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Bedarfsplanung oder Versorgungsplanung
aus Sicht der Krankenkassen
Johann-Magnus v. Stackelberg
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
GKV-Spitzenverbandes
Berlin, 12. April 2011
„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am
12. April 2011“
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Agenda
1. Handlungsbedarf
2. Differenzierte Versorgungsplanung
3. Spezialärztliche Versorgung
4. Versorgungsgesetz
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Ärzteschwemme oder
Ärztemangel?
350.000
Ärztemangel
300.000
?
250.000
200.000
Ärzteschwemme
!
150.000
100.000
50.000
0
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
andere Bereiche
ambulant
stationär
Quelle: Statistik der Bundesärztekammer, Entwicklung der Arztzahlen nach ärztlichen Tätigkeitsbereichen
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Kennzahlen ambulanter Versorgung
Ärzte
Ärzte in der ambulanten Versorgung
139.612 ambulant tätige Ärzte
121.128 Vertragsärzte
Ärzte unter Soll absolut (bis 100 % Versorgungsgrad)
ca. 800
Ärzte über Soll absolut (über 100 % Versorgungsgrad)
ca. 25.000
Quelle: Bundesarztregister 2008
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Es gibt ein
Überversorgungsproblem!
Hausärzte
Versorgungsgrad:
Augenärzte
0 ≤ 50 % Fachärzte, 0 ≤ 75 % Hausärzte
Chirurgen
50 ≤ 110 % Fachärzte, 75 ≤ 110 % Hausärzte
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> 110 %
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Ambulant-stationärer Grenzbereich
Vertragsärzte
MVZ
§ 95 Abs. 2 SGB V
BGB-Kooperation
VÄndG
Belegärzte
§ 121 Abs. 2 SGB V
Praxiskliniken
§ 115 SGB V
Ermächtigungen
§ 116 SGB V ff.
Psychiatrische
Institutsambulanzen
§ 118 SGB V
Ambulantes Operieren
§ 115 b SGB V
DMP
§ 137 f SGB V
Vor- und nachstationär
§ 115 a SGB V
Ambulante Versorgung
bei Unterversorgung
§ 116 a SGB V
Sozialpädiatrische
Zentren
§ 119 SGB V
Spezialambulanzen an
Kinderkliniken
§ 120 SGB V
Hochschulambulanzen
§ 117 SGB V
Notfallambulanzen
EBM
Teilstationär
§ 39 SGB V
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Krankenhäuser
Integrierte Vers.
§ 140 a-f SGB V
Ambulante Leistung
im Krankenhaus
§ 116 b SGB V
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Agenda
1. Handlungsbedarf
2. Differenzierte Versorgungsplanung
3. Spezialärztliche Versorgung
4. Versorgungsgesetz
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Versorgungssituation aus Sicht der
Krankenkassen
Ziele und Herausforderungen

Flächendeckendes qualitativ hochwertiges ärztliches Angebot, das
in der Primärversorgung wohnortnah zur Verfügung steht

Abbau von Überversorgung, Vermeidung von Unterversorgung

Flexibilisierung der Planung und Verbesserung der Möglichkeiten,
regionale Besonderheiten zu berücksichtigen
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Dreiteilung der ambulanten
Versorgung
Spezialärztliche Leistungen
Niedergelassene Fachärzte und Krankenhäuser
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Niedergelassene Fachärzte
Ärztliche Primärversorgung
Niedergelassene Haus-, Kinder-, Frauenärzte
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Räumliche Planungsstruktur
Gemeinden in Hessen
Kreise in Hessen
Regierungsbezirke Hessen
Quelle: Stat. Landesamt Hessen: Interaktive Regionalkarten Hessen
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Von der Bedarfsplanung zur
Versorgungssteuerung
Aufgaben für den Gesetzgeber - Kernpunkte

Abbau limitierender rechtlicher Rahmenbedingungen
- Modifizierung des § 103 Abs. 4 SGB V (Weitergabe, Verkauf,
Vererbung) für Neupraxen
- Schaffung von Entschädigungs- und Übergangsregelungen

Einrichtung von Möglichkeiten zur Vergabe zeitlich befristeter
Zulassungen für Ärzte und andere Leistungserbringer
- Abkehr vom Prinzip nichtreversibler Zulassungen, dadurch größere
Flexibilität der Planung
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Von der Bedarfsplanung zur
Versorgungssteuerung
Aufgaben für Selbstverwaltung und Gesetzgeber

Aufkauf und Stilllegung von Praxen bei Überversorgung
- Aufkauf von Praxen zu Marktpreisen entsprechend § 105 Abs. 3 SGB V
zur Verringerung des Angebots in überversorgten Kreisen, gleichzeitig
Förderung der Niederlassung bei Unterversorgung

Entwicklung sektorübergreifender Versorgungskonzepte
- Kooperation von ambulantem und stationären Sektor für eine
wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Leistungserbringung im
spezialärztlichen Bereich (§§ 115b, 116 b SGB V)
- Koordinierte Versorgungssteuerung und Einbeziehung der ambulanten
Versorgungskapazität der Krankenhäuser in die Bedarfsplanung
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Maßnahmenbündel gegen Unterversorgung
 Fördermaßnahmen fortführen (Sicherstellungszuschläge,
finanzielle Anreize)
 Flexibilisierung der ärztlichen Berufsausübungsmöglichkeiten
 Einrichtung eines regionalen Versorgungsfonds
 Ergänzung der Versorgung durch regionale Gesundheitszentren, in
denen Ärzte tageweise Sprechstunden abhalten
 Tätigkeit der Ärzte als Angestellte oder im Rahmen einer
Zweigpraxis
 Unterstützung durch nichtärztliche Leistungserbringer wie
Gemeindeschwestern
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Vorschläge des GKV-SV – Von der
Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung
gesetzlicher Änderungsbedarf - Überblick

§ 95 SGB V: Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten an der vertragsärztlichen
Versorgung im Rahmen von beschränkten Zulassungen bzw. Ermächtigungen

§ 101 Abs. 1 Satz 6 SGB V: Flexibilisierung der Planungsbereiche in der
Bedarfsplanung

§ 101 Abs. 2 Satz 3 SGB V: Streichung der Stichtagsregelung zur Festlegung von
Verhältniszahlen

§ 103 Abs. 4 SGB V: Nachbesetzungsverfahren nur bei positiver Bedarfsprüfung

§ 105 Abs. 3 SGB V: erweiterte Möglichkeiten zum Aufkauf von Praxen durch die KV

§§ 115b und 116b SGB V: Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen

Klarstellung der Umzugsregelung innerhalb von Planungsbereichen
 darüber hinaus weitgehender Spielraum der Selbstverwaltung
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Agenda
1. Handlungsbedarf
2. Differenzierte Versorgungsplanung
3. Spezialärztliche Versorgung
4. Versorgungsgesetz
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GKV-Ausgaben für ambulante
Leistungen im Krankenhaus
Dynamik 116b SGB V
1.600 Mio. €
1.400 Mio. €
1.200 Mio. €
1.000 Mio. €
800 Mio. €
600 Mio. €
400 Mio. €
200 Mio. €
Mio. €
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Ambulantes Operieren im KH
Psychiatrische Institutsambulanzen
Sozialpädiatrische Zentren
Ambulante Behandlung im KH (§ 116 b SGB V)
2006
2007
2008
2009
2010*
Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung
Quelle: BMG KJ1, *vorläufiges Rechnungsergebnis 2010 (KV45), eigene Darstellung
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Heute ein Tag – morgen
ambulant
 Stationäre
Verweildauer 2009
 Fallzahl 2009:
17,2 Mio. Fälle
 Ca. 2,5 Mio. Fälle
besitzen nur 1 Tag
Verweildauer!
 Stundenfälle:
ca. 320.000
Quelle: Daten nach § 21 KHEntgG, eigene Berechnungen
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Kollektivvertrag und Wettbewerb
Soviel Wettbewerb wie möglich, soviel Kollektivvertrag wie nötig
 Kollektivvertraglicher Rahmen
- bei geringerer Leistungserbringerdichte kaum
Wettbewerbsmöglichkeiten
- Sicherstellung der primärärztlichen und fachärztlichen Versorgung im
Kollektivvertrag
 Selektivvertragliche Möglichkeiten
- sinnvoll bei hoher Leistungsanbieterdichte
- geeignet bei standardisierten, häufig erbrachten Leistungen
- Wettbewerb kann Wirtschaftlichkeitsreserven in ausgabenintensiven
Versorgungsbereichen erschließen
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G-BA-Parität auf allen
Verhandlungsebenen notwendig
unparteiischer
Vorsitzender
(stimmberechtigt)
KV
stimmberechtigte
Mitglieder
GKV
LKG
Beteiligte
(nicht stimmberechtigt)
Patienten
Länder
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Ärztekammern
…
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Leistungsbereich definieren!
Krankenhausbereich
Ambulante
Leistungen
Stationäre
Leistungen
_____
_____
_____
_____
_____
_____ …
_____
_____ …
_____
_____ …
_____
AOP_____Vergütung
KV-Bereich
Spezialärztliche
Leistungen
__
__
__
__
__
__
__
__
__
__
__
__
Fachärztliche
Leistungen
Hausärztliche
Leistungen
spezialärztlicher Sektor
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Steuerung der spezialärztlichen
Versorgung
 Einer sektorübergreifenden Bedarfsplanung bedarf es nur bei
sektorübergreifender Leistungserbringung – also für die
spezialärztliche Versorgung.
 Verhandlungen von Katalog, Preisen und Mengen im
spezialärztlichen Bereich notwendig
 Qualitätsanreize durch selektive Verträge
 „Zulassung auf Zeit“ (z. B. 10 Jahre)
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Agenda
1. Handlungsbedarf
2. Differenzierte Versorgungsplanung
3. Spezialärztliche Versorgung
4. Versorgungsgesetz
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Anforderungen an ein
Versorgungsgesetz
 Über- und Unterversorgung sind zwei Seiten einer Medaille.
Wer Unterversorgung beseitigen will, muss Überversorgung
abbauen.
 Die Bedarfsplanung erfolgt differenziert für die
primärärztliche, fachärztliche und spezialärztliche
Versorgung.
 Einer sektorübergreifenden Versorgungssteuerung bedarf es
nur bei sektorübergreifender Leistungserbringung – also für
die spezialärztliche Versorgung.
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Versorgungsgesetz
Eckpunkte
1. ambulante Versorgung sicherstellen
2. Aus- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten
3. Versorgungsrealität verbessern
4. Medizinische Versorgungszentren
5. ambulante spezialärztliche Versorgung
6. Honorarreform
7. Vertragszahnärztliche Versorgung
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Versorgungsgesetz
Eckpunkte
8. Innovative Behandlungsmethoden
9. GBA-Strukturen
10. Stärkung der ärztlichen Selbstverwaltung in den KVen und
Weiterentwicklung der KV-Organisation
11. Maßnahmen zu Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfung
12. Leistungsrechtliche Klarstellung bei lebensbedrohlichen
Erkrankungen
13. Stärkung der wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten der
Krankenkassen auf der Leistungsseite
14. Verbot der Zuweisung gegen Entgelt
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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