1 Exemplar: für Revisorat - Regionale Sozialdienste Niederbipp

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Transcript 1 Exemplar: für Revisorat - Regionale Sozialdienste Niederbipp

Kanton Bern
Informationsveranstaltung
für
private Mandatstragende
vom 17.10.2013
JGK / KESB Emmental
Kanton Bern
Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde
Oberaargau
François Bucher, Leiter Revisorat
JGK / KESB Emmental
Kanton Bern
1. Teil
Bericht und Rechnung
Was wird von Seiten der KESB erwartet
JGK / KESB Emmental
Kanton Bern
Rechnungs- u. Berichtsgenehmigung
• Rechnungsabschluss (alle 2 Jahre) besteht aus:
–
–
–
–
–
–
–
Bericht (3 Exemplare: 1x Revisorat, Mandatsträger, KlientIn)
Budget (1 Exemplar: für Revisorat)
Rechnungsjournal (1 Exemplar: für Revisorat)
Belegsammlung (1 Exemplar: für Revisorat)
Erfolgsrechnung (2 Exemplare : 1x Revisorat, Mandatsträger)
Bilanz (2 Exemplare :1x Revisorat, Mandatsträger)
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
Kanton Bern
Bericht
• Der Beistandschaftsbericht (siehe Beispiel) dient als
Grundlage, damit sich die KESB ein Bild zur Führung
der Beistandschaft machen kann. Sie benötigt dazu:
– Angaben verbeiständete sowie mandatsragende
Person, über Massnahme und Berichtsperiode
– Angaben über Berichtsgrundlage
– Angaben über persönliche Verhältnisse
– Angaben über Administration / Finanzen
– Antrag an KESB betreffend Form der Weiteführung
Kanton Bern
Budget
• Als Grundlage des finanziellen Teils der Beistandschaft
dient das Budget.
• Das Budget soll Auskunft geben, wie ausgeglichen die
Einnahmen und Ausgaben der verbeiständeten Person
sind und es ermöglicht eine mittel- bis langfristige
Planung zur Einteilung des Vermögens.
• Mit Hilfe des Budgets soll auch festgestellt werden, ob
subsidiäre Leistungen beantragt werden müssen, damit
sich die verbeiständete Person nicht verschuldet.
Kanton Bern
Budget-Beispiel:
Einnahmen
AHV-Rente
Pensionskassenrente
Ergänzungsleistungen
Wertschriftenerträge (netto)
Weitere Einnahmen
Total Einnahmen
Ausgaben
Heimkosten
Kleidung
Taschengeld
Telefon
Krankenkasse
Versicherungen (Hausrat/Haftpflicht)
Steuern (keine da EL und Heimaufenthalt)
Selbstbehalte & Franchisen (keine da EL)
Sonstiges (Geschenke)
Total Ausgaben
total Einnahmen
total Ausgaben
Fehlbetrag/Überschuss
Monat
2'150.00
2'420.00
988.00
12.00
40.00
5'610.00
Monat
Jahr
25'800.00
29'040.00
11'856.00
144.00
480.00
67'320.00
Jahr
4'880.00
50.00
150.00
60.00
412.00
15.00
100.00
5'667.00
58'560.00
600.00
1'800.00
720.00
4'944.00
180.00
1'200.00
68'004.00
5'610.00
5'667.00
Fr. -57.00
67'320.00
68'004.00
Fr. -684.00
Kanton Bern
Rechnungsjournal
• Im Rechnungsjournal werden (wie im
«Milchbüechli») fortlaufend nach Datum
sämtliche Bewegungen aufgeschrieben.
• Jede Transaktion erhält eine Nummer die auch
auf dem Beleg aufgeschrieben wird.
• Nach jeder Transaktion wird der aktuelle Saldo
zusammengezählt und angepasst.
• Im Rechnungsjournal wird überprüft, welche
Bewegungen stattgefunden haben.
Kanton Bern
Rechnungsjournal-Beispiel:
Datum
Beleg Buchungstext
01.09.2011
03.09.2011
04.09.2011
12.09.2011
17.09.2011
21.09.2011
24.09.2011
28.09.2011
28.09.2011
28.09.2011
1
2
3
4
5
6
7
7
8
29.09.2011
9
Einnahmen Ausgaben
Saldovortrag
AHV Rente September Sept. 11 Fr. 2'150.00
Ergänzungsleistungen Sept. 11
Fr. 988.00
Heimrechnung August 11
Fr. 4'880.00
Telefonrechnung Juli/August 11
-Fr. 98.70
Krankenkassenprämien Sept. 11
Fr. 412.00
Pensionskassen Rente Sept. 11 Fr. 2'420.00
Bargeldbezug zug. Kasse
-Fr. 1'000.00
Bargeldbezug zug. Kasse
Fr. 1'000.00
Ausz. Taschengeld Oktober
Fr. 150.00
Rückerstattung Krankenkasse /
Arztrechnung vom 23.07.2011
Fr. 523.50
Saldo
Fr. 36'407.00
Fr. 38'557.00
Fr. 39'545.00
Fr. 44'425.00
Fr. 44'326.30
Fr. 44'738.30
Fr. 47'158.30
Fr. 46'158.30
Fr. 47'158.30
Fr. 47'308.30
Fr. 47'831.80
Kanton Bern
Belegsammlung
• Beim Beleg soll ersichtlich sein, worum es sich
handelt. Empfänger, Datum und die Höhe der
Transaktion müssen aufgeführt sein.
• Belege sollen lückenlos und chronologisch nach
dem Datum sortiert aufbewahrt werden.
• Jedes Beleg wird mit einer Belegnummer
markiert (gleiche Nummer Rechnungsjournal).
• Bei Eingängen (Renten etc.) können
Bankauszüge als Belege genommen werden.
Kanton Bern
Beleg-Beispiel I:
Kanton Bern
Beleg-Beispiel II:
Kanton Bern
Erfolgsrechnung
• In der Erfolgsrechnung werden alle Einnahmen und
Ausgaben (bei Anwendung Kontenplan nach
Positionen) über die gesamte Berichtsperiode
zusammengerechnet und ein Total über alle Einnahmen
und Ausgaben erstellt.
• Es ist den Mandatstragenden frei gestellt, die
Erfolgsrechnung mit oder ohne Kontenplan zu machen.
• Mit Hilfe der Erfolgsrechnung kann festgestellt werden,
wie erfolgreich der finanziellen Teil der Beistandschaft
während der letzte Berichtsperiode war.
Kanton Bern
Erfolgsrechnung Beispiel:
(ohne Kontenplan)
Erfolgrechnung 01.09.2011-31.08.2013
Total Einnahmen / Ausgaben
Verlust
Einnahmen
Fr. 136'960.00
Ausgaben
Fr. 138'651.60
-1691.6
Kanton Bern
Erfolgsrechnung Beispiel:
(mit Kontenplan)
Erfolgrechnung 01.09.2011-31.08.2013
1
2
3
4
5
6
10
11
12
13
14
15
16
17
AHV-Rente
Pensionskassen-Rente
Ergänzungsleistungen
Rückerstattung Gesundheitskosten
Wertschriftenerträge
Weitere Einnahmen
Heimkosten
Kleidergeld
Taschengeld
Krankenkassenprämien
Telefon
Versicherungen
Gesundheitskosten
Diverse Auslagen / Geschenke
Total Einnahmen / Ausgaben
Verlust
Einnahmen
Fr. 51'600.00
Fr. 58'080.00
Fr. 23'712.00
Fr. 2'268.00
Fr. 280.00
Fr. 1'020.00
Fr. 136'960.00
Ausgaben
Fr. 117'120.00
Fr. 1'340.00
Fr. 3'700.00
Fr. 9'888.00
Fr. 1'530.00
Fr. 353.60
Fr. 2'340.00
Fr. 2'380.00
Fr. 138'651.60
-1691.6
Kanton Bern
Bilanz
• In der Bilanz werden alle Aktiven und Passiven wie
Barschaft, Bankkonti, Wertschriften/Anlagen, Darlehen,
Grundstücke, Hypotheken aufgelistet und
zusammengezählt.
• Die Bilanz macht einen Vermögensvergleich mit der
Vorperiode.
• Mit Hilfe der Bilanz wird festgestellt, wie vermögend die
verbeiständete Person ist.
• Die Höhe der Vermögenszunahme / -verminderung
sollte immer identisch mit der Erfolgsrechnung sein.
Kanton Bern
Bilanz-Beispiel:
Bilanz per 31.08.2013
Aktiven
Barschaft
Sparkonto BEKB Ch 98 7654 3210
Betriebskonto
10 Goldvreneli (Kurswert Fr. 206.-/Stück)
Total Aktiven
Passiven
keine
Total Passiven
Fr. 380.00
Fr. 22'000.00
Fr. 9'525.00
Fr. 2'060.00
Fr. 33'965.00
Fr. 0.00
Fr. 0.00
Fr. 0.00
Eigenkapital per 31.08.2013
Eigenkapital per 31.08.2011
Fr. 33'965.00
Fr. 35'656.60
Vermögensvermiderung
-Fr. 1'691.60
Kanton Bern
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
• Kopie letzte ausgefüllte Steuererklärung (nicht
Veranlagung).
• Komplette Bankauszüge zu allen Aktiven mit Stichtag
per Berichtsende.
• Falls Bezug von Ergänzungsleistungen besteht: Kopie
der letzten Verfügung der Ausgleichskasse.
• Falls aus Sicht der Mandatstrageden vorhanden,
weitere fürs Revisorat sachdienliche Unterlagen.
Kanton Bern
Wichtige Hinweise
• Bei Fehlbeträgen frühzeitig überprüfen, ob ein Anspruch
auf Ergänzungsleistungen besteht / bei Bezug von
Ergänzungsleistungen Krankheitskosten einschicken.
• Bei Fragen oder Unklarheiten bestehen, soll die PrimaFachstelle aufgesucht werden. Falls keine Lösung
gefunden wird, steht die KESB gerne zur Verfügung.
• Bericht und Rechnung sollten grundsätzlich der PrimaFachstelle abgegeben werden. Diese kontrolliert diese
auf Vollständigkeit und leitet sie der KESB weiter.
Kanton Bern
Bewilligungspflichtige Geschäfte
• Wie im alten Gesetzt gibt es auch im neuen gewisse
Geschäfte für welche die Mandatstragenden bei der
KESB eine Einwilligung einholen müssen.
• Es sind dies gemäss Art. 416 z.B. das Unterschreiben
eines Heimvertrages, Aufnahme von Darlehen,
Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft etc.
• Falls hierzu Unsicherheiten bestehen, immer bei der
Prima-Fachstelle vor Durchführung eines Geschäftes
nachfragen.
Kanton Bern
2. Teil
Mandatsentschädigung und
Spesen
Was steht den privaten
Mandatstragenden zu
Kanton Bern
Wer bezahlt die Entschädigung
• Sobald die verbeiständete Person ein Vermögen von
über Fr. 15’000.00 besitzt, werden ihr Entschädigung
und Spesen sowie die Gebühren belastet.
• Liegt das Vermögen unter Fr. 15’000.00, jedoch über
dem Vermögensfreibetrag der Sozialhilfe, so werden
der verbeiständeten Person nur die Gebühren belastet.
Entschädigung und Spesen werden vom Kanton
übernommen und bezahlt.
• Bei Vermögen die unter dem Vermögensfreibetrag der
Sozialhilfe liegen, werden keine Gebühren erhoben.
Kanton Bern
Entschädigung für die Mandatsführung
• Eine durchschnittliche Mandatsführung mit
Rechnungsführung wird mit Fr. 1’250.00 pro Jahr
entschädigt. Falls der Aufwand überdurchschnittlich
war, ist dies im Bericht explizit zu begründen.
• Wurde die Rechnungsführung dem Sozialdienst
übertragen, so wird die Entschädigung um Fr. 300.00
pro Jahr reduziert.
• Auf eine Entschädigung kann verzichtet werden.
• Entschädigungen nach Aufwand werden nur in
Ausnahmefällen und nach vorgängiger Genehmigung
durch die KESB bewilligt.
Kanton Bern
Entschädigung Spesen & Infrastruktur
• Spesen müssen immer im Bericht beantragt werden:
• Verkehrsauslagen mit PW werden pro Fahrtkilometer
mit 0.70 entschädigt. Auslagen bei Benützung der
öffentlichen Verkehrsmittel werden in der Höhe des
ganzen Fahrpreises zweiter Klasse entschädigt.
• Gegen Abgabe der Belege können Auslagen wie
Telefongespräche, Porti, Papier, Kopierkosten etc.
gemäss effektivem Aufwand zurückerstattet werden.
• Statt dem effektiven Aufwand ist eine Pauschale für
Infrastrukturkosten à Fr. 10.00 p. Monat möglich.
Kanton Bern
Ablauf der Auszahlung
• Die Entschädigung und Spesen dürfen nicht von den
Mandatstragenden direkt vom Vermögen der
verbeiständeten Person bezogen werden.
• Bei Genehmigung von Bericht und Rechnung legt die
KESB die Höhe der Entschädigung fest und leitet den
Auftrag zur Zahlung der Entschädigung weiter.
• Das kantonale Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht
zahlt den Mandatstragenden Entschädigung und
Spesen aus. Gleichzeitig stellt sie einen Lohnausweis
über die erhaltene Mandatsentschädigung aus.
Kanton Bern
• Das kantonale Amt für Betriebswirtschaft fordert die
Entschädigung (bei vorhandenem Vermögen) bei der
betroffenen Person ein.
• Falls die Mandatstragenden von der AHV-Pflicht befreit
sind, wird die Mandatsentschädigung in mehreren
Tranchen à max. Fr. 1’400.-/Monat ausbezahlt. Damit ist
die Entschädigung von der Beitragspflicht zur AHV
befreit sind.
Kanton Bern
Versteuerung der Entschädigung
• Die Mandatsentschädigung muss in dem Jahr
versteuert werden, in welchem sie ausbezahlt wird.
• Es können pauschal 20% (mindestens CHF 880.-,
maximal CHF 2’400.-) als Berufskosten des
Nebenerwerbs gelten gemacht werden. Falls kein
Haupterwerb besteht (z.B. bei Pensionierung) können
die Abzüge gemäss Haupterwerb gemacht werden.
• Zur Versteuerung gelten die Ansätze gemäss
Miliztätigkeit des Kantons Bern -> siehe Links:
http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Milizt%E4tigkeiten
http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Berufskosten#Ber
ufskosten-nebenerwerb
Kanton Bern
Weiterführende Informationen
Hompage der Kantons Bern / allgemeine Informationen KES
http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/kindes_erwachsenenschutz/erwachsenensc
hutz.html
Spezifische Informationen für Primas
http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/kindes_erwachsenenschutz/erwachsenensc
hutz/private_mandatstragende.html
Regionaler Sozialdienst Niderbipp, Prima Fachstelle
032 633 66 00/ [email protected]
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau in Wangen a.A.
032 346 69 75 / [email protected]
Kanton Bern
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung
JGK / KESB Oberaargau/Emmental