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Die Kursstufe am Gymnasium Informationen für Eltern und Schüler der Klassen 10 [

Abitur 2015

]

© D. Schwämmle Zeppelin-Gymnasium Stuttgart letzte Änderung 14.02.2013

Allgemeines zur Kursstufe

     Es gibt keinen Klassenverband mehr.

Die Kursstufe gliedert sich in die Jahrgangsstufe 1 mit den Kursstufen 1 und 2 und in die Jahrgangsstufe 2 mit den Kursstufen 3 und 4.

Klassenlehrer wird durch Tutor ersetzt.

Jede Kursstufe zählt unabhängig für sich (keine Versetzungsordnung im klassischen Sinn).

Die vier Kursstufen stellen im Hinblick auf die Notengebung für das Abitur eine Einheit dar.

Begriffe zur Kurswahl

Kurs = Unterricht in einem Fach während einer Kursstufe.

Belegpflicht: Diese Kurse müssen ausgewählt und besucht werden.

Kein Kurs darf mit 0 Punkten bewertet sein.

Anrechnungspflicht: Kurse, die für die Gesamtnote (Abitur) angerechnet werden müssen. Wahlbereich: Kurse, die frei gewählt werden können.

Welche Kurse gibt es?

Vierstündige Pflicht-Kurse (Kernfächer):

1. Deutsch 2. Mathematik 3. eine Fremdsprache 4. Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache 5. ein weiteres Fach aus dem Pflichtbereich

Welche Kurse gibt es?

zweistündige Pflicht-Kurse (Fächer):

Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Religion, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport ein-, zwei-, dreistündige Wahlkurse Informatik, Psychologie, … Seminarkurs, AGs

Kurswahl - Belegpflicht

Deutsch Mathematik Fremdsprache (Englisch, Französisch) Zwei Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) Bildende Kunst oder Musik Geschichte Erdkunde Gemeinschaftskunde Religion oder Ethik Sport

Kurswahl - Wahlbereich

zusätzliche Kurse Seminarkurs

, über die Belegpflicht hinaus:

Informatik, Psychologie, … AGs Insgesamt müssen durchschnittlich mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder AGs besucht werden !

Seminarkurs (besondere Lernleistung)

Fächerübergreifende Themenstellung

  Erstellen einer Dokumentation und Präsentation Themenvorschlag Ende Klasse 10 [Beispiele: Globalisierung, China, …]

Der Seminarkurs findet in den Kursstufen 1 und 2 statt.

Man kann diesen als zwei Kurse in Block I (Kursblock) abrechnen oder als Ersatz für die mündlich Abiturprüfung in Block II (Abiturblock) als 5. Prüfungsfach (zählt dann also 4-fach).

(Wenn alle Aufgabenfelder damit abgedeckt sind)

Kurswahl Anrechnungspflicht

Für die Gesamtqualifikation der allgemeinen Hochschulreife müssen eingerechnet werden:

alle 20 Kurse der Kernfächer

 

So weit 2 Kurse aus Bildende Kunst bzw. Musik alle 4 Geschichtskurse als

   

beide Kurse in Gemeinschaftskunde beide Kurse in Erdkunde abgedeckt jeweils alle 4 Kurse von zwei Naturwissenschaften alle 4 Kurse im mündlichen Prüfungsfach und weitere Kurse nach Wahl, so dass man mindestens auf insgesamt 40 Kurse kommt !

Leistungsfeststellung

    Zwei Klausuren pro Kursstufe in den 4-stündigen Kernfächern (z.B. Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) Eine Klausur pro Kursstufe in den 2-stündigen Kursen (z.B. Geschichte, Biologie, Religion) Eine Klausur pro Jahrgangsstufe in Sport

Drei gleichwertige Feststellungen von

Schülerleistungen (GFS) in den Kursstufen1-3 ; insgesamt höchstens 4 GFS

Notengebung

Noten werden als Notenpunkte erteilt:

  

15 / 14 / 13/ Notenpunkte = sehr gut 12 / 11 / 10/ Notenpunkte = gut 09 / 08 / 07/ Notenpunkte = befriedigend 06 / 05 / Notenpunkte = ausreichend 04/ Notenpunkte = ausreichend 03 / 02 / 01/ Notenpunkte = mangelhaft 0 Notenpunkte = ungenügend

 

Kurse ab 04 NP gelten als unterpunktet. Kurse mit 0 NP gelten als nicht belegt.

Die Kurswahl

       zuerst vierstündige Kurse wählen dann Pflichtkurse belegen weitere Kurse aus dem Wahlbereich belegen Informatik und Psychologie zählen nur in 2 Halbjahren als 2-stündige Kurse AGs wählen mindestens 32 Stunden/Kursstufe füllen Schüler_innen, die vom Fach Sport befreit sind, haben anstelle von Sport, Kurse in anderen Fächern zu belegen.

Kurswahlbeispiele

Wiederholung nach der Kursstufe 1

Freiwillige Wiederholung nach der Kursstufe 1 (1.Halbjahr):

 Rückstufung in die Klasse 10 zum 2.Halbjahr

 Beibehaltung der Mittleren Reife 

Zugangsberechtigung zur Kursstufe muss neu erworben werden!

Wiederholung nach der Kursstufe 2

Wiederholung nach der Kursstufe 2 (2.HJ.):

  

bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P.

bei 1 Pflichtkurs mit 0P.

bei freiwilliger Wiederholung

Wiederholung der Kurstufen 1 und 2,

sofern die Klasse 10 nicht wiederholt wurde

Achtung: Eine freiwillige Wiederholung gilt wie eine Pflicht-Wiederholung

Wiederholung nach der Kursstufe 3

Wiederholung nach der Kursstufe 3 (3.HJ.), da keine Zulassung zum schriftlichen Abitur:

bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P.

bei 1 Pflichtkurs mit 0P.

  

Wiederholung der Kurstufen 2 und 3 oder Wiederholung der Kurstufen 3 und 4 oder Wiederholung der Kurstufe 3

Wiederholung nach der Kursstufe 4

Wiederholung nach der Kursstufe 4 (4.HJ): 1. da keine Zulassung zum mündlichen Abitur:

bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P.

bei 1 Pflichtkurs mit 0P.

Wiederholung der Kursstufen 3 und 4 2. da keine ausreichende Leistungen im Abitur:

  

bei weniger als 100 Punkten bei drei und mehr Prüfungsfächer unter 20 Punkten Wiederholung der Kurstufen 3 und 4

Feststellung der Abiturnote: Block I

  Mindestens 40 Kurse müssen angerechnet werden. Sollen mehr als 40 Kurse angerechnet werden, so ergibt sich die Gesamtsumme aus dem Mittel: Beispiel: 43 Kurse angerechnet, Summe der 43 Kurse durch 43 teilen, dann mit 40 multiplizieren 

Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte

erreicht werden Maximal können 600 Punkte erreicht werden

Feststellung der Abiturnote: Block II

Vier schriftliche Prüfungen :

Deutsch

(sprachlich, literarisch, künstlerisch)  

Mathematik

(mathematisch, naturwissenschaftlich)

Fremdsprache

(sprachlich, literarisch, künstlerisch)  

weiteres Kernfach Eine Prüfung muss Eine/mehrere mündliche Prüfung(en): Präsentationsprüfung im 5.Prüfungsfach fehlenden gesellschaftswissen

-schaftlichen Eventuell weitere mündliche Prüfungen

(aus den Fächern der schriftlichen Prüfung)  

Insgesamt mindestens 100 Punkte Maximal 300 Punkte

Zusammensetzung der Abiturnote

Zusammensetzung der Abiturnote

66 % Block I (Kursnoten) 33 % Block II (Abi Prüfungen) Block I: 40 Kurse maximal 600 Punkte (40*15)

mind. 200 Punkte (40*5)

Block II: 5 Prüfungsfächer in 4-facher Wertung maximal 300 Punkte (5*15*4)

mind. 100 Punkte (5*5*4)

  

Mindestanforderungen: Block I (Kursblock)

kein Pflichtkurs mit 0 Punkten [ 0 Punkte heißt „nicht besucht“] insgesamt mindestens 200 Punkte in Block I höchstens 20% der angerechneten Punkte

unter 5 NP

(bei 40 Kursen also maximal 8 Kurse unterbelegt ab 45 Kursen maximal 9 Kurse unterbelegt ab 50 Kursen maximal 10 Kurse unterbelegt)

Mindestanforderungen: Block II (Abiturblock)

  In den fünf Prüfungsfächern zusammen

mind. 100 Punkte

(in 4-facher Wertung) In drei der fünf Prüfungsfächer jeweils

mind. 20 Punkte

(in vierfacher Wertung, also drei mal mindestens 05 NP)

Zeitlicher Überblick der Kursstufe

Schuljahr 2012/13 (Klasse 10): - Kursvorwahlen bis 8.04.13

- Kurswahlen bis 28.06.13

Schuljahr 2013/14 (JG 1) - Umwahl von Kursen bis 20.09.13

- Wahl des 4 . Prüfungsfachs für das schriftliche Abitur am Ende der Kursstufe 2

Zeitlicher Überblick der Kursstufe

Schuljahr 2014/2015 (JG 2) 1. Februar 2015 • Wahl des mündlichen Prüfungsfaches • Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung Februar / März März/April 2015 Mai 2015 Juni 2015

• •

fachpraktische Prüfungen in BK und Musik schriftliche Abiturprüfungen • fachpraktische Prüfungen in Sport • spätestens 10 Unterrichtstage vor Prüfung Abgabe von 4 Themen für das mündliche Prüfungsfach

Ausgabe des Zeugnisses des 4. Halbjahres • Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung • Zulassung zur mündlichen Abiturprüfung • Bekanntgabe des Themas der mündlichen Prüfung • Entscheidung über weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern durch den Prüfungsvorsitzenden

Zeitlicher Überblick der Kursstufe

Juni 2015 Juni 2015

Spätestens einen Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung Entscheidung des Schülers: • über in Block I anzurechnende Kurse • ob Ersatz des mündlichen Prüfungsfaches durch eine besondere Lernleistung • über freiwillige zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern mündliche Abiturprüfungen Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife