PowerPoint-Präsentation
Download
Report
Transcript PowerPoint-Präsentation
9. 2 Befehle und Meldungen
Einsatzablauf
Befehlsgebung - Allgemeines
Befehls- und Meldewege
Befehl, Kommando
Befehlsgewalt
Befehlsarten
Befehlsformen
Befehlsschema
Meldungen
Merke
Befehlsgebung - Allgemeines
Befehle
sind für ein geordnetes Arbeiten zwecks Erreichen
des vorgegebenen Einsatzzieles unbedingt notwendig.
Ein Befehl ist die Weisung zu einem bestimmten Verhalten
und verlangt eine konsequente Ausführung.
Alle im Einsatz befindlichen FWM sind verpflichtet, die
Weisungen (Befehle) ihrer Vorgesetzten zu befolgen
§
8 BUV
Befehls- und Meldewege sind einzuhalten.
Jeder Befehl enthält automatisch den Auftrag zur
Lagerückmeldung.
Befehle können mündlich, schriftlich, oder durch
Sonderzeichen (Lichtsignale, ziehen an Leinen,…) erteilt
werden.
Befehlsgebung - Allgemeines
Befehle
enthalten immer „WER macht WAS“.
Zusätzliche Angaben „, WO, WOMIT, WIE etc.“ können
enthalten sein.
Unklare, inhaltlich nicht verstandene Befehle und Aufträge
sind sofort zu klären.
Damit der Befehlsgeber sicher sein kann, ob der Befehl
auch inhaltlich verstanden wurde, ist der Befehl inhaltlich
sinngemäß zu wiederholen.
Befehls- und Meldewege
EL
Befehlsweg
Meldeweg
EAK
je Ereignis bis 6 Einsatzabschnitte
ZK
je Einsatzabschnitt bis 6 Züge
GrK
je Zug bis 6 Gruppen
Klare Befehls- und Meldestrukturen sorgen für geordnete Einsatzabläufe!
Befehl - Kommando
Befehl
…ist eine Weisung mit einem nicht genau festgelegten
Wortlaut. Der Empfänger bekommt einen Auftrag, welcher
ihm eine gewisse Handlungsfreiheit gestattet.
…ist
eine Weisung mit einem genau festgelegten Wortlaut,
welcher beim Empfänger ein genau definiertes Handeln
auslöst. Z.B. „Wasser halt!“
Kommando
Befehlsgewalt
Das
Weisungsrecht (Befehlsgewalt) gegenüber allen im
Einsatz befindlichen Feuerwehreinsatzkräften liegt
ausschließlich beim Feuerwehreinsatzleiter
§ 8 BUV
Jedes Feuerwehrmitglied, das auf Grund seiner im
jeweiligen Einsatz ausgeübten Funktion (z.B. GRKDT,
ZGKDT,) zur Erteilung von Weisungen (Befehlen) berechtigt
ist, hat gegenüber allen seiner Weisungsbefugnis
unterstellten Feuerwehrmitgliedern Befehlsgewalt.
§8
BUV
Truppführer oder sonstige Gruppenmitglieder besitzen
keine Befehlsgewalt. Ausnahme: Befehlsübermittlung im
Auftrag von...
Befehlsarten
Einzelbefehl
– enthält Informationen für eine
Person
– enthält Informationen für mehrere
Personen (z.B. Gruppe, Trupp,…)
Gesamtbefehl
– enthält Informationen für notwendige
Vorbereitungen. Meist folgt danach ein Einzel- oder
Gesamtbefehl
Vorbefehl
Befehlsformen
Entwicklungsbefehl
…gibt der GRKDT an seine Gruppenmitglieder
– Brandobjekt
– Standort des Verteilers
– Wasserentnahmestelle
– (Angriffsmittel, Schutzmaßnahmen, Sondergerät)
– „ ... zum Angriff fertig! „
Angriffsbefehl
…gibt der GRKDT beim Verteiler bzw. vor dem Einsatzobjekt
– Angriffsziel
– Angriffsweg
– Angriffsmittel
– evtl. Schutzmaßnahmen
– „ … zum Angriff vor! "
Befehlsformen
Allgemeine Befehle
…werden im laufenden Einsatz erteilt
Wer?
Was?
Wo?
Womit?
Welcher Weg?
Einsatzbefehl …erteilt der Einsatzleiter Kommandanten von
Einheiten (Gruppen,
Lage
Auftrag/Absicht
Durchführung
Einsatzunterstützung
Führungsunterstützung
Züge…)
Meldungen
Lagemeldungen – Erfolg oder Misserfolg der getroffenen
Maßnahmen müssen der übergeordneten Führungsstelle gemeldet
werden.
Meldungen zur Einsatzbereitschaft – Die Einheit bzw. der
Befehlsempfänger meldet ihre /seine Einsatzbereitschaft, bzw. der
Truppführer meldet den Trupp einsatzbereit, wenn die Aufgabe
erfüllt ist.
Sonstige Meldungen - Jedes Truppmitglied - insbesondere der
Truppführer - muss seinem Gruppenkommandanten laufend
melden:
>Erkannte Gefahren (AAAACEEE),
>sonstige wichtigen Beobachtungen,
>Probleme bei der Durchführung von Aufträgen.
>…..
Merke!
An der Einsatzstelle muss jedem
Feuerwehrmitglied jederzeit klar sein
WER
WANN
WEM
WAS
WIE
zu sagen hat.