Befreiung von der Leistungspflicht

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Transcript Befreiung von der Leistungspflicht

Befreiung von Leistungspflichten
wegen höherer Gewalt
RA Alexander Weigelt
Kiew, 30.09.2014
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Inhalt
Gesetzliche Regelung
 Begriff
 Rechtsfolgen
 Beispiele
Nachweis
 Verfahrensregelungen
 Funktion der IHK der Ukraine und ihrer regionalen
Untergliederungen
 Praxisfragen
ATO vs. Krieg
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Begriff / Gesetzliche Regelungen
Zivilgesetzbuch
Art. 617: Keine Haftung für
Pflichtverletzungen, wenn durch
Zufall
oder
höhere
Gewalt
verursacht.
Art.
263:
Hemmung
der
Verjährungsfrist während … höherer
Gewalt.
Wirtschaftsgesetzbuch
Art. 218: Keine Haftung, wenn
Pflichterfüllung als Folge höherer
Gewalt unmöglich wurde, und zwar
außerordentlicher, unüberwindlicher
Umstände
Keine höhere Gewalt:
 Pflichtverletzungen von
Vertragspartnern des Schuldners
 Fehlende Marktverfügbarkeit von
Waren
 Fehlendes Geld
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Begriff / Rechtsprechung
 Höhere Gewalt sind unüberwindliche äußere Einflüsse, die bei
Vertragsschluss nicht vorlagen, unabhängig vom Willen der
Parteien eintreten und auf außergewöhnlichen und
unvermeidlichen Ursachen beruhen
 Rechtsfolge: Befreiung von Pflichterfüllung, wenn bewiesen
wird, dass die Nichterfüllung durch höhere Gewalt verursacht
ist
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Vertragspraxis
Vertragliche Regelungen zu Höherer Gewalt
 Zulässig und empfehlenswert
 Empfehlenswerter Inhalt
• Beispiele, möglichst detailliert
• Nachweispflichten / für Feststellung zuständige Stelle
• Rechtsfolgen,
insbesondere
Verlängerung
von
Vertragsfristen (Short Stop Date) und Kündigungsrecht
(Long Stop Date)
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Begriff / Beispiele
Rechtsprechung: höhere Gewalt (+) bei:
 Unwetter und Naturkatastrophen (Schneeverwehungen, Sturm)
 Unvorhergesehenen Ereignissen, die von Dritten verursacht
wurden (Streik, Aussperrung, erklärter und unerklärter Krieg,
Revolution, Terroranschlag, öffentlicher Aufruhr)
 Gerichtliche Entscheidungen zu ATO seit Juni 2014  keine
generelle Befreiung von Leistungspflichten
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Nachweis
 Jede Partei ist für die Umstände beweispflichtig, auf die sie ihre
Ansprüche / Verteidigung stützt (Art. 57 Zivilprozessordnung)
 Grundsätzlich sind alle Beweismittel zulässig
• Bescheinigungen der IHK der Ukraine (in der Praxis am
sichersten)
• Bescheinigungen meteorologischer Behörden
• Sachverständigenbeweis
 Beweispflicht für Vorliegen höherer Gewalt und dafür, dass alle
möglichen Anstrengungen unternommen wurden, um die
Auswirkungen höherer Gewalt zu beseitigen bzw. zu
minimieren
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Nachweis / IHK der Ukraine
 Besondere Funktion der IHK der Ukraine (Art. 14 des Gesetzes
über die IHK der Ukraine)
 (Alleinige) Bescheinigung des Vorliegens von höherer Gewalt
gemäß
• außenwirtschaftlichen Verträgen
• internationalen Verträgen der Ukraine
• Verträgen im Bereich des Wohnungsbaus
 Zuständigkeit für weitere Tätigkeiten, die in der Satzung der
IHK der Ukraine festgelegt sind
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Nachweis / IHK der Ukraine
Reglement der IHK der Ukraine über die Bescheinigung des
Vorliegens höherer Gewalt vom 15.07.2014
 Zuständigkeit der IHK der Ukraine auch gemäß Verträgen
zwischen Residenten, in denen der IHK der Ukraine die
Zuständigkeit zugewiesen wurde (Art. 4.1), regionale IHK
unterstützen hierbei
 Zuständigkeit regionaler IHK gemäß Verträgen zwischen
Residenten, in denen regionalen IHK die Zuständigkeit
zugewiesen wurde (Art. 4.2)
 Bei zeitweiliger Verhinderung einer regionalen IHK wegen
Mangel von Fachpersonal oder Besatzung wird die Funktion
von der IHK der Ukraine oder mit deren Vollmacht durch eine
andere, fachlich oder örtlich nächstliegende IHK ausgeübt
(Art. 4.3)
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Praxis
 IHK Lugansk: Tätig in Severodonezk
 IHK Donezk: Tätig in Kramatorsk
 Unterlagen
• Notariell beglaubigte Vertragskopie
• Sonstige sachdienliche Unterlagen zum Vertrag
• Gebühr – 1.980 UAH
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Aktuelle Gesetzgebung
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Aktuelle Gesetzgebung
Gesetzentwurf Nr. 4313a vom 21.07.2014 “Über zeitweilige
Maßnahmen während der Dauer der Durchführung der ATO”, vom
Parlament verabschiedet am 16.09.2014

Für Personen mit Wohnsitz und Unternehmen mit Tätigkeit im
Gebiet der ATO (Stand April 2014)

Rechtsfolgen
• Keine Verzugszinsen / Strafzahlungen
• Keine behördlichen Prüfungen
• Automatische Verlängerung von Genehmigungen

IHK der Ukraine hat Vorliegen von Höherer Gewalt zu
bescheinigen (keine Einzelfallprüfung)
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Kontakt
Alexander Weigelt
Rechtsanwalt
LLC Nobles
Khreschatyk 7/11
01001 Kiew
T +380 44 4953080
M +380 50 3861470
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