wiederholung; Fachhochschulreife
__________________________________
7.1 Voraussetzungen für Wiederholung; Nichtzuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
4 Kurshalbjahre bilden pädagogische Einheit, keine Versetzung,
keine Wiederholung einzelner Kurse!
Ende J1.2 steht bereits fest, dass Zulassung
zur schriftlichen Prüfung nicht möglich
Wiederholung ab J1.1
freiwillige Wiederholung
Wiederholung ab J1.1
oder ab J1.2
Nichtzulassung zur schriftlichen
Abiturprüfung am Ende von J2.1
Nichtzulassung zur mündlichen
Abiturprüfung whrd. J2.2 oder
Nichtbestehen der mündlichen
Abiturprüfung am Ende von J2.2
Wiederholung ab J1.2
Wiederholung ab J2.1
Wiederholung ab J2.1
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7 Wiederholung; Fachhochschulreife
__________________________________
7.2 Erwerb der Fachhochschulreife
setzt sich aus einem schulischen und einem beruflichen Teil
zusammen:
schulischer Teil: gewisse Mindestleistungen aus zwei
aufeinanderfolgenden Halbjahren (z.B. aus J1.1 und J1.2
oder J1.2 und J2.1)
beruflicher Teil: abgeschlossene, mindestens zweijährige
Berufsausbildung oder vergleichbare Weiterbildung (im
Anschluss)
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