Was ist juristische Arbeitstechnik?

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Transcript Was ist juristische Arbeitstechnik?

Juristische Arbeitstechnik
© Prof. Dr. Johanna Hey, Institut für Steuerrecht
Prof. Dr. Johanna Hey
Institut für Steuerrecht
Einführungswoche
Juristische Arbeitstechnik
Wintersemester 2010/11
Mittwoch, 14. Oktober 2010
Folie Nr. 1
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Folie Nr. 2
Was ist juristische Arbeitstechnik?
•
Auseinandersetzung mit Rechtsproblemen und
unterschiedlichen Meinungen
•
Anwendung juristischer Argumentationstechniken
•
Strukturdenken
•
Juristische Arbeitstechnik bedeutet
wissenschaftliches Arbeiten
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Folie Nr. 3
Wodurch zeichnet sich
wissenschaftliches Arbeiten aus?
•
Systematische Herangehensweise
(Definition von Ziel und Gang der Untersuchung)
•
Objektive Begründung von Ergebnissen
•
Transferleistungen
•
Streben nach neuen Erkenntnissen
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Folie Nr. 4
Welche Erkenntnisquellen gibt es?
•
Gesetz
•
Rechtsprechung
•
Literatur
Erschließung durch
•
Gesetzessammlungen
•
Entscheidungssammlungen
•
Kommentare, Lehrbücher, Zeitschriften
•
Datenbanken
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Folie Nr. 5
Das A und O: Arbeit mit dem Gesetz
•
Einschlägige Gesetzesvorschrift finden
•
Gesetzestext lesen
•
Gesetzestext auslegen
•
Sachverhalt unter Gesetzestext
subsumieren
 Der Blick in das Gesetz erleichtert der
Rechtsfindung
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Folie Nr. 6
Umgang mit Rechtsregeln
•
Wichtige Rechtsregeln kennen (Wissen),
aber Vorsicht vor Halbwissen
•
Einschlägige Rechtsregeln finden
 setzt Kenntnis der Struktur des
jeweiligen Gesetzes/Rechtsgebiets voraus
•
Neue Rechtsregeln erfinden
kommt darauf an, ob dies zulässig ist
•
Gefundene Rechtsregeln ordnungsgemäß
anwenden.
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Folie Nr. 7
Was ist juristischer Stil?
•
Präzision
•
Fachsprache (Mord ist nicht gleich Totschlag)
•
Überzeugend argumentieren, Gedankengänge
entwickeln
•
Gutachten- und Urteilsstil

Guter juristischer Stil entwickelt sich nur durch Lesen
unterschiedlicher Autoren
Vorsicht vor Skriptenmonotonie!
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Folie Nr. 8
Wie zitiert man richtig?
•
Sinn und Zweck des Zitats:
Argumente anderer Autoren sind kenntlich zu machen,
um den Vorwurf des Plagiats zu vermeiden
•
Genau Zitieren
Gilt für Gesetze und Rechtsprechung/Literatur
•
Literaturmeinungen angemessen durch Zitate belegen
 „Zitatismus“
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Folie Nr. 9
Zitatismus
Haft, Juristische Rhetorik, 6. Aufl., 1999, 118:
„Ein Satz wie „Der Montag folgt auf den Sonntag“ erscheint den
Juristen nackt und trivial. Derselbe Satz erhält durch Zitate
juristischen Adel, z.B.: Der Montag (dazu RGSt 7, 14, 18;
BGHZ 48, 32 f.; BVerfGE 17, 8) folgt (a.M. Müller-Seibermann,
NJW 1977, 1788, „schließt sich an“ – dagegen treffend AG
Deitzenbach, in: Kritische Justiz 1978, 55) auf den Sonntag
(h.M. entgegen der Sonntagsvorausgehungstheorie, die auf
Savigny zurückgeht, aber bereits durch Jhering in seiner Schrift
„Der Kampf um den Montag“, Leipzig 1859, widerlegt wurde.
Zum ganzen auch Baumann: Sonntag, Montag und was dann?
Kritische Gedanken zur Woche, Berlin 1977; unhaltbar
Benderling, JZ 1953, 66 ff., der sich gegen das Wochensystem
insgesamt wendet).
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Folie Nr. 10
Welche Aufgabenstellungen bringt das
Jurastudium mit sich?
•
Falllösung in der Klausur
•
Falllösung in der Hausarbeit
•
Seminararbeit/Schwerpunktarbeit
•
Mündlicher Seminarvortrag
•
Mündlicher Examensvortrag
•
Doktorarbeit
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Folie Nr. 11
Die juristische Klausur
• Lösung eines zuvor nicht bekannten Falles
 d.h. es geht nicht um die bloße
Wiedergabe, sondern um
Anwendung des zuvor Gelernten
• Selten Themenklausuren, evtl. Zusatzfragen
• Hilfsmittel: In der Regel nur Gesetzestext
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Folie Nr. 12
Klausurtechnik
• Bearbeitervermerk/Fallfrage lesen
 ungefragte Antworten kosten Zeit und bringen keine Punkte
• Sachverhaltsanalyse
 Probleme die man nicht erkennt, kann man nicht lösen
 keine Spekulationen und Dichtungen
• Prüfung aller relevanten Rechtsfragen
• Gliederung
• Ergebniskontrolle
• Niederschrift
 Gute Klausuren, insb. Zeitmanagement sind
Übungssache!
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Folie Nr. 13
Hausarbeit
• In der Regel wie Klausur Falllösung
• Unterschiede
 Längere Bearbeitungszeit (2-6 Wochen)
 Arbeit mit Rechtsprechung und Literatur
 Größere Bedeutung der kritischen Auseinandersetzung mit
unterschiedlichen Auffassungen und der Bildung einer
eigenen Meinung
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Folie Nr. 14
Seminararbeit
In der Regel Themenarbeit, selten Falllösung
•
Konzeptionsphase:
- Problemaufriss
- Einlesen
- Themeneingrenzung, „roter Faden“
- Gliederung
•
Ausarbeitungsphase:
- Literaturauswertung
- Entwickeln einer eigenen Auffassung
- Niederschrift
•
Redaktionsphase: Straffen, Kürzen, Korrekturlesen
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Vortrag und Diskussion
•
Freie Rede
•
Einhalten der vorgegebenen Zeit
•
Medieneinsatz
•
Thesenpapier
•
Strukturierte
Diskussionsbeiträge/Antworten
Folie Nr. 15
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Zusätzliche Angebote
•
Disputierübungen
•
Rhetorikkurse
•
Legal Writing
•
Reading Classes
•
Moot Courts
Folie Nr. 16
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Folie Nr. 17
Literatur
Thomas M. J. Möllers, Juristische Arbeitstechnik
und wissenschaftliches
Arbeiten, 5. Aufl., 2010
Tettinger/Mann
Einführung in die juristische
Arbeitstechnik, 4. Aufl.,
angekündigt für 2009
Ferdinand Kerschner, Wissenschaftliche
Arbeitstechnik und –methoden für Juristen, 5. Aufl.,
2006