PPP zur Ausbildung nach OVP 2011 - Zentrum für schulpraktische

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Transcript PPP zur Ausbildung nach OVP 2011 - Zentrum für schulpraktische

Ausbildung nach OVP
2011
Informationen zur
neugestalteten
Lehrerausbildung
Zielsetzungen
Information
Orientierung
Perspektiventwicklung für weitere Arbeit
Kennzeichen der neuen Ausbildung
Personenorientierung
Landesweite Vergleichbarkeit
Kompetenz- und Handlungsfeldorientierung
Intensivierung der Ausbildungspartnerschaft
Seminar-Schule
Dauer: 18 Monate (6 Quartale)
Einführung der Ausbildungsbeauftragten
ABB DB 05.und 07.März 2012 Udo Oeing
Dauer 18 Monate (6 Quartale)
•
Einstellungstermin(e):
1. Mai eines jeden Jahres
Zusatztermin: 1. November
•
Phasierung der Ausbildungszeit an Schule:
1) 3 Monate: Einführung (1. Quartal)
2) 12 Monate: Unterricht unter Anleitung und
BdU (2 Schulhalbjahre je 9 Stunden)
3) 3 Monate: Schlussphase, darin gegen Ende die
Staatsprüfung (6. Quartal)
Personenorientierung
•
1. Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG)
zu Beginn des Vorbereitungsdienstes
(Beteiligte: LAA – Schule – Seminar)
•
2. personenorientierte Beratung mit den
Zielen:
•
Arbeit am Professionsverständnis
•
Aneignung der Lehrerrolle
•
Unterstützung bei der Entwicklung der
Lehrerpersönlichkeit
Personenorientierung
•
3. systematische Förderung des selbstgesteuerten Kompetenzaufbaus
•
Förderung von Lerngemeinschaften
•
Kollegiale Fallberatung
•
Unterrichtsentwicklung durch Feedback
•
Arbeit mit dem Portfolio Praxiselemente
•
regelmäßige kriterien- und standardorientierte
Leistungsrückmeldung
Eingangs- und Perspektivgespräch
in den ersten 6 Wochen
mit Seminarausbilder/in „unter Beteiligung der Schule“
(Ausbildungsbeauftragte/r)
beruht auf gehaltener Unterrichtsstunde
Perspektiven entwickeln
Ausbildungsbeiträge aller Beteiligten gemeinsam planen
Keine Benotung!
LAA dokumentiert Gesprächsergebnisse
Dokumentation kann von anderen TN ergänzt werden
Portfolio Praxiselemente
Gesetzliche Verankerung: LABG 2009, § 12 (1) und
LZV, § 13
Funktionen:
•
•
•
Systematische Dokumentation der Ausbildung als
zusammenhängender, berufsbiographischer
Gesamtprozess vom Eignungspraktikum bis zum VD
Stärkung der professionsbezogenen Entwicklung und
Selbststeuerung der angehenden Lehrkräfte
Grundlage von Beratung
Aufbau: Mantel und Dokumentationsteil (öffentlich)
– Reflexionsteil (persönlich)
Standard- und Kompetenzorientierung
kompetenzorientiertes Kerncurriculum für
alle Lehrämter (Kompetenzen gemäß KMK)
abgestimmte Ausbildungsarbeit entlang des
Kerncurriculums an Schulen und Seminaren
•
abgestimmte Ausbildungsprogramme
•
abgestimmte Beurteilungsmaßstäbe
(Grundlage: Standards gem. KMK)
Kerncurriculum (6 Handlungsfelder)
•
1. Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig
anlegen
•
2. Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht
wahrnehmen
3. Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden,
dokumentieren und beurteilen
4. Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten
•
•
•
•
5. Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen
nutzen
6. Im System Schule mit allen Beteiligten
entwicklungsorientiert zusammenarbeiten
Handlungsfeld 2:
Den Erziehungsauftrag in Schule
und Unterricht wahrnehmen
Handlungsfeld 1:
Handlungsfeld 3:
Unterricht gestalten und
Lernprozesse nachhaltig anlegen
Leistungen herausfordern,
erfassen, rückmelden,
dokumentieren und beurteilen
Berufsfeld
Schule
Handlungsfeld 6:
Im System Schule mit allen
Beteiligten
entwicklungsorientiert
zusammenarbeiten
Handlungsfeld 4:
Schülerinnen und Schüler und
Eltern beraten
Handlungsfeld 5:
Vielfalt als Herausforderung
annehmen und Chancen nutzen
Ausbildungspartnerschaft ZfsL & Schule
Klare Verantwortlichkeiten
abgestimmte Ausbildungsprogramme und
Beratungspraxis auf der Grundlage des
Kerncurriculums und gemeinsamer Kriterien
regelmäßige Arbeitskontakte von Seminar und
Schule
Ausbildungsbeauftragte/r als Ansprechpartner/in an
allen Schulen
Ausbildung an der Schule
Ausbildung in allen Handlungsfeldern des
Lehrerberufs
in unterschiedlichen Jahrgangsstufen und ggfs.
Bildungsgängen
14 Wochenstunden
davon in 2 vollen Schulhalbjahren (2. bis 5.
Quartal) je 9 Stunden selbstständiger Unterricht
dafür insgesamt 1 Anrechnungsstunde je Halbjahr,
die für Ausbildungszwecke zu verwenden sind
Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten
Unterstützung der Kooperation zwischen Schule
und Seminar
Koordination der Lehrerausbildung in der Schule
Beratung der Schulleitung und der LAA
Stellungsnahme zum vorgesehenen
Gesamtergebnis der Langzeitbeurteilung
Teilnahme am EPG
regelmäßige Tätigkeit als Ausbildungslehrer/in
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 13)
•
•
•
•
Schulleiterinnen und Schulleiter bestellen im
Benehmen mit der Lehrerkonferenz eine/n
Ausbildungsbeauftragte/n (ABB).
ABB unterstützt die Kooperation zwischen dem
ZfsL und der Schule (oder mehreren kleinen
Schulen).
ABB koordiniert die Lehrerausbildung innerhalb
der Schule.
ABB berät die Schulleitungen.
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 13)
•
•
•
•
ABB berät und unterstützt LAA ergänzend.
ABB soll regelmäßig selbst als
Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer tätig
sein und
an Eingangs- und Perspektivgesprächen an ihrer
Schule teilnehmen.
ABB gibt zum vorgesehenen Gesamtergebnis der
Langzeitbeurteilung der Schulleiterin oder des
Schulleiters eine Stellungnahme ab
(OVP § 16).
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 16)
•
ABB soll zum vorgesehenen
Gesamtergebnis der Langzeitbeurteilung
der Schulleiterin oder des Schulleiters eine
Stellungnahme abgeben.
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 32)
•
ABB soll vor Eintritt in die UPP zu ausbildungsund prüfungsrelevanten Aspekten gehört werden.
Als solche gelten u.a.
– die allgemeine und fachspezifische Ausbildungssituation an
der Schule,
– die Situation der Klassen oder Kurse, in denen die
Unterrichtspraktischen Prüfungen stattfinden,
– besondere schulische Umstände am Prüfungstag und ggf.
– Einzelaspekte des Ausbildungsprogramms der Schule.
– Keine Aussagen zur Qualifikation des Prüflings!
Intentionen
•
•
Ausbildungsbeauftragte sind beteiligt an der
Entwicklung und Fortschreibung des
Ausbildungsprogramms der Schule.
(Hinweis: „Die Schulen entwickeln gemeinsam
mit den Zentren für schulpraktische
Lehrerausbildung schulische
Ausbildungsprogramme auf der Grundlage des
Kerncurriculums.“(§ 14 OVP))
ABB fördert im Dialog mit den
Ausbildungslehrkräften die Qualität der
schulischen Ausbildung.
Ausbildungs- und Prüfungsleistungen
Langzeitbeurteilungen
Prüfung
Schriftl. Arbeit 1 (5%)
Beurteilung
Schule
(25%)
UPP 1 (15%)
Schriftl.
Arbeit 2 (5%)
UPP 2 (15%)
Beurteilung
ZfsL (25%)
Kolloquium (10%)
Langzeitbeurteilungen (Schule und ZfsL)
je eine ganze Note in den Fächern der Ausbildung
und eine abschließende Endnote
Bewertungsmaßstab: Standards aus der OVP
Endnoten ganz oder (1,5), (2,5), (3,5)
Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach
den Anforderungen nicht genügen, muss die
jeweilige Langzeitbeurteilung insgesamt mit der
Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ abschließen.
Vorlage der Langzeitbeurteilungen spätestens drei
Wochen vor dem Prüfungstag.
Langzeitbeurteilung Schulleitung
Grundlagen:
•
eigene Beobachtungen
•
Beurteilungsbeiträge (standardorientiert, schriftlich) der
Ausbildungslehrer/innen
•
fortlaufende Begleitung der LAA in allen schulischen
Handlungsfeldern
Stellungnahme der/des Ausbildungsbeauftragten zum
vorgesehenen Gesamtergebnis
Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den
Anforderungen nicht genügen, kann die Endnote nur
mangelhaft oder ungenügend sein.
Langzeitbeurteilung ZfsL
Erstellung durch die Leitungen der ZfsL
Grundlage: schriftliche, standardorientierte
Beurteilungsbeiträge der Fachseminarausbilder/innen, die
jeweils mit einer ganzen Note abschließen.
gemeinsamer Vorschlag für die Langzeitbeurteilung mit
Endnote durch die Fachseminarausbilder/innen
keine Einigung: Seminarleitung entscheidet über die
Endnote
Zulassung zur Prüfung
Ergibt das Notenmittel der beiden
Langzeitbeurteilungen (Schule und ZfsL) nicht
mindestens „ausreichend“ (4,0), so ist die
Prüfung nicht bestanden!
Prüfungsausschuss
ein/e Vorsitzende/r (an der Ausbildung des Prüflings nicht
beteiligt): Schulleitung (ggf. Stellvertretung), Schulaufsicht
ein/e Seminarausbilder/in (an der Ausbildung des Prüflings
nicht beteiligt)
ein/e Seminarausbilder/in (kann an der fachbezogenen
Ausbildung des Prüflings beteiligt sein: Vorschlagsrecht
des Prüflings)
Jedes Ausbildungsfach muss von mindestens einem
Ausschussmitglied vertreten werden.
Prüfungsleistungen: Schriftliche Arbeit
•
für jedes Prüfungsfach, jeweils mit eigener Note
Inhalt:
• schriftliche Planung des Unterrichts (UPP)
• Darstellung der zugehörigen längerfristigen
Unterrichtszusammenhänge
Umfang soll je Fach 10 Seiten nicht überschreiten
•
Bewertungskriterien: Grad der selbstständigen Leistung,
sachlicher Gehalt, sprachliche Form, Einbindung der
Unterrichtspraktischen Prüfung in die Unterrichtsreihe
Prüfungsleistungen: UPP + Kolloquium
•
Unterrichtspraktische Prüfung in jedem Fach
Bewertung: unter Berücksichtigung des ca. 15minütigen Gesprächs, das Prüfling und
Prüfungsausschuss vor Bewertung der
Unterrichtspraktischen Prüfung führen und in dem
Planung und Durchführung des Unterrichts
reflektiert werden
Kolloquium
Dauer: 45 Minuten
Noten (Gesamtergebnis)
zwei Dezimalstellen, weitere Dezimalstellen
werden ohne Rundung gestrichen
sehr gut: bis 1,49
gut:
1,50 bis 2,49
befriedigend:
2,50 bis 3,49
ausreichend:
3,50 bis 4,00
mangelhaft: über 4,00
Prüfung: Bestehensregelung
•
mindestens “ausreichend“ (4,00) in
•
1. Gesamtergebnis
•
2. Notenmittelwert der beiden
Unterrichtspraktischen Prüfungen
•
3. Notenmittelwert der beiden
Langzeitbeurteilungen
•
4. drei von vier aus: Gutachten Schule,
Gutachten ZfsL, UPP1, UPP2
Organisatorisches
Raumeinteilung (Stellwand)
Frau
Brand
Raum: UMMELN
Herr
Müller
BIELEFELD
Herr Diehm
Ab 1045
Bezahlung
Ab 1300
Bezahlung
Ab 1400
Bezahlung
hier
Bezahlung gruppenweise (s.o)
Räume sind in den Pausen verschlossen