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Inklusion durch
berufliche Rehabilitation
Wege zur beruflich-gesellschaftlichen
Inklusion junger Menschen mit (Lern-)
Behinderung – ein Überblick
Inklusion durch berufliche Rehabilitation
Förderungswerk St. Nikolaus, Dürrlauingen
www.sankt-nikolaus.de
9. Juni 2011
Karl-Heinz Eser
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Inklusion durch berufliche Rehabilitation
BBW Dürrlauingen: Typische Teilnehmende 2010
 18;5 Jahre
 jede 4. weiblich
 jeder 3. – 4. minderjährig
 jeder 11. – 12. Migrationshintergrund
 jeder 3. – 4. extern (Pendler/in)
 fast jede/r lernbehindert (97,2%)
 jeder 1. – 2. zusätzlich körperbehindert
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Karl-Heinz Eser
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Inklusion durch berufliche Rehabilitation





9. Juni 2011
jeder 5. – 6. zusätzlich sprachbehindert
jeder 1. – 2. zusätzlich psychisch behindert oder
verhaltensauffällig (dissozial)
jeder 2. mehrfach behindert
jeder 2. (potenziell) schwerbehindert
Im Mittel: 323 Teilnehmende mit 3,6 pädagogisch- psychologischen (ohne medizinische)
Diagnosen und sehr hohem (berufs-) pädagogischem Handlungsbedarf (TEE 2009/10)
Karl-Heinz Eser
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Inklusion durch berufliche Rehabilitation
Inhalte
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4.
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8.
9. Juni 2011
Ein Zitat (Eugen Roth)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung (fünf Auszüge)
Zentrale Begriffe
Inklusion am Übergang Schule – Beruf
Inklusion und Nachteilsausgleich
Initiativen des Nationalen Aktionsplans
Drin sitzen ist alles? – Neun Fragen, eine Fürbitte
Ein Zitat (Eugen Roth) und „Zu guter Letzt“
Karl-Heinz Eser
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Inklusion durch berufliche Rehabilitation
Zitat: Gründliche Einsicht
Ein Mensch sah jedesmal noch klar:
Nichts ist geblieben so, wie's war.Woraus er ziemlich leicht ermisst:
Es bleibt auch nichts so, wie's grad ist.
Ja, heut‘ schon denkt er, unbeirrt:
Nichts wird so bleiben, wie's sein wird.
Eugen Roth
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UN-Behindertenrechtskonvention
Art. 27: Arbeit und Beschäftigung
Die gleichen Rechte von Menschen mit Behinderung
auf Arbeit werden anerkannt. Menschen mit Behinderung soll vor allem ein wirksamer Zugang zu
allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, zur Stellenvermittlung, zur Berufsausbildung und Weiterbildung sowie zu Programmen für die berufliche Rehabilitation ermöglicht
werden.
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UN-Behindertenrechtskonvention
Art. 26: Habilitation und Rehabilitation (1)
Um ein Höchstmaß an Unabhängigkeit (Selbstbestimmung), umfassende körperliche, geistige, sozile und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung und Teilhabe an allen Aspekten des Lebens
zu erreichen und zu bewahren, sollen Habilitation
und Rehabilitation gestärkt und erweitert werden.
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UN-Behindertenrechtskonvention
Art. 26: Habilitation und Rehabilitation (2)
Die Vertragsstaaten fördern zu diesem Zweck die
Aus- und Fortbildung für Fachkräfte und Mitarbeitende in Habilitations- und Rehabilitationsdiensten.
Leistungen und Programme sollen so gemeindenah
wie möglich zur Verfügung stehen, auch in ländlichen Gebieten.
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UN-Behindertenrechtskonvention
Art. 25: Gesundheit
Die Bundesregierung verpflichtet sich, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit
Behinderung einen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, zu gewährleisten.
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UN-Behindertenrechtskonvention
Art. 24: Bildung
Die Vertragsstaaten gewährleisten ein integratives
(inklusives) Bildungssystem auf allen Ebenen und
lebenslanges Lernen. Sie stellen insbesondere
sicher, dass Menschen mit Behinderung ohne
Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen
Zugang zu Berufsausbildung, Erwachsenenbildung
und lebenslangem Lernen haben.
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UN-Behindertenrechtskonvention
Art. 31: Statistik und Datensammlung
Die Bundesregierung verpflichtet sich, geeignete
Informationen, einschließlich statistischer Angaben
und Forschungsdaten, zur Ausarbeitung politischer
Konzepte zur Durchführung der UN-Konvention zu
sammeln.
Beispiele: Nationaler Aktionsplan (Juli 2011?), Leuchttürme,
Programme, Modellversuche u.ä.
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Zentrale Begriffe
Integration („Eingliederung“)
 Individuum zentrierter Ansatz: Sonderpädagogische Unterstützung für spezifische Zielgruppen
 Der Einzelne muss den normativen Anspruch
auf Integration erfüllen; Orientierung am „Normallebenslauf“.
 Integration denkt (angeblich?) eindimensional.
 NT: Eigenverantwortung für Behinderung, Individualisierung der Risiken, Entsolidarisierung
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Zentrale Begriffe
Inklusion (1)
 System zentrierter Ansatz: Alle (jungen) Menschen werden mit ihren spezifischen pädagogischen Bedürfnissen beachtet; gemeinsames,
aber individuelles Lernen (Hinz 2004):




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Subjektorientierung: individuelle Lernvoraussetzungen
Ressourcenorientierung: Kompetenzen, Unterstützungsstrukturen
Systemorientierung: soziale Lebenslage, Milieu
Partizipation: aktive Einbeziehung beim Lernen
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Zentrale Begriffe
Inklusion (2)
 Die solidarische Gesellschaft muss inklusive
Bildungs- und Beschäftigungsstrukturen schaffen, „die allen in ihrer Verschiedenheit eine ihren Bedürfnissen entsprechende soziale Teilhabe eröffnen“. (Oehme 2010)
 Inklusion denkt (tatsächlich?) mehrdimensional.
 VT: Wert des Menschen wird nicht an seiner
Leistung gemessen und auf Verwertbarkeit am
Arbeitsmarkt eingegrenzt; keine Ausgrenzung,
keine Klassifizierung, keine Problemfälle (?)
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Zentrale Begriffe
Inklusion (3)
 „Der Inklusionsgedanke erweitert die Handlungsperspektiven, weil er auf die Notwendigkeit
einer Veränderung verschiedener Systemebenen verweist und gleichzeitig die Bedeutung
individueller Faktoren nicht vernachlässigt. Individuelle (Behinderungs- und) Benachteiligungsrisiken können nur im Zusammenwirken mit
Veränderungen auf der strukturellen Ebene beseitigt werden, d.h.: Sondermaßnahmen zu verlassen und Regelstrukturen zu verändern.“
(Rützel & Bylinski 2011)
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Zentrale Begriffe
Inklusion (4)
 Inklusion I als systemische Funktion
I = f [(a∙I1• b∙I2 • c∙I3• d∙ C) + InkIllu], mit:




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I1 = Includendum (der/die/das zu Inkludierende),
I2 = Includens (das Inkludierende), I3 = Inclusores
(die inkludierend Handelnden), C = Carbo (“Kohle”)
a, c = Fähigkeit und Willigkeit, b = Funktionalität,
d = Mächtigkeit
(…) : real existierende Inklusion
InkIllu : Inklusionsillusion
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Inklusionsillusion?
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Inklusion am Übergang Schule – Beruf
BIBB-Expertenmonitoring „Berufliche Bildung“
 482 Fachleute (breit aufgestellt), Ende 2010
 Internet gestütztes Befragungssystem
(www.expertenmonitor.de)




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Grundlegende Einschätzung der aktuellen Lage
Übergang Schule – Beruf?
Welche Reformvorschläge wünschenswert?
Umsetzung bis 2015 machbar?
Also: Was ist konsensfähig, realistisch und zügig
zu machen?
Karl-Heinz Eser
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Inklusion am Übergang Schule – Beruf
Übergangssystem mit vielen Akteuren und unterschiedlichen Interessen:
 Allgemein bildende Schule
 Übergangsystem selbst: schulische Bildungsgänge, diverse Maßnahmen
 Duales System
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Inklusion am Übergang Schule – Beruf
Vier Strategien bzw. Inklusionsformen:
1. Abschwächung der Marktinklusion: Nein!

2.
Regelinklusion: Nein!

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Einschränkung der betrieblichen Entscheidungsautonomie (ob und wen Betriebe ausbilden)
durch Vorgaben
Alle Jugendliche, die Aufnahmeregeln erfüllen
(Schule beendet, Schulabschluss, „ausbildungsreif“), erhalten ein Ausbildungsangebot, auch in
außerbetrieblichen Ausbildungsformen.
Karl-Heinz Eser
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Inklusion am Übergang Schule – Beruf
3.
Nachfragestimulierung: Ja!

4.
Abwarten („Attentismus“)

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Nachfragestimulierung durch attraktive Angebote
an Betriebe (höhere Einstiegsqualifikation [Reform des Schul- und Übergangssystems, passgenaue Vermittlung [BO, Einstiegsbegleiter], soziale und finanzielle Unterstützungen), die Ausbildungskosten und –risiken senken
Verbesserung der Ausbildungschancen durch
demographische Entwicklung. VT: keine schwer
kalkulierbaren systemischen Eingriffe, keine aufreibenden politischen Abstimmungen
Karl-Heinz Eser
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Inklusion am Übergang Schule – Beruf
Zentrale Ergebnisse (BWP 2/2011, S. 11f.):
1. Relativierung des Prinzips der „Marktinklusion“:
Nein!
2. Ergänzung der Marktinklusion durch „Regelinklusion“: Nein!
3. Reformen, die die Dominanz der Marktinklusion
nicht berühren. Ja! Insbesondere:


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3.2 Berufsorientierung (BO) = Pflichtfach
3.3 regionale (kommunale) Koordinierung der
Akteure am Übergang Schule - Beruf
Karl-Heinz Eser
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Inklusion am Übergang Schule – Beruf



3.4 Transparenz im Übergangssystem: wenige
Grundtypen von Maßnahmen und Bildungsgängen (s. Instrumentenreform)
3.5 Praktika (betriebliche Praxisphasen) im
Vordergrund
3.6. Möglichkeit des Erwerbs eines Schulabschlusses
Aber: Problem „Kostendruck“ für öffentliche Hände!
Fazit: Vorherrschende marktbestimmte Inklusionsmechanismen dürfen nicht angetastet werden!
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Inklusion und Nachteilsausgleich
Inklusive Instrumente des Nachteilsausgleichs:




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§ 66, 1BBiG; 42m, 1 HwO: Besonders geregelte
Ausbildungen wegen Art und Schwere der Behinderung
§ 65 BBiG; 42l HwO: Nachteilsausgleich (zeitliche und sachliche Gliederung, Prüfungsdauer,
Hilfsmittel, Hilfeleistungen Dritter)
Rahmenrichtlinien zur Vereinheitlichung von
Ausbildungsregelungen und –bezeichnungen
Rahmenregelung, Musterregelung (Standards):
Durchstiegsmöglichkeit, rehaspezifische Zusatzqualifikation usw. (Kammerregelungen)
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Initiativen des Nationalen Aktionsplans
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Neun Fragen und eine Fürbitte
Drin sitzen ist alles? – Fragen 1 und 2
 Ist nicht Wettbewerb bzw. Konkurrenz - und
damit Exklusion! - grundlegende Daseinsweise
unserer politisch-ökonomischen Verfasstheit mit
all ihren Konsequenzen und umfassende Inklusion dadurch letztlich eine Illusion?
Realität: Inklusiver Ausbildungsmarkt?: Nein!, inklusiver
Arbeitsmarkt?: Nein! Höchstens Einzellösungen (UB).

9. Juni 2011
Wissen alle Akteure und Entscheidungsträger
(mit Sokrates) wirklich von was sie bei dem
Thema „Inklusion“ reden?
Karl-Heinz Eser
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Neun Fragen und eine Fürbitte
Drin sitzen ist alles? – Frage 3
 Lassen sich inklusive Lebenslösungen, z.B. der
(Berufs-) Bildung, durchgehend behinderungsspezifisch darstellen?
Die Inklusion z.B. körperlich behinderter (junger) Menschen – der einprägsamsten, weil offensichtlichen Behinderung – stellt sich in der Regel völlig anders dar als
die von lernbehinderten und verhaltensauffälligen oder
psychisch behinderten (jungen) Menschen.
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Neun Fragen und eine Fürbitte
Drin sitzen ist alles? – Frage 4
 „Euphorie statt Empirie!“ (Hillenbrand 2010)?
Wissenschaftliche Forschungsergebnisse (z.B. Metaanalysen durch Lindsay 2007, Eckhart 2008, oder Einzelstudien von Sauer, Ide und Borchert 2007, Huber
2008) äußern sich zur „normalen“ Wirksamkeit (nicht in
„idealen“ Modellversuchs-Grundschulwirklichkeiten) von
schulischer Inklusion durchaus gespalten bis kritisch.
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Neun Fragen und eine Fürbitte
Drin sitzen ist alles? – Frage 5
 Mit welchen Ressourcen dürfen sonderpädagogische Differenzierung und Individualisierung –
gelegentlich als Separation und Diskriminierung verfemt – (weiterhin) den individuellen Förderbedarf bedienen und Nachteile ausgleichen
helfen?
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Neun Fragen und eine Fürbitte
Drin sitzen ist alles? – Fragen 6
 Werden „schulisch anforderungsrelevante Parameter (Lernmotivation, -fähigkeit, -willigkeit,
-stand, Bildbarkeit in der Gruppe, kognitive Ressourcen, Interessen und Ziele) ... vermischt
bzw. gleichgesetzt mit diesbezüglich irrelevanten Kriterien (wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, soziokultureller Hintergrund, materielle Ressourcen, religiös/ weltanschauliches Bekenntnis)“? (Kobi 2008)
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Neun Fragen und eine Fürbitte
Drin sitzen ist alles? – Frage 7
 Werden durch inklusive Bildungsstrukturen größere individuelle Handlungsspielräume bzw. Lebenschancen (Dahrendorff) zur Entfaltung und
Befriedigung von Interessen und zur Herausbildung eines Lebensstils erschlossen als im
gegliederten Bildungssystem?
Kriterium: Teilhabe ist der Anspruch, (jungen) Menschen
ausgehend von ihren (zu entwickelnden) Interessen und
Ressourcen und entsprechend ihren (zu entwickelnden)
aktuellen Fertigkeiten und Kenntnissen Verantwortung so
zu übertragen, dass sie aktiv Einfluss auf Situationen und
Kontrolle über ihr Leben gewinnen können.
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Neun Fragen und eine Fürbitte
Drin sitzen ist alles? – Frage 8
 Sollte ein erfolgreiches (Berufs) Bildungssystem
erst dann abgelöst werden, wenn es durch ein
nachweislich besseres ersetzbar ist?
Verändern heißt nicht automatisch verbessern,
schon gar nicht als Ausschreibungssparmodell!
Berufsbildungswerke sind als Spezialeinrichtungen intern
zutiefst inklusiv organisiert und darin für gesamtgesellschaftliche Situationen in gewisser Weise vorbildhaft. Sie
arbeiten kompensatorisch und stärken junge Menschen
mehrheitlich so, dass sie die eher exklusive, wettbewerbsorientierte Lebenswirklichkeit gestärkt und chancengleich bewältigen lernen. Übrigens: „Exklusive“
Leistungszentren umfassen immer auch Internate.
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Neun Fragen und eine Fürbitte
Drin sitzen ist alles? – Frage 9
 Und nicht zuletzt: Geht es darum, möglichst
schnell „politisch korrekte“ Verfahrensvorschrif ten aufzustellen oder doch um eine langfristig
angelegte gesellschaftliche Enkulturation inklusiver Strukturen durch Einstellungsänderung?
Es braucht sicher Zeit, wenn 90 Prozent der Mitglieder
einer Gesellschaft ihre Lebensvollzüge umfassend nach
ca. 10 Prozent ausrichten sollen!
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Karl-Heinz Eser
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Neun Fragen und eine Fürbitte
Drin sitzen ist alles? – Eine Fürbitte
… Herr, verschone uns beim Thema „Inklusion“ vor
zwei Arten von Protagonisten, nämlich vor …
 „Glaubenskriegern“: „Es gibt zwei Meinungen,
meine und die falsche!“
 „Experten“, deren Erfahrungshorizont und Persönlichkeit durch das Thema „Inklusion“ auf die
Möglichkeit treffen, damit Geld oder Anerkennung oder Beides zu verdienen
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Karl-Heinz Eser
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Inklusion durch berufliche Rehabilitation
Zitat: Durch die Blume
Ein Mensch pflegt seines Zimmers Zierde,
Ein Rosenstöckchen mit Begierde.
Gießt‘s täglich, ohne zu ermatten,
Stellt‘s bald ins Licht, bald in den Schatten
Erfrischt ihm unentwegt die Erde,
Vermischt mit nassem Obst der Pferde,
Beschneidet sorgsam jeden Trieb Doch schon ist hin, was ihm so lieb.
Leicht ist hier die Moral zu fassen:
Man muss die Dinge wachsen lassen!
Eugen Roth
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Karl-Heinz Eser
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Inklusion durch berufliche Rehabilitation
Zu guter Letzt

Je lteuar ein Fsas dhnröt, usmo lreeer ist es!

Mit Gled knan man alels kfuean, aßuer
Vretnatrwognusssbuweietsn und Lbeie!
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Karl-Heinz Eser
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