Unterlagen - Die Fachstelle Glücksspielsucht Steiermark

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Transcript Unterlagen - Die Fachstelle Glücksspielsucht Steiermark

HANDLUNGSFELD SCHULDENSchulden und Schuldenregulierung
Mag. Marion Sarkleti-König
Juristin, Schuldnerberaterin
Teamleitung Schuldnerberatung
Steiermark
1
Schuldenberatung Steiermark GmbH

Staatlich anerkannte Schuldnerberatung

Zertifiziert nach ISO 9001:2008
Annenstraße 47
8020 Graz
0316 3725 07
Wienerstraße 60
8605 Kapfenberg
03862 27500

Sprechtage in Liezen, Judenburg, Mürzzuschlag,
Deutschlandsberg, Voitsberg, Hartberg und Weiz

Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
2
Unsere Leistungen

Telefonische Erstberatung

Persönliche Beratung

Rechtliche Abklärung

Vertretung vor Gericht

Vertraulichkeit

Kostenlosigkeit
3
Grundlagen der Zusammenarbeit
 Eigenes Engagement der KundInnen, ihre wirtschaftliche
Situation verändern zu wollen
 Aktive Mitarbeit
 Offenlegung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation
 Einhalten von Vereinbarungen
 Keine Neuverschuldung
4
Ziele

Informationen zu wichtigen Themen im Handlungsfeld
Schulden

Überblick über Leistungen, Arbeitsweise und
Möglichkeiten der Schuldnerberatung

Überblick über eigentliche Schuldenregulierung

Kooperation und Vernetzung mit Schuldenberatung

Abgrenzung zum Projekt Existenzsicherungsberatung für
GlücksspielerInnen
5
Schuldenprobleme sind kein Einzelfall

Mehr als die Hälfte der österr. Bevölkerung hat
ernsthafte oder immer wieder kleinere finanzielle
Schwierigkeiten.

9% der Bevölkerung (ca. 748.000 P.) leben in
Haushalten, die zumindest einmal Zahlungsrückstände
aufwiesen, also überschuldet waren. [EU Silc 2008]

52.613 Personen, die von den staatlich anerkannten
Schuldenberatungen Unterstützung erhalten haben
(2009).

Ursachen für Schuldenprobleme: Schwierigkeiten um
Umgang mit Geld, niedriges Einkommen bzw.
Einkommensschwankungen, Trennungen, frühere
Selbständigkeit, Krankheit,…
6
Schulden haben viele Namen….

Fixkostenrückstände (Miete, Strom, Heizung,
Unterhalt,…)

Kredit, Kontoüberzug, Leasing, Kreditkarte,…

Handy, Versandhäuser, Internetkäufe,
Versicherungsbeiträge,…

Strafen, Beitragsrückstände bei Sozialversicherungsträgern, Steuerschulden, GIS-Gebühren, Gerichts- und
Anwaltskosten,…

Privatschulden, Zeitschriften, Mietgliedsbeiträge,…
7
Schuldenfallen

Kontoüberzug

Kredit

Bürgschaft, Mitschuldnerschaft

Scheidung, Trennung

Bestellungen bei Versandhäusern

Krankheit, Sucht
8
Konto-Überzug

Kontoüberzug ist teuerste Form des Kredits:
9–13% Zinsen

Wichtig: Überziehungsrahmen vereinbaren

Wenn Rahmen ausgeschöpft:
keine Durchführung von Daueraufträgen!

Einstieg in „Schulden-Karriere“
9
Fälligstellung des Kontos

Fälligstellung = schriftliche Aufforderung, den gesamten
offenen Betrag binnen 2 Wochen einzuzahlen

Bank kann überzogenes Konto jederzeit fällig stellen

Wenn Konto fällig gestellt ist, behält Bank alle Eingänge
auf das Konto ein

Bank darf ab Fälligstellung Verzugszinsen verrechnen =
normaler Zinssatz + 5%
10
Kredit

Bonitätskriterien beachten

Sicherheiten – Alternativen überlegen (getrennte
Kreditverträge, Kreditrestschuldversicherung)

Veränderungen der Einkommenssituation einkalkulieren

Richtiges Verhalten bei Zahlungsschwierigkeiten
11
Bürgschaft und Mitschuldnerschaft

Unterscheidung: BürgIn und MitschuldnerIn

Haftung auch für Zinsen und Kosten

„Lebenslange“ Haftung

Alternative: zwei getrennte Kredite, bei denen jeweils
nur eine Person haftet

Sittenwidrige Bürgschaften
12
Mithaftung und Scheidung

Vereinbarung im Scheidungsvergleich ist nur Vertrag
zwischen den EhegattInnen

Bank hat trotzdem weiterhin das Recht, die BürgIn zu
Zahlungen heranzuziehen

Wenn BürgIn an Bank zahlt, kann sie das Geld
theoretisch von der HauptschuldnerIn zurückverlangen
13
Versandhaus-Käufe

Durch Ratenkäufe geht Übersicht über Käufe leicht
verloren

Bei Ratenkauf: hohe Zinsen

Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen, Inkassobüro
(Kosten!)

Bei Bestellung trotz Zahlungsunfähigkeit:
Betrugsanzeige
14
Verjährung

Lange Verjährung: 30 Jahre
Gerichtlich geklagte Schulden
Bankschulden, Darlehen

Kurze Verjährung: 3 Jahre
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wiederkehrende Einzelleistungen (z.B. Miete)
15
Gerichtliche Klage

Gläubiger beauftragt AnwältIn,
Klage bei Gericht einzubringen

Bis 75.000 €: Gericht prüft Forderung nicht, schickt
Zahlungsbefehl an SchuldnerIn

Wenn SchuldnerIn keinen Einspruch erhebt, wird
Zahlungsbefehl zu einem Exekutionstitel

Exekutionstitel bedeutet:
Schulden verjähren erst nach 30 Jahren

Exekutionstitel berechtigt zu zwangsweisen
Hereinbringung einer Forderung (Exekution)
16
Exekution

Exekutionstitel berechtigt zu Exekution bei der
SchuldnerIn (Exekution = Pfändung + Verwertung +
Überweisung)

Die häufigsten Arten der Exekutionsführung sind:
Lohnexekution
Fahrnisexekution = Exekution von beweglichen
Vermögensgütern durch die GerichtsvollzieherIn
17
Lohn-/Gehaltsexekution
Beschränkt pfändbar:
Lohn, Gehalt
Pension
Honorare
AMS-Bezug
Krankengeld
eigener Unterhalt
Unpfändbar:
Aufwandsentschädigungen
z.B. km-Geld
Beihilfen
Kinderbetreuungsgeld
Alimente für Kinder
Pflegegeld
Unbeschränkt pfändbar:
Alle anderen Forderungen,
z.B. Schmerzengeld
18
Lohn-/Gehaltsexekution

Gläubiger kann den aktuellen Arbeitgeber über Anfrage
bei Gericht erfahren (= Drittschuldner-Anfrage)

Pfändungsrang: die „schnellste“ Gläubiger erhält alles,
was pfändbar ist

Eine Lohnexekution gilt nur für einen konkreten
Arbeitgeber oder eine sonstige bezugsauszahlende Stelle
(z. B. AMS)
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Pfändungstabelle gültig für Arbeitseinkommen
(14x/Jahr) 2010
Nettolohn
in €
bis 783,-
alleine
1 Unterhalt
2 Unterhalt
3 Unterhalt
-
-
-
-
800,-
11,90
-
-
-
900,-
81,90
-
-
-
1.000,-
151,90
36,60
-
-
1.100,-
221,90
96,60
2,50
-
1.200,-
291,90
156,60
52,50
-
Aktuelle Tabellen: www.schuldnerberatung.at
20
Fahrnisexekution

Exekution von beweglichen Vermögensgütern
(= Fahrnissen) durch GerichtsvollzieherIn in Wohnung
der SchuldnerIn

Pfändungsprotokoll: alle gepfändeten Gegenstände
werden aufgelistet

Versteigerung: Erlös geht an den Gläubiger, der die
Pfändung beantragt hat
21
Was ist pfändbar, was nicht?

Unpfändbar sind Gegenstände, ...
die für „bescheidene Lebensführung“ nötig sind:
normale Einrichtung bzw. Kleidung, Herd, Kühlschrank,
Waschmaschine etc.
die für Berufsausübung und für Ausbildung (auch jene
der Angehörigen) erforderlich sind.

Pfändbar sind:
TV, Stereo-Anlage, Video- und Foto-Ausrüstung, Auto,
Motorrad, PC, wertvolle Möbel bzw. Kleidung, Schmuck
etc.
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Vermögensverzeichnis

Gläubiger kann Vorlage eines Vermögensverzeichnisses
verlangen

SchuldnerIn muss vor Gericht über ihre Einkommensund Vermögenslage Auskunft geben

früherer Name: Offenbarungseid

Eidesstattliche Erklärung: Falsche oder unvollständige
Angaben können zu strafrechtlicher Verurteilung führen
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Unterhaltsrückstand

Lohnexekution für Alimente (= Unterhaltspfändung):
es wird 25% unter die normalen Pfändungsgrenzen
gepfändet

Untergrenzen:
587,25 (14 Bezüge/Jahr) bzw.
685,50 (12 Bezüge/Jahr)

strafrechtliche Verurteilung möglich
(Verletzung der Unterhaltspflicht)
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Verwaltungsstrafen

Am häufigsten: Polizei-, Magistratsstrafen und
Strafen der Bezirkshauptmannschaften

Bei Nicht-Bezahlung droht Ersatzhaft

Kein „Teilverzicht“

Gerichtliche Exekution möglich

Verjährung nach 3 Jahren
25
Schulden und Strafrecht

Grundsätzlich kann man wegen Schulden nicht
strafrechtlich verurteilt werden

Ausnahme 1: Geldstrafen s.o.

Ausnahme 2: strafbare Handlungen im Zusammenhang
mit Schulden, z. B.
Betrug
Verletzung der Unterhaltspflicht
falsches Vermögensverzeichnis
26
Beratungsphasen im Handlungsfeld Schulden

Existenzsicherungsphase

Erhebungs- und Stabiliserungsphase

Regulierungsphase
27
Beratungsphasen im Handlungsfeld Schulden

Einzelne Beratungsinhalte werden erst sinnvoll
behandelt, wenn sich die KlientInnen in der
entsprechenden Beratungsphase befinden

Jedes Beratungsgespräch endet mit einer schriftlichen
Beratungsvereinbarung, welche den KlientInnen
ausgehändigt wird

Jedes Beratungsgespräch beginnt mit den
Vereinbarungen des letzten Gespräches

Neue Ziele werden erst formuliert, wenn die vorher
festgelegten Ziel erreicht wurden und die
entsprechenden Vereinbarungen eingehalten wurden
28
Existenzsicherungsphase
ZIEL: Bestmögliche Absicherung der
Fixkosten
Verhinderung einer Neuverschuldung
Beratungsinhalte

Haushaltscheck – nur unbedingt notwendige Ausgaben

Fixkostenrückstände (Miete, Strom, Unterhalt,…)?

Aktueller Kontoüberzug?

Strafen?

Lohnpfändung?
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Erhebungs- und Stabilisierungsphase
ZIEL: Langfristig stabile EinnahmenAusgabensituation, genauer Überblick über
Gläubiger und aktuelle Salden,
Beratungsinhalte:
 Stabile soziale und finanzielle Situation
 Gläubigerliste (KlientIn erstellt Übersicht,
Exekutionsregisterauszug, KSV-Abfrage))
 Saldoabfrage
 Finanzielle Ressourcen, Regulierungsperspektive
 Nicht regulierungsfähige Schulden
 Nachweis des für die Regulierung zur Verfügung
stehenden Betrages
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Regulierungsphase
ZIEL: Nachhaltige Schuldenregulierung
Beratungsinhalte:

Regulierungsmöglichkeiten

Verfahrensschritte

Vermögensverzeichnis

Vermögensverwertung

Rechtliche Abklärungen

Konkrete Regulierungsschritte: Aussergerichtlicher
Ausgleich, gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren
31
Schuldenregelung ohne Gericht

Ratenvereinbarung: Sinnvoll nur, wenn Teil einer
Gesamtregulierung, Leistbarkeit beachten

Stundung: Für kurzfristige Zahlungsstockungen

Zinsenstopp bzw. Zinsensenkung: Vom
Verhandlungsgeschick abhängig, setzt regelmäßige
Zahlungen voraus

Abschlagszahlung: Achtung bei mehreren Gläubigern

Umschuldung: Eigene finanzielle Leistungsfähigkeit
realistisch beurteilen

Außergerichtlicher Ausgleich: Zustimmung aller
Gläubiger erforderlich
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Außergerichtlicher Ausgleich
und Privatkonkurs

Grundidee:
Schuldenfreiheit in 7 Jahren
Teil der Schulden wird bezahlt, auf den Rest verzichten
die Gläubiger

Voraussetzungen:
Zahlungsunfähigkeit
regelmäßiges Einkommen: neben den laufenden
Kosten steht monatlich ein Betrag für die Gläubiger
zur Verfügung
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Außergerichtlicher Ausgleich

Angebot an alle Gläubiger

Höhe der monatlichen Rate orientiert sich am
pfändbaren Betrag

Zahlungsdauer orientiert sich am Privatkonkurs:
meist 7 Jahre

Alle Gläubiger müssen zustimmen

Bei Scheitern: Privatkonkurs möglich
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Privatkonkurs
1. Konkursantrag bei Bezirksgericht
2. Konkurseröffnung
Veröffentlichung im Internet
Vermögensverwertung
Lohnpfändung durch Gericht
Zinsen- und Exekutionsstopp
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Privatkonkurs
3. Zahlungsplan
 Mindestangebot entsprechend dem pfändbaren
Einkommen der nächsten5 Jahre
 Maximale Zahlungsfrist: 7 Jahre
 Mehrheit der Gläubiger muss zustimmen:
Summen- und Kopfmehrheit
 Bei Zustimmung: keine Lohnpfändung mehr,
SchuldnerIn zahlt selbst
36
Privatkonkurs
4. Abschöpfungsverfahren
 7 Jahre „Lohnpfändung“
 Mindestquote: 10% der Schulden
 keine Zustimmung der Gläubiger nötig
 7 Jahre Pflichten
 Herausgabe Erbschaften/Schenkungen
 Bemühen um Arbeit
 keine neuen Schulden
 Abschluss mit Restschuldbefreiung
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