Nationaler Krebsplan - N-PSOM

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Technische Universität München
N-Psom München 25.6.2012
Nationaler Krebsplan Ziel 9
„Alle Krebspatienten erhalten bei Bedarf eine
angemessene psychosoziale und
psychoonkologische Versorgung“
P. Herschbach
Roman-Herzog-Krebszentrum München
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Hintergründe
Mitte 2008 hat das BMG gemeinsam mit der DKG, der DKH und der ADT
(Arbeitsgemeinschaft deutscher Tumorzentren) den neuen Nationalen
Krebsplan bekannt gegeben. Er versteht sich als die Fortschreibung des
früheren "Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung" von 1979.
Seinerzeit formulierte Ulla Schmidt das Ziel: „... wollen wir die Versorgung
der Patientinnen und Patienten weiter verbessern, die Früherkennung
stärken und die Zusammenarbeit aller Akteure voranbringen."
Hintergründe:
wachsende Zahl Langzeitüberlebender
EU- und WHO-Initiativen
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Beteiligte
Institutionen
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• Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehörden der Länder (AOLG)
• Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren
• Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
• Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren
• Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
• Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland
• Bund Deutsche Rentenversicherung e. V.
• Bundesärztekammer
• Bundesministerium für Bildung und Forschung
• Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
• Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
• Deutsche Krebshilfe e. V.
• Deutscher Hausärzteverband e.V.
• Deutscher Pflegerat e.V.
• Deutsches Krebsforschungszentrum
• GKV-Spitzenverband
• Kassenärztliche Bundesvereinigung
• Niedersächsisches Sozialministerium
• Verband der privaten Krankenversicherungen
• Bund Deutsche Rentenversicherung e. V.
• Bundesärztekammer
• Bundesministerium für Bildung und Forschung
• Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
• Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
• Deutsche Krebshilfe e. V.
• Deutscher Hausärzteverband e.V.
• Deutscher Pflegerat e.V.
• Deutsches Krebsforschungszentrum
• GKV-Spitzenverband
• Kassenärztliche Bundesvereinigung
• Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg
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Gliederung der „Zielepapiere“
Ziele/Unterziele
Konkretisierung der Ziele
Prüfung der Zielerreichung (Ist-Soll-Vergleich)
Entwicklung von Maßnahmen
Priorisierung der Maßnahmen
Konkrete Umsetzungsempfehlungen (Akteure, Ressourcen, Zeitplan)
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Struktur des NKP
BMG
Steuerungsgruppe
AG Datensatz
Handlungsfeld 1
Handlungsfeld 2
Handlungsfeld 3
Handlungsfeld 4
Früherkennung
Versorgungsstrukturen
Onkolog. Behandlg.
Patientenorientierung
Ziel 1: Weiterentwicklung
Ziel 5: Qualitätssicherung
Ziel 10: Zugang zu innov.
Ziel 11: Qualif. Information
Medikamenten
Ziel 2: Europ. Empfehlung
Ziel 6: Leitlinien
Ziel 3: Evaluation
Ziel 8: Klin. Krebsregister
Ziel 12b:Pat.-Kompetenz
Ziel 9: Psychoonkologie
Ziel 13: Partizip.-Entsch.
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Ziel 12a:Kommunik.-Komp.
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Handlungsfeld 2
Versorgung, Ziel 9 Psychosoziale Onkologie
Ziel 9
Alle Krebspatienten erhalten bei Bedarf eine
angemessene psychosoziale und psychoonkologische
Versorgung
•
Verbesserung der Erkennung psychosozialen Unterstützungsbedarfs
sowie behandlungsbedürftiger psychischer Störungen bei Krebspatienten und Angehörigen.
•
Sicherstellung der notwendigen psychosozialen und psychoonkologischen Versorgung im stationären und ambulanten Bereich.
Nationale Krebskonferenz am 23. Juni 2009 in Berlin
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www.bmg.bund.de
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Begriffe ...
Psychoonkologische Versorgung umfasst gestufte psychosoziale und
psychotherapeutische Interventionen für Krebskranke und ihre
Angehörigen.
Psychosoziale Versorgung beinhaltet insbesondere Information,
Beratung, Psychoedukation, Krisenintervention und supportive
Begleitung.
Psychotherapeutische Versorgung beinhaltet insbesondere
Diagnostik, Krisenintervention und psychotherapeutische Behandlung
von Patienten mit ausgeprägten psychischen Beeinträchtigungen oder
komorbiden psychischen Störungen.
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Status Quo
Psychoonkologische Versorgung ist prinzipiell verankert in
•
Cs, CCs und CCCs
•
der stationären Krebsrehabilitation
•
Krebsberatungsstellen
•
Onkologischen S3 Leitlinien
•
DMP-Brustkrebs
•
der ambulanten Psychotherapie
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Gründe/Barrieren für eine unzureichende Zielerreichung
1. Unzureichende Feststellung, Dokumentation und Kommunikation des po
Unterstützungsbedarfs
2. Mangel an zuverlässiger Identifikation von Versorgungslücken
3. Unflexible bzw. ungeklärte Finanzierung außerstationärer po Versorgung
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Gründe/Barrieren für eine unzureichende Zielerreichung
Bedarfsfeststellung
Der Bedarf an psychoonkologischer Versorgung wird derzeit häufig nicht
systematisch erfasst und daher unterschätzt.
Stationäre Versorgung
Ob Patienten innerhalb und außerhalb dieser Strukturen einen verlässlichen Zugriff
auf psychoonkologische Versorgung haben, ist nicht bekannt.
Außerstationäre Versorgung
Krebsberatungsstellen
Standortverteilung (Wohnortnähe) und Qualität (Struktur- und Prozessqualität) sind
jedoch sehr heterogen und verbesserungsbedürftig. Die Finanzierung der
Krebsberatungsstellen entbehrt einer verlässlichen Grundlage und ist häufig auf
Spenden angewiesen.
Ambulante Psychotherapie
...ist oft die Finanzierung notwendiger psychitherapeutischer Leistungen nicht
gewährleistet und Krebspatienten haben derzeit nur eingeschränkt Zugang zu
psychotherapeutischer Hilfe.
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Gründe/Barrieren für eine unzureichende Zielerreichung
4. Unzureichende Information bei Patienten und Leistungserbringern
5. Personelle Unterbesetzung und kurze stationäre Verweildauern in der stationären
psychoonkologischen Versorgung
6. Mangel an standardisierten Behandlungspfaden der po Versorgung in der Region
7. Keine anerkannte Qualifizierung durch berufsständische Körperschaften
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Vorgeschlagene Maßnahmen
1.
Definition und Operationalisierung Psychoonkologischer
Kernvariablen zum Zwecke einer einheitlichen Dokumentation
2.
Bundesweite Erhebung des vorhandenen psychoonkologischen
Versorgungsangebots
3.
Verbesserung der außerstationären psychoonkologischen
Versorgung
4.
Stationäre psychoonkologische Versorgung verbessern
5.
Informationen verbessern
6.
Organisation eines bedarfsorientierten und strukturierten Zugangs zu
den Versorgungsangeboten
7.
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Qualifizierung konzipieren
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Maßnahmen I
Definition und Operationalisierung Psychoonkologischer Kernvariablen zum
Zwecke einer einheitlichen Dokumentation.
Es sollte definiert und abgestimmt werden, wie Art und Umfang der individuellen Belastung,
Indikationsstellung, psychoonkologische Beratungs-, Behandlungs- und Rehabilitationserfordernisse sowie laufende Interventionen und deren Ergebnis einheitlich und sektorenübergreifend im Sinne einer stringenten Qualitätssicherung erhoben und dokumentiert werden
können.
Schritt 1: Die Psychoonkologischen Kernvariablen und ihre Operationalisierung
sollen im Konsens der Fachgesellschaften vorgeschlagen werden.
Schritt 2: Die Auswahl der Variablen für klinische Krebsregister erfolgt durch die
Querschnitts AG „Dokumentation“ in Zusammenarbeit mit Vertretern der
Expertengruppe.
Schritt 3: Eine Forschungsgruppe bereitet einen Forschungsantrag vor, der die
Machbarkeit der Datenerhebung/Auswertung in der Fläche modellhaft
überprüft.
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Maßnahmen II
Bundesweite Erhebung des vorhandenen psychoonkologischen
Versorgungsangebots.
Hierzu zählen Akutkrankenhäuser, onkologische Rehabilitationseinrichtungen, onkologische
Organzentren, Hospize, Krebsberatungsstellen, niedergelassene Psychotherapeuten und Onkologen,
am DMP-Brustkrebs beteiligte Patienten und Leistungserbringer, Selbsthilfegruppen, ambulante
Palliativ-Care- bzw. Hospizgruppen.
Die Bestandsaufnahme muss bundesweit erfolgen und regional/geographisch differenziert werden.
Weg 1:
über Recherchen öffentlich zugänglicher Dokumente
Weg 2:
über ländergestützte Regionalkonferenzen.
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Maßnahmen III
Verbesserung der außerstationären psychoonkologischen Versorgung
- Finanzierung und Qualitätssicherung von Krebsberatungsstellen
Experten der psychoonkologischen Fachverbände, der DKH sowie Vertreter der bundesweiten
Trägerorganisationen von Krebsberatungsstellen sollen zusammen mit den zuständigen
Sozialleistungsträgern ein Finanzierungsmodell erarbeiten.
- Flexibilisierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen
Krebspatienten leiden häufig unter bestimmten ausgepräten psychischen bzw. psychosomatischen Symptomen, z.B. Cancer Related Fatigue, Resignation/Niedergeschlagenheit oder
Progredienzangst Diese Symptome können aufgrund ihre Schwere und/oder Dauer
Krankheitswert haben, obwohl sie nicht einer der vorhandenen diagnostischen Kriterien nach ICD10 zuzuordnen sind.
Weg 1: Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Psychotherapie-Richtlinien
für krebsspezifische psychosoziale Belastungen sollte geprüft werden.
Weg 2: Modifikation der Zeitbegrenzung bei der Erbringung genehmigungsfreier
psychotherapeutischer Leistungen (EBM Ziffer 23220)
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Umsetzung
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Umsetzung
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Umsetzung
Psychoonkologische Versorgung
Eine qualifizierte Krebsbehandlung sollte die psychoonkologische Versorgung von
Krebskranken sowie ihren Angehörigen umfassen. Um dieses Ziel zu erreichen
werden als erforderliche Maßnahmen angesehen, die psychoonkologische
Dokumentation einheitlich zu gestalten, das gesamte psychoonkologische
Versorgungsangebot in Deutschland zu erheben und die außerstationäre
psychoonkologische Versorgung zu verbessern.
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Zusammenfassung
Trotz punktuell gut versorgter Bereiche mangelt es vor allem
-
an der routinemäßigen Dokumentation,
-
einer Bestandsaufnahme der regionalen
Versorgungslücken
-
und der Finanzierung außerstationärer Behandlung
(ambulante Psychotherapie und
Krebsveratungsstellen).
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