Die Ukraine - Deutsch für den Beruf

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Die Ukraine
und die Europäische Union
Die EU
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Die Europäische Union (EU) ist ein
aus 27 europäischen Staaten
bestehender Staatenverbund. Seine
Bevölkerung umfasst derzeit rund 500
Millionen Einwohner. Der von den EUMitgliedstaaten gebildete Europäische
Binnenmarkt ist der am
Bruttoinlandsprodukt gemessen größte
gemeinsame Markt der Welt.
Das politische System der EU
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Das politische System der EU hat sich im Zuge der Europäischen
Integration herausgebildet. Es basiert auf zwei Grundverträgen,
dem Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und dem
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUVertrag), und beinhaltet sowohl supranationale (überstaatliche)
als auch intergouvernementale (zwischenstaatliche) Elemente.
Während im Europäischen Rat und im nach Fachressorts
aufgeteilten Rat der Europäischen Union (Ministerrat) die
nationalen Regierungen vertreten sind, repräsentiert das
Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar
die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als
Exekutivorgan und der Gerichtshof der Europäischen Union als
Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls supranational.
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Innerhalb der EU bilden 17 Staaten die Europäische
Wirtschafts- und Währungsunion. Sie haben eine
gemeinsame Währung, den Euro, eingeführt. Mit dem
Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts arbeiten die EUMitgliedstaaten auch in der Innen- und Justizpolitik
zusammen. Durch die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik bemühen sie sich auch um ein
gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten. Die
Europäische Union hat Beobachterstatus in der G8,
ist Mitglied in der G20 und vertritt ihre
Mitgliedstaaten in der WTO.
Gründungsmitglieder
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Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und
1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG
und Euratom). Ihre Mitgliedstaaten waren Belgien, die
Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg
und das Königreich der Niederlande.
Drei dieser Gründungsmitglieder – Belgien, die Niederlande und
Luxemburg – beschlossen 1958 mit dem Benelux-Vertrag eine
nochmals intensivierte Wirtschaftsgemeinschaft, die dem 1993
verwirklichten Europäischen Binnenmarkt als Vorbild dienen
konnte.
Eine gewisse Bedeutung ist dieser Ausgangssituation immer
noch zuzusprechen: So gelten die sechs Gründungsmitglieder im
Allgemeinen als mögliche Integrationsvorreiter bei
verschiedenen Konzepten einer abgestuften Integration
Mitgliedsstaaten
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Belgien (BE) Italien (IT) Rumänien (RO) Bulgarien
(BG) Lettland (LV) Schweden (SE) Dänemark
(DK) Litauen (LT) Slowakei (SK) Deutschland
(DE) Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Estland
(EE) Malta (MT) Spanien (ES) Finnland
(FI) Niederlande (NL) Tschechien (CZ) Frankreich
(FR) Österreich (AT) Ungarn (HU) Griechenland
(GR) Polen (PL) Vereinigtes Königreich (GB) Irland
(IE) Portugal (PT) Zypern (CY)
EU-Parlament
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ist mit dem Rat als Gesetzgeber tätig
teilt sich mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse
und nimmt in letzter Instanz den
Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab
übt die demokratische Kontrolle über alle EUOrgane einschließlich der Europäischen
Kommission aus und benennt die
Kommissionsmitglieder
Europäischer Rat
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gibt der Union die für ihre Entwicklung
erforderlichen Impulse und legt
allgemeine Ziele und Prioritäten fest
wird nicht gesetzgeberisch tätig
Rat der Europäischen Union
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ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig
übt mit dem Parlament die
Haushaltsbefugnisse aus
sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der
Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt
Leitlinien für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) fest
schließt internationale Verträge
Europäische Kommision
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ist die „Hüterin der Verträge“
unterbreitet dem Parlament und dem
Rat Vorschläge für neue
Rechtsvorschriften
setzt die EU-Politik um und verwaltet
den Haushalt
sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts
handelt internationale Verträge aus
Europäische Zentralbank
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bildet mit den nationalen Zentralbanken das
Europäische System der Zentralbanken und legt
damit die Währungspolitik der EU fest
sichert die Preisstabilität in der Eurozone durch
Festlegung von Leitzinssätzen
finanziert und fördert Investitionsprojekte zur
wirtschaftlichen Entwicklung
hält die Mehrheit der Anteile am Europäischen
Investitionsfonds (EIF)
Europäischer Rechnungshof
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prüft die Rechtmäßigkeit und
ordnungsgemäße Verwendung von
Einnahmen und Ausgaben der
Institutionen der EU
Europäische Investitionsbank
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Die Europäische Investitionsbank (EIB) Art. 308ff
AEUV) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 durch den
Vertrag von Rom errichtet. Die Bank ist politisch
ebenfalls unabhängig und finanziert sich durch
Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstützt
die Mitgliedstaaten und kleineren Unternehmen durch
Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von
Projekten, die im europäischen Interesse liegen,
beispielsweise Infrastrukturprojekte oder
Umweltschutzmaßnahmen.
Die Ukraine
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Die Ukraine ist ein Nachbarland der Europäischen Union (EU)
und gehört zu deren möglichen Beitrittskandidaten. Bereits 2004
hat der ukrainische Präsident Wiktor Juschtschenko bekundet,
dass sein Land eine baldige EU-Mitgliedschaft anstrebt. Am 9.
September 2008 haben die Ukraine und die EU in Paris die
Vereinbarung für ein Assoziierungsabkommen getroffen.[1] Im
Gegensatz zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
(SAA) gilt das Abkommen allerdings nicht zwingend als erster
Schritt zu einem EU-Beitritt.
Die offizielle Position von Seiten der Europäischen Kommission
lautet: „Die EU strebt eine zunehmend enge Partnerschaft mit
der Ukraine an, die die allmähliche wirtschaftliche Integration
und eine Vertiefung der politischen Zusammenarbeit zum Ziel
hat.“[2]
Flagge der EU
Die EU und die Ukraine
2004
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Bei der Überwindung der Unruhen, die sich nach massiven
Wahlfälschungen bei den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine
2004 erhoben, spielte die EU eine wichtige Vermittlerrolle. Der
Westen der Ukraine tendiert schon lange zur Europäischen
Union und hat intensive Kontakte zum Nachbarland Polen,
während der bis dahin politisch vorherrschende Osten des
Staates die bisherige Verbindung zu Russland beibehalten oder
stärken möchte.
Ein Grund dafür liegt darin, dass ein Großteil der westlichen
Ukraine (die Region um Lemberg) zu Polen, ab dem 19.
Jahrhundert zu Österreich-Ungarn und nach dem polnischsowjetischen Krieg erneut zu Polen gehörte. Er fiel im
September 1939 in Folge des Hitler-Stalin-Pakts an die
Sowjetunion und ist seit dem 24. August 1991 Teil der Ukraine.
Der Westen der Ukraine hatte daher Präsident Juschtschenko
unterstützt, der sich mehr hin zur EU öffnen wollte.
Abkommen über Partnerschaft und
Zusammenarbeit (1994)
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Die EU vereinbarte 1994 mit der Ukraine ein
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit,
dies soll die Ukraine näher an die EU heranführen.
Die grünen Europaabgeordneten Angelika Beer und
Milan Horáček unterstützen den von der Ukraine
angestrebten EU-Beitritt. Europa habe die Menschen
in der Ukraine „immer ermuntert, sich Richtung
Westen zu orientieren und demokratische Standards
zu entwerfen“, sagte Beer der Netzeitung im März
2005. Ivan Kuleba, der ukrainische Botschafter in
Tschechien, ist zuversichtlich, dass die Ukraine
weitere Reformen umsetzen wird, die für einen
langfristigen EU-Beitritt nötig sind.
Aktionsplan 2005
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Anfang 2005 unterzeichneten die Ukraine und die EU einen
Aktionsplan, der bis 2008 Gültigkeit besaß. Dieser Aktionsplan
beinhaltete die Konvergenz des ukrainischen Rechtssystems mit
dem EU-Recht, die Einhaltung der Menschenrechte, die
Schaffung einer Marktwirtschaft und eine stabile politische
Entwicklung. Er sah zusätzlich den Beginn eines Dialogs über die
Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und der
Ukraine vor, allerdings war die Voraussetzung dafür die
Aufnahme der Ukraine in die WTO.[3] Der Beitritt der Ukraine
zur WTO wurde mittlerweile am 5. Februar 2008 beschlossen
und vom ukrainischen Parlament am 10. April 2008 ratifiziert.
2007-2009
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m März 2007 haben die Ukraine und die EU Gespräche über ein neues
„erweitertes Abkommen“ begonnen, das eine Freihandelszone und eine
erhöhte Zusammenarbeit im Energiebereich beinhalten würde.
Dennoch bleibt die EU zurückhaltend bezüglich einer EUMitgliedschaftsperspektive für die Ukraine. Die für auswärtige
Angelegenheiten und Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissarin
Benita Ferrero-Waldner betonte, dass dies ein sehr umfassendes
Abkommen sein werde, das auf dem Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen (PKA) basieren, jedoch weitere Bereiche
betreffen werde.[4] Am 28. Februar 2008 sagte der damalige Präsident
Juschtschenko, dass er in baldiger Zeit mit dem Status eines
assoziierten Mitglieds der Europäischen Union für die Ukraine
rechne.[5]
Vor dem Hintergrund der Kaukasus-Krise beschlossen die Ukraine und
die EU am 9. September 2008 in Paris das Assoziierungsabkommen,
das bis Ende 2009 unterzeichnet sein soll.[1] Am 7. Mai 2009 trat die
Ukraine der Östlichen Partnerschaft bei.
Präsidentschaft W.
Janukowitsch
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Bei den Präsidentschaftswahlen Anfang 2010 wurde Wiktor
Janukowytsch, der bei den Wahlen 2004 der Fälschung bezichtigt
wurde, zum neuen Staatsoberhaupt gewählt. Obwohl auch
Janukowytsch und seine Partei der Regionen in der Vergangenheit ein
Interesse an einer Annäherung an die EU geäußert hatten, vollzog der
neue Präsident faktisch eine Kehrtwende der ukrainischen Außenpolitik
und leitete Schritte zu einer Annäherung an Russland ein. Im April
2010 vereinbarte er mit Russland die Verlängerung der Stationierung
der Schwarzmeerflotte, die bis 2042 auf der Krim stationiert bleiben
soll.
Auch die politische und gesellschaftliche Kultur betreffend entfernte
sich die Ukraine vom westlichen Europa und den von diesem
propagierten Werten. So hat sich die Lage von Pressefreiheit und
Menschenrechten in der Ukraine seit Amtsantritt Janukowytschs
merklich verschlechtert. Unter diesen Voraussetzungen ist zweifelhaft,
ob eine Annäherung der Ukraine an die EU möglich und von den
regierenden Kräften überhaupt gewollt ist.
Mögliche Vorteile
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Mögliche Vorteile
Die EU gewinnt an Größe und somit Einfluss, gerade in östlicher
Richtung.
Eine durch einen EU-Beitritt stabilisierte Ukraine liegt im Interesse der
EU.
Die Ukraine stellt mit 46 Millionen Einwohnern einen großen Markt mit
(noch) geringer Kaufkraft, aber großem Nachholbedarf dar.
Mit ihren engen Verbindungen zu Russland könnte eine durch die EU
westlich-demokratisch geprägte Ukraine positiv auf Russland einwirken.
Die Energieversorgung der EU würde an Stabilität gewinnen. Mit rund
80% ist die Ukraine der mit Abstand wichtigste Transitstaat für Erdöl
und Erdgas aus Russland und den zentralasiatischen Ländern.
Die Ukraine ist im Vergleich zu den meisten EU-Ländern ein relativ
rohstoffreiches Land und die EU könnte so ihre Abhängigkeit von
Rohstoffimporten verringern. (Die Ukraine verfügt unter anderem über
eine der größten Eisenreserven der Welt.)[7]
Mögliche Nachteile
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Die Spannungen innerhalb der Ukraine
könnten sich verstärken, da sich der Osten
des Landes, der sich eine engere Beziehung
zu Russland wünscht, durch einen Beitritt zur
EU isoliert sähe.
Der Nationalismus in einem sich immer mehr
an den Rand gedrängt fühlenden Russland
könnte weiteren Auftrieb erhalten.
Der Beitritt wäre mit enormen Kosten für die
EU verbunden.